Helga hat geschrieben: Do 9. Jun 2022, 21:09
Ich würde mir für euch wünschen, dass ihr euch soviel Resilienz zulegt von außen kommende Geschlechtszuweisungen einfach abprallen zu lassen, insbesondere wenn diese nur auf Nullen und Einsen basieren.
Hallo Helga..
da gebe ich dir vollkommen Recht! Das wünsche ich mir auch für viele..die kommt aber auch nach
und nach und irgendwann steht man da drüber...
Helga hat geschrieben: Do 9. Jun 2022, 21:09
Im Grundsatz ist das zunächst einmal völlig richtig. Aber denkt bitte mal einen Schritt weiter. Auch nach Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes wird es weiterhin Menschen geben, die eine körperliche Angleichung anstreben. Für diese und über diese müssen Gutachten erstellt werden. Die mit der Gutachtenerstellung beauftragten Fachpersonen werden einen selbstbestimmt geänderten Geschlechtseintrag dankbar als Argument aufgreifen, müssen sie doch nicht mehr ausschließlich mit diffusen Empfindungen und schwer meßbarem Leidensdruck argumentieren, sondern haben ein hartes Faktum an der Hand, dass sich auch noch durch behördliche Dokumente belegen lässt. Um dies verkürzt darzustellen: "Frau XY trägt bereits seit dem 31.02.2023 die selbstgewählte Geschlechtsbezeichnung Frau. Jetzt ist es konsequent und dringend dies auch auf körperlicher Ebene umzusetzen."
Auch wenn der rechtliche und der medizinische Wege klar getrennt sind, wird es immer wieder Menschen geben, die hier Verbindungen herstellen, weil sie sich daraus Vorteile erhoffen.
Eben hatte ich so grosse Fragenzeichen in den Augen, das mir das Sehen schwer gefallen ist.
Der ganze Absatz ist zumindest maximal seltsam.
Für die körperliche Angleichung braucht es keine "Gutachten" das sind "indikationsschreiben"..
ich stelle dir mal eines Beispielsweise hier rein, damit du siehst wie da die Wortlaute sein können.
Indikation zur Hormonbehandlung
Klientin: xxx *22.08.1973
Diagnose: Transsexualität (ICD-10 F64.0)
Anmerkung: Da sich die Klientin eindeutig als Frau fühlt und den weiblichen
Vornamen wünscht, wird im folgenden Bericht die weibliche
Form benutzt.
Aktuelle Anamnese:
Frau xxx befindet sich seit dem Datum bei mir in therapeutischer
Begleitung. Insgesamt fanden bisher acht Gespräche statt. Anlass der Beratung war
eine deutlich ausgeprägte Geschlechtsdysphorie, die seit ihrer Kindheit bestehe.
Diese sei in der Pubertät zunehmend stärker geworden, und sie wünsche sich nun,
endlich voll und ganz als Frau zu leben. Die Klientin unternahm während der
mehrmonatigen Begleitung konsequent Schritte im Sinne einer Alltagserprobung. So
informierte sie ihre Partnerin, ihre Freunde und ihren Arbeitgeber über die
Transsexualität. Sie begann eine kosmetische Behandlung zur Haarentfernung und
ein Stimmtraining zur Stimmanhebung. Sie brachte deutlich zum Ausdruck, dass sie
den Weg der Geschlechtsanpassung gehen wolle und sie sich absolut sicher sei,
dass dies für sie die einzig richtige Entscheidung sei. Die Klientin ist über die
Diagnose Transsexualität informiert und sehe für sich keine alternativen Optionen zu
einer körpermodifizierenden Behandlung, um die Geschlechtsdysphorie zu
verringern.
Frau xxx befindet sich seit Datum bei Frau xxx in
Psychotherapie, nachdem im Frühjahr eine leicht depressive Stimmungslage
vorherrschte. Diese habe sich jedoch gebessert und es ergaben sich in der
bisherigen therapeutischen Begleitung keine Hinweise auf eine komorbide
psychische Störung.
Zusammenfassende Bewertung:
Frau xxx konnte im Rahmen der acht therapeutischen Sitzungen glaubhaft
versichern, dass bei ihr seit der Kindheit eine tiefgreifende gegengeschlechtliche
Identifikation und ein deutliches Unbehagen hinsichtlich der biologischen
Geschlechtszugehörigkeit existieren. Die Klientin konnte weiterhin glaubhaft machen,
dass sie den starken Wunsch habe, im weiblichen Geschlecht zu leben. Im
Behandlungsverlauf zeigte sie eine konsequente Übernahme der weiblichen
Geschlechterrolle in verschiedenen sozialen Kontexten.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass
sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum weiblichen Geschlecht nicht mehr ändern
wird.
Eine hormonelle Behandlung ist somit indiziert und wird empfohlen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das war mein Indikationsschreiben für die HRT von vor 4 Jahren.
Wie du siehst kommt da ein rechtlicher Bezug gar nicht vor und die einzige
die einen Vorteil hatte, war ich weil ich die HRT starten konnte..
das Einzige was ich mir heute wünschen würde, wäre stellenweise ein
etwas anderer Wortlaut, ich musste damals keine schwierigen oder
belastenden Fragen an der Stelle beantworten-für die 2te Indikation schon.
Und ich schätze immer noch die Zeit die ich mit meiner Begleitthera hatte.
Alles Liebe Marie
