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Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: So 19. Mai 2019, 15:23
von ExuserIn-2022-05-28
Hi ich will auch meinen Senf dazu geben.

Ich habe drei Petitionen gefunden und unterschrieben, dazu eine email an den den Generalsekretär der CDU in dem ich auf den Entwurf der Humboldt Uni von 2016 verwiesen habe. Es kam such tatsächlich eine mail zurück mit einem Link zu dem Entwurf und der Feage ob ich diesen gemeint hätte. Auf meine diesbezügliche Antwort kam dann auch prompt eine mail das man meine mail und den Entwurf an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter ( ich vermute Rechtswissenschaftler) weiter leiten werde,

Immerhin schon mal eine Antwort, wenn auch nicht aussagekräftig.

Es gibt wohl Bedenken, dass Betrüger sich so durch ständige Wechsel aus der Verantwortung stehlen könnten. Nur: in allen Ländern, in denen schon fortschrittliche Gesetze existieren, gibt es keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch.

Vielleicht sollte man anders argumentieren: eine Namensänderung ist jederzeit bei berechtigtem Interesse möglich. Ein Künstler braucht bur nachzuweisen, dass er über die Stadtgrenzen hinaus unter dem Künstlernamen bekannt ist. Andere Personen brauchen nur nachweisen, dass zu unter ihrem Namen leiden, z.B. ein Hans Wurst. Noch einfacher bei Heirat, da wird zwar nicht der Vorname aber der wesentlich relevantere Nachnahme geändert.

Wo ist hier die Grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung? Ich leide auch unter meinem alten Namen und kann dies ebenfalls nachweisen.

Es bliebe bei der Gleichbehandkung dann nur noch: entweder müssen künftig alle die Prozedur durchlaufen oder keine/r

LG Chrissie

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: So 19. Mai 2019, 19:07
von Diva
Chrissie hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 15:23 Vielleicht sollte man anders argumentieren: eine Namensänderung ist jederzeit bei berechtigtem Interesse möglich. Ein Künstler braucht bur nachzuweisen, dass er über die Stadtgrenzen hinaus unter dem Künstlernamen bekannt ist. Andere Personen brauchen nur nachweisen, dass zu unter ihrem Namen leiden, z.B. ein Hans Wurst. Noch einfacher bei Heirat, da wird zwar nicht der Vorname aber der wesentlich relevantere Nachnahme geändert.

Wo ist hier die Grundgesetzlich garantierte Gleichbehandlung? Ich leide auch unter meinem alten Namen und kann dies ebenfalls nachweisen.

Es bliebe bei der Gleichbehandkung dann nur noch: entweder müssen künftig alle die Prozedur durchlaufen oder keine/r
Nur am Rande: Den Zahn, dass hier vermeintlich das Gleichheitsgebot des GG verletzt werden würde, muss ich dir leider ziehen.
  • Künstler,
  • Hans Wurst (wer das auch immer sein soll),
  • Eheleute,
  • Trans*
sind vier verschiedene Fallgruppen im öffentlichen Recht. Jeder Mensch in seiner jeweiligen Fallgruppe muss gleich behandelt werden - aber nicht jeder Mensch aus einer Fallgruppe mit dem aus einer anderen! Dieses Verständnisproblem ist ungefähr ebenso seuchenartig verbreitet wie z.B. bestimmte Weisheiten für ein 'glückliches Leben' ...
Wenn es so wäre, stünde auch der klägliche Rest des zerbombten TSG - insbesondere -§1, nach dem z.Zt. VÄ / PÄ laufen - als verfassungswidrig da. Das ist nicht der Fall.
Normalerweise wird mit dem 'Volks-Irrtum' innerhalb der ersten Stunden Öffentliches Recht und / oder Politische (Miss-)Bildung - oder wie der Kram sonst noch genannt wird - aufgeräumt.
Und nun rate mal, wo es eine ganz ähnliche Entsprechung gibt, die quasi beinahe ein ganzes Gesetz praxisuntauglich macht - beim AGG!

-Diva

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mo 20. Mai 2019, 15:11
von Michi
Diva hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 19:07 Nur am Rande: Den Zahn, dass hier vermeintlich das Gleichheitsgebot des GG verletzt werden würde, muss ich dir leider ziehen.
Bist du Zahnärztin? :roll: ?

Das ein Gesetz oder Teile davon nicht grundgesetz- bzw. verfassungswidrig sind, kann man doch nicht damit als richtig "begründen", dass es allgemeine Lehrmeinung der Rechtswissenschaften ist, Menschen nach willkürlichen Kriterien in unterschiedliche Fallgruppen einzusortieren und völlig unterschiedlich zu behandeln.

Aber deswegen ist das nicht in Stein gemeißelt. Man kann viel mehr sagen, dass etwas nur deswegen (noch) nicht verfassungswidrig ist, weil noch kein Gericht eine Begründung dafür als rechtmäßig angesehen hat.

In allen genannten Fällen geht es um Fragen des Pesonenstandes. Und das vielleicht beliebteste Scheinargument, warum es ausgerechnet Transsexuellen so schwer gemacht werden müsse, etwas an ihrem Personenstand zu ändern ist, dass man Betrügern damit die Möglichkeit geben würde, sich ihrer Verfolgung zu entziehen. Das ist m.M.n. ausgemachter Blödsinn, denn höchstwahrscheinlich kann man durch Eheschließung und Annehmen des Familiennamens des Ehepartners sehr viel leichter vom Radar verschwinden.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 08:23
von Diva
MichiWell hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 15:11
Diva hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 19:07 Nur am Rande: Den Zahn, dass hier vermeintlich das Gleichheitsgebot des GG verletzt werden würde, muss ich dir leider ziehen.
Bist du Zahnärztin? :roll: ?

Das ein Gesetz oder Teile davon nicht grundgesetz- bzw. verfassungswidrig sind, kann man doch nicht damit als richtig "begründen", dass es allgemeine Lehrmeinung der Rechtswissenschaften ist, Menschen nach willkürlichen Kriterien in unterschiedliche Fallgruppen einzusortieren und völlig unterschiedlich zu behandeln.

Aber deswegen ist das nicht in Stein gemeißelt. Man kann viel mehr sagen, dass etwas nur deswegen (noch) nicht verfassungswidrig ist, weil noch kein Gericht eine Begründung dafür als rechtmäßig angesehen hat.

In allen genannten Fällen geht es um Fragen des Pesonenstandes. Und das vielleicht beliebteste Scheinargument, warum es ausgerechnet Transsexuellen so schwer gemacht werden müsse, etwas an ihrem Personenstand zu ändern ist, dass man Betrügern damit die Möglichkeit geben würde, sich ihrer Verfolgung zu entziehen. Das ist m.M.n. ausgemachter Blödsinn, denn höchstwahrscheinlich kann man durch Eheschließung und Annehmen des Familiennamens des Ehepartners sehr viel leichter vom Radar verschwinden.
Leider komplett das Thema verfehlt.
Es geht um den Gleichheitsgrundsatz. Die sachliche Anwendung von Art. 3 GG setzt 'Vergleichspaare' voraus, die im Wesentlichen ähnliche Merkmale besitzen, um überhaupt vergleichbar zu sein. Nur das wollte ich oben erklären. Hat leider nicht funktioniert, war nur ein Versuch.
Aber ich mag dir keinen Unterricht in den Grundzügen des öffentlichen Rechts erteilen. Frag Google, deinen Anwalt oder Apotheker oder bleib auf deinem Missverständnis sitzen; bist dort sicher nicht alleine.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 10:14
von Michi
Diva hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 08:23 Leider komplett das Thema verfehlt.
Es geht um den Gleichheitsgrundsatz. Die sachliche Anwendung von Art. 3 GG setzt 'Vergleichspaare' voraus, die im Wesentlichen ähnliche Merkmale besitzen, um überhaupt vergleichbar zu sein. Nur das wollte ich oben erklären. Hat leider nicht funktioniert, war nur ein Versuch.
Aber ich mag dir keinen Unterricht in den Grundzügen des öffentlichen Rechts erteilen. Frag Google, deinen Anwalt oder Apotheker oder bleib auf deinem Missverständnis sitzen; bist dort sicher nicht alleine.
Danke. Gerne. Da sitze ich doch lieber mal mit anderen auf einem Missverständnis, als mit dir auf deinem hohen Ross. :roll:

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 10:16
von Marielle
Hallo zusammen,

irgendwie habt ihr beide Recht. Aus juristischer Sicht gilt aber tatsächlich die Aussage, dass Ungleiches ungleich behandelt werden darf, u.U. sogar muss. Die Frage ist nur: Was ist gleich und was ungleich?

Zum Beispiel: Ein Mensch ohne Beine ist einem Menschen mit Beinen in seinem Mensch-Sein natürlich gleich. Demnach müssen sie rechtlich grundsätzlich gleich behandelt werden. Weil sie in ihrer Fortbewegungsmöglichkeit aber deutlich unterschiedlich sind, darf der eine auf dem Behindertenparkplatz parken und der andere nicht. Damit werden sie, zu Recht, ungleich behandelt.


Der Punkt ist, dass es im vorliegenden Gesetzentwurf um eine Ungleichheitskonstruktion von Trans* und Inter geht, die eine ungleiche Behandlung juristisch zulässt. Nur wenn den Konservativen im BMI und BMJV diese Konstruktion gelingt, sind unterschiedliche Verfahren rechtlich haltbar.

Deswegen ist es so wichtig, das Trans*- und Inter(verbände) sich nicht auseinander bringen lassen und am selben Ende desselben Strickes in dieselbe Richtung ziehen. Leider gibt es auf der Trans*seite in Teilen ein erhebliches Verschiedenheitsbedürfnis gegenüber Inter, dass sich einerseits als Gleichheitsbedürfnis gegenüber Cis und andererseits durch sachlich falsche Vermischungen von juristischen und medizinischen Aspekten äussert und in Sachen Trans*/Inter-Gesetzgebung nicht besonders hilfreich ist.

Leider glauben auch viele Menschen in Ministerien und Parlamenten, die gar nicht grundsätzlich gegen gute Regelungen sind, dass es sich um zwei unterschiedliche Fallgruppen handelt, die unterschiedlich behandelt werden dürfen und sogar wollen. Es ist sehr mühsam, denen zu erklären, dass hinsichtlich dieser Gesetzgebung keine Unterschiedlichkeit gegeben ist, wenn von aussen immer wieder anderes gesagt wird.

Habt es gut

Marielle

PS und btw: Zum Beispiel auch die Forderung nach einem Offenbarungsverbot führt aus sich selbst heraus zu einer Unterschiedlichkeit zwischen Trans und Cis, die von Konservativen argumentativ aufgegriffen wird.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 10:44
von Michi
Marielle hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 10:16 Aus juristischer Sicht gilt aber tatsächlich die Aussage, dass Ungleiches ungleich behandelt werden darf, u.U. sogar muss. Die Frage ist nur: Was ist gleich und was ungleich?
Hallo Marielle,

danke dafür, dass du es nochmal mit anderen Worten erklärt hast.

Es gibt genügend Beispiele, wo im Nachhinein (teilweise erst nach vielen Jahren) durch Gerichte eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung anerkannt wurde, obwohl man bem Aufstellen der entsprechenden Gesetze di Lehrmeinung vertreten hat, dass eine Ungleichheit vorliegt und die dementsprechende Ungleichbehandlung völlig gerechtfertigt ist. Die Öffnung der Ehe für Homosexuelle ist da ein sehr prominentes Beispiel.

Beste Grüße
Michi

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 12:10
von Anne-Mette
Moin,
Marielle hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 10:16 Der Punkt ist, dass es im vorliegenden Gesetzentwurf um eine Ungleichheitskonstruktion von Trans* und Inter geht, die eine ungleiche Behandlung juristisch zulässt. Nur wenn den Konservativen im BMI und BMJV diese Konstruktion gelingt, sind unterschiedliche Verfahren rechtlich haltbar.
Für die Änderungen der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben braucht es keine Unterschiede. Dazu muss es in meinen Augen auch keine nachgewiesene oder behauptete Zugehörigkeit zu "Betroffenengruppen" geben; denn solche Änderungen müssen jedem Menschen zustehen, der sie begehrt.

Anders sieht es aus mit den speziellen Behandlungs- und Begleitungsangeboten.

Gruß
Anne-Mette

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Di 21. Mai 2019, 16:29
von Simone 65
Steht nicht in der Verfassung, alle Menschen sind gleich.
Wo fängt die Ungleichheit an? Frau ist nicht gleich wie Mann, schwarz ist nicht gleich wie weiss, Relegion ( ein Minenfeld), wann hört das auf.
Wir sind alles Menschen.
Die Freiheit Aller beginnt mit der Freiheit einzelner.
Und wenn es nur einen Menschen betrifft, es ist ein Mensch.
Liebe Grüße Simone.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 13:58
von Ulrike-Marisa
Moin,

...vermutlich alles nicht so einfach mit dem Transsexuellengesetz. Nach Art 3, GG sind Mann und Frau gleichberechtigt. Es gibt 3 Absätze in dem Artikel, die in der Fassung vom 15.11.1994 gelten. Niemand darf benachteiligt werden etc...., steht da auch drin...
Es wird aber auch von Ungleichbehandlung bei Wikipedia gesprochen, wenn sachliche Gründe vorliegen. Hier scheint mir der Knackpunkt zu liegen, da dies in der Rechtswissenschaft wohl strittig ist, was in diesem Fall sachliche Gründe sind. Da fängt m.E. die politische Willensbildung und Parteipolitik wirksam zu werden. siehe Ängste vor Veränderung und Machtverlust etc.
Warum klappt das bei uns nicht einfach mal, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes rechtlich umzusetzen, ohne dass alles wieder zerpflückt und kontakariert wird. Zeit schinden scheint mir hier die Taktik der Politik zu sein, ja nichts richtig entscheiden, denn dann könnte es ja nicht mehr angegriffen werden... Mit dem Verlauf Entwicklung bin ich in Hinblick auf die Betroffenen jedenfalls unzufrieden.

Grüße, Ulrike-Marisa

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 14:18
von Diva
Anne-Mette hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 12:10 Moin,
Marielle hat geschrieben: Di 21. Mai 2019, 10:16 Der Punkt ist, dass es im vorliegenden Gesetzentwurf um eine Ungleichheitskonstruktion von Trans* und Inter geht, die eine ungleiche Behandlung juristisch zulässt. Nur wenn den Konservativen im BMI und BMJV diese Konstruktion gelingt, sind unterschiedliche Verfahren rechtlich haltbar.
Für die Änderungen der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben braucht es keine Unterschiede. Dazu muss es in meinen Augen auch keine nachgewiesene oder behauptete Zugehörigkeit zu "Betroffenengruppen" geben; denn solche Änderungen müssen jedem Menschen zustehen, der sie begehrt.

Anders sieht es aus mit den speziellen Behandlungs- und Begleitungsangeboten.

Gruß
Anne-Mette
Marielle schreibt das ganz richtig!
Ich weiß nicht, ob du die Gelegenheit hattest, mal ein wenig Jura-/Rechtsgrundlagen-Unterricht genießen zu dürfen? So viele Eimer gibt es gar nicht, wie man dort zum Vollko... bräuchte.
Fakt ist: Mit gesundem Menschenverstand oder gar 'Gerechtigkeitssinn' ist man da absolut fehl am Platze, egal wie hoch die Emotionen schwappen. Der Mensch spielt bei all den Haarspaltereien am Ende überhaupt keine Rolle mehr. Das färbt gar nicht selten auf die JuristInnen selbst ab, wie ich leider aus persönlicher Erfahrung bestätigen kann.

Rein menschlich bin ich voll deiner Meinung - aber rechtlich ganz und gar nicht. Doch Letzteres ist nicht meine private Meinung, sondern das Ergebnis des abstrusen Konstrukts an Gesetzen, wenn man die geltende Interpretation kennt.

Gruß
-Diva

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 16:45
von Jaddy
Ich bekam gerade https://www.queer.de/detail.php?article_id=33658 weitergereicht.
Wahlkampfauftritt Katharina Barley in München, Frage von Ann-Kathrin Bürger (dgti) zum Entwurf.
Inklusive dem Video dazu.

Sie weiss, dass es Mist ist - ja dann muss es jetzt auch nicht übers Knie gebrochen werden.
Sie hat die Reform nicht in den Koalitionsvertrag reinverhandeln können - ja dann ist es eben ihr persönlicher Fail
"Wenn die Comunity den nicht will, dann lassen wir es eben ganz" - ganz großes Mimimi, weil wir sie nicht lieb haben, oder wie?

Also irgendwie kompletter Fehlschlag bei dem Thema. Und am kommenden Monta nach der Europawahl will sie eh zurücktreten, um nach Brüssel zu wechseln.

Für die SPD passt für mich irritierenderweise der Linderspruch: Wenn sie in der Mitregierung nichts sinnvolles zustande kriegt, dann sollte sie eben besser gar nicht regieren.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 17:17
von Jasmin_35
tja so schafft es die SPD eben doch in der kompletten bedeutungslosigkeit zu verschwinden. ich mit meiner höchsten nicht-akademischen ausbildung, in einem industrieunternehmen, die bei arbeitnehmerrechten immer ganz vorne mit spaziert und dazu noch eine minderheit, wäre die ideale SPD wählerin, gleich doppelt, wenn man so will. aber wenn die SPD das auch nicht will, dann eben nicht und am sonntagabend/montag fragen sich die SPD leute woran es denn gelegen hat und warum die partei immer weiter in die bedeutungslosigkeit rutscht. tja, wenn man nicht will, dann eben nicht. Katarina Barley ist genau so eine schaumschlägerin, wie die parteichefin und die familienministerin. da kann man echt nur noch das ko**** kriegen, was da so abgeht.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 18:42
von Franka
Und wenn man sich dann noch das Video Die Zerstörung der CDU ansieht könnte man glatt alle Politiker von SPD und CDU zu Mond schießen.

Re: Reform des Transsexuellengesetzes

Verfasst: Mi 22. Mai 2019, 19:00
von Jasmin_35
guck mal nach #niewiedercdu. das kam auf, nachdem die korrupten schwarzen politiker für Artikel 13 bis 17 (Urheberrechtsreform) gestimmt haben und sich keiner um irgendeinen protest gekümmert hat. die cdu ist doch sowieso nicht mehr wählbar, mit den tollen äußerungen zu uns anfang des jahres, er vorsitzenden und jetzt dieses "gesetzentwurfs", anders als in anführungszeichen kann man das papier nichts bezeichnen und jetzt ist die spd auch noch eingeschnappt, anstatt hie flagge zu zeigen, und sich wenigstens einmal in 4 jahren zu profilieren und wirklich mal eine minderheit unterstützen. ich höre jetzt auf darüber nachzudenken bzw zu schreiben, sonst geh ich gleich sauer schlafen und dafür ist das leben wirklich zu kurz :)