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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Sa 16. Feb 2019, 13:06
von Nicole Fritz
Noch mal hallo,
ich meine einen Beitrag von Laura in der Facebook-Gruppe TGG (Transgender Germany) oder DGTI-Austauschgruppe gelesen zu haben. Als ich nun darauf antworten wollte, fand ich ihn nicht mehr - offensichtlich gelöscht! So viel zu dem, wie ihr öffentlicher Auftritt bei der Trans*-Community ankommt.
LG Nicole
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: So 17. Feb 2019, 17:04
von Inga
Hallo,
Hier noch eine kürzere Fassung des Ratgebers vom LSVD unter LSVD aktuell
https://www.lsvd.de/newsletters/newslet ... schen.html
Liebe Grüße
Inga
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Di 19. Feb 2019, 09:20
von Anne-Mette
Moin,
nun geistern schon solche "Schlagzeilen" durch die Blätter- und Internetwälder:
"Für 23 Euro: Mit diesem Trick wurde Laura zur staatlich anerkannten Frau"
Ich schätze mal... (neeeee, sage ich mal lieber nicht)
Gruß
Anne-Mette
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Di 19. Feb 2019, 11:43
von nicole.f
Wo war das denn? Ganz falsch isses ja nicht, aber auch nicht unbedingt förderlich.
Auf Facebook, Twitter und die "sozialen Medien" gebe ich in dem Zusammenhang übrigens gar nichts, das nimmt niemensch ernst und sollte man auch nicht. Doch wenn soetwas in der halbwegs seriösen Presse auftauchen würde, dann wird es schon etwas ernster.
LG
nicole
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 18:12
von Franka
Mein Termin beim Standesamt ist am 05.03. habe ich heute bekommen.
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 18:50
von Marielle
Namd zusammen,
"nun geistern schon solche "Schlagzeilen" durch die Blätter- und Internetwälder: ....."
Es ist nur furchtbar.
Eine völlig unpassende Überschrift, ein miserabel zusammengestolperter Text, in dem alles quer durcheinandergeht, ein Bild ohne Quellenangabe, dass definitiv nicht dazu gedacht war, als Hintergrund für Eitelkeiten zu dienen und eine 'Autorin', deren E-Mailadresse bei der Firma Ströer, den Profis von der werblichen Stadtverunstaltung, geführt wird.
Hoffentlich versinkt das alles möglichst schnell in den Tiefen des Netzes.
Konsterniert,
Marielle
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 18:58
von Céline
Ich stelle mir aber die Frage ob dann die Krankenkasse weiter Schritte nicht mehr bezahlt??
Es scheint bereits einen Fall zu geben wo die Krankenkasse genau deswegen alle weiteren Zahlungen verweigert.Das Ganze gibt mir zu denken
Liebe Grüße
Céline
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 19:02
von Anne-Mette
Moin,
das ist die Frage...
Auch intersexuelle Menschen haben ein Recht auf medizinische Behandlung.
Gruß
Anne-Mette
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 19:21
von Jaddy
Céline hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 18:58Ich stelle mir aber die Frage ob dann die Krankenkasse weiter Schritte nicht mehr bezahlt??
Es scheint bereits einen Fall zu geben wo die Krankenkasse genau deswegen alle weiteren Zahlungen verweigert.Das Ganze gibt mir zu denken
Von einigen Orten/Kassen ist ja bekannt, dass sie erst mal alles pauschal ablehnen, aber regelmässig bei Briefen von Anwält_innen einlenken. Es gibt aber keinen Zusammenhang mehr zwischen rechtlicher und medizinischer Angleichung, wenn es um die binäre Transition geht. Es ist jeder Person freigestellt, das eine ohne das andere zu machen oder eben beides. Die Kassen werden spätestens bei neuen Ansätzen wie diesem alles versuchen, um Kosten zu sparen, aber das dürfte nicht haltbar sein. Im übrigen sollte die Kasse eigentlich gar nicht zu wissen kriegen, _wie_ die Änderung beim Standesamt zustande kam.
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 20:21
von heike65
Jaddy hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 19:21 Im übrigen sollte die Kasse eigentlich gar nicht zu wissen kriegen, _wie_ die Änderung beim Standesamt zustande kam.
Ich denke da liegst du richtig.
Allerdings glaube ich auch das eine GaOp oder HRT auf Kassenkosten damit möglich ist.
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 20:51
von nicole.f
heike65 hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 20:21
Jaddy hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 19:21 Im übrigen sollte die Kasse eigentlich gar nicht zu wissen kriegen, _wie_ die Änderung beim Standesamt zustande kam.
Ich denke da liegst du richtig.
Allerdings glaube ich auch das eine GaOp oder HRT auf Kassenkosten damit möglich ist.
Wie Jaddy schon richtig beschrieb, das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun. Für medizinische Maßnahmen braucht es Indikationen, die spezielle Maßnahmen auch speziell begründen müssen. Die Kassen haben nach Behandlungsleitlinien und dem Sozialrecht zu entscheiden, nicht nach dem PStG. Das Kassen und MDK regelhaft die Gutachten der Vä/Pä anfordern ist zwar nicht verboten, doch es ist kein Recht noch ist es notwendig. Der Nachweis zur Notwendigkeit einer Behandlung ergibt sich aus den Indikationen der Ärzt_innen und die Pflicht zur Kostenerstattung aus dem Sozialgesetz.
Liebe Grüße
nicole
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 20:54
von nicole.f
Franka hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 18:12
Mein Termin beim Standesamt ist am 05.03. habe ich heute bekommen.
Ha, lustig, ich auch am 5.3.!
Attest, Geburtsurkunde und selbst geschriebener formloser Antrag liegen bereit. Ich bin gespannt.
Liebe Grüße
nicole
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 20:59
von heike65
Bei meinem Posting fehlte das "nicht"
Klar ist es nicht für HRT oder GaOp ausreichend
Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Do 21. Feb 2019, 21:07
von Lavendellöwin
Hi,
ich bin bei dem ganzen Thema noch ziemlich vorsichtig.
Da ich die VÄ/PÄ auf Mitte des Jahres geplant habe,
werd ich mir das ganz entspannt anschauen und die
Entwicklung verfolgen..
und ich hatte ja schon die Vorgehensweise ganz klar
abgesteckt, sehr wahrscheinlich wird sie auch so
bleiben.
Die Kostenfrage ist zwar verlockend, aber auch nicht
entscheident.
Alles Liebe Marie

Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 06:29
von Franka
nicole.f hat geschrieben: Do 21. Feb 2019, 20:54
Ha, lustig, ich auch am 5.3.!
Attest, Geburtsurkunde und selbst geschriebener formloser Antrag liegen bereit. Ich bin gespannt.
Liebe Grüße
nicole
Attest, gültigen Personalausweis oder Reisepass und Eheurkunde soll ich mirbringen.
Geburtsurkunde wäre nicht nötig, da ich ja den Termin direkt beim Geburtenregister meiner Geburtsstadt habe und dort haben sie ja Zugriff auf meine Geburtsurkunde.