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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 14:00
von Susi T
Dieses sogennante Selbstbestimmungsgesetzt scheint genau das zu werden was zu befürchten war. Für viele keine Verbesserung, für einige wirds besser und für andere schlechter. Zusammen mit der Änderung in Medizinischer Sicht werden in Zukunft viele dieses Gesetzt verfluchen.
Sicherlich wird die PäNä bei nicht angestrebten Anspruch auf medizinischen Leistung eine prima Sache, aber für wen gilt das?
Trans die alles andere fertig haben, Menschen die raus aus ihrem Geschlechtseintrag und alten Namen ändern wollen und der Rest?
Intergeschlechtliche Menschen hatten es bisher einfacher. Ein Attest zu bekommen mag im Einzelfall auch mal schwer sein, aber im Normalfall auf der Suche um Verständnis des eigenen Geschlechts/Gesundheit ein leichte Sache, schwerer wurde es da aber bei weiteren medizinischen Leistungen, ein ständiger Kampf ohne typischen trans Weg und nun kommt die mögliche Ablehnung beim Standesamt dazu, etwas was vom Bundesverfassungsgericht aber eindeutig schon geklärt war, also stellt man sich hier noch deutlicher gegen das Urteil von 2017, neben den weiterhin möglichen Abtreibungen bis zur Geburt und den möglichen Verstümmelungen bei Zustimmung der Eltern nach Geburt. Nun haben wir die Änderung von 10 auf 11 bei trans, glaubt da wirklich jemand das hätte nicht auch eine Gleichstellung von Inter und Trans in der Medizin zur Folge? natürlich auf niedrigem Niveau.
Entweder du kannst nachweisen das du körperlich oder psychisch besonders Betroffen bist, oder du wirst Pech haben. Was dann übrig bleibt ist das Gerichtsverfahren was entfällt, der Rest bleibt abzuwarten was genau ausgehandelt wird.
Wie immer kommt es dann aufs Kleingedruckte drauf an, da scheint man beim Selbstbestimmungsgesetzt nicht zu unserem Vorteil zu entscheiden und bei den medizinischen Dingen wird wohl viel wieder erneut vor Gericht landen. Mit schlechteren Karten auf unserer Seite.
Diese ganzen Diskussionen und nun dieses mögliche Ergebnis? War es das dann wirklich Wert? Wir werden es sehen, aber gewonnen ist nicht wirklich viel, vieleicht sogar im Gegenteil.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 15:50
von Lana
Tira hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 14:00
Dieses sogennante Selbstbestimmungsgesetzt scheint genau das zu werden was zu befürchten war. Für viele keine Verbesserung, für einige wirds besser und für andere schlechter. Zusammen mit der Änderung in Medizinischer Sicht werden in Zukunft viele dieses Gesetzt verfluchen.
Das verstehe ich nicht.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat mit der medizinischen Seite doch überhaupt nichts zu tun. Das wurde hier in diesem Thema nun schon zur Genüge durchgekaut.
Es ist unstrittig, dass die medizinische Seite alles andere als gut geregelt ist. Was daran durch das Selbstbestimmungsgesetz noch schlechter werden soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Was hindert dich daran, in Zukunft ein psychologisches Gutachten einzuholen, wenn du das möchtest? Bestenfalls ein leerer Geldbeutel, wie bisher auch schon.
LGL
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 16:36
von Susi T
Aber das Selbstbestimmungsgesetzt ändert nunmal das die beiden Gutachten nicht mehr gebraucht werden, oder nicht?
Da bei der medizinischen Betrachtung trans nicht mehr wie früher eingestuft wird, sind nicht mehr die gleichen Maßnahmen erforderlich zu Behebung der Probleme wie bisher. Willst du doch die gleichen Maßnahmen bezahlt bekommen, musst du die Dringlichkeit entsprechend nachweisen. Eine Schönheits OP ist Privatsache, vereinfacht gesagt. Wie das nachgewiesen werden muß, werden wir sehen, aber ein normales Attest dürfte dafür kaum ausreichen.
Am Ende brauchste die Gutachten nicht für die NäPä, aber schauen wir mal was passiert wenn die Patienten ohne Gutachten bei KK und Klinik ankommen. Und was sich dann überhaupt für wen geändert hat.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 17:43
von Patricia
Liebe Tira,
ich glaube, da liegst du etwas daneben. Die beiden TSG-Gutachten sind an sich kein Bestandteil des medizinischen Weges. Ja, die Operateure wollen diese Gutachten sehen, aber soweit ich weiss auch nicht alle.
Der Nachweis des Leidensdruckes ergibt sich nicht aus den Gutachten der Namensänderung, sondern aus einem Behandlungsbericht mit Indikation von deinem Therapeuten und zum Teil vom Psychiater (Ausschluss von Komorbiditäten, welche eine Kontraindikation darstellen könnten). Die Krankenkassen fragen gerne nach den Gutachten, jedoch sind diese kein Bestandteil der offiziellen Begutachtungsanleitung der Krankenkassen und normalerweise reicht ein Hinweis darauf, damit die KK nicht mehr danach fragt, denn die KK hat kein Recht diese Gutachten zu sehen.
Die Diagnose F64.0 bzw. Transsexualismus oder wie es auch heißen mag reicht als Behandlungsgrundlage nicht aus, notwendig ist immer ein Leidensdruck, welcher über die Therapeuten nachgewiesen werden muss. Daran ändert sich (zumindest vorerst) nichts.
LG
Patricia
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 19:11
von Anne-Mette
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 19:19
von Anne-Mette
Moin,
Lana hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 15:50
Das Selbstbestimmungsgesetz hat mit der medizinischen Seite doch überhaupt nichts zu tun. Das wurde hier in diesem Thema nun schon zur Genüge durchgekaut.
Das habe ich auch gedacht; aber da gibt es einiges zu beachten, wie ein Beitrag auf Facebook zeigt:
Dem rechtlichen Status des eigenen Geschlechts kommt in der transspezifischen Gesundheitsversorgung eine entscheidende Rolle zu. Er bestimmt meine Rolle als indizierende Psychotherapeutin, die Rolle der Ärzt*innen und die der Krankenkasse. Zum Beispiel brauche ich nicht zu indizieren, wenn der rechtliche Status nicht mehr abweichen kann, bei der Gewährung medizinischer Leistungen, wie es jetzt im #SBG in -§6 vorgesehen ist.
Mein geschlechtlicher Status spielt eine überlebenswichtige Rolle, zum Beispiel bei Kassenleistungen für Hormone. Wenn mein Geschlecht keine Rolle spielt, dann hätte ich nur Anspruch auf Testosteron. Bestenfalls bekäme ich ein Privatrezept und kann die notwendigen medizinischen Behandlungen, wie den Gyn Besuch, zukünftig selber bezahlen. Aber die Prostata Untersuchung gäbs natürlich auf Kasse.
Quelle:
https://www.facebook.com/cor.kost
Überprüfen kann ich das jetzt, hier und heute nicht; aber ich möchte den Beitrag trotzdem nicht unerwähnt lassen.
Gruß
Anne-Mette
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 21:54
von Lana
Tira hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 16:36
Am Ende brauchste die Gutachten nicht für die NäPä, aber schauen wir mal was passiert wenn die Patienten ohne Gutachten bei KK und Klinik ankommen. Und was sich dann überhaupt für wen geändert hat.
Eben, warten wir das mal ab.
Wenn dann Gutachten nötig sein sollten, sehe ich nicht, wie das Selbstbestimmungsgesetz dem entgegen stehen sollte. Die Gutachten können ja weiterhin beschafft werden.
Für all diejenigen, die "nur" ihren Namen / Personenstand ändern wollen, ist es eine Erleichterung. Darüber hinaus sehe ich keine Nachteile, die sich
unmittelbar aus dem Selbstbestimmungsgesetz ergeben würden.
LGL
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 22:08
von Lana
Anne-Mette hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 19:19
Moin,
Lana hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 15:50
Das Selbstbestimmungsgesetz hat mit der medizinischen Seite doch überhaupt nichts zu tun.
Das habe ich auch gedacht; aber da gibt es einiges zu beachten, wie ein Beitrag auf Facebook zeigt:
Zum Beispiel brauche ich nicht zu indizieren, wenn der rechtliche Status nicht mehr abweichen kann, bei der Gewährung medizinischer Leistungen, wie es jetzt im #SBG in -§6 vorgesehen ist.
Mein geschlechtlicher Status spielt eine überlebenswichtige Rolle, zum Beispiel bei Kassenleistungen für Hormone. Wenn mein Geschlecht keine Rolle spielt, dann hätte ich nur Anspruch auf Testosteron. Bestenfalls bekäme ich ein Privatrezept und kann die notwendigen medizinischen Behandlungen, wie den Gyn Besuch, zukünftig selber bezahlen. Aber die Prostata Untersuchung gäbs natürlich auf Kasse.
Quelle:
https://www.facebook.com/cor.kost
Offensichtlich bezieht sich das auf -§6 Abs. 4 des Entwurfs:
Auf den aktuellen Geschlechtseintrag kommt es nicht an, wenn medizinische Maßnahmen zu ergreifen sind.
Das würde ich genau umgekehrt interpretieren, also in dem Sinne, dass es etwa bei HRT keine Rolle spielt, welches Geschlecht beim Standesamt eingetragen ist, sondern dass sich die Behandlung an den medizinischen Bedürfnissen der Patienten ausrichten sollte und dementsprechend Leistungen zu erbringen sind. Eine Indikation sollte also unverändert möglich sein, auch wenn bereits der Geschlechtseintrag geändert wurde.
Geschlechtliche Inkongruenz ist ja nicht dadurch begründet, dass der Registereintrag als unpassend empfunden wird, sondern die biologische Ausprägung des Körpers.
LGL
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Mo 1. Mai 2023, 23:01
von Michi
Lana hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 21:54
Wenn dann Gutachten nötig sein sollten, sehe ich nicht, wie das Selbstbestimmungsgesetz dem entgegen stehen sollte.
So ist es.
Wenn man es genau betrachtet, kommt das Selbstbestimmungsgesetz sogar denen entgegen, die Angst vor einem "Trans-Hype" haben. Denn so können die vermeintlich Verwirrten doch erst einmal problemlos und sehr zeitnah das Leben im anderen Geschlecht ausprobieren, und ggf. ihren Irrtum feststellen, bevor mit medizinischen Maßnahmen begonnen wird. Durch die Selbstbestimmung, und damit diesbezüglich das Entfallen verpflichtender Beratung und Begutachtung, wird nämlich das angebliche Problem reduziert, dass "transaffine Psychologen" und "Trans-Lobbyisten" die Menschen, die zur Beratung kommen müssen, in die Transidentität drängen würden.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 00:44
von Jaddy
Anne-Mette hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 19:19
Moin,
Lana hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 15:50
Das Selbstbestimmungsgesetz hat mit der medizinischen Seite doch überhaupt nichts zu tun. Das wurde hier in diesem Thema nun schon zur Genüge durchgekaut.
Das habe ich auch gedacht; aber da gibt es einiges zu beachten, wie ein Beitrag auf Facebook zeigt:
Da liegt Cornelia mE falsch, wie ich ihr auf Mastodon auch
geantwortet habe (wo sie den Beitrag auch gepostet hat).
Als Psychotherapeutin indiziert sie eine Gender Inkongruenz (ICD11: HA60) oder derzeit noch eine Transsexualität (ICD10: F64.0). Die hat idR mit dem eigenen Körper (körperliche Inkongruenz) und_oder dem Problem der Akzeptanz des eigenen Genders in der Umgebung zu tun (soziale Inkongruenz), egal ob der Eintrag geändert wurde oder nicht.
Als trans Person kollidiere ich ja nicht (nur) an der staatlichen Einsortierung, sondern vor allem an meiner Selbstwahrnehmung und der Art, wie andere mich per Augenschein deuten und daraufhin behandeln. Geschlecht als soziales Rollenkonzept existiert unabhängig vom staatlichen Registereintrag, indem Menschen es (anderen gegenüber) leben.
Die med. Transition dient der Herstellung der Kongruenz bzw der Linderung oder Beseitigung des Leidensdrucks und basiert nur auf der psychischen Situation.
Die Indikation sagt nur "Hier liegt ein Leidensdruck aufgrund einer (im Katalog; ICD, DSM) definierten psychischen Verfassung vor. Die indizierte Maßnahme (Hormone, OP, etc) ist für diese Person zielführend (siehe Leitlinie) und es stehen ihr keine anderen Gründe entgegen".
In D sind med. und jur. Transition seit 2011 getrennt. Weder das eine noch das andere ist zwingend. Eine Person kann sämtliche medizinischen Maßnahmen durchlaufen, ohne den Personenstand oder Vornamen zu ändern.
Das gleiche Thema hatten wir schon durchgekaut, als Transidentität aus den Störungen in die Varianten verschoben wurde.
Ich denke, sie ist da auch auf diese Illusion reingefallen, dass der Eintrag irgendeine Wirksamkeit jenseits von staatlichen Verwaltungsdingen hätte. Wir müssen uns wohl alle erst mal völlig der Bedeutung klar werden, dass dies so explizit da im Text steht.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 00:59
von Jaddy
MichiWell hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 23:01
Wenn man es genau betrachtet, kommt das Selbstbestimmungsgesetz sogar denen entgegen, die Angst vor einem "Trans-Hype" haben. Denn so können die vermeintlich Verwirrten doch erst einmal problemlos und sehr zeitnah das Leben im anderen Geschlecht ausprobieren, und ggf. ihren Irrtum feststellen, bevor mit medizinischen Maßnahmen begonnen wird.
Da würde Dir Herr Korte entgegnen, dass diese einfache Änderungsmöglichkeit eine Art Anfix-Effekt habe, so dass die "Verwirrten und Verführten", bei ihm insbesondere Kinder und Jugendliche, dann erst recht HRT & Co haben wollen. Dergleichen hat er nämlich schon in Interviews und Anhörungen von sich gegeben. Belege hat er natürlich nicht.
Das Spiel kannst Du trotzdem nicht gewinnen, denn Leute wie er gehen davon aus, dass "echte Transidentität" eine sehr sehr seltene Sache ist, die meisten Menschen tatsächlich nur verwirrt sind und deshalb auch nicht in der Lage, objektiv und verantwortlich über ihren Körper zu entscheiden. Da braucht es deren Meinung nach geschulte Fachpersonen, die es den Leuten so schwer wie möglich machen, damit nur die "echten" durchkommen...
Eins sollte ihm mal die positiven Erfahrungen mit informed consent berichten. Dann platzt ihm vielleicht der Kopf.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 08:42
von Anne-Mette
Moin,
Jaddy hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 00:44
Wir müssen uns wohl alle erst mal völlig der Bedeutung klar werden, dass dies so explizit da im Text steht.
deshalb habe ich den Beitrag "zum Festhalten" gepostet, damit wir genauer darauf eingehen können, wenn wir die Einzelheiten durchgearbeitet haben.
Gruß
Anne-Mette
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 09:23
von Lavendellöwin
Jaddy hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 00:59
Herr Korte entgegnen, dass diese einfache Änderungsmöglichkeit eine Art Anfix-Effekt habe, so dass die "Verwirrten und Verführten"
ja, nee is klar
wir hatten vor 2 Wochen auf EMEA-Ebene ein Meeting um Diversität im Unternehmen neu aufzuhängen.
Für mich war das echt spannend mal auf höherer Ebene mit den Leuten von HR und Engagement und den Trainern
darüber zu reden. Gut da ging es nicht nur um "mein" Thema, sondern auch wie integrieren wir
alle möglichen Religionen, Herkünfte, Alter, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und so weiter
völlig und wirklich neutral so das sich jede Person wohl fühlt.
Also was können wir für alle tun, das sie sich wahrgenommen fühlen.
Wenn ich dann diese Diskussion anschaue muss ich langsam wirklich müde lächeln.
Wir haben zum Beispiel dort beschlossen das Herr und Frau aus der Zeiterfassung genommen
und durch den Vornamen als Ansprache ersetzt wird. Zudem soll vor den Trainings auch gefragt werden
wie denn die Anrede ist, das Pronomen, ob jemand mit einem "anderen" Vornamen angesprochen werden möchte.
Das gilt jetzt sogar für die die einfach nur Lust drauf haben oder schon lange nicht mit dem gegebenen Namen
angesprochen werden.
Damit soll dann auch das Deadnaming gefixt werden, was vielleicht beim Onboarding noch nicht besprochen wurde.
Einfach auf persönliche Empfindungen eingehen. Personen die Möglichkeit geben im Unternehmen schon sich zu leben.
Die Sache mit der Zeiterfassung war in 5 Tagen umgesetzt und da war ein Wochenende dazwischen.
Alles andere ist mit einem Zeitrahmen von wenigen Wochen gedacht, vor allem mit der Sensibilisierung auf mittlerer
Leitungsebene..
so stelle ich mir eine wirklich sinnvolle Reaktion vor, nicht ich quatsche und zwar von vielen Seiten bis der
SanktNimmerleins-Tag da ist.
Ah, um nochmal auf Korte zurückzukommen, ich würde ihm sagen, das mit Namen und Personenstand ist
wirklich nur ein kleiner Nebenschauplatz, das wirklich allermeiste passiert an anderer Stelle.
Alles Liebe Marie

Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 09:44
von Jaddy
EmmiMarie hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 09:23wir hatten vor 2 Wochen auf EMEA-Ebene ein Meeting um Diversität im Unternehmen neu aufzuhängen.
Das ist großartig, was ihr da macht! Gerade moderne Firmen mit internationalen Standorten, die auf gute, sich wohlfühlende Fachleute angewiesen sind, kommen um das Thema nicht herum. Häufig ist sogar echter Wille zur Verbesserung dabei, d.h. die oberen und mittleren Ebenen sehen den Nutzen für die Menschen, die Ergebnisse und die Firma. Freut mich sehr, dass Deine Firma da so aktiv ist.
EmmiMarie hat geschrieben: Di 2. Mai 2023, 09:23Ah, um nochmal auf Korte zurückzukommen, ich würde ihm sagen, das mit Namen und Personenstand ist wirklich nur ein kleiner Nebenschauplatz, das wirklich allermeiste passiert an anderer Stelle.
Real ist das so. Zunächst würde ich ihm aber noch mal dringend erklären, dass reversible Dinge die ein Personenstand oder Vorname ihn als angeblichen Psychiater fachlich wirklich nichts angehen, und er sich aus Anhörungen zum Thema Personenstand einfach raushalten sollte.
Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Verfasst: Di 2. Mai 2023, 09:52
von Anne-Mette
Es ist zwar fast OT; aber ich möchte in diesem Zusammenhang gerne noch einmal auf das
Projekt (im März angelaufen) hinweisen:
Es wird durch die Stiftung Mercator Mercator gefördert und ist an der Charité Universitätsmedizin für den Zeitraum 2022-2026 angesiedelt.
Projekt "Empowerment für Diversität" [online]