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Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 15:05
von Manu.66
Hi Mädels!

Der neueste Stand vom Amtsschimmel - er wiehert noch!

Also:

Am 05. Juni hatte ich in Bremen angerufen, ob mein Gutachten denn schon fertig sei (Besuch beim Psyco Mitte März). Laut Auskunft der Sprechstungenhilfe wäre es schon beim AG Oldenburg. Na prima, 50% Erfolgsquote!

Dann ein Anruf bei der Psycho in Osnabrück (Besuch dort am 4. April). Nicht erreichbar, nur der Anrufbeantworter. Zwei Tage später, 07. Juni, erhalte ich eine Mail, dass sie die Erstellung des Gutachtens für das Wochenende 09./10. Juni eingeplant hätte. Na prima, dann hat sich mein Anruf doch schon ein wenig positiv beschleunigend bemerkbar gemacht.

Tatsächlich erhalte ich in der darauffolgenden Woche, am 13. Juni, eine Mail mit der Nachricht, dass sie das Gutachten bei Gericht eingereicht hat.

So, also beide Gutachten bei Gericht vorliegend!

Heute, am 25. Juni, rufe ich in der Geschäftsstelle des AG Oldenburg an und bitte höflich, mir den Stand der Sache mitzuteilen. Ich bekomme ebenso höflich die Auskunft, dass mein Termin für die mündliche Anhörung auf den 21. August 14:30 festgesetzt ist.

Vorher geht leider nicht, denn der Präsident des Amtsgerichts ist davor im Jahresurlaub, außerdem liegen natürlich die Gerichtsferien vorher im Weg. Macht nichts! Ich habe jetzt einen Termin und kann in Ruhe meine Paddeltouren im Juli machen. Ich hatte schon ein wenig Angst, dass die Terminsetzung genau dann erfolgen könnte, wenn ich irgendwo in Deutschland einen Fluss runter fahre. (Dann wäre die Frage gewesen, was vorgeht. Schrecklicher Gedanke!)

Der 21. August passt mir ganz gut ins Konzept. Da ich an dem Tag einen rechtskräftigen Beschluss in der Personenstandssache erhalte, kann ich auch unmittelbar danach einen neuen Reisepass und Perso beantragen. Bevor hier ein Aufschrei kommt wegen der 14 tägigen Einspruchsfrist: Die ist reine Formsache und ändert nichts an der Rechtsgültigkeit des Beschlusses mit dem Tag der Ausfertigung! Wer das anders sieht, dem kann ich auch nicht helfen.

Mein Weg noch einmal kurz zusammengefasst:

1. Mündlicher Antrag nach TSG bei der Rechtsantragsstelle des AG Norden
2. Nachricht vom zuständigen AG Oldenburg mit Aktenzeichen in der Personenstandssache und Aufforderung, die notwendigen Unterlagen nebst
Gerichtskotenvorschuss in Höhe von 1.500,00 € einzuzahlen bzw.einzureichen
(Geburtsurkunde, Lebenslauf mit Foto, Meldebescheinigung, Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärzte - die ich nicht eingereicht habe!)
3. Mitteilung des AG Oldenburg an mich, welche Psychos seitens des AG mit der Gutachtenerstellung beauftragt wurden
4. Besuch der Psychos einmal jeweils
5. Terminsetzung des AG Oldenburg für mündlichen Termin (erst telefonisch, dann noch schriftlich)

Das war's!!

Der ganze Zinober hat dann also von Januar 2018 bis Ende August 2018 gedauert.

Liebe Grüße
Manuela Alena Donner
(bald sogar echt amtlich bestätigte Frau!) (smili) (smili) (smili)



PS

Und dieses Posting ist dann auch so etwas wie eine letzte Meldung zum Abschied aus diesem Forum. Ich bedanke mich bei Allen hier, die mir auf meinem Weg geholfen haben, die meine Postings positiv oder auch negativ kommentiert haben, die mir hilfreiche Infos gegeben haben. Ich habe mein Ziel erreicht, ich bin meinen Weg erfolgreich gegangen. Nun bleibt mir nur noch, den Rest meines Lebens zu genießen - und das werde ich tun, dessen seit gewiss! )))(:

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 15:21
von Anja
Hallo Manu,

Vielen Dank für das Update.
Manu.66 hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 15:05 Bevor hier ein Aufschrei kommt wegen der 14 tägigen Einspruchsfrist: Die ist reine Formsache und ändert nichts an der Rechtsgültigkeit des Beschlusses mit dem Tag der Ausfertigung! Wer das anders sieht, dem kann ich auch nicht helfen.
Mir ist leider nicht mehr zu helfen :lol:
Der Beschluss wird nämlich erst nach dem Ende der Widerspruchsfrist rechtskräftig.
Beschluss.JPG
Ich habe vom AG Celle nach Ablauf der Frist einen Brief bekommen, in dem die Rechtskraft dann bestätigt wurde.
Beschluss Rechtskraft.JPG
Wenn das in Oldenburg nicht völlig anders läuft, wirst du wohl noch etwas weiterreiten müssen...
Du wirst ja sicher weiter berichten :wink:

Grüße
die Anja

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 15:24
von Anja
Hallo Manu,
Manu.66 hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 15:05 PS

Und dieses Posting ist dann auch so etwas wie eine letzte Meldung zum Abschied aus diesem Forum. Ich bedanke mich bei Allen hier, die mir auf meinem Weg geholfen haben, die meine Postings positiv oder auch negativ kommentiert haben, die mir hilfreiche Infos gegeben haben. Ich habe mein Ziel erreicht, ich bin meinen Weg erfolgreich gegangen. Nun bleibt mir nur noch, den Rest meines Lebens zu genießen - und das werde ich tun, dessen seit gewiss! )))(:
Das war doch eben noch nicht da? Oder hab ich das übersehen?
Schade! (fürs Forum)

Ich wünsche dir natürlich viel Spaß beim Genießen vom Rest deines Lebens! Alles Gute!

Grüße
die Anja

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 16:18
von Tatjana_59
Selbst wenn wie bei mir damals der Beschluss rechtskräftig ist ( bei mir noch im Richterzimmer),liegt die schriftliche Firm noch nicht vor.
Ohne etwas schriftliches erübrigt sich das beantragen des neuen Ausweises.

LG Tatjana

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 16:19
von Manu.66
Hi Anja!

Na gut - du verdienst immer eine Antwort!

Also, die Geschäftsstellenbeamtin beim AG Oldenburg hat mir, weil ich rumgemault habe wegen dem späten Termin erst im August, mitgeteilt, dass ich ja schon am nächsten Tag damit bei der Gemeinde den neuen Reisepass beantragen kann, weil der Beschluss eben doch rechtskräftig wird mit dem Tag der Ausfertigung. Ich nehme das mal so hin, denn so habe ich es auch in meiner Zeit beim Amtsgericht gelernt.

Sollte das wider Erwarten nicht so sein, dann steht hier nach dem 22. August ein entsprehendes Posting mit der Mitteilung meiner Niederlage in der Angelegenheit.

Die Zeit läuft mir dann doch ein wenig unter den Händen weg, weil ich im Oktober nach Spanien will, dort überwintere und im Januar rüber nach Marokko fahren möchte - dafür brauche ich halt einen neunen Reisepass, denn mein alter ist im August abgelaufen.

Liebe Grüße Anja!
Manuela Alena

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 16:21
von Manu.66
Tatjana_59 hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 16:18 Selbst wenn wie bei mir damals der Beschluss rechtskräftig ist ( bei mir noch im Richterzimmer),liegt die schriftliche Firm noch nicht vor.
Ohne etwas schriftliches erübrigt sich das beantragen des neuen Ausweises.

LG Tatjana
Hi Tatjana!

Mir wurde von der Geschäftsstellenbeamtin zugesagt, dass ich am 21. August den rechtskräftigen Beschluss schriftlich ausgehändigt bekomme.

Liebe Grüße
Manuela Alena

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 16:31
von Tatjana_59
Manu.66 hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 16:21
Tatjana_59 hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 16:18 Selbst wenn wie bei mir damals der Beschluss rechtskräftig ist ( bei mir noch im Richterzimmer),liegt die schriftliche Firm noch nicht vor.
Ohne etwas schriftliches erübrigt sich das beantragen des neuen Ausweises.

LG Tatjana
Hi Tatjana!

Mir wurde von der Geschäftsstellenbeamtin zugesagt, dass ich am 21. August den rechtskräftigen Beschluss schriftlich ausgehändigt bekomme.

Liebe Grüße
Manuela Alena
Wenn das so ist dann freut mich das für dich.
Ich bekam den Beschluss etwa drei Wochen später zugeschickt.
War ziemlich blöd bei mir. Ich hatte den mündlichen rechtskräftigen Beschluss am 26.01.2016
Am 02.02.2016 eine geplante Op.
Da wäre der schriftliche Beschluss gut gewesen.

LG Tatjana

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 25. Jun 2018, 16:39
von Anja
Hallo Manu,

vielleicht haben wir beide recht :)p
Manu.66 hat geschrieben: Mo 25. Jun 2018, 16:19 Also, die Geschäftsstellenbeamtin beim AG Oldenburg hat mir, weil ich rumgemault habe wegen dem späten Termin erst im August, mitgeteilt, dass ich ja schon am nächsten Tag damit bei der Gemeinde den neuen Reisepass beantragen kann, weil der Beschluss eben doch rechtskräftig wird mit dem Tag der Ausfertigung.
Das habe ich so auch schon an anderer Stelle gelesen. Das man, z.B. Dokumente wie einen Reisepass, mit dem (vorläufigen) Beschluss schon mal beantragen kann, aber für die Abholung dann der Beschluss Rechtskraft erlangt haben muss.

Raten bringt uns auch nicht weiter. Wir werdens gewahr. Vielleicht hast du ja Lust, diesen Thread doch noch bis zum (bitteren) Ende mit Updates zu versorgen. Ich wünsche dir natürlich, das es bei dir anders bzw. schneller abläuft als bei mir. Die Frist abzuwarten geht doch auf die Fingernägel :roll: Da hat man das Ding schon in der Hand aber es ist noch nicht gültig.
Vielleicht unterscheiden sich die Abläufe ja auch von AG zu AG, wer weiß das schon...

Wie du dich auch entscheidest, auf jeden Fall alles Gute und viel Erfolg!

Grüße
die Anja

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 14:07
von Manu.66
Hi Mädels!

Heute ist die schriftliche Bestätigung des Gerichtstermins zum 21. August samt Kopien der beiden Gutachten angekommen.

Ich bin bav, was für eine "... apart gekleidete selbstbewusste sympathische Frau, die weiß was sie will und es gewohnt ist, ihre Ziele mit Intelligenz und Überzeugungskraft zu erreichen" (Gutachten Frau Dipl.Psych. Brigitte Junaedhy, Seite 3) ich doch bin!

Danke für das Statement, Frau Junaedhy aus Osnabrück, kann ich da nur sagen.

Im zweiten Absatz schreibt sie "da die Geschlechtsindentität eindeutig weiblich ist und das Rollenverhalten diesem Muster entspricht, wird im Folgenden durchgehend die weibliche Sprachform verwendet." --- Na bitte, geht doch! Hat Dr. Weiss, der zweite Gutachter, auch so gehandhabt mit der weiblichen Sprachform

Kann das Gericht jetzt noch anders?

Und Dr. Weiss, Bremen, schreibt: "Zum Gespräch erschien eine mittelgroße schlanke Frau mit rotblondem Pagenschnitt. Sie war mit einem altsorefarbenen Rolli, Perlonstrümpfen und Stiefeletten sehr feminin gekleidet und dezent geschminkt." (Gutachten Dr.med. Konrad Weiss, Seite 2)

By the way, Herr Doktor, ich hatte auch einen Rock an! Worauf Männer so achten!! :)

Und weiter schreibt der selektiv wahrnehmende Psychodoc aus Bremen: "Vom gesamten Erscheinungsbild, Mimik, Gestik und auch Stimme (Alt) wirkte Frau Donner überzeugend und authentisch als Frau."

Okay, es sei dem Doc verziehen, dass er nur auf meinen Rolli und meine Perlonstrümpfe geachtet hat!

Nee, beide Gutachten sind durchweg positiv und demnach wird das Gericht kaum zu einem anderen Beschluss kommen können, als mich amtlich als Frau zu bestätigen.

Damit sollte dem Amtsschimmel genüge getan sein und ich wünsche allen, die den Weg nach dem TSG noch gehen müssen, viel Erfolg!

Liebe Grüße
Manuela Alena Donner

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 14:45
von Amadé
Dafür muss man bestimmt lange studiert und durch jahrelange Erfahrung besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Transsexualität erworben haben, um durch scharfe Beobachtungen zu diesen tiefgreifenden Erkenntnissen zu gelangen. Der wissenschaftliche Wert dieser Gutachten kann wohl nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Nichts für ungut, herzlichen Glückwunsch zum Erfolg!

LG Solveig

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 15:37
von Kleine Ketzerin
Amadée hat geschrieben: Mo 2. Jul 2018, 14:45 Der wissenschaftliche Wert dieser Gutachten kann wohl nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Zumindest haben hier mal wieder zwei Mitglieder unserer akademischen Elite unter Beweis gestellt, dass sie - entsprechende Vergütung vorausgesetzt - mit der Methode der Abduktion vertraut und in der Lage sind, selbige durch stringente Anwendung des bekannten Ententests ("If it looks like a duck, swims like a duck, and quacks like a duck, then it probably is a duck.") auf ein geradezu atemberaubendes Niveau wissenschaftlicher Präzision zu heben. Das muss man erstmal hinkriegen...

(Packungsbeilage: Dieser Kommentar kann Spuren von Sarkasmus enthalten.)

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 19:50
von Manu.66
Hi Mädels!

Langsam!

Zur Ehrenrettung der Psychodocs sei gesagt, dass die Gutachten länger sind als die kurzen Zitate, die ich hier angebracht habe. (3-4 Seiten jeweils). Und dass innerhalb dieser Seiten durchaus wissenschaftlich begründete, verifizierbare Aussagen gemacht wurden, sollte ebenso klar sein.

Ich halte absolut nichts von der Praxis der Zwangsbegutachtungen, die durch das TSG verlangt werden. Ich habe mich dem Prozedere auch nur nur sehr widerstrebend unterzogen, doch blieb mir keine andere Wahl, weil ich einen neuen Reisepass benötige.

Beim AG Oldenburg wird auch kein besonderes Bohey veranstaltet. Zwei Gutachten, jeweils eine Sitzung, Kosten insgesamt bei ca. 1.100 € - das war's.

Für mich ist der Drops gelutscht, am 21. 08. halte ich meinen Beschluss in den Händen und Psychos brauche ich, außer vielleicht bei privaten Treffen, nicht mehr zu konsultieren!

Liebe Grüße
Manuela Alena Donner

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Mo 2. Jul 2018, 21:12
von Kleine Ketzerin
Manu.66 hat geschrieben: Mo 2. Jul 2018, 19:50 Und dass innerhalb dieser Seiten durchaus wissenschaftlich begründete, verifizierbare Aussagen gemacht wurden, sollte ebenso klar sein.
Ich will Dir ja wirklich nicht die Freude verderben, aber ich habe in all den "Gutachten", die ich im Laufe der Jahre gelesen habe, nicht mal Spuren von Wissenschaft finden können, denn die Validität dieser "Gutachten" geht gegen Null. Aber lassen wir dazu doch einfach mal einen der Gutachter zu Wort kommen:
Gunter Schmidt hat geschrieben:Ich habe in den letzten zehn Jahren etwas über 300 Gutachten in Vornamens- bzw. Vornamens- plus Personenstandsverfahren für norddeutsche Gerichte erstellt. Die Gutachten sollen nach dem TSG eine wissenschaftlich abgesicherte Vorhersage darüber treffen, ob das Geschlechtsempfinden des Antragstellers oder der Antragstellerin mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlich stabil ist. Lediglich in zwei Verfahren habe ich, einvernehmlich mit den Antragstellern, den Antrag nicht befürwortet. Ich habe mit Kolleginnen und Kollegen gesprochen, die ebenfalls viele Gutachten verfasst haben, und sie haben mir bestätigt, dass auch bei ihnen die Ablehnung eines Antrags extrem selten vorkommt. Das aber bedeutet: Die Begutachtung ist ein Prüfverfahren, das so gut wie immer zu dem gleichen Ergebnis kommt. Solche Prüfverfahren aber haben nach der Testtheorie der Psychologie eine geringe Reliabilität und entsprechend eine geringe Validität, das heißt in unserem Fall, sie tragen zur Verbesserung der Vorhersage der zeitlichen Stabilität des Geschlechtsempfindens nur sehr wenig bei. Viel Aufwand und wenig Effekt."

Schmidt, Gunter: Viel Aufwand und wenig Effekt. Anmerkungen zum Transsexuellengesetz, Z Sex-Forsch 2013; 26(2): 175-177, DOI: 10.1055/s-0033-1335605,
www.thieme-connect.com/products/ejourna ... 33-1335605)
Na ja, was soll's... Das bisschen Unwissenschaftlichkeit ist ja nicht so wild. Trotzdem: Herzlich willkommen im "Unfreiwilligen Förderverein positiv begutachteter trans Menschen zur Erhaltung der deutschen Sexualmedizin e.V.". Ich hoffe, Du hast Dir für die 1.100,- Euro 'ne Spendenbescheinigung ausstellen lassen?

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 09:25
von Anja
Hallo Kleine Ketzerin,

danke für den Link!
Damals war Gunther Schmidt einer meiner Gutachter. Ich habe ihn als sehr sympathisch kennengelernt bzw. erlebt. Außerdem war er sehr zügig und preiswert. Innerhalb einer Woche war das Gutachten beim Gericht.
Kann ich nur empfehlen (falls er noch praktiziert).

Grüße
die Anja

Re: Den Amtsschimmel reiten: Mein Antrag auf VÄ u. PÄ

Verfasst: Di 3. Jul 2018, 09:49
von Svetlana L
Kleine Ketzerin hat geschrieben: Mo 2. Jul 2018, 21:12 Na ja, was soll's... Das bisschen Unwissenschaftlichkeit ist ja nicht so wild.
Kleine Ergänzung aus den Ergebnissen der IMAG:
Die Begutachtung ergebe nur in unter 1 % der Fälle eine Verneinung der
nach -§ 4 TSG zu beantwortenden Frage nach einer höchstwahrscheinlich dauerhaft vorliegenden,
seit drei Jahren bestehenden transsexuellen Prägung. Die Geschlechtsidentität eines
Menschen könne ohnehin nicht fremdbegutachtet werden, die Begutachtung könne insofern
nur wiedergeben, was der Mensch über sich selbst berichtet.
Dafür, dass nur nochmal aufgeschrieben wird, was man selbst von sich sagt, sind 1.100,- Euro kein Schnäppchen. Dann kann ich mir auch selber ein Empfehlungsschreiben basteln.
Gutachter_innen bestätigen, dass sich eine Begutachtung der Geschlechtsidentität nur an der Selbstaussage jedes Menschen orientieren könne und daher für das TSG-Verfahren überflüssig sei. Eine "objektive" Überprüfung der Geschlechtsidentität sei unmöglich. Die Selbstaussage in Bezug auf die eigene Geschlechtlichkeit sei in aller Regel stabil und verlässlich. Weniger als
1 % der Begutachteten zeige ein "Rückumwandlungsbegehren". Die Begutachtungspraxis schaffe also keine höhere Sicherheit. Die Fehlerrate bei vielen anderen medizinischen Entscheidungen sei deutlich höher.
Selbst das Bundesverfassungsgericht hat mittlerweile (1 BVR 747/17) eingeräumt, dass der Begutachtungszwang nach -§ 4 TSG nach verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht mehr haltbar sein könnte. 2011 war das Gericht noch gänzlich anderer Auffassung, bekräftigt aber, dass in dieser doch relativ kurzen Zeit ein grundlegender Wandel stattgefunden habe.
Zwar habe sich das Bundesverfassungsgericht im Beschluss des Ersten Senats
vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - bereits knapp zu der Begutachtungspflicht
gemäß -§ 4 Abs. 3 TSG geäußert und ausgeführt, es sei "verfassungsrechtlich nicht
zu beanstanden, die personenstandsrechtliche Anerkennung an solche Voraussetzungen
zu knüpfen" (Verweis auf BVerfGE 128, 109 ff.). Doch hätten dem damaligen
Beschluss wesentlich andere, inzwischen überholte wissenschaftliche Erkenntnisse
zugrunde gelegen. Die medizinische Wissenschaft gehe inzwischen nicht mehr davon
aus, dass es sich bei der Transsexualität um eine Krankheit oder psychische
Störung handele. Vor diesem Hintergrund sei nun eine andere Meinung des Bundesverfassungsgerichts
zur Verfassungsmäßigkeit des -§ 4 Abs. 3 TSG möglich, obwohl
die Entscheidung, dass die Begutachtungspflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
sei, lediglich wenige Jahre zurückliege.
Das kann doch eigentlich nur heißen: Sofortiger Stopp des Begutachtungszwangs!