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Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 17:22
von Anke
Hallo,

das TSG regelt nur den Prozess der Änderung von Vornamen und Personenstand im Falle von Transsexualität. Bezüglich der Umsetzung in der Verwaltung gelten andere Normen. Deshalb würde eine Novellierung des TSG's diesbezüglich keine Veränderung bringen.

Abgesehen davon kann ich die Aufregung von Dunja nicht nachvollziehen. Nach meinem Urteil habe ich komplett neue Dokumente, also Personalausweis, Führerschein, Reisepass, Geburtsurkunde und Zeugnisse bekommen. Ich wüsste nicht, bei welcher Gelegenheit ich etwas anderes brauchen würde.

Ich finde es auch ausgesprochen logisch, dass es im Standesamt weiterhin Unterlagen mit meinem früheren Namen und Personenstand gibt. Schließlich habe ich ja auch lange genug unter diesem Namen gelebt. Auch aus Sicht der Strafverfolgung erscheint mir das logisch.

Ich kann auch kein Problem hinsichtlich der Kompatibilität mit ausländischem Recht aus dieser Praxis erkennen. Die Probleme entstehen aus der Sache und aus der grundsätzlich anderen Rechtssituation in anderen Ländern im Umgang mit Transsexuellen.

Von daher kann ich dem Eingangsstatement von Dunja, das ein TSG Beschluss der größte Mist ist, nur heftig widersprechen. Das Ergebnis hat mein Leben auf jeden Fall verbessert, auch wenn ich das Verfahren für völlig falsch und absurd halte.

Liebe Grüße

Anke

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Fr 9. Okt 2015, 18:45
von Sunny
Ich habe zwei Praktika im Standesamt gemacht und durfte dabei auch am Computer die Eingaben für Geburtsurkunden (unter Aufsicht und mit nachträglicher Kontrolle) vornehmen. Ich kann euch versichern, dass die Software gar keine Möglichkeit bietet, irgendwo einen rechtlichen Geschlechterwechsel zu vermerken.

Wenn eine Geburtsurkunde neu ausgestellt wird, muss unterschieden werden zwischen Menschen, die vor 2007 geboren wurden und denen, die später geboren wurden. Für die davor Geborenen wird der Datensatz für eine neue Geburtsurkunde dann überhaupt erst angelegt, weil erst 2007 das elektronische Personenstandsregister eingeführt worden ist. Für die danach Geborenen wird der bereits vorhandene Datensatz angepasst.

Der einzige Hinweis, der sich im Standesamt dafür finden lässt, dass ursprünglich etwas anderes in der Geburtsurkunde gestanden hat, findet sich im Geburtenbuch des jeweiligen Geburtsjahres. Da wird tatsächlich ein Vermerk reingeschrieben, wenn sich am Personenstand etwas ändert. Eine rechtliche Änderung des Geschlechts ist mir hier zwar nicht begegnet, dürfte aber genau wie Ehe, Scheidung oder Kinder mit einem Zweizeiler und Stempel eingetragen werden.

Wenn nicht die Geburtsurkunde eingereicht werden muss, sondern ein aktueller Auszug aus dem Geburtenbuch, könnte es also zu einer Offenbarung der Änderung kommen. Inwiefern es da Möglichkeiten gibt, das zu umgehen, müsste man mal beim Standesamt seines Vertrauens/Geburtsortes erfragen. Das ist ein so seltener Fall, dass er mir als kleiner Praktikantin nicht begegnet ist. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass mit gutem Willen auf beiden Seiten so ziemlich alles machbar ist. Das einzige, wofür ich je einen solchen Auszug gebraucht habe, ist aber auch meine Hochzeit, das dürfte also kein besonders großes oder gar regelmäßiges Problem sein ;-)

Soweit ich das mitbekommen habe, gibt es neben Personalausweis, Geburtsurkunde und Auszug aus dem Geburtenbuch keine grundlegende Möglichkeit, einen Menschen zu identifizieren, so dass damit eigentlich ein Zwangsouting als transsexueller Mensch durch irgendwelche Datensätze ausgeschlossen sein dürfte.

Die Datenverwaltung vom Einwohnermeldeamt habe ich nicht so ausführlich kennen gelernt, wie die vom Standesamt, aber soweit ich mich daran erinnern kann, entsprechen die Eingaben denen vom Standesamt, also dürfte auch von da keine Gefahr drohen.

Liebe Grüße
Sunny

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 11:15
von Anke
Hallo Amanda,

das wäre natürlich sehr schön, wenn das von alleine passieren würde. Aber darum muss Frau sich selbst kümmern. Die Kosen dafür halten sich in erträglichen Grenzen, zusammen unter 100 € . Im Vergleich zu dem, was ich für andere Sachen, wie die Gutachten, Haarentfernung, Perücke, etc. los werde, ist das geradezu Kleingeld.

Liebe Grüße

Anke

Re: TSG „ Die Realität

Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 13:28
von Dunja.Ronja
Hallo,

Da haben sich ja ganz schön viele Leute zu meinen Erfahrungen mit TSG geäußert. Es gibt grundsätzliche Dinge bei denen das Geburtsregister benötigt wird und eine Geburtsurkunde nicht ausreicht, nämlich Heirat, Adoption und Änderung der Staatsbürgerschaft. Erstes ist in Deutschland nach deutschen Recht zwar möglich, jedoch muß dem Standesbeamten unmittelbar der TSG Beschluß vorgelegt werden; in Verbindung mit auslänischen Recht gibt es in den meißten Ländern erhebliche Probleme da TSG Beschlüsse eben nicht vorgesehen sind oder nicht anerkannt werden. Bei Adoption wird kein Jugendamt einer Person mit TSG Beschluß ein Kind geben da derartiges eben kein Umgang für ein Kind. Und bei Änderung der Stäästsbürgerschaft stellt sich die Frage inwiefern TSG-Beschlüssen mit dem dortigen Rechtssystem kompatibel sind, abgesehen davon daß unmittelbar offenbart werden muß.

Auf dem Standesamt bleibt der alte Datensatz bestehen, versehen mit einem TSG-Vermerk. Sofern man eine Geburtsurkunde benötigt fragt der Standesbeamte ob man eine Registerurkunde möchte, oder eine normale nur mit den Daten des TSG Beschlusses. Somit muß man unweigerlich offenbaren, unabhängig davon daß Standesbeamte tagtäglich den Beschluß auf der Suche nach anderen Datensätzen überblättern und einsehen.

Da nur gegenüber Privatpersonen geltende Offenbarungsverbot, zahlreicht Paragrafen im Personenstandsgesetz sowie zahlreiche Verwaltungsvorschriften sagen daß der alte und ursprüngliche Datensatz unverändert für alle Zeit fortgeschrieben wird, also bestehen bleibt und durch die gegenseitige Vernetzung aller Ämter, Behörden und öffentlicher Stellen gegenseitig ständig ausgetauscht wird. Bei TSG Beschlüssen wird der Beschluß zusätzlich eingetragen, nach außen hin werden gegenüber Privatpersonen im Rahmen des Offenbarungsverbotes die Daten des TSG Beschlusses verwendet, bzw. überhaupt keine Auskunft erteilt. Nicht selten wird sich allerdings garnicht daran gehalten.

Darüber hinaus kennen sich viele Stellen mit TSG Beschlüssen garnicht aus, wissen also garnicht was das überhaupt so richtig zu bedeuten hat oder wollen es auch garnicht wissen. Daß plötzlich Schreiben kommen daß zwei Datensätze bestehen und somit der neue in den alten integriert wird was im Grunde aber genau falsch herum ist stehen an der Tagesordnung.

Desöfteren kommt auch die Frage was da eigentlich gilt und wie die Anrede sei.

Im Polizeiregister sind auch alle Namen eingetragen, bei Kontrollen kommt dann zuerst Diskriminierung oder die Frage nach der Anrede.

Ein TSG Beschluß ist eine Beischreibung, eben eine Doppelidendität, aber eben keine Änderung. Es stehen zwei Idenditäten nebeneinander wovon die des TSG Beschlusses die rechtskräftige ist oder zumindest sein sollte. Der alte Name ist dadurch nicht weg und auch nicht unaktuell.

Re: TSG „ Die Realität

Verfasst: Sa 10. Okt 2015, 17:07
von Anke
Dunja.Ronja hat geschrieben: Ein TSG Beschluß ist eine Beischreibung, eben eine Doppelidendität, aber eben keine Änderung. Es stehen zwei Idenditäten nebeneinander wovon die des TSG Beschlusses die rechtskräftige ist oder zumindest sein sollte. Der alte Name ist dadurch nicht weg und auch nicht unaktuell.
Hallo,

das ist einfach nicht richtig. Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert die Rechtsfindung. Dort ist ganz klar von einer Änderung des Vornamens die Rede.

Abgesehen davon können juristisch gesehen keine zwei Identitäten nebeneinander stehen.

Auf eine völlig anderen Blatt steht die Verwaltungspraxis. Da wird sicherlich an einigen Stellen etwas falsch gemacht. Das wir sich in vielen Fällen erst ändern, wenn jemand dagegen klagt.

Liebe Grüße

Anke

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 09:38
von Dunja.Ronja
Hallo

Ich hab wegen der Beischreibung und der damit verbundenen Doppelidendität schon mehrere Klagen geführt, mit dem Erfolg daß eine wirkliche Änderung weder bei Trans noch einIntersexualität möglich sei.

Aktuell habe ich noch ein TsG -§6 Verfahren was allerdings nicht zu einer Löschung des Beschlusses führt, sondern lediglich zu einem Vermerk daß der TsG Beschluss nicht mehr gültig ist, also wieder Klagen und Geldausgaben da es für derartige Folgeverfahren keine Pkh gibt.

Mit nem TsG Beschluss komme ich schlechter zurecht als ohne, nämlich überhaupt nicht. Entweder eine richtige Änderung oder gar keine.

Das ist vergleichbar mit dem schnellen umlackieren eines Autos in eine andere Farbe, wer dies wirklich möchte sollte es bis auf die rohe Karosserie auseinander nehmen, diese sandstrahlen und dann neu lackieren da ansonsten die alte Farbe all gegenwärtig ist.

Ich persönlich rate von einem TsG Beschluss dringend ab, er schafft nen Berg an Problemen, die Benutzung des neuen Namens ist eh nicht möglich da der alte eh bekannt ist, und bringen tut er wenig.

Dunja Ronja

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 10:54
von Veronika
Hallo, und einen guten Morgen zusammen,

wir wissen doch, dass bei Behörden und Ämtern Menschen sitzen die auf Grund der Gesetzeslage entscheiden. Es gibt aber auch hier einen Spielraum der Entscheidungsfindung. Da kann es dann schon mal zu seltsamen Entscheidungen für einen selbst, je nach Situation kommen.
Die entscheidenden Personen dort, haben vielleicht morgens zu Hause eine unschöne Situation erlebt die zu Frust führt und dann komm "ich" mit der nicht einfachen Problematik des TSG.
Ich selbst habe in meinem bisherigen Leben festgestellt, dass man die Sprache des anderen sprechen muss.
Ich hatte beruflich sehr viel mit Behörden bzw. Ämtern in Deutschland zu tun, es gab immer einen Weg bzw. Kompromiss.
In der eigenen Familie gab es vor einiger Zeit vom gleichen Standesamt, von verschiedenen Beamten unterschiedliche Aussagen.
Auch die Entscheidungen von Richtern in Deutschland kann unterschiedlich nicht sein, Strafverfahren, Verkehrsdelikten oder ähnliches.
Jede/r von uns kann bestimmt Beispiele über erlebtes erzählen.

LG Veronika

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Mo 12. Okt 2015, 16:28
von Katharina P.
Hallo Dunja.Ronja,

der -§ 6 TSG lautet wie folgt:

Zitat Anfang

"-§ 6 Aufhebung auf Antrag


(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, ist auf seinen Antrag vom Gericht aufzuheben, wenn er sich wieder dem in seinem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht als zugehörig empfindet.

(2) Die -§-§ 2 bis 4 gelten entsprechend. In der Entscheidung ist auch anzugeben, daß der Antragsteller künftig wieder die Vornamen führt, die er zur Zeit der Entscheidung, durch welche seine Vornamen geändert worden sind, geführt hat. Das Gericht kann auf Antrag des Antragstellers diese Vornamen ändern, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Antragstellers erforderlich ist."


Zitat Ende

Zu meinem Verständnis - hast Du Deinen TSG Antrag aufheben lassen, weil Du Dich wieder dem in Deinem Geburtseintrag angebenen Geschlecht zugehörig fühlst?

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 21:38
von Andrea aus Sachsen
.
Um noch einmal auf die Ausgangsfrage dieses Threads zurückzukommen: Ich würde wie Nicole, lieber mit der Namens- und Personenstandsänderung noch warten, bis ein neues Transsexuellengesetz mit deutlichen Vereinfachungen in Kraft tritt. Allerdings wäre meine Geduld in dieser Beziehung nicht unbegrenzt. Bis zu meinem 60. Geburtstag (in 2-½ Jahren) würde ich die wichtigsten Maßnahmen im Zusammenhang mit meiner Transition schon gern abgeschlossen haben. Deshalb meine Frage:
Weiß jemand (z.B. durch Kontakte zu Bundestagsabgeordneten), ob es für die genannte Gesetzesänderung bereits konkrete Pläne gibt?

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 22:51
von Anke
Hallo Andrea,

es gibt die IMAG (Interministerielle Arbeitsgruppe) die sich mit dem Thema beschäftigt. Das ist aber eine ziemlich zähflüssige Angelegenheit und das mit deinem 2,5 Jahren könnte knapp werden.

Ich weiß ja nicht, was Du planst. Aber operative Maßnahmen ohne VÄPÄ wird nicht einfach.

Liebe Grüße

Anke

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Mo 19. Okt 2015, 23:29
von nicole.f
Hallo Ihr Lieben,

leider muss ich Anke in dem Punkt zustimmen, als das von der IMAG so schnell keine konkrete Reform zu erwarten ist. Im Mai diesen Jahres wurden die Rechtsgutachten öffentlich ausgeschrieben, im September erfolgte die Vergabe (an eine Juristin aus Hamburg) und das Gutachten soll im September 2016 vorgelegt werden. Großartig :( Die Gesprächspartner des BMFSFJ für die IMAG stehen immernoch nicht fest, fest steht aber, dass zumindest einige Trans*-Organisationen dabei sein werden - immerhin. Welche ist aber noch nicht festgelegt.

Also von der IMAG erwarte ich nicht viel, zumindest was konkrete Schritte angeht. Ich gehe davon aus, dass bis zum Ende der Legislatur ein Papier mit einer Empfehlung vorgelegt wird. Gut informierten Kreisen zufolge sieht es aber so aus, dass es innerhalb der Regierung und den politischen Kreisen sehr mächtige konservative Strömungen gibt, die das TSG nicht anfassen wollen - vergleichbar mit der gleichgeschlechtlichen Ehe, zu der es auch keine echte Reform gibt, nur immer kleine Feigenblättchen auf die schlimmsten Entblößungen.

Aber noch ist nicht aller Tage Abend :)
Die allgemeine Situation gibt uns viel Rückenwind und wenn es über den politisch legislativen Weg nicht vorwärts geht, dann gibt es ja noch den judikativen Weg, also vor Gericht. Ich kann leider noch keine Details nennen, aber es sind mehrere Bestrebungen in der Mache, die in nicht all zu ferner Zukunft zumindest die Gutachterpflicht aus dem TSG bekommen könnten. Stay tuned! Sobald ich dazu öffentlich etwas sagen kann, werde ich das hier ganz sicher tun.

In einem Punkt muss ich Anke allerdings korrigieren - geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen haben und dürfen nichts mit einem TSG Verfahren zu tun haben. Ja, es ist oft so, dass die Kassen/MDK einfach mal k*ckfrech die VÄ/PÄ Gutachten einfordern und als Grundlage für eine Bewilligung einer Maßnahme hernehmen, doch das ist streng genommen nicht zulässig! Die Gutachten zur VÄ/PÄ gehören den Personen, nicht der Kasse. Die haben kein Recht auf diese Dokumente. In der Praxis wird man dies in der Rege dennoch mitachen, damit man nicht zu noch einem Gutachter / Psycho* muss und dem wieder alles erklären.

Die Gutachten zur VÄ/PÄ haben aber auch nach TSG ein ganz anderes Begutachtungsziel, als medizinische (Indikations-)Gutachten. In der Praxis sieht es nur leider so aus, dass die Gutachten zur VÄ/PÄ weit über das Begutachtungsziel hinaus gehen (und dadurch so horrende teuer werden) und dann doch halbe medizinische Gutachten sind. Das ist aber ein Fehler der Gutachter und liegt nicht im System begründet.

Wenn also eine Kasse/MDK ein Gutachten zur Bewilligung einer Maßnahme haben möchte, dann müssen sie es selbst beauftragen und auch zahlen. Es gibt zudem auch keinerlei Richtlinie oder sonstigen Anknüpfungspunkt, der eine Verbindung zwischen rechtlichem Weg nach TSG und den medizinischen Maßnahmen hergeben würde - außer der Faulheit der Kassen / der MDKs.

Von einer VÄ/PÄ darf medizinisch nichts abhängig gemacht werden - das ist völlig getrennt, soll es sein und auch bleiben.

Liebe Grüße
nicole

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 01:38
von JuliaS (†)
Nach meinem unwesentlichen, rudimentärem Wissensstand ist kurzfristig nicht mit einer Änderung des TSG-Verfahrens zu rechnen. Hierzu fehlt einfach das Interesse seitens der Entscheidungsträger. Es gibt natürlich einige Initiativen die auf Änderung abzielen, allerdings erwarte ich hier keinen kurz- bis mittelfristiges Erfolg.

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 14:50
von Anke
nicole.f hat geschrieben:
In einem Punkt muss ich Anke allerdings korrigieren - geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen haben und dürfen nichts mit einem TSG Verfahren zu tun haben. Ja, es ist oft so, dass die Kassen/MDK einfach mal k*ckfrech die VÄ/PÄ Gutachten einfordern und als Grundlage für eine Bewilligung einer Maßnahme hernehmen, doch das ist streng genommen nicht zulässig! Die Gutachten zur VÄ/PÄ gehören den Personen, nicht der Kasse. Die haben kein Recht auf diese Dokumente. In der Praxis wird man dies in der Rege dennoch mitachen, damit man nicht zu noch einem Gutachter / Psycho* muss und dem wieder alles erklären.
Hallo,

vom Grundsatz her hat Nicole natürlich recht. Aber wie von ihr angedeutet, die Realität sieht völlig anders aus. Bei mir hat die Kasse sowohl das Urteil, als auch beide Gutachten angefordert. Zusätzlich wollen sie ein drittes Gutachten. Die selbe Nummer beim Operateur für die GAOP. Die Klinik will ebenfalls Urteil und beide Gutachten.

Schweren Herzens mache ich da eben auch mit. Zum einen möchte ich mir eine weiter Runde Gutachten ersparen. Zum anderen reduziert eine Weigerung die Kooperationsbereitschaft der Kasse weiter. Da mir Anstand und Höflichkeit wichtig sind, verzichte ich darauf hier aufzuschreiben, was ich dazu denke und fühle.

Liebe Grüße

Anke

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 16:25
von nicole.f
...ja, es ist zum Würgen, Jürgen :(

Ich habe gerade das Problem sozusagen auch noch umgekehrt... nur aus Interesse hatte ich mal meine Kasse nach den Voraussetzungen für eine GaOP gefragt. Nach knapp vier Wochen bekam ich die Zusage! Das hat ein paar Gedanken, sagen wir, "beschleunigt".

Jetzt habe ich nur das Problem, dass ich keine "psychotherapeutische Begleitung" hatte, denn das setzte meine private Kasse nicht voraus. Ich habe also keinen Therapeuten, den ich nach einer Indikation fragen könnte, und auch keine TSG Gutachten - daher ja auch dieser Thread. Lediglich eine gesicherte Diagnose könnte ich vorweisen, aber keine "Indikationsgutachten", die die Operateure aber voraussetzen. Und nun?
Ich stelle mal wieder das System auf den Kopf :(

Das nervt enorm, kann ich Euch sagen. Denn ich weiß gerade nicht, was ich da machen soll. Ich werde ganz bestimmt nicht, weil die Operateure dies aus welchen Gründen auch immer, die sich mir nicht erschließen, monatelang zu einem Psycho* gehen - warum auch!? Ich habe kein psychisches Problem!? Das bereits eine Orchiektomie und über ein Jahr HET stattfand, interessiert offenbar nicht. Ich verstehe nicht, was die Grundlage für die Operateure dazu ist? Die MDS Richtlinien sind ja für mich als Privatpatientin nicht anwendbar bzw. ausschlaggebend. Die uneingeschränkte Kostenübernahmezusage der Kasse liegt schriftlich vor. Es gäbe da noch die SoC, doch die sprechen nur von zwei "referal letters" und die müssten, wenn ich das richtig gelesen habe, auch nicht unbedingt von Psycho* Ärzten zu erstellen sein, sondern schlicht eine Indikation, also eine Empfehlung, beinhalten. Die habe ich angeboten, wollten die Operateure aber nicht "Das ist so nicht üblich, da müssen Sie sich schon an den normalen Weg halten.". Ja herrjeh, und was ist der "normale Weg"!? Denn was in diesem Indikationsgutachten zu stehen habe, wollte mir auch niemand erklären.

Zum Glück habe ich das jetzt angefangen zu klären, wo mein Druck dazu noch nicht zu groß ist. Wenn ich jetzt richtig Druck hätte, könnte ich gerade rasend werden...

Na mal sehen... offenbar mal wieder ein Stück des Weges, den ich anders als die meisten anderen zu gehen scheine.

Liebe Grüße
nicole

Re: TSG „ Nein danke?

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 16:45
von ab08
Hallo meine Lieben,

entschuldigt, dass ich mich einmische. Vom TSG halte ich ja wirklich auch nicht viel. Es sollte endlich im Papierkorb verschwinden.
Aber ich versteh die Einwände von Dunja.Ronja eigentlich nicht. Mit meiner rechtlichen Situation bin ich heute eigentlich zufrieden.
Bei mir gilt NÄ 12/2008 - PÄ 3/2011

Durch Randvermerke der Standesbeamtin wurde jeweils der handschriftliche Eintrag, den mein Vater nach meiner Geburt unterschrieb, geändert.
Geburtsurkunden sind jetzt korrekt. Im Grundbuch wurde ich auch entsprechend als Besitzerin eingetragen.
Ich bin Staatsbeamtin: Sämtliche dienstlichen Datensätze (Studium/Beförderungen etc.) wurden rückwirkend korrigiert.
Natürlich könnten an meinem Geburtsort tätige Standesbeamte den nach meiner Geburt angefertigten Eintrag einsehen.
Das finde ich aber in Ordnung und entspricht meinem Rechtsverständnis.

--> Die Geburtsurkunden der Kinder lauten weiterhin auf den ursprünglichen männlichen Namen. --> Auch das finde ich gut so!!

Liebe Grüße,
eine etwas verwirrte
Andrea

Nachtrag:
Was ich unmöglich finde, dass ich heute noch für die aus dienstlichen Gründen aufgeschobene GAOP ein weiteres psychiatrisches Gutachten benötige,
obwohl das ganze Theater NÄ/PÄ bei mir schon so viele Jahre her ist.

P.S. "psychotherapeutische Begleitung" sowas hatte ich auch nie. -> Privatpatientin, psychisch gesund ...
-> Wenn mich wirklich mal was näher interessiert, frag ich in der Pause Kollegen. - Ich unterrichte ja seit 2004 auch Schüler in der Kinder&Jugendpsychiatrie...