Geschlechter im Deutschen Recht - # 3
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Marielle
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht
Nabend zusammen,
tja...die Sache mit dem "ins gleiche Horn tuten" ..........scheint schwierig zu sein.
Für mich persönlich funktioniert das aber ganz sicher nicht mit versuchten "[/Diskussion]-Anordnungen". Auch oder grade dann nicht, wenn sie imit dem Tonfall der "Stimme der Wissenden" daherkommen; Solches habe ich schon zu oft gehört. Ich nehme jedenfalls für mich in Anspruch das ich "in der Realität" lebe und argumentiere.
Damit hier aber kein Zweifel aufkommt: Ich bin uneingeschränkt dafür, dass Operationen solange unterbleiben, bis alle Aspekte bedacht und abgewogen sind. Das kann u.U. dauern, bis ein intersexueller Mensch selbst darüber entscheidet. Vielleicht sind aber auch Grenzfälle denkbar, bei denen mit "geringfügigen" Eingriffen etwas Positives erreicht wird; das kann ich nicht wirklich beurteilen.
Was ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann, wozu m.E. auch noch keine zwingenden Argumente gegeben wurden, ist die Vehemenz mit der die "Zuordnungspflicht", oder auch die "Zuordnungsmöglichkeit" von einigen verteidigt wird. Auch und grade im Hinblick auf den Umgang mit intersexuellen Kindern wäre es letztlich doch das Beste, wenn Eltern und Ärzte von der Notwendigkeit einer Zuordnung befreit wären; und zwar gänzlich.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein sehr starkes Signal wäre, wenn die Geschlechtszuordnung aufgegeben würde. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass das kurzfristig auf alle Bürger des Landes durchschlägt. Aber wer für eine Zuordnung ist, nimmt m.E. in Kauf, dass die Menschen, auch die Eltern und Ärzte, auf längere Sicht und intensiver weiter dafür sorgen möchten, dass jedes / ihr Kind der "Zuordnungs-Norm" entspricht.
Für ein indifferentes Verbot von Operationen an "Nicht-Erwachsenen" bin ich dann, wenn es ernstzunehmenden Stimmen gibt, die nachvollziehbar erklären, dass der oben genannte Fall von "geringfügigen Korrekturen" gar nicht existiert.
Marielle
tja...die Sache mit dem "ins gleiche Horn tuten" ..........scheint schwierig zu sein.
Für mich persönlich funktioniert das aber ganz sicher nicht mit versuchten "[/Diskussion]-Anordnungen". Auch oder grade dann nicht, wenn sie imit dem Tonfall der "Stimme der Wissenden" daherkommen; Solches habe ich schon zu oft gehört. Ich nehme jedenfalls für mich in Anspruch das ich "in der Realität" lebe und argumentiere.
Damit hier aber kein Zweifel aufkommt: Ich bin uneingeschränkt dafür, dass Operationen solange unterbleiben, bis alle Aspekte bedacht und abgewogen sind. Das kann u.U. dauern, bis ein intersexueller Mensch selbst darüber entscheidet. Vielleicht sind aber auch Grenzfälle denkbar, bei denen mit "geringfügigen" Eingriffen etwas Positives erreicht wird; das kann ich nicht wirklich beurteilen.
Was ich nach wie vor nicht nachvollziehen kann, wozu m.E. auch noch keine zwingenden Argumente gegeben wurden, ist die Vehemenz mit der die "Zuordnungspflicht", oder auch die "Zuordnungsmöglichkeit" von einigen verteidigt wird. Auch und grade im Hinblick auf den Umgang mit intersexuellen Kindern wäre es letztlich doch das Beste, wenn Eltern und Ärzte von der Notwendigkeit einer Zuordnung befreit wären; und zwar gänzlich.
Ich bin der festen Überzeugung, dass es ein sehr starkes Signal wäre, wenn die Geschlechtszuordnung aufgegeben würde. Ich bin nicht so naiv zu glauben, dass das kurzfristig auf alle Bürger des Landes durchschlägt. Aber wer für eine Zuordnung ist, nimmt m.E. in Kauf, dass die Menschen, auch die Eltern und Ärzte, auf längere Sicht und intensiver weiter dafür sorgen möchten, dass jedes / ihr Kind der "Zuordnungs-Norm" entspricht.
Für ein indifferentes Verbot von Operationen an "Nicht-Erwachsenen" bin ich dann, wenn es ernstzunehmenden Stimmen gibt, die nachvollziehbar erklären, dass der oben genannte Fall von "geringfügigen Korrekturen" gar nicht existiert.
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
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Inga
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht
Hallo, miteinander,
immer wieder ein spannen des Thema.
Ich halte die Angabe des Geschlechts in den Geburtsurkunden und eine behördliche Erfassung im Einwohnerregister eigentlich auch für ziemlich überflüssig.
Ich glaube, es ist sicher gewöhnungsbedürftig, in den Behördenakten ohne Geschlechtsangaben zu leben. Aber es hat ja auch keine behördliche Relevanz, welche Hautfarbe der Bürger hat.
Liebe Grüße
Inga
immer wieder ein spannen des Thema.
Ich halte die Angabe des Geschlechts in den Geburtsurkunden und eine behördliche Erfassung im Einwohnerregister eigentlich auch für ziemlich überflüssig.
Ich glaube, es ist sicher gewöhnungsbedürftig, in den Behördenakten ohne Geschlechtsangaben zu leben. Aber es hat ja auch keine behördliche Relevanz, welche Hautfarbe der Bürger hat.
Liebe Grüße
Inga
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Anne-Mette
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Re: Geschlechter im Deutschen Recht
Moin,
Freie Wahl des einzutragenden Geschlechtes bei Neugeborenen und schon länger lebenden Menschen - und unbürokratische Änderung solcher Anträge, z.B. so ähnlich wie eine KFZ-Ummeldung.
Dann wäre auch der Druck von den Eltern intersexueller Kinder genommen und sie würden sich nicht zu einer Geschlechtszuweisung nötigen lassen; denn wenn (fast) alle "männlich" oder "weiblich" in der Urkunde stehen haben, wäre "keines" oder "ohne Eintrag" wiederum eine Stigmatisierung, die nur ganz ganz einzelne Kinder mit Stolz tragen würden.
Wenn das vom Tisch ist - und das könnte zügig geschehen, müsste sich die neue Regierung endlich um das Verbot der Genitalverstümmelung kümmern - und zwar für alle, also auch vorrangig für intersexuelle Kinder und nicht nur bei "rituellen Beschneidungen".
Siehe auch hier: viewtopic.php?p=71589#p71589
Gruß
CPG
... und wenn sie schon fortbestehen sollte, dann bitte:Ich halte die Angabe des Geschlechts in den Geburtsurkunden und eine behördliche Erfassung im Einwohnerregister eigentlich auch für ziemlich überflüssig.
Freie Wahl des einzutragenden Geschlechtes bei Neugeborenen und schon länger lebenden Menschen - und unbürokratische Änderung solcher Anträge, z.B. so ähnlich wie eine KFZ-Ummeldung.
Dann wäre auch der Druck von den Eltern intersexueller Kinder genommen und sie würden sich nicht zu einer Geschlechtszuweisung nötigen lassen; denn wenn (fast) alle "männlich" oder "weiblich" in der Urkunde stehen haben, wäre "keines" oder "ohne Eintrag" wiederum eine Stigmatisierung, die nur ganz ganz einzelne Kinder mit Stolz tragen würden.
Wenn das vom Tisch ist - und das könnte zügig geschehen, müsste sich die neue Regierung endlich um das Verbot der Genitalverstümmelung kümmern - und zwar für alle, also auch vorrangig für intersexuelle Kinder und nicht nur bei "rituellen Beschneidungen".
Siehe auch hier: viewtopic.php?p=71589#p71589
Gruß
CPG