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Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 14:36
von Daniela.transg
Der Ausweis mag ja "amtlich" aussehen :)
aber am Ende ist es jeden selbst überlassen. Meine Gründe, warum ich KEINEN derartigen Ausweis berauche oder beantrage, hatte ich ja gesagt

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 19:39
von Anne-Mette
Moin,

ich habe mal weiter überlegt...

Mir ginge es bei so einem Ausweis eher nicht um eine Dokumentation des Geschlechtes, sondern darum
und des Zusatz-, bzw. Vornamens im Zielgeschlecht
wobei ich (für mich) "Zielgeschlecht" mit "Fühlgeschlecht" (o.ä. beschreiben würde; ihr wisst bestimmt, was ich meine).
Für mich steht ja noch die Namenfrage im Raum - und da ich kein (nicht negativ gemeint) "stundenweiser Crossdresser" bin, hat das schon eine andere Tragweite als bei vielen anderen hier im Forum.
Es war kein Problem, mir eine neue, passende Emailadresse einzurichten und die auch schon mal als ****-***** (smili) zu nutzen.
... aber wenn ich jetzt offizieller diesen Namen verwende, dann brauche ich wohl doch einen Schein...

Gruß
Anne-Mette

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 20:05
von Anni
... ob gefühlt , gewollt , Teilzeit oder sonst was - ich brauch keinen Ausweis !

wenn ich merke , das jemand ein Verständnisproblem mit meinem Aussehen / Auftreten hat , dann sag ich einfach : " Freunde dürfen auch Anni zu mir sagen " - DAS erklärt dann in den meisten Fällen ausreichend meine Person :wink:

LG und frohes weiter - diskutieren

von frecher Anni

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 20:14
von Anne-Mette
Moin,
Freunde dürfen auch Anni zu mir sagen
... das ist ja auch mal 'ne gute Idee. Hast Du ein Patent drauf? )))(:

Gruß aus dem hohen Norden
Anne-Mette

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 20:25
von Anni
NEIN !!! denn ich klaue keine Patente :shock:

... der Ursprung liegt nämlich bei Dir , :lol: ---- vor längerer Zeit hattest Du mal zu mir gesagt : " Freunde dürfen ... sagen " :wink:

Wie Du siehst , ist die freche Anni durchaus lernfähig :mrgreen:

nun bleibt es Dir überlassen , wie ich die drei Pünktchen für die Zukunft ausfüllen darf (smili)

... ach ja - seit einem halben Jahr hab ich auch eine neue Email-Adresse : anni. --- @ ???.de

wenn das mit mir sooo weiter geht krieg ich doch noch einen neuen Ausweis " verordnet " :lol: :lol: :lol:

nun denn ...

freche Anni

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 20:25
von Julia65
Anni hat geschrieben:... dann sag ich einfach : " Freunde dürfen auch Anni zu mir sagen ...
also nennen sie mich bitte Herr Sowieso.. ;-)

Mich hat mal jemand gefragt, warum ich ihn aus der Facebook-Freundesliste gelöscht habe. Ich antwortete: "Weil es eine FREUNDES-Liste ist , da stehen Freunde drin. Wenn es eine A********-Liste wäre, wärst du drin geblieben".

Ich denke: So ein Ausweis kann ja nicht schaden. Man hat ihn dann für den Fall der Fälle, denn man weiss ja nie ob der mal nützlich sein kann.
Also, wenn es kein zuuuu grosser Aufwand und Kosten sind, warum nicht.

LG
Julia

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 20:28
von Daniela.transg
Nach Aussage des Bundesinnenminsteriums gibt es keinen Grund den DGTI-Schein bei Rechtsgeschäften anzuerkennen. Es ist also immer ein "Good-will", wenn bei Vorlage des DGTI-Scheins eine Handlung vorgenommen wird. Bei Banken, Behörden u.ä. würde es nach meiner Ansicht schwer sein, sich zum Beispiel mit einem "Wunschnamen" in einer Stadt den Wohnsitz anzumelden oder ein Fahrzeug zuzulassen bzw. Versicherungen abzuschließen. Hier sind nunmal bestimmte Regularien vorhanden, die ein gültiges, rechtsverbindliches Ausweisdokument bedürfen. Selbst bei simplen Dingen, wie einer Personenkontrolle ist neben dem DGTI-Schein auch der gültige Personalausweis bzw. Reisepass auf Verlangen vorzuzeigen.

Zusammenfassend... wenn Du Deinem Bankangestellten sagst Du möchtest ein Konto auf einen anderen Namen als der der im Ausweis steht und Du den DGTI-Schein ergänzend vorlegst, liegt am guten Willen des Bankangestellten, es zu tun oder es zu lassen. Bei bestimmten Rechtsgeschäften wird Dir der DGTI-Schein in keinster Weise helfen - u.a. Versicherungen, Notar, Gericht, Personenstandswesen, Kredite, Mietverträge ....

siehe auch STGB
-§ 281
Mißbrauch von Ausweispapieren

(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.

(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
________________________________

Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 21:41
von Lina
@Zusammenfassend... wenn Du Deinem Bankangestellten sagst Du möchtest ein Konto auf einen anderen Namen als der der im Ausweis steht und Du den DGTI-Schein ergänzend vorlegst, liegt am guten Willen des Bankangestellten, es zu tun oder es zu lassen.

Bist du da sicher. Was mit den Gesetzen, die eigentlich Geldwäsche verhindern sollten? Normalerweise verlangen die doch bei der Kontoeröffnung den Personalausweis.

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 22:02
von conny
Lina hat geschrieben:@Zusammenfassend... wenn Du Deinem Bankangestellten sagst Du möchtest ein Konto auf einen anderen Namen als der der im Ausweis steht und Du den DGTI-Schein ergänzend vorlegst, liegt am guten Willen des Bankangestellten, es zu tun oder es zu lassen.

Bist du da sicher. Was mit den Gesetzen, die eigentlich Geldwäsche verhindern sollten? Normalerweise verlangen die doch bei der Kontoeröffnung den Personalausweis.
bei einer kontoeröffnung ist die vorlage eines personalausweises pflicht.
das geldwäschegesetz hat scharfe anforderungen an die identifikation und liegen nicht "im guten willen" der bankangestellten.
die einhaltung der einschlägigen vorschriften wird sehr penibel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht.

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 22:10
von Daniela.transg
Stimmt Lina und Conny, der Personalausweis ist eben ein amtliches Dokument, der eine Person identifziert.
Deswegen hatte ich auch mehrfach betont (nicht nur hier im Forum), dass der DGTI-Schein NICHT als Ausweisdokument im des Pass- und Meldewesens gesehen werden kann. Ebenso muss der DGTI-Schein von keiner amtlichen Stelle anerkannt werden.
Zu dem fiktiven Beispiel Kontoeröffnung: Grundlage wir auch hier immer die rechtskonforme Darstellung/Legitimation der Person sein. Inwieweit man es dann ermöglicht, den Namen auf einer Zweitkarte anders darzustellen, ist sicher im Ermessen der Bank. Grundsätzlich wird das definitiv NICHT möglich sein.

Zitat aus der Antwort auf meine Anfrage im Bundesinnenministerium (Aktenzeichen Az: O3-12007/1#1)
Der Ergänzungsausweis der dgti ist kein behördliches Ausweisdokument. Es besteht deshalb auch keine rechtliche Verpflichtung für Dritte, den Inhaber des Ausweises bereits vor Änderung des Vornamens nach -§ 1 des Transsexuellengesetzes mit seinem dem angestrebten Geschlecht entsprechenden Vornamen anzusprechen oder Geschäftsunterlagen entsprechend zu ändern.

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 23:01
von Daniela.transg
Ich hatte selbst, als ich Daniela in die Öffentlichkeit führte, eine Horrorvorstellung vor Kontrollen und ähnlichen Zusammentreffen mit Amtspersonen.... Dann kam das berühmte erste Mal.... Alles easy... Selbst wenn ich in einer Bra | Kneipe | Restaurant angesprochen werde und man mich verwundert fragt, warum ich als Mann Damensachen trage oder auch bemerke, wie man mir manchmal etwas verdutzt hinterschaut.....

Na und? Hee Leute mal ganz ehrlich - WO ist das Problem? Soll ich mich wirklich über ein Blatt laminiertes Papier vor anderen erklären? Nein, dafür habe ich einen eigenen Mund um Fragenden meine Person zu erklären.
"Hallo Herr Polizist - ich bin transsexuell | ich bin Transvestit..... das ist doch für Sie kein Problem - oder?" Ich denke, nein ich habe erlebt, dass so ein einfacher Satz mehr erklärt und eine positive Stimmung schafft, als es jeder Erklärungsschein tun kann.

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Mi 18. Sep 2013, 23:16
von Daniela.transg

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 08:26
von ExuserIn-2014-06-30
Daniela.transg hat geschrieben:...
Selbst bei simplen Dingen, wie einer Personenkontrolle ist neben dem DGTI-Schein auch der gültige Personalausweis bzw. Reisepass auf Verlangen vorzuzeigen.
...
Selbst das ist nicht notwendig. Es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen Ausweis mit sich zu führen.
Man muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, aber nicht mitführen.

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 09:54
von Daniela.transg
Tiger hat geschrieben:
Daniela.transg hat geschrieben:...
Selbst bei simplen Dingen, wie einer Personenkontrolle ist neben dem DGTI-Schein auch der gültige Personalausweis bzw. Reisepass auf Verlangen vorzuzeigen.
...
Selbst das ist nicht notwendig. Es gibt in Deutschland keine Pflicht, einen Ausweis mit sich zu führen.
Man muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, aber nicht mitführen.
Stimmt, Du bist nicht verpflichtet diesen ständig mit bei Dir zu haben.... Wenn es nicht möglich ist, dich bei einer Kontrolle (aus welchen Gründen auch immer) entsprechend auszuweisen, wer Du bist, kann es natürlich vorkommen, dass man Dich zu einem Besuch in die Dienststelle zur Feststellung Deiner Person mitnimmt. Das kann dann schon mal paar Stunden in Anspruch nehmen. Um diesen Aufenthalt noch etwas abzurunden, könnte auch eine Geldbuße im Sinne einer Ordnungswidrigkeit kommen.
Also würde ich persönlich wohl eher den Ausweis dabei haben - ist lebenspraktisch einfach besser und stressfreier (so)

Re: Ergänzungsausweis - Überlegungen

Verfasst: Do 19. Sep 2013, 11:15
von ExuserIn-2014-06-30
Es kann definitiv nicht zu einer Geldbuße kommen. Und mitnehmen dürfen sie dich i.d.R. auch nicht. Nur, wenn dir etwas zur Last gelegt wird.
Ich war neulich ohne Ausweis in einen Unfall verwickelt (als Zeugin). Die Polizisten waren sehr freundlich und es hat ihnen vollkommen gereicht, dass ich ihnen "glaubhaft" meinen Namen und Anschrift genannt habe.