Seite 3 von 3

Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR

Verfasst: Do 30. Jul 2026, 23:38
von Michi
Lavendellöwin hat geschrieben: Mi 29. Jul 2026, 17:48 ob dieses Hochkochen des Vorganges ein (ost-)deutsches Phänomen ist?
Ich würde ja eher sagen, dass es ein konservatives und rechtes Phänomen ist. Nun sind hier demnächst Wahlen, und da hoffen diese Kreise, damit Wählerstimmen einsammeln zu können!

Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR

Verfasst: Fr 31. Jul 2026, 23:51
von Vesta
Michi hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 23:26 Du schaffst es doch noch nicht mal zum Thema SBBG zu argumentieren! Oder willst du da rein schreiben, dass hässliche Menschen nicht zur Frau transitionieren dürfen?!
Nein. Gemeint ist, dass einige Betroffene sich selbst einschränken, weil sie körperlich nicht erreichen können, was sie möchten. (Und bitte, schlechtes Passing != hässlich)

Angenommen, ich könnte auf Grund schlechter körperlicher Voraussetzungen niemals ein Aussehen erreichen, mit dem ich hinreichend oft als Frau wahrgenommen würde, weshalb sollte ich dann meinen Personenstand ändern? Damit würde ich doch mehr Probleme schaffen als lösen. Die Begrenzung meiner Selbstbestimmung würde dann nicht durch Gesetze oder die Gesellschaft erfolgen, sondern durch meinen Körper.
Das typische Scheinargument: „Hab ich noch nie gehört --> Also gibt's das nicht.“ - Ich kenne Betroffene..
Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Fälle nicht kenne.
Aber darum geht es auch nicht. Ich will nur sagen, dass es mit dem SBGG keine komplette Selbstbestimmung gibt (s. o. zu meinen Beispielen), umgekeht das alte TSG aber auch eine gewisse Selbstbestimmung bot - wenn auch nicht für alle.

Ich behaupte auch nicht, dass das TSG besser gewesen sei als das SBGG. Aber, und da unterscheiden wir uns, ich jubiliere nicht über das SBGG und stehe dem durchaus mit einer gewissen Ambivalenz gegenüber.

Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR

Verfasst: Sa 1. Aug 2026, 00:21
von Val44721
Vesta hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 23:51 Die Begrenzung meiner Selbstbestimmung würde dann nicht durch Gesetze oder die Gesellschaft erfolgen, sondern durch meinen Körper.
Aber darum geht es auch nicht. Ich will nur sagen, dass es mit dem SBGG keine komplette Selbstbestimmung gibt (s. o. zu meinen Beispielen)
Doch, das ist Selbstbestimmung. Weil du bestimmst. ->Selbst<-bestimmt. Wenn du entscheidest, dass du keine Personenstandsänderung in deiner (momentanen) Situation willst, das ist Selbstbestimmung. Selbstbestimmung bei Personenstandsänderungen bedeutet nicht, dass man Magie beherrschen muss, sondern nur, dass man selbst bestimmt, welcher Eintrag es sein soll.

Keine Selbstbestimmung wäre es hingegen, wenn du deinen Eintrag (aufgrund Umständen) NICHT ändern wollen würdest, es aber TROTZDEM gemacht wird.

Re: Nach Verlegung von Transfrau ins Frauengefängnis: Thüringens Justizministerin plant strengeres Gesetz | MDR

Verfasst: Sa 1. Aug 2026, 23:08
von Michi
Vesta hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 23:51
Michi hat geschrieben: Do 30. Jul 2026, 23:26 Du schaffst es doch noch nicht mal zum Thema SBBG zu argumentieren! Oder willst du da rein schreiben, dass hässliche Menschen nicht zur Frau transitionieren dürfen?!
Nein.
Das war eine rethorische Frage. Ich habe trotzdem gehofft, dass du das nicht willst. Ich wollte dir nur die Absurdität deiner Einlassungen aufzeigen, da es hier um das SBBG geht.

Wenn du über Selbstbeschränkung diskutieren möchtest, dann mach einfach ein Thema dazu auf. Vielleicht hätte ich sogar noch was dazu zu sagen.

Vesta hat geschrieben: Fr 31. Jul 2026, 23:51
Das typische Scheinargument: „Hab ich noch nie gehört --> Also gibt's das nicht.“ - Ich kenne Betroffene..
Dazu kann ich nichts sagen, weil ich die Fälle nicht kenne.
Aber darum geht es auch nicht.
Doch! Genau darum ging es dir, denn du hast damit argumentiert, dass es die nicht gab, und das es deswegen bei alten TSG "schon viel Selbstbestimmung" (Zitat deiner Worte) gab.

Und genau das ist falsch! Das TSG war Gatekeeping pur! Auch wenn es ein paar Gutachter gab, die quasi Gutachten nach Wunsch gemacht haben, weil sie das Gatekeeping als falsch erkannt und abgelehnt haben. Dennoch warst du vom der Gnädigkeit von mindestens 3 Personen abhängig, und selbst wenn du 2 Gefälligkeitsgutachten hattest, musste noch ein Richter die Erlaubnis erteilen. Nun kenne ich zufällig auch noch Fälle, bei denen von einem (befangenen) Richter ab einem Zeitpunkt X immer ein 3. Gutachten von einer anscheinend guten Bekannten eingeholt wurde, was ziemlich oft negativ ausfiel und zu einer Ablehnnung des Antrags führte. Die Betroffenen waren dann dazu gezwungen, in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Gerichts umzuziehen, um dann erneut einen Antrag stellen zu können und auf einen gnädigeren Richter zu hoffen.

Dein "schon viel Selbstbestimmung" ist also tatsächlich ein: "Ich versuche es gar nicht erst, weil ich eh nicht die Kraft habe, diese Scheiße durchzustehen, und mir vielleicht das Leben nehme, wenn ich abgelehnt werde und mache vielleicht lieber gleich Schluss." gewesen!


Also sorry, wenn ich bei deinen Ausführungen Plaque bekomme! (ko)