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Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 19:44
von Marlene K.
Bei der Suche nach Staatsschutzdelikten Nordrhein-Westfalen bin ich immerhin auf eine hier interessante Definition gestoßen:
ttps://www.lz.de/_em_daten/_lz/2017/10/04/1710 ... mk2016.pdf
5
Zur politisch motivierten Kriminalität zählen die sogenannten echten Staatsschutzdelikte (-§-§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108a, 109 -109h, 129a, 129b, 234a und 241a StGB), auch wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt oder nachgewiesen werden kann. Alle übrigen Delikte gemäß StGB und seiner Nebengesetze (z. B.Vereins- und Versammlungsgesetz) werden der politisch motivierten Kriminalität als sogenannte unechte Staatsschutzdelikte ebenfalls zugerechnet, wenn unter Würdigung der Umstände der Tat oder der Motivation des Täters Anhaltspunkte dafürvorliegen, dass diese unter anderem den demokratischen Willensprozess beeinflussen wollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen, sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. sich gegen eines ihrer Wesensmerkmale richten, sich gegen den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten,durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung,Herkunft oder ihres Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet ist und die Tathandlung mit ihr im Kausalzusammenhang steht, bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder Objekt richtet (Hasskriminalität). Als fremdenfeindlich wird Hasskriminalität eingestuft, wenn sie aufgrund der (tatsächlichen oder vermeintlichen) Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe oder Herkunft des Opfers verübt wird. Antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird. Unter politisch motivierter Gewaltkriminalität versteht man insbesondere Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brand- und Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahn- und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstands- und Sexualdelikte. Unter dem Begriff Propagandadeliktewerden Verstöße gegen die -§-§ 86, 86a StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, bzw. das Verwenden von Kennzeichen derselben) zusammengefasst. Diese Propaganda- und Volksverhetzungsdelikte (-§ 130 StGB) machen seit Jahren bundes-, landes- und hauptstellenweit den überwiegenden Anteil der politisch motivierten Straftaten aus
.
Dies belegt, dass die 2001 festgelegten Grundlagen bekannt sind. Trotzdem muss ich feststellen, auch Nordrhein-Westfalen verzeichnet nur sogenannte echte Staatsschutzdelikte in einem Verfassuzngsschutzbericht und negiert so Verbrechen gegen die Menschnwürde von queeren Menschen.
https://www.im.nrw/sites/default/files/ ... t_2017.pdf

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 19:50
von Marlene K.
In dem Handout zur politischen Kriminalität in Brandenburg 2017 werden auch nur ehte staatschutzdelikte erfast mit den oben genannten Konsequenzen.
https://mik.brandenburg.de/media_fast/4 ... andout.pdf

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 19:59
von Marlene K.
Jetzt aber. Hier sind Verbrechen gegen uns auf der Seite 17 aufgeführt. Hat Sebastian also nicht geflunkert und hier in Berlin wird die Statistik richtig und vollständig geführt...
https://www.berlin.de/sen/inneres/siche ... n-2017.pdf

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 20:12
von Marlene K.
In Niedersachsen kommen beide Formen der Staatsschutzdelikte vor, nur sexuelle Orientierung und Identität kommen nicht vor...
https://www.mi.niedersachsen.de/downloa ... I_2017.pdf
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Definitionssystem
 Phänomenbereiche — PMK -rechts— PMK -links— PMK -ausländische Ideologie— PMK -religiöse Ideologie — PMK nicht zuzuordnen
 Deliktsqualität — Allgemeine PMK — Propagandadelikte (-§-§ 86, 86a StGB) — Gewaltdelikte — Terrorismus (-§-§ 89a/b/c, 91, 129a/b StGB)
 Themenfelder, u. a. — Fremdenfeindlich — Antisemitisch — Rassismus — Kernenergie — Antifaschismus — Militär — Tierschutz/Tierrecht/Jagd
 Extremistische Kriminalität — ja/nein
 Internationale Bezüge — ja/nein
Gemäß IMK-Beschluss vom 10.05.2001, TOP 10.1, gültig seit 01.01.2001
Weiter unten finde ich noch die offizielle Definition, die die Orientierung und die Identität erwähnt, aber nirgendwo Zahlen. Alles wird unter sonstiges untergeordnet.

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 20:26
von Marlene K.
Aus Mecklenburg-Vorpommern finde ich zwei Quellen.
http://www.verfassungsschutz-mv.de/publ ... or=veroeff
...und eine Antwort auf eine Anfrage der Linken
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/ ... l-2017.pdf
Es wundert mich nicht mehr, dass im offiziellen Bericht die sexuelle Selbstbestimmung queerer Menschen "vergessen" wurde, obwohl in der Antwort an die Fraktion der Linken auf die offizielle bundeseinheitliche Definition verwiesen wurde.
Es ist traurig, dass die mLinke hieran auch kein Interesse hat.

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 20:44
von Marlene K.
Für Hamburgb habe ich nur den Verfassungsschutzbericht gefunden, der nur echte Staatsschutzdelikte auflistet.
https://www.hamburg.de/contentblob/1144 ... assung.pdf
Wir ich ja schon festgestellt habe, ist die Kriminalitätsstatistik de LKA nicht zuständig.

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 20:59
von Marlene K.
Für Bremen stelle ich auch fest, dass der Verfassungsschutzbericht nur echte Staatsschutzdelikte auflistet und so Hasskriminalität ausblendet.
https://www.inneres.bremen.de/sixcms/me ... 202017.pdf
...nur in der Antwort auf eine kleine anfrage der Grünen kommen mehrere Erwähnungen von Hassverbrechen aufgrund sexueller Orientierung/Identität vor.
https://www.bremische-buergerschaft.de/ ... 9L1784.pdf

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 21:14
von Marlene K.
Als letztes der 16 Bundesländer kommt Schleswig-Holstein an die Reihe. Auch in deren Verfassungsschutzbericht und Kriminalitätsstatistik kommen Hassverbrechen nicht vor.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fa ... onFile&v=3

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 22:07
von Laila-Sarah
Du gehst ja gerade ab wie ein D-Zug. Ich bin beeindruckt von der unaufhaltbaren, undezimierbaren Fleissigkeit. Hast du eine Tüte Koks auf der Straße gefunden ? Krieg ich auch was ab ? So wie ich gerade mit Arbeit zu bin und so wenig Motivation habe, könnte ich es echt gebrauchen ^^

p.s: Winners don't use Drugs. War nur Spaß (Zumindest was ich drunter verstehe) ;)

VlG

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Do 24. Jan 2019, 23:35
von Karla
Ihr alle habt tollen Einsatz gezeigt! Danke!
Auf Seiten der Polizei ist VELSPOL immer wieder in Erscheinung getreten, bei CSDs,...
Auch die solltet Ihr mit ins Boot holen!
Ich selbst war nur am Rande betroffen:
Bei Übergriffen gegen Frauen sehen Elly und ihr Boyfriend rot:
Als ich vor ein paar Jahren 2 "Herren" zur Ordnung rief, die am Sonntagnachmittag jeder ihnen entgegenkommenden Frau (ob mit oder ohne Kinderwagen) unter dem Vorwand
erheblicher Alkoholisierung fast ins Dekolletté stolperten, habe ich denen wohl so den Spaß verdorben, daß ich einen Faustschlag ins Gesicht kassiert habe.
Da ich zuvor noch ein Foto gemacht hatte, habe ich Anzeige erstattet, und die Polizei konnte die Herren ermitteln.
Leider hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren eingestellt und mir den Privatklageweg angeraten...
Da die Adresse ein Männerwohnheim war, wäre ich mit größter Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzengeblieben.
(kleine Genugtuung für mich: unmittelbar nach dem Schlag hab ich den Typen mit einer Judo-Fußtechnik von den Beinen geholt und dann von hinten einen Genickhebel angesetzt -
meine Freundin hat ihn von vorne gesehen und gemeint, er habe so was von blöd aus der Wäsche geguckt...)
da sich danach allerdings sein Kumpel näherte, blieb mir nichts übrig als den Griff wieder zu lösen und aufzustehen um mich nicht selbst in Gefahr zu bringen
Der Bluff: "Setz Dich hin, oder ich brech Deinem Kumpel das Genick und kümmere mich dann um Dich" - ist mir leider erst hinterher eingefallen.
- die direkte Festnahme (in Unterzahl 2 gegen 1) ist daher leider gescheitert.
Nach diesen Erfahrungen hätte frau stattdessen einen Hebel an irgendwelchen anderen Gliedmaßen ansetzen - und durchziehen - sollen. Damit wäre einer von 2 Gegnerm ohne potentiell tödliche Verletzungen außer Gefecht gewesen... - auf den Staat war leider (mal wieder) kein Verlaß!!!
LG Elly

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 08:35
von Cybill
Wichtig ist es den aktuellen Status quo zu erfassen um dann die passenden Maßnahmen einleiten zu können. Ralf-Marlene macht hier einen ausgezeichneten Job.

Wir haben bereits geplant, die Gewerkschaften und auch Velspol mit ins Boot zu nehmen.

Was ich derzeit noch etwas kritisch sehe, ist eher die Akzeptanz der Aktion durch unsere eigenen Interessenvertretungen. Aber wir werden sehen...

Cybill

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 09:01
von Marlene K.
Elizabeth hat geschrieben: Do 24. Jan 2019, 23:35 Ihr alle habt tollen Einsatz gezeigt! Danke!
Auf Seiten der Polizei ist VELSPOL immer wieder in Erscheinung getreten, bei CSDs,...
Auch die solltet Ihr mit ins Boot holen!
Ich selbst war nur am Rande betroffen:
Bei Übergriffen gegen Frauen sehen Elly und ihr Boyfriend rot:
Als ich vor ein paar Jahren 2 "Herren" zur Ordnung rief, die am Sonntagnachmittag jeder ihnen entgegenkommenden Frau (ob mit oder ohne Kinderwagen) unter dem Vorwand
erheblicher Alkoholisierung fast ins Dekolletté stolperten, habe ich denen wohl so den Spaß verdorben, daß ich einen Faustschlag ins Gesicht kassiert habe.
Da ich zuvor noch ein Foto gemacht hatte, habe ich Anzeige erstattet, und die Polizei konnte die Herren ermitteln.
Leider hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Verfahren eingestellt und mir den Privatklageweg angeraten...
Da die Adresse ein Männerwohnheim war, wäre ich mit größter Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzengeblieben.
(kleine Genugtuung für mich: unmittelbar nach dem Schlag hab ich den Typen mit einer Judo-Fußtechnik von den Beinen geholt und dann von hinten einen Genickhebel angesetzt -
meine Freundin hat ihn von vorne gesehen und gemeint, er habe so was von blöd aus der Wäsche geguckt...)
da sich danach allerdings sein Kumpel näherte, blieb mir nichts übrig als den Griff wieder zu lösen und aufzustehen um mich nicht selbst in Gefahr zu bringen
Der Bluff: "Setz Dich hin, oder ich brech Deinem Kumpel das Genick und kümmere mich dann um Dich" - ist mir leider erst hinterher eingefallen.
- die direkte Festnahme (in Unterzahl 2 gegen 1) ist daher leider gescheitert.
Nach diesen Erfahrungen hätte frau stattdessen einen Hebel an irgendwelchen anderen Gliedmaßen ansetzen - und durchziehen - sollen. Damit wäre einer von 2 Gegnerm ohne potentiell tödliche Verletzungen außer Gefecht gewesen... - auf den Staat war leider (mal wieder) kein Verlaß!!!
LG Elly
Dein Beitrag, liebe Elly, zeigt, dass unser Einsatz nicht nur uns betrifft.
Auch bei Frauenfeindlichkeit ist meines Erachtens nach eindeutig menschenverachtende Gewalt im Spiel und öffentliches Interesse geboten.
Wenn ich die Vereinbarung der Innenminister von 2001 ernst nehme, muss diese auch hier greifen.https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... 69#p230469

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 10:52
von Olivia
...dass wir im CSU dominierten Bayern diesbezüglich "Entwicklungsland" sind, ist sicher nicht verwunderlich...

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 11:43
von Marielle
Guten Tag zusammen,

super Sache!

Wie Anne-Mette schon schrieb, haben wir in S-H seit kurzem eine LGBTIQ-Stelle bei der Polizei. Diese Stelle wirkt nach innen und außen und wird vom Innenministerium (soweit man hört sehr gut) unterstützt. In nächster Zeit wird es auch ein Gespräch zwischen den Leuten dieser Polizeistelle und der Justizministerin S-H geben.

Ich würd dich, Cybill, mal mit einer gemeinsamen Mail an dich und Tobi und Jens bei der Polizei S-H 'verkuppeln' wollen, wenn das OK ist? Oder seid ihr schon im Gespräch?

Anfang Februar (7.2.) ist die Justizministerin auch hier in Flensburg. Dabei lässt sich sicherlich auch ein kurzes Gespräch führen. Wie könnte eine Forderung an das Justizministerium lauten, wenn man einen Satz hat?


Habt es gut

Marielle


Btw: Zum Hissen der Regenbogenfahne am Flensburger Rathaus kommt die LGBTIQ-Stelle mit einem Peterwagen im Regenbogendesign; seit Stonewall sind 50 Jahre vergangen :) Es gibt heute vieles, was wir zwar noch ausbauen, aber auch schon was, das wir ggfs. verteidigen müssen.

Re: LSBTI„Beauftragte bei der Polizei nur in Berlin? Das darf nicht so bleiben!

Verfasst: Fr 25. Jan 2019, 12:28
von Svetlana L
Marielle hat geschrieben: Fr 25. Jan 2019, 11:43 ... Peterwagen im Regenbogendesign ...
Bitte unbedingt Fotos machen ;-)

P.S.: Zu 50 Jahre Stonewall machen wir uns hier im Rathaus Schöneberg auch schon Gedanken!