Re: Wo der Hass gesät und gedüngt wird, sodass er blühen kann
Verfasst: Mo 17. Sep 2018, 17:44
Guten Tag Wally,
Triona hat den Aspekt zwischenzeitlich schon gebracht. Meinen Beitrag setzt ich trotzdem noch dazu; mit einer Ergänzung.
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Deine Ausführungen betreffend die medizinischen Massnahmen sind durchaus richtig. Sie sind jedoch nur ein Teilaspekt dieser Sache.
Die ethischen und haftungsrechtlichen Fragen, die zweifellos entstehen, wenn Mediziner_innen an gesunden Menschen herumschneiden sollen, darf man weder mit den verwaltungsrechtlichen Aspekten noch mit dem Recht auf Anerkennung der eigenen geschlechtlichen Identität vermischen, wenn man zu sinnvollen Beurteilungen kommen will. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Grade Konservative rühren aber immer wieder alles zusammen, um damit ihr Interesse an einem normierten, auch im Rechtssystem eindeutig festgelegten Geschlechterbild durchzusetzen. Sachargumente bringen sie dabei nicht vor -sie haben wohl auch keine- weshalb ihnen nichts anderes bleibt als alles munter durcheinanderbringen, um den Unfug mit den TSG-Gutachten zu rechtfertigen*.
Der Fehlschluss, der dem ganzen Drama zugrundeliegt, ist, dass geschlechtliche Identität irgendetwas mit körperlichen Gegebenheiten zu tun hätte. Dieser Fehlschluss ist leider nicht nur unter Politiker_innen verbreitet, sondern auch in der Community (und zwar bis heute).
GA-Operationen dienen nicht der Bestimmung oder Festigung der eigenen geschlechtlichen Identität, sondern der Linderung eines Leidens an den eigenen körperlichen Gegebenheiten. Darauf ist die medizinisch-psychologische Diagnose zu beziehen. Die Begutachtung der geschlechtlichen Identität von Menschen ist und bleibt absoluter Blödsinn, der keinerlei sachliche Grundlage hat.
Habs gut
Marielle
*) Das 'Gutachtensystem' ist nicht originärer Teil der medizinischen Diagnose- und Betreuungsregularien, sondern des TSG, in dem der (verwaltungs-)rechtliche Teil der ganzen Angelegenheit festgeschrieben ist. Seitdem das BVerfG den Operations- und Sterilitätszwang aus dem TSG gekippt hat, gibt es zwischen VÄ/PÄ und OP keinerlei zwingenden Zusammenhang mehr.
Warum schreibst du das nicht gleich, wenn es um den Sinn der Gutachten im TSG-Verfahren geht?In diesem Punkt hast Du Recht, das sehe ich ganz genauso!
Triona hat den Aspekt zwischenzeitlich schon gebracht. Meinen Beitrag setzt ich trotzdem noch dazu; mit einer Ergänzung.
Gibt es für diese oft vorgebrachte These (Behauptung) irgendwelche handfesten Belege? Ich kenne keine....sichern die Gutachten .... vor allem auch den Patienten vor einer möglichen Fehlentscheidung ab.
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Deine Ausführungen betreffend die medizinischen Massnahmen sind durchaus richtig. Sie sind jedoch nur ein Teilaspekt dieser Sache.
Die ethischen und haftungsrechtlichen Fragen, die zweifellos entstehen, wenn Mediziner_innen an gesunden Menschen herumschneiden sollen, darf man weder mit den verwaltungsrechtlichen Aspekten noch mit dem Recht auf Anerkennung der eigenen geschlechtlichen Identität vermischen, wenn man zu sinnvollen Beurteilungen kommen will. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Grade Konservative rühren aber immer wieder alles zusammen, um damit ihr Interesse an einem normierten, auch im Rechtssystem eindeutig festgelegten Geschlechterbild durchzusetzen. Sachargumente bringen sie dabei nicht vor -sie haben wohl auch keine- weshalb ihnen nichts anderes bleibt als alles munter durcheinanderbringen, um den Unfug mit den TSG-Gutachten zu rechtfertigen*.
Der Fehlschluss, der dem ganzen Drama zugrundeliegt, ist, dass geschlechtliche Identität irgendetwas mit körperlichen Gegebenheiten zu tun hätte. Dieser Fehlschluss ist leider nicht nur unter Politiker_innen verbreitet, sondern auch in der Community (und zwar bis heute).
GA-Operationen dienen nicht der Bestimmung oder Festigung der eigenen geschlechtlichen Identität, sondern der Linderung eines Leidens an den eigenen körperlichen Gegebenheiten. Darauf ist die medizinisch-psychologische Diagnose zu beziehen. Die Begutachtung der geschlechtlichen Identität von Menschen ist und bleibt absoluter Blödsinn, der keinerlei sachliche Grundlage hat.
Habs gut
Marielle
*) Das 'Gutachtensystem' ist nicht originärer Teil der medizinischen Diagnose- und Betreuungsregularien, sondern des TSG, in dem der (verwaltungs-)rechtliche Teil der ganzen Angelegenheit festgeschrieben ist. Seitdem das BVerfG den Operations- und Sterilitätszwang aus dem TSG gekippt hat, gibt es zwischen VÄ/PÄ und OP keinerlei zwingenden Zusammenhang mehr.