Hallo in die Runde.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass in diesem Forum das Thema -§ 45b ausführlich besprochen wird. Um Erfahrungen und neue Erkenntnisse zur Umsetzung zu erfahren, habe ich mich hier angemeldet. Nun möchte ich meine Erfahrungen zur PÄ/VÄ nach -§ 45b mit euch teilen.
Meine Hausärztin hat keine Zweifel daran, dass bei mir eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.
So war es auch kein Problem, ein "Attest zur Vorlage beim Standesamt" von ihr zu bekommen, die nichts anderes als eben dies nachweist.
Soweit so gut. In meinem zuständigen Standesamt in Sachsen-Anhalt habe ich auch einen Termin gemacht. Am 15.03. wurde meine Erklärung (Änderung vom Geschlechtseintrag von m auf w und Änderung des Vornamens) beglaubigt von einer Beamtin entgegengenommen. Auch eine Empfangsbestätigung für das ärztliche Attest habe ich mir geben lassen.
Die Leiterin des Standesamtes selbst hat die Umsetzung übernommen, da die Beamtin, die meine Erklärung entgegengenommen hat, sich die Kompetenz nicht zugetraut hat.
Von ebenjener Leiterin bekam ich kurz darauf Post:
Quelle: https://www.bilder-upload.eu/thumb/1493 ... 909129.jpg
"Ihre Erklärung [...] habe ich zur Kenntnis genommen."
Gelogen! Hätte sie meine Erklärung (kein Antrag, der genehmigt werden muss) zur Kenntnis genommen, hätte sie eine korrekte Anrede verwendet.
"Derzeit bestehen [...] noch Rechtsunsicherheiten."
Wo das? Das Gesetz ist eindeutig.
"Die neu gefassten Regelungen im Personenstandsgesetz gelten in engerer Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur für intersexuelle Menschen."
In welcher alternativen Realität?
"Eine Variante der Geschlechtsentwicklung und damit Intersexualität liegt vor, wenn die Geschlechtschromosomen, das Genital oder die Gonaden nicht übereinstimmend sind."
Intersexualität umfasst auch einige sonstige anatomische und hormonelle Varianten. Warum wird Intersexualität hier auf Chromosomen, Genital und Gonaden beschränkt? Weil die Leute, die den vorangegangenen Gesetzentwurf geschrieben haben, es nicht besser wussten, nehme ich an. (Oder weil sie Menschen aufgrund von Körpermerkmalen ungleich behandeln wollen. Aber das wollen wir mal nicht unterstellen.

)
Es wird leider gefordert, dass ein ärztliches Attest eine Variante der Geschlechtsentwicklung bescheinigt. Dies hat meine Hausärztin getan, weil sie weiß, dass dies vorliegt und sie keine Gründe hat, dies abzustreiten.
"Transsexuelle Menschen werden von dem Gesetz nicht betroffen."
Wie das? Zuvor hat Standesbeamtin noch geschrieben, dass bei transsexuellen Menschen eine Variante der Geschlechtsentwicklung und damit Intersexualität vorliegt. Die Geschlechtschromosomen, das Genital oder die Gonaden sind in der Regel bei transsexuellen Menschen nicht übereinstimmend.
(Dass ihr das nicht bewusst ist und sie wahrscheinlich fälschlich annimmt, Transsexualität wäre eine Geschlechtsidentitätsstörung, tut ja nichts zur Sache.)
Und dass Inter- und Transsexualität sich nicht gegenseitig ausschließen, sollte auch seit ca. mindestens 100 Jahren bekannt sein.
Eine Form von Intersexualität kommt eh selten allein.
Die Standesbeamtin hätte auch schreiben können: "Schwarze Menschen werden von dem Gesetz nicht betroffen, weil isso."
Soweit so schlecht. Ich habe darauf hin mit der "Frau" telefoniert. Mir wurde schnell klar, dass sie das Gesetz nicht umsetzen will, weil sie schlicht
rechtsradikal ist. Nur dummes Geschwätz hat sie von sich gegeben und sprach auch von angeblichen "Missbrauchsfällen, in denen das TSG umgangen wurden ist, weshalb sie das Attest so nicht akzeptieren wird".
Sie wollte mich dazu nötigen, mir ein anderes Attest ausstellen zu lassen, das "ihren Vorstellungen" entspricht. Freilich tue ich dies nicht. Am Telefon und in einer späteren E-Mail habe ich sie über ihre Plicht aufgeklärt, meine Erklärung unverzüglich umzusetzen.
Sie teilte mir mit, dass sie mein ärztliches Attest zur Überprüfung und mit der Bitte auf Ablehnung zum Verwaltungsgericht schickt. Eine schriftliche Ablehnung meiner Erklärung verweigert sie ebenso wie die Umsetzung. "Sie dürfte es nicht, bis das Verwaltungsgericht darüber entschieden hat", behauptet sie.
Ich habe ihr übrigens ausdrücklich untersagt, das Attest zu einem Gericht weiterzuleiten, da es allein zur Vorlage beim Standesamt erstellt wurde. Interessiert sie freilich nicht.
So ist mein bisheriger Stand.
Meine weiteren Schritte sind eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamtin und Warten. Sollte das Verwaltungsgericht entscheiden, dass mein Attest nichts gilt, läge damit juristisch wohl keines vor. Dann werde ich wahrscheinlich eine eidesstattiche Erklärung abgeben und damit die VÄ/PÄ versuchen zu erzwingen. Einen Klageweg möchte ich vermeiden, obwohl mir dafür Unterstützung von anderen Stellen zugesagt wurde. Vielleicht komme ich auch nicht drum herum. Wir werden sehen.
Aufgrund der Selbstsicherheit der Beamtin gehe ich übrigens davon aus, dass sie vom Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt eine Dienstanweisung zur Diskriminierung und zum Rechtsbruch erhalten hat, was sie aufgrund ihrer Geisteshaltung freudig umsetzt.
Ihr seht also:
Selbst mit beglaubigter Erklärung und ärztlichem Attest ist nichts sicher, obwohl es dies freilich sein sollte.
Denke, meine zuständige Standesbeamte ist kein Einzelfall.
Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
eure "Leonis Mater"