Re: Geschlechter im Deutschen Recht
Verfasst: Mi 21. Aug 2013, 21:51
Nabend zusammen, Hallo ab08,
du magst also meinen Argumenten aus der ersten Runde des Disputs* nicht folgen; ich deinen auch nicht
.
Noch vorweg: Ich strebe keine "Diktate" an! Abgesehen davon das ich, ausser dem täglichen Schreibkram, nichts diktieren kann, geht es mir um eine Diskussion im unten beschriebenen Sinne eines Disputs. Argumente austauschen, bewerten und abwägen. Mit dem Ziel, einen Konsens zu erreichen. Wenn wir den haben, können wir überlegen, wie wir ihn unter die Leute bringen.
Du schreibst "Ich bin eine Frau, möchte so angeschrieben, angesprochen und so wahrgenommen werden".
Ich verstehe diesen Standpunkt durchaus, teile ihn aber nicht. Die Aussenwahrnehmung deiner Person ist ohnehin nicht die Aufgabe eines Ausweispapiers oder des Geburtsregisters. Nur auf solcherlei Einträge hatten sich meine Beiträge in diesem Thread bezogen. Bleibt das "angeschrieben" und "angesprochen" werden. Dabei steht dein Wunsch aber gegen den Wunsch Anderer nach Verzicht auf eine Kategorisierung. Eine Frage der Abwägung.
Ich nehme an, dass es zwischen uns unstreitig ist, dass etwas sinnvolles für IS/TS/Queer getan werden soll. Mindestens die zwingende Geschlechtsfestlegung M/F in der Geburtsurkunde, als Ursache für vorschnelle Operationen, müsste (muss) daher aufgegeben werden; das wird mit dem kommenden Gesetz getan. So weit, so gut.
Es entstehen dabei aber die oben im Thread und im Text der SZ aufgezeigten Schwierigkeiten. Von denen ist der von mir genannte "Exhi-Paragraph" wohl eines der kleineren Probleme, aber immerhin: Es entsteht eine neue Inkonsistenz in der Rechtssetzung in Deutschland; ein schlechter Zustand, finde ich. Meine Meinung: Wer sagt, dass das neue Gesetz gut und ausreichend ist, muss auch sagen, wie diese Menschen in spätestens 20 Jahren bei der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder auch beim Exhibitionismusvorwurf behandelt werden sollen.
Weiter schreibst du "Die Einteilung ist für viele Menschen angenehm.". Sorry, aber das ist in meinen Augen ein sehr schwaches Argument. Für viele andere ist sie ein Problem. Schon allein das Konstrukt der "Lebenspartnerschaft", das als Konzession an die Konservativen erfunden wurde, obwohl es um die STAATLICHE Eheschliessung geht, zeigt doch die Unsinnigkeit dieser Festlegung. Das das bisherige, schwerwiegenste, Problem der IS-Operationen beseitigt ist, ist gut, zementiert m.E. anderseits aber die anderen Schwierigkeiten.
Die Deklaration "FRAU" als Menschenrecht anzusehen .... das habe ich so noch nicht betrachtet, habe damit aber erhebliche Schwierigkeiten. Ich weiss, dass ich jetzt ein schwieriges Beispiel bringe, aber trotzdem: Ist es dann auch ein Menschenrecht sich in Ausweispapieren als "Weiss", "Schwarz" oder "Gelb" deklarieren zu lassen? Versteh mich nicht falsch! Das IST ein überspitztes Beispiel, trotzdem denke ich, dass es den Kern trifft: Ist die amtliche Deklaration physischer oder phsychischer Merkmale wirklich ein Menschenrecht?
Daran sollten wir arbeiten. In diesem Sinne freue ich mich auf deine, natürlich auch anderer Leute, Erwiderungen.
Grüsse schickt
Marielle
*) "Disput" in diesem, bei Wikipedia geklauten, aber m.E. sehr positiven Sinn: "... von lateinisch disputatio, zu disputare für "berechnen", "genau überlegen", "von allen Seiten beurteilen"
du magst also meinen Argumenten aus der ersten Runde des Disputs* nicht folgen; ich deinen auch nicht
Noch vorweg: Ich strebe keine "Diktate" an! Abgesehen davon das ich, ausser dem täglichen Schreibkram, nichts diktieren kann, geht es mir um eine Diskussion im unten beschriebenen Sinne eines Disputs. Argumente austauschen, bewerten und abwägen. Mit dem Ziel, einen Konsens zu erreichen. Wenn wir den haben, können wir überlegen, wie wir ihn unter die Leute bringen.
Du schreibst "Ich bin eine Frau, möchte so angeschrieben, angesprochen und so wahrgenommen werden".
Ich verstehe diesen Standpunkt durchaus, teile ihn aber nicht. Die Aussenwahrnehmung deiner Person ist ohnehin nicht die Aufgabe eines Ausweispapiers oder des Geburtsregisters. Nur auf solcherlei Einträge hatten sich meine Beiträge in diesem Thread bezogen. Bleibt das "angeschrieben" und "angesprochen" werden. Dabei steht dein Wunsch aber gegen den Wunsch Anderer nach Verzicht auf eine Kategorisierung. Eine Frage der Abwägung.
Ich nehme an, dass es zwischen uns unstreitig ist, dass etwas sinnvolles für IS/TS/Queer getan werden soll. Mindestens die zwingende Geschlechtsfestlegung M/F in der Geburtsurkunde, als Ursache für vorschnelle Operationen, müsste (muss) daher aufgegeben werden; das wird mit dem kommenden Gesetz getan. So weit, so gut.
Es entstehen dabei aber die oben im Thread und im Text der SZ aufgezeigten Schwierigkeiten. Von denen ist der von mir genannte "Exhi-Paragraph" wohl eines der kleineren Probleme, aber immerhin: Es entsteht eine neue Inkonsistenz in der Rechtssetzung in Deutschland; ein schlechter Zustand, finde ich. Meine Meinung: Wer sagt, dass das neue Gesetz gut und ausreichend ist, muss auch sagen, wie diese Menschen in spätestens 20 Jahren bei der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder auch beim Exhibitionismusvorwurf behandelt werden sollen.
Weiter schreibst du "Die Einteilung ist für viele Menschen angenehm.". Sorry, aber das ist in meinen Augen ein sehr schwaches Argument. Für viele andere ist sie ein Problem. Schon allein das Konstrukt der "Lebenspartnerschaft", das als Konzession an die Konservativen erfunden wurde, obwohl es um die STAATLICHE Eheschliessung geht, zeigt doch die Unsinnigkeit dieser Festlegung. Das das bisherige, schwerwiegenste, Problem der IS-Operationen beseitigt ist, ist gut, zementiert m.E. anderseits aber die anderen Schwierigkeiten.
Die Deklaration "FRAU" als Menschenrecht anzusehen .... das habe ich so noch nicht betrachtet, habe damit aber erhebliche Schwierigkeiten. Ich weiss, dass ich jetzt ein schwieriges Beispiel bringe, aber trotzdem: Ist es dann auch ein Menschenrecht sich in Ausweispapieren als "Weiss", "Schwarz" oder "Gelb" deklarieren zu lassen? Versteh mich nicht falsch! Das IST ein überspitztes Beispiel, trotzdem denke ich, dass es den Kern trifft: Ist die amtliche Deklaration physischer oder phsychischer Merkmale wirklich ein Menschenrecht?
Absolut d'accord!Es kann also nur darum gehen, Minderheiten zu gleichen Rechten zu verhelfen, ohne der Mehrheit Rechte zu verweigern.
Grüsse schickt
Marielle
*) "Disput" in diesem, bei Wikipedia geklauten, aber m.E. sehr positiven Sinn: "... von lateinisch disputatio, zu disputare für "berechnen", "genau überlegen", "von allen Seiten beurteilen"