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Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Fr 7. Jun 2013, 11:02
von Sabrina Verena
Hallo Julia!
Man kann heute legal Dattenrettungssoftware erwerben und sogar aus dem I- Net runterladen, welche den Kopierschutz umgeht.
Du darfst sie nur nicht benutzen.
Das ist wie mit den Marder- und Katzenfallen.
Es darf hergestellt, vermarktet und erworben werden, aber nicht benutzt werden.
Jede Musik,- Film, oder Daten CD/DVD ist urheberrechtlich geschützt und per Software mit Kopierschutz versehen (ausgenommen ältere), damit darfst Du noch nicht mal eine Sicherungskopie erstellen, weil der Kopierschutz umgangen wird.

Und wenn ich an frühere Zeiten denke, dann war das Erstellen von Raubkopien auch um ein Vielfaches aufwendiger als Heute und die Qualität deutlich schlechter als Heute.
Als Werkzeugmacher ist mir der Aufwand für die Erstellung einer Spritzgußform für eine Vinylschalplatte durch aus geläufig.
Solche Piratenpressungen gab es früher reichlich.
Heute sind die (illegalen) Videomitschnitte, die teilweise bei YouTube veröffentlicht wurden, kein Aufwand.
Liebe Grüße
Verena

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: So 9. Jun 2013, 15:17
von Kerstin
Grüß dich Julia
Julia65 hat geschrieben:.....
Ich will mal sehen, ob ich mal einen Juristen für diese Frage zu fassen bekomme. Den gerade wegen der Abmahn-Anwälte, möchte ich da schon gerne etwas Klarheit.
.....
LG
Julia
Du könntest einmal beim Heise Verlag nachfragen. In der c't wird regelmässig über solche Probleme berichtet. Vielleicht können Sie dir ja weiter helfen.


Mfg Kerstin

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Mo 8. Jul 2013, 19:52
von Lina
Julia65 hat geschrieben:
Lina hat geschrieben:Ohne in Details zu gehen in diesem konkreten Fall, da dies eine nicht legale Rechtsberatung wäre: Ich ....
Oh, interessant, Lina, du bist Rechtsanwältin? Juristin?
LG
Julia
Lesen macht schlau. Wenn ich es wäre, würde ich ohne zögern eine Rechtsberatung machen. So habe ich es ja eben NICHT getan, da ich zu einer konkreten Rechtslage keine Aussage gemacht habe, sonder "Hörensagen" zitiert - was zwei Beiträge weiter auch noch bestätigt wurde. Ich habe schon Wirtschaftsübersetzung lange genug gemacht, um zu wissen, was ich darf oder auch nicht.

Aber wenn du es genau wissen willst: Juristisches mache ich normalerweise selber und erreiche normalerweise auch, was ich will. Ein gewisses Niveau in Wirtschaftsrecht war in meinem Studiengang obligatorisch.

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Di 9. Jul 2013, 14:35
von Vincent
Hallo Julia,
solche Rechtsfragen sind immer schwierig, kaum einer ist wirklich Fachmann und die Fallen können tief und teuer sein.

Ich würde einen anderen Weg vorschlagen:
Wende dich an den Verlag und lass dir das schriftliche ok geben, für das was du vorhast. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Manchmal geht das erstaunlich leicht und unproblematisch.
Ich habe mal für eine meiner Websites bei einem Verlag um die Erlaubnis gebeten, einen längeren Ausschitt aus einem Buch zu zitieren. Was ich erhalten habe, war die Genehmigung, Einzelteile auch das gesamte Buch wiederzugeben, solange ich auch das Titelbild, Verlag Autor usw. gut sichtbar angebe.

Ich war überrascht...

Re: Hörbuch selber gesprochen: Was darf ich?

Verfasst: Mi 10. Jul 2013, 12:13
von Julia65
Lina hat geschrieben:
Julia65 hat geschrieben:
Lina hat geschrieben:Ohne in Details zu gehen in diesem konkreten Fall, da dies eine nicht legale Rechtsberatung wäre: Ich ....
Oh, interessant, Lina, du bist Rechtsanwältin? Juristin?
LG
Julia
Lesen macht schlau. Wenn ich es wäre, würde ich ohne zögern eine Rechtsberatung machen. So habe ich es ja eben NICHT getan, da ich zu einer konkreten Rechtslage keine Aussage gemacht habe, sonder "Hörensagen" zitiert - was zwei Beiträge weiter auch noch bestätigt wurde. Ich habe schon Wirtschaftsübersetzung lange genug gemacht, um zu wissen, was ich darf oder auch nicht.

Aber wenn du es genau wissen willst: Juristisches mache ich normalerweise selber und erreiche normalerweise auch, was ich will. Ein gewisses Niveau in Wirtschaftsrecht war in meinem Studiengang obligatorisch.
Nun, bei einem Treffen bist du als (mehr oder weniger) professionelle Fotografin in Erscheinung getreten. Jetzt als Profi-Jurist. Und , natürlich mit obligatorischen Studiengängen. Ausserdem erwartest du wie selbstverständlich, das jeder, der irgendwelche Worte an dich richtet, sämtliche von dir zuvor verfassen Äusserungen gelesen hat. Wie konnte ich nur deine Ausbildung infrage stellen?
Deinen Spruch "Lesen macht schlau" , empfinde ich eher als Beleidigung. Aber im Grossen und Ganzen bestätigst du hier meinen ersten Eindruck von dir.