Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel
Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel - # 2

Knäckebrötchen
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 16 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Jaddy hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 13:22 Offenbar sind wohl beide davon ausgegangen, dass sie diese Anweisung im Rahmen ihrer Aufgaben erstellen kann/muss, bis das Gericht das durchleuchtet und quasi den betrieblichen Prozess beanstandet hat.
Ja, so vermute ich das auch. Es ist ein weit verbreitetes Mißverständnis, wenn ich das so aus der Erfahrung heraus einschätzen müsste.

Und es gibt auch Positionen, bei denen eine Beauftragung mit dieser Verantwortlichkeit verknüpft ist. So fällt es als Gentechnik-Projektleiterin explizit in meinen Verantwortungsbereich, solche Anweisungen zu erstellen und in Kraft zu setzen. Dafür bin ich auch wiederrum nicht weisungsgebunden, stehe dafür aber mit persönlicher Haftung.

Und das ist dann auch wieder so ein Punkt: wenn ich explizit nicht weisungsgebunden bin für einen Bereich, in dem ich ganz persönlich haftbar gemacht werden kann - dann müsste auch zu klären sein, in wie weit mir mein AG dann Formulierungen vorschreiben (anweisen) darf? Insbesondere dann, wenn ich (angeblich) Bedenken bezüglich der Sicherheit anmelde. Weil ich ja dann im Zweifel für Schäden haftbar gemacht werden kann.

Natürlich sehe ich hier schon auch, dass diese Gründe vorgeschoben sind. Schon allein, weil ich aus der ganz konkreten Erfahrung heraus weiß, wie leicht sich geschlechtsneutrale Sprache auch in diesem Bereich umsetzen lässt. Nur so, falls das falsch rüberkommen sollte. Ich möchte diese Person nicht verteidigen, nur für die Komplexität der rechtlichen Situation sensibilisieren :)
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conny
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 17 im Thema

Beitrag von conny »

Wer kennt hier eigentlich die genauen Einzelheiten des Falles?
Aus meiner Tageszeitung:
"Zudem habe ihre Mandantin beim Verfassen des Strahlenschutzhinweises das Gendern nicht vollständig abgelehnt. Es sei ihr nur darauf angekommen, dass der Text „erstens inhaltlich nicht verfälscht wird und zweitens verständlich bleibt“, sagte die Anwältin. „Und zwar für alle - und das sind nicht nur Akademiker.“"
Und ich ergänze: auch für alle außerhalb der woken Gender-Blase.
Auswüchse wie: "fachärztliche Person" statt Arzt und Ärztin schaffen allgemein Kopfschütteln und kein Verständnis, sondern das Gegenteil.
"...da Sprache dadurch komplizierter und nicht mehr für alle verständlich werde, sagte die Arbeitsrechtlerin und warnte: „Man kann sich auch vergendern.“" :!:
Jaddy
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 18 im Thema

Beitrag von Jaddy »

conny hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 22:19 Auswüchse wie: "fachärztliche Person" statt Arzt und Ärztin schaffen allgemein Kopfschütteln und kein Verständnis, sondern das Gegenteil.
"...da Sprache dadurch komplizierter und nicht mehr für alle verständlich werde, sagte die Arbeitsrechtlerin und warnte: „Man kann sich auch vergendern.“"
Vielleicht ist die Tageszeitung(1) mit der Meinung einer Juristin nicht der Weisheit letzter Schluss in der Sache, also geschelchtergerechter Sprache und deren psycholinguistischer Hintergrund. Zumal diese Juristin die Anwältin ist, die im Namen ihrer Klientin spricht und natürlich deren Sicht und Seite vertritt.

Es gibt ja nun wirklich viel echte Forschung jenseits von Meinung zum Thema. Darunter auch viel zur Verständlichkeit von Texten in unterschiedlich geregelter Sprache. Im Mittelwert hat sich dabei herauskristallisiert, dass geschlechergerechte Sprache für die Verständlichkeit praktisch keinen Unterschied macht im Vergleich mit Parametern wie Satzlänge und -komplexität, Wortwahl und Fachbegriffen.

Diverse Experimente haben gezeigt, dass unverständliche Texte wie zB Handy- oder Stromtarife, AGBs und dergleichen egal wie "gegendert" gleichermassen gut bzw schlecht verstanden wurden, aber alle profitierten sehr von einer sprachlichen Überarbeitung durch geschulte Textfachleute.

Gerade deutsche "Fachtexte" sind in der Regel viel zu kompliziert geschrieben. Zu lange und zu verschachtelte Sätze. Anweisungen in großen Prosablöcken statt übersichtlichen Listen. Fehlende typografische Trennung. Zu viele komplizierte Worte, die selbst für Insider nicht unmittelbar verständlich sind. Kurz: Häufig nach dem Motto "Wenn es sich zu einfach liest, wirkt es nicht fachlich genug". Das liegt auch daran, dass die meisten Fachleute, die sowas schreiben, erstens ihre Kompetenz demonstrieren müssen (Status!) und zweitens keine Ausbildung für verständliches Schreiben haben.

Wie verständlich dieser konkrete Text ist, wäre eine Fall 1 Frage, und die ist meiner Anscht nach nicht durch die Meinung der Klägerin, ihrer rechtlichen Vertretung oder dem BSH zu klären, sondern durch Fachleute für Textqualität.

Wer mag, kann es ja mal selbst ausprobieren. https://www.fs-ev.org/fileadmin/user_up ... .06-Ru.pdf ist eine Muster-Strahlenschutz-Anweisung für (technische) Röntgenanwendungen. Die Sicherheitsanweisungen in Abschnitt 4 sind unmittelbar für das Personal. Zum Beispiel S.33, "4.4.1 Sicherheitsanweisung zu 2.1 Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Dickenmessung".

Allein der wichtige Abschnitt "Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln" ist sehr verbesserungsfähig:
  • Mit der Röntgenmesseinrichtung dürfen nur die Personen umgehen, die unterwiesen wurden und eine entsprechende Einweisung in die Handhabung der Messeinrichtung erhalten haben.
  • Nicht in den Strahlengang fassen. Die Messeinrichtung nur bestimmungsgemäß verwenden.
  • Vor Einschalten der Röntgenröhre bzw. Öffnen des Strahlenganges durch Sichtkontrolle prüfen, dass die Sicherheitsvorrichtungen incl. der Warneinrichtungen vorhanden sind.
  • Keine Veränderungen an der Messeinrichtung vornehmen, die den Strahlenschutz beeinträchtigen können. Der Betrieb ohne Abschirmung, Überbrückung von Verriegelungen oder ähnliche Eingriffe sind nicht zulässig.
  • Warnschilder oder optische Warneinrichtungen nicht entfernen oder verdecken.
  • Bei längerem Stillstand ist die Röntgenröhre abzuschalten. Ist ein Schlüsselschalter vorhanden, ist der Schlüssel zu ziehen und bei ......................... zu hinterlegen.
  • Justierarbeiten, Montage- und Demontagearbeiten u. ä. in unmittelbarer Umgebung der Röntgenmesseinrichtung sind nur bei abgeschalteter Röntgenröhre zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Strahlenschutzbeauftragte.
  • Bei Verdacht auf Beschädigung der Röntgenmesseinrichtung, Funktionseinschränkung einer Schutzvorrichtung oder sonstigen Unregelmäßigkeiten ist die Messeinrichtung nicht mehr zu verwenden und der Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren.
  • Fragen zum Betrieb der Röntgenmesseinrichtung sind an den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten zu richten.
Kurze, nicht-fachliche Sprachvereinfachung:
  • Sie dürfen das Gerät nur benutzen, wenn Sie eine Schulung (Unterweisung und Einweisung) dafür hatten.
  • Fassen Sie niemals in den Strahlengang.
  • Benutzen Sie das Gerät nur so, wie es erlaubt ist.
  • Prüfen Sie vor dem Start: Sind alle Schutz-Vorrichtungen und Warn-Lampen in Ordnung? Erst dann einschalten.
  • Bauen Sie nichts am Gerät um. Überbrücken oder entfernen Sie niemals Abdeckungen oder Verriegelungen.
  • Wenn Sie das Gerät umbauen dürfen: Schalten sie es immer vorher aus.
  • Warn-Schilder und Lampen müssen immer gut zu sehen sein. Nicht überkleben oder zustellen.
  • Schalten Sie das Gerät bei langen Pausen aus. Wenn es einen Schlüssel gibt: Abziehen und bei (Person) sicher wegschließen.
  • Wenn das Gerät beschädigt sein könnte oder kaputt aussieht: Sofort ausschalten und aufhören! Sagen Sie sofort den Strahlenschutz-Beauftragten Bescheid.
  • Fragen? Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie Ihre Strahlenschutz-Beauftragten.
Das mag über-vereinfacht sein, weil ich die Rohfassung von Gemini in Einfacher Sprache geholt habe. Es zielt aber grundsätzlich darauf ab, in kurzen Sätzen und mit kürzeren, verständlicheren Wörtern das gleiche zu sagen. Entgendert ist es ausserdem; einfach durch den Plural. Es kann schliesslich auch mehrere Beauftragte und Stellvertretende geben :)

Ich habe mir noch einen Abschnitt aus dem Muster genommen. Dies ist aus den allgemeinen Anweisungen, die eher nicht von allen verstanden werden müssen.
1.12 Verhalten bei Vorkommnissen oder außergewöhnlichen Betriebszuständen
Ein Vorkommnis ist eine Abweichung vom beabsichtigten Betriebsablauf oder Betriebszustand, bei der unbeabsichtigte Expositionen auftreten oder auftreten können. Unbeabsichtigte Expositionen liegen vor, wenn die tatsächlichen Strahlenexpositionen die für den Normalbetrieb erwarteten Werte um mehr als die übliche Schwankungsbreite überschreiten, auch wenn dabei die Grenzwerte nicht erreicht werden. Diese Möglichkeit könnte gegeben sein z. B. bei einer technischen Störung bzw. einer Störung im Betriebsablauf.

Um unbefugte Einwirkungen Dritter auf die Röntgeneinrichtungen und Störstrahler zu verhindern sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
[z. B. Zugangskontrolle, Betätigung eines Schlüsselschalters]

Beim Eintreten eines Vorkommnisses ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich den Strahlenschutzbeauftragten persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Darüber hinaus gelten die
betrieblichen Meldeordnungen (siehe hierzu auch Anlage 1 Alarmplan).

Der Strahlenschutzbeauftragte prüft, ob ggf. die Kriterien nach StrlSchV Anlage 15 für ein bedeutsames Vorkommnis erfüllt sind. Er erfasst die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung und Begrenzung der Auswirkungen sowie zur zukünftigen Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse.
Mit ein bisschen Hilfe und kurzer Nachbearbeitung, vereinfacht und entgendert:
1.12 Verhalten bei Störungen und besonderen Ereignissen

Was ist ein „Vorkommnis“? - Ein Vorkommnis liegt vor, wenn der Betrieb nicht wie geplant läuft und dadurch Personen unbeabsichtigt Strahlung ausgesetzt sind oder sein könnten. Das ist immer dann der Fall, wenn die Strahlenwerte höher sind als im normalen Betrieb üblich – auch dann, wenn gesetzliche Grenzwerte noch nicht erreicht wurden. Ursachen können technische Defekte oder Fehler im Arbeitsablauf sein.

Schutz vor unbefugtem Zugriff - Um zu verhindern, dass Unbefugte die Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler manipulieren, müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden:
[Beispiel: Räume immer abschließen / Zugangskontrolle nutzen]
[Beispiel: Schlüsselschalter nach Betrieb abziehen]

Was ist im Ernstfall zu tun? - Wenn Sie eine Störung oder ein Vorkommnis bemerken, sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, sofort die Strahlenschutzbeauftragten zu informieren (persönlich oder telefonisch). Beachten Sie zusätzlich die betriebliche Meldeordnung und den Alarmplan (siehe Anlage 1).

Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten - Die Strahlenschutzbeauftragten bewerten, ob das Ereignis ein "bedeutsames Vorkommnis" nach StrlSchV Anlage 15 ist. Sie erfassen die Ursachen und Folgen und legen Maßnahmen fest, um den Schaden zu begrenzen und ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.
Gemini verwendet folgende Kriterien zur Vereinfachung:
Um den Text flüssiger und klarer zu machen, habe ich mich an folgende vier Kriterien angelehnt (basierend auf dem „Hamburger Verständlichkeitsmodell“):
  • Einfachheit (Sprachliche Form):
    • Kurze Sätze: Ich habe Schachtelsätze (wie im Original der zweite Satz) aufgebrochen.
    • Geläufige Wörter: Statt „Exposition“ wird auch das Wort „Strahlung ausgesetzt sein“ oder „Strahlenwerte“ verwendet. „Unverzüglich“ wurde durch das alltagsnähere „sofort“ ersetzt.
    • Aktiv statt Passiv: Statt „ist jeder Mitarbeiter verpflichtet“ (passiv/beamtendeutsch) nutze ich die direkte Ansprache oder klare Handlungsanweisungen.
  • Gliederung und Ordnung (Struktur):
    • Zwischenüberschriften: Sie helfen dem Leser, den Text zu scannen und schnell die relevanten Informationen zu finden (z. B. „Was ist zu tun?“).
    • Aufzählungszeichen: Listen sind schneller erfassbar als Fließtext, besonders bei Sicherheitsmaßnahmen.
    • Logische Abfolge: Erst die Definition (Was ist passiert?), dann die Prävention (Wie verhindere ich Schlimmeres?), dann die Handlung (Wen rufe ich an?).
  • Kürze und Prägnanz (Inhaltliche Dichte):
    • Ich habe unnötige Füllwörter und doppelte Formulierungen entfernt.
    • Die Kernbotschaft („Meldepflicht“) wird hervorgehoben, statt sie in einem langen Absatz zu verstecken.
  • Anregende Zusätze (Layout und Fokus):
    • Wichtige Begriffe wie „sofort“ sind fett gedruckt, um die Dringlichkeit zu betonen.
    • Die direkte Ansprache („Wenn Sie...“) erhöht die Aufmerksamkeit des Lesers im Vergleich zu einer abstrakten Beschreibung.
Ein auf Verständlichkeit optimierter Text wird auch mit neutralen Begriffen und gelegentlichen Sternchen viel besser verstanden, als die Bleiwüsten, Bandwurmsätze und Wortmonster der üblichen "Fachsprache". Wirkt allerdings vielleicht nicht so elitär ;)

Insgesamt wieder ein gutes Beispiel, wie meiner Ansicht nach wieder über falsche Details diskutiert wird, bzw Scheinargumente vorgeschoben werden. Hier: Textverständlichkeit dem "Gendern" anzulasten, statt die Verständlichkeit selbst zu thematisieren. Dabei wäre dann schnell rausgekommen, was ich oben beschrieben habe: Textqualität ist weitestgehend unabhängig von der Art, wie Geschlecht darin sprachlich abgebildet wird.


(1) gleichlautend LTO, dpa zitierend.
conny
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 19 im Thema

Beitrag von conny »

Vielen Dank für Deine Ausführungen, aber es geht mir bei "vergendern", wie schon geschrieben, um
Auswüchse wie: "fachärztliche Person" statt Arzt und Ärztin...
[/quote]
Und darauf bezieht sich offenbar auch die Aussage der Anwältin.
Deine Version kommt ohne diese Wortkreationen und "*", "_" aus. Alles bestens!
Michi
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 20 im Thema

Beitrag von Michi »

Knäckebrötchen hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 08:50 ohne dich fronten zu wollen, aber es ist der Sache auch nicht dienlich, immer sofort auf die Unterstellung von Diskriminierung oder anti-trans*/queerer Einstellung zu gehen.
Hallo Knäckebrötchen,

findest du, dass es dem Austausch dienlich ist, mit einer Formulierung in der Art: "Ich will ja nicht xy, aber ..." zu starten, und dann sofort mit einer angreifenden Unterstellung dagegen zu halten, also doch "zu fronten", um mal deine Worte zu recyceln?!

Ich hatte nicht ohne Grund "... wieder sehr geschickt ..." geschrieben, weil bei mir über die Zeit der Eindruck entstanden ist, dass man in solchen Verfahren zu "irgendwas mit gendern" immer wieder andere Punkte sucht und findet, anhand derer man das Urteil fällt, und das auch noch überwiegend zu Gunsten von "Gender-Gegnern". Damit generiert man (leider über das gesamte Medienspektrum hinweg) immer wieder für die, die uns hassen, genehme Schlagzeilen in der Art "Gender-Geg­nerin klagt erfolg­reich gegen Kün­di­gung", und das, ohne sich als Richter angreifbar zu machen. In die selbe Richtung geht m.E. auch das mit dieser Vorgehensweise verbundene Vermeiden einer Grundsatzentscheidung.

Knäckebrötchen hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 08:50 Der Link führt zur Beitragsbeschreibung und da steht genau dieser eine Satz

"Die Kündigung der Frau war aus formellen Gründen nicht rechtmäßig. Grundsätzlich darf eine Behörde anweisen, zu gendern." (Hervorhebung von mir)
"Grundsätzlich" hat in der Juristik eine andere Bedeutung (im Prinzip ja, aber mit Einschränkungen) als im Alltag (ausnahmslos), und es ist ein großes Problem, wenn juristische Formulierungen .. am besten noch in stark verkürzter Form .. in Schlagzeilen und Anrisstexten unters Volk gebracht werden. Im konkreten Fall denke ich darum, dass die Aussage: "Grundsätzlich darf eine Behörde ..." eher so gemeint ist, dass zwar prinzipiell Weisungsbefugnis besteht, jedoch gerade nicht geprüft und keine Aussage darüber getroffen wird, ob diese im konkreten Fall rechtens gewesen wäre.

Das ist verständlicherweise verwirrend und führt leider eher zu mehr Auseinandersetzungen als weniger. Daher auch meine Kritik dazu.


Beste Grüße
Michi
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 21 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Michi hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 01:05findest du, dass es dem Austausch dienlich ist, mit einer Formulierung in der Art: "Ich will ja nicht xy, aber ..." zu starten, und dann sofort mit einer angreifenden Unterstellung dagegen zu halten, also doch "zu fronten", um mal deine Worte zu recyceln?!
Hey Michi,

ich weiß. Und es tut mir leid. Es war ein Versuch, zum Ausdruck zu bringen, dass meine Perspektive eine andere ist, das diese als "gegnerisch" wahrgenommen werden kann - das aber gar nicht meine Absicht ist. Wir haben hier gar keinen Dissens :)

Mein Empfinden hier ist, dass Du hier quasi reflexartig die gender-kritische oder ablehnende Haltung des Gerichts unterstellst
Michi hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 01:05 "... wieder sehr geschickt ..."
war für mich genau der Auslöser für diese Vermutung.

Und mich macht das... oh "betroffen" ist nicht das richtig richtige Wort, mir fällt nur grad nix bessere ein. Weil ich es schade finde, wenn rein aus Abwehrreflex die andere Position ohne Not und Anlass als Angriff gewertet wird und ein Gegenangriff erfolgt, obwohl es gar nicht gemeint ist.

Ich erlebe das recht häufig, hier im Forum ist es immer mal wieder zu beobachten, aber auch in meinem direkten Umfeld. Oft als Reaktion auf negative Erlebnisse. Und leider erlebe ich auch oft, wie schnell damit eine Beziehung endet oder gar nicht erst entsteht oder konfrontativ/feindselig wird - obwohl es bei genauer Betrachtung nicht sein müsste.

Allein wenn ich mir überlege, wie oft ich schon direkt vermutet habe, dass eine Person dies oder jenes gemeint hat, als sie dies oder jenes gesagt hat und darüber wütend und konfrontativ wurde.

Und manchmal ist das auch so. Manchmal war da wirklich Ablehnung oder Konflikt - und dann muss man das auch so nehmen. Meistens aber war es nur "mein Kopf". Oder auch der Kopf meines Gegenübers.

Hier liegt anscheinend ein formeller Fehler im Arbeitsverhältnis vor. Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte die betreffende Mitarbeiterin gar nicht erst in die Situation des Verweigerns einer Dienstanweisung kommen dürfen. Das würde heißen, der Dienstherr (Behörde) hat die Mitarbeiterin quasi unrechtmäßig gezwungen, gegen die Dienstanweisung zu verstoßen. Was - natürlich - unsinnig ist, wie wir wissen, weil die Mitarbeiterin kein "unbeschriebenes Blatt" ist, es viele Möglichkeiten gegeben hätte der Dienstanweisung zu folgen etc.

Der Formfehler bleibt aber als solcher objektiv vorhanden und macht damit die ausgelöste Maßnahme (Kündigung) unwirksam.

Das Gericht gibt der Behörde also total recht - das darf aber den Formfehler im Arbeitsverhältnis nicht berühren.

--------------------------
Mir ist bewußt, dass es auch Fälle gibt, in denen eine anti-LGBTQIA*/queere Einstellung des Gerichts die Urteile beeinflusst, oder Behörden (meist einzelnen Mitarbeitende) ihren Befugnisrahmen in solchen Fällen gegen queere Menschen ausnutzen und ihre Ablehnung dadurch äußern. Ob das jetzt immer gleich "Hass" ist, weiß ich nicht. Ich persönlich möchte mir diese sehr harten Begriffe für die Fälle aufheben, wo sie wirklich angebracht sind.

Und ich bleibe dabei: ich möchte dem Reflex widerstehen, hinter jedem mir nicht genehmen Urteil oder Entscheid eine Ablehnung meiner selbst oder meiner Lebensart zu wittern. Damit mache ich mir mein Leben nur bitter. Das gelingt auch mir nicht immer. Aber ich arbeite daran. Und: bislang bin ich damit sehr gut gefahren. Gleichzeitig weiß ich um die Grenzen dieser Einstellung und muss natürlich meine persönlichen Bruchpunkte definieren. Blauäugig und naiv kann genau so problematisch sein.
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 22 im Thema

Beitrag von conny »

@Knäckebrötchen,
wir sehen leider hier, aber auch ganz allgemein eine Debattenkultur, die gegenteilige Argumente zu den eigenen Ansichten oft refexartig ablehnt, ohne sich mit den Details tiefergehend zu beschäftigen, bzw. nur die aufnimmt, die die eigene Meinung scheinbar bestätigen. Du hast die Gründe für die juristisch korrekte Gerichtsentscheidung noch einmal klar dargestellt.
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 23 im Thema

Beitrag von Michi »

Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:49 ich weiß. Und es tut mir leid.
Hallo Knäckebrötchen,

ist schon wieder gut. Ich bin doch nicht nachtragend. (dr)

Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 10:49 Mein Empfinden hier ist, dass Du hier quasi reflexartig die gender-kritische oder ablehnende Haltung des Gerichts unterstellst
Michi hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 01:05 "... wieder sehr geschickt ..."
war für mich genau der Auslöser für diese Vermutung.
Das war schon ein klein wenig zugespitzt, weil ich es durch meine Beobachtungen über die Jahre mittlerweile so empfinde. Es kann doch nicht immer wieder nur Zufall sein, dass sich Gerichte wegen irgendwelcher Nebensächlichkeiten gar nicht erst mit der eigentlichen Streitfrage befassen können. Aus meiner Perspektive also kein "Angriff ohne Not", sondern Unverständnis bzgl. der Gesamtsituation und einem drohenden gesellschaftlichen Backlash. Freilich kann man im Einzelfall sagen, es wird wohl keine Absicht sein, doch die Summe macht das Problem.


Liebe Grüße
Michi
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 24 im Thema

Beitrag von Claudia »

Dazu habe ich noch etwas interessantes gefunden, auch wenn ich bei YT schon sehr vorsichtig bin. Die Aussage ist, dass nicht das Schifffahrtsamt diese Anweisung erteilen durfte, insofern ist die Kündigung nicht berechtigt, weil kein verbindlicher Arbeitsauftrag vorlag.

Zuständig gewesen für diese Anweisung wäre der/die Strahlenschutzbevollmächtigte und dann wäre diese Anweisung bindend und bei erneuter Weigerung eine Kündigung rechtens.

https://www.youtube.com/shorts/CVNWX7fsSn8

LG Claudia
The greatest act of courage is to be & own all that you are. Without apology.
Without excuses & without any masks to cover the truth of who you truly are.
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Re: Schifffahrtsamt-Mitarbeiterin verweigert Gendern und verliert ihren Job | Spiegel

Post 25 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Claudia hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 03:13 Dazu habe ich noch etwas interessantes gefunden, auch wenn ich bei YT schon sehr vorsichtig bin. Die Aussage ist, dass nicht das Schifffahrtsamt diese Anweisung erteilen durfte, insofern ist die Kündigung nicht berechtigt, weil kein verbindlicher Arbeitsauftrag vorlag.

Zuständig gewesen für diese Anweisung wäre der/die Strahlenschutzbevollmächtigte und dann wäre diese Anweisung bindend und bei erneuter Weigerung eine Kündigung rechtens.

https://www.youtube.com/shorts/CVNWX7fsSn8

LG Claudia
Ja, soweit korrekt.

Tatsächlich ist das Strahlenschutzgesetz, bzw. die daraus abgeleitete Verordnung in Sachen Verantwortlichkeit ähnlich zum Gentechnikgesetz. Das ist etwas verwirrend für alle die nichts damit zu tun haben.

Was in dem Video angesprochen wird ist folgendes:

Gemäß Strahlenschutzgesetz gibt es einen sogenannten Strahlenschutzverantwortlichen. Das kann eine Person sein, oder eine Organisation, die mit Strahlenquellen umgeht. Im vorliegenden Fall könnte das "die Behörde" sein, oder sogar der Landkreis (oder im Falle von Hamburg die Stadt). Dieser Verantwortliche bestellt jetzt Strahlenschutzbeauftragte. Die sind tatsächlich für das operative Geschäft verantwortlich. Also für die konkrete fachkundige Durchführung oder Beaufsichtigung von Tätigkeiten mit Strahlenquellen.

Der Verantwortliche muss keinerlei Ahnung von Strahlenschutz haben. Er ist nur verantwortlich im Sinne des Gesetzes, dafür zu sorgen, dass mit Strahlenquellen ordnungsgemäß/fachkundig umgegangen wird und die dafür nötige Infrastruktur bereitstellen. Die Fachkunde wiederum muss dann der Beauftragte für Strahlenschutz liefern und den Verantwortlichen hinsichtlich der notwendigen Infrastruktur und Schutzmaßnahmen beraten.

Sehr kompakt in Wikipedia dazu
Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass alle Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden, etwa durch Bereitstellung geeigneter Räume, Ausrüstungen und Geräte, durch geeignete Regelung des Betriebsablaufs und durch Bereitstellung ausreichenden und geeigneten Personals. Zu den Aufgaben eines Strahlenschutzverantwortlichen gehört insbesondere die Bestellung einer erforderlichen Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten. Im Gegensatz zu diesen muss er nicht selbst über die Fachkunde verfügen. Die konkreten Tätigkeiten zur Gewährleistung des Strahlenschutzes werden von den Strahlenschutzbeauftragten geleitet und beaufsichtigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strahlens ... wortlicher

Bedeutet für hier vermutlich, dass die Strahlenschutzverantwortlichkeit nicht mal bei der Behörde liegt und diese damit der Strahlenschutzbeauftragten gar keine Weisung geben darf. Die Anweisung zum gendern/anpassen der Schutzanweisung hätte also von ganz anderer Stelle erfolgen müssen. Und die hätte dann auch gegebenenfalls über eine Abberufung entscheiden müssen, auf keinen Fall aber über eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses an der Behörde...

Whow. Macht nur mir sowas Spaß? Ich find's grad voll spannend o.O
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