conny hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 22:19
Auswüchse wie: "fachärztliche Person" statt Arzt und Ärztin schaffen allgemein Kopfschütteln und kein Verständnis, sondern das Gegenteil.
"...da Sprache dadurch komplizierter und nicht mehr für alle verständlich werde, sagte die Arbeitsrechtlerin und warnte: „Man kann sich auch vergendern.“"
Vielleicht ist die Tageszeitung(1) mit der Meinung einer Juristin nicht der Weisheit letzter Schluss in der Sache, also geschelchtergerechter Sprache und deren psycholinguistischer Hintergrund. Zumal
diese Juristin die Anwältin ist, die im Namen ihrer Klientin spricht und natürlich deren Sicht und Seite vertritt.
Es gibt ja nun wirklich viel echte Forschung jenseits von Meinung zum Thema. Darunter auch viel zur Verständlichkeit von Texten in unterschiedlich geregelter Sprache. Im Mittelwert hat sich dabei herauskristallisiert, dass geschlechergerechte Sprache für die Verständlichkeit praktisch keinen Unterschied macht im Vergleich mit Parametern wie Satzlänge und -komplexität, Wortwahl und Fachbegriffen.
Diverse Experimente haben gezeigt, dass unverständliche Texte wie zB Handy- oder Stromtarife, AGBs und dergleichen egal wie "gegendert" gleichermassen gut bzw schlecht verstanden wurden, aber alle profitierten sehr von einer sprachlichen Überarbeitung durch geschulte Textfachleute.
Gerade deutsche "Fachtexte" sind in der Regel viel zu kompliziert geschrieben. Zu lange und zu verschachtelte Sätze. Anweisungen in großen Prosablöcken statt übersichtlichen Listen. Fehlende typografische Trennung. Zu viele komplizierte Worte, die selbst für Insider nicht unmittelbar verständlich sind. Kurz: Häufig nach dem Motto "Wenn es sich zu einfach liest, wirkt es nicht fachlich genug". Das liegt auch daran, dass die meisten Fachleute, die sowas schreiben, erstens ihre Kompetenz demonstrieren müssen (Status!) und zweitens keine Ausbildung für verständliches Schreiben haben.
Wie verständlich dieser konkrete Text ist, wäre eine Fall 1 Frage, und die ist meiner Anscht nach nicht durch die Meinung der Klägerin, ihrer rechtlichen Vertretung oder dem BSH zu klären, sondern durch Fachleute für Textqualität.
Wer mag, kann es ja mal selbst ausprobieren.
https://www.fs-ev.org/fileadmin/user_up ... .06-Ru.pdf ist eine Muster-Strahlenschutz-Anweisung für (technische) Röntgenanwendungen. Die Sicherheitsanweisungen in Abschnitt 4 sind unmittelbar für das Personal. Zum Beispiel S.33, "4.4.1 Sicherheitsanweisung zu 2.1 Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Dickenmessung".
Allein der wichtige Abschnitt "Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln" ist sehr verbesserungsfähig:
- Mit der Röntgenmesseinrichtung dürfen nur die Personen umgehen, die unterwiesen wurden und eine entsprechende Einweisung in die Handhabung der Messeinrichtung erhalten haben.
- Nicht in den Strahlengang fassen. Die Messeinrichtung nur bestimmungsgemäß verwenden.
- Vor Einschalten der Röntgenröhre bzw. Öffnen des Strahlenganges durch Sichtkontrolle prüfen, dass die Sicherheitsvorrichtungen incl. der Warneinrichtungen vorhanden sind.
- Keine Veränderungen an der Messeinrichtung vornehmen, die den Strahlenschutz beeinträchtigen können. Der Betrieb ohne Abschirmung, Überbrückung von Verriegelungen oder ähnliche Eingriffe sind nicht zulässig.
- Warnschilder oder optische Warneinrichtungen nicht entfernen oder verdecken.
- Bei längerem Stillstand ist die Röntgenröhre abzuschalten. Ist ein Schlüsselschalter vorhanden, ist der Schlüssel zu ziehen und bei ......................... zu hinterlegen.
- Justierarbeiten, Montage- und Demontagearbeiten u. ä. in unmittelbarer Umgebung der Röntgenmesseinrichtung sind nur bei abgeschalteter Röntgenröhre zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Strahlenschutzbeauftragte.
- Bei Verdacht auf Beschädigung der Röntgenmesseinrichtung, Funktionseinschränkung einer Schutzvorrichtung oder sonstigen Unregelmäßigkeiten ist die Messeinrichtung nicht mehr zu verwenden und der Strahlenschutzbeauftragte unverzüglich zu informieren.
- Fragen zum Betrieb der Röntgenmesseinrichtung sind an den zuständigen Strahlenschutzbeauftragten zu richten.
Kurze, nicht-fachliche Sprachvereinfachung:
- Sie dürfen das Gerät nur benutzen, wenn Sie eine Schulung (Unterweisung und Einweisung) dafür hatten.
- Fassen Sie niemals in den Strahlengang.
- Benutzen Sie das Gerät nur so, wie es erlaubt ist.
- Prüfen Sie vor dem Start: Sind alle Schutz-Vorrichtungen und Warn-Lampen in Ordnung? Erst dann einschalten.
- Bauen Sie nichts am Gerät um. Überbrücken oder entfernen Sie niemals Abdeckungen oder Verriegelungen.
- Wenn Sie das Gerät umbauen dürfen: Schalten sie es immer vorher aus.
- Warn-Schilder und Lampen müssen immer gut zu sehen sein. Nicht überkleben oder zustellen.
- Schalten Sie das Gerät bei langen Pausen aus. Wenn es einen Schlüssel gibt: Abziehen und bei (Person) sicher wegschließen.
- Wenn das Gerät beschädigt sein könnte oder kaputt aussieht: Sofort ausschalten und aufhören! Sagen Sie sofort den Strahlenschutz-Beauftragten Bescheid.
- Fragen? Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie Ihre Strahlenschutz-Beauftragten.
Das mag über-vereinfacht sein, weil ich die Rohfassung von Gemini in Einfacher Sprache geholt habe. Es zielt aber grundsätzlich darauf ab, in kurzen Sätzen und mit kürzeren, verständlicheren Wörtern das gleiche zu sagen. Entgendert ist es ausserdem; einfach durch den Plural. Es kann schliesslich auch mehrere Beauftragte und Stellvertretende geben
Ich habe mir noch einen Abschnitt aus dem Muster genommen. Dies ist aus den allgemeinen Anweisungen, die eher nicht von allen verstanden werden müssen.
1.12 Verhalten bei Vorkommnissen oder außergewöhnlichen Betriebszuständen
Ein Vorkommnis ist eine Abweichung vom beabsichtigten Betriebsablauf oder Betriebszustand, bei der unbeabsichtigte Expositionen auftreten oder auftreten können. Unbeabsichtigte Expositionen liegen vor, wenn die tatsächlichen Strahlenexpositionen die für den Normalbetrieb erwarteten Werte um mehr als die übliche Schwankungsbreite überschreiten, auch wenn dabei die Grenzwerte nicht erreicht werden. Diese Möglichkeit könnte gegeben sein z. B. bei einer technischen Störung bzw. einer Störung im Betriebsablauf.
Um unbefugte Einwirkungen Dritter auf die Röntgeneinrichtungen und Störstrahler zu verhindern sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
[z. B. Zugangskontrolle, Betätigung eines Schlüsselschalters]
Beim Eintreten eines Vorkommnisses ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, unverzüglich den Strahlenschutzbeauftragten persönlich oder telefonisch zu benachrichtigen. Darüber hinaus gelten die
betrieblichen Meldeordnungen (siehe hierzu auch Anlage 1 Alarmplan).
Der Strahlenschutzbeauftragte prüft, ob ggf. die Kriterien nach StrlSchV Anlage 15 für ein bedeutsames Vorkommnis erfüllt sind. Er erfasst die Ursachen und Auswirkungen sowie die Maßnahmen zur Behebung und Begrenzung der Auswirkungen sowie zur zukünftigen Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse.
Mit ein bisschen Hilfe und kurzer Nachbearbeitung, vereinfacht und entgendert:
1.12 Verhalten bei Störungen und besonderen Ereignissen
Was ist ein „Vorkommnis“? - Ein Vorkommnis liegt vor, wenn der Betrieb nicht wie geplant läuft und dadurch Personen unbeabsichtigt Strahlung ausgesetzt sind oder sein könnten. Das ist immer dann der Fall, wenn die Strahlenwerte höher sind als im normalen Betrieb üblich – auch dann, wenn gesetzliche Grenzwerte noch nicht erreicht wurden. Ursachen können technische Defekte oder Fehler im Arbeitsablauf sein.
Schutz vor unbefugtem Zugriff - Um zu verhindern, dass Unbefugte die Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler manipulieren, müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden:
[Beispiel: Räume immer abschließen / Zugangskontrolle nutzen]
[Beispiel: Schlüsselschalter nach Betrieb abziehen]
Was ist im Ernstfall zu tun? - Wenn Sie eine Störung oder ein Vorkommnis bemerken, sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, sofort die Strahlenschutzbeauftragten zu informieren (persönlich oder telefonisch). Beachten Sie zusätzlich die betriebliche Meldeordnung und den Alarmplan (siehe Anlage 1).
Aufgaben der Strahlenschutzbeauftragten - Die Strahlenschutzbeauftragten bewerten, ob das Ereignis ein "bedeutsames Vorkommnis" nach StrlSchV Anlage 15 ist. Sie erfassen die Ursachen und Folgen und legen Maßnahmen fest, um den Schaden zu begrenzen und ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern.
Gemini verwendet folgende Kriterien zur Vereinfachung:
Um den Text flüssiger und klarer zu machen, habe ich mich an folgende vier Kriterien angelehnt (basierend auf dem „Hamburger Verständlichkeitsmodell“):
- Einfachheit (Sprachliche Form):
- Kurze Sätze: Ich habe Schachtelsätze (wie im Original der zweite Satz) aufgebrochen.
- Geläufige Wörter: Statt „Exposition“ wird auch das Wort „Strahlung ausgesetzt sein“ oder „Strahlenwerte“ verwendet. „Unverzüglich“ wurde durch das alltagsnähere „sofort“ ersetzt.
- Aktiv statt Passiv: Statt „ist jeder Mitarbeiter verpflichtet“ (passiv/beamtendeutsch) nutze ich die direkte Ansprache oder klare Handlungsanweisungen.
- Gliederung und Ordnung (Struktur):
- Zwischenüberschriften: Sie helfen dem Leser, den Text zu scannen und schnell die relevanten Informationen zu finden (z. B. „Was ist zu tun?“).
- Aufzählungszeichen: Listen sind schneller erfassbar als Fließtext, besonders bei Sicherheitsmaßnahmen.
- Logische Abfolge: Erst die Definition (Was ist passiert?), dann die Prävention (Wie verhindere ich Schlimmeres?), dann die Handlung (Wen rufe ich an?).
- Kürze und Prägnanz (Inhaltliche Dichte):
- Ich habe unnötige Füllwörter und doppelte Formulierungen entfernt.
- Die Kernbotschaft („Meldepflicht“) wird hervorgehoben, statt sie in einem langen Absatz zu verstecken.
- Anregende Zusätze (Layout und Fokus):
- Wichtige Begriffe wie „sofort“ sind fett gedruckt, um die Dringlichkeit zu betonen.
- Die direkte Ansprache („Wenn Sie...“) erhöht die Aufmerksamkeit des Lesers im Vergleich zu einer abstrakten Beschreibung.
Ein auf Verständlichkeit optimierter Text wird auch mit neutralen Begriffen und gelegentlichen Sternchen viel besser verstanden, als die Bleiwüsten, Bandwurmsätze und Wortmonster der üblichen "Fachsprache". Wirkt allerdings vielleicht nicht so elitär
Insgesamt wieder ein gutes Beispiel, wie meiner Ansicht nach wieder über falsche Details diskutiert wird, bzw Scheinargumente vorgeschoben werden. Hier: Textverständlichkeit dem "Gendern" anzulasten, statt die Verständlichkeit selbst zu thematisieren. Dabei wäre dann schnell rausgekommen, was ich oben beschrieben habe: Textqualität ist weitestgehend unabhängig von der Art, wie Geschlecht darin sprachlich abgebildet wird.
(1) gleichlautend
LTO, dpa zitierend.