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Re: Dänemark: Transfrau muss nach Vergewaltigung Strafe in Männergefängnis absitzen

Verfasst: Fr 26. Mai 2023, 19:13
von Martina-NB
EmmiMarie hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 17:25 wer sagt denn das diese Person in einem Männergefängnis gleich Gewalt erwartet? Die Person war vorher da und ist
es noch. Ob die Bekanntgabe des "neuen Geschlechts" gleich zur Gewalt führte, wurde doch gar nicht angesprochen.
Darum ging es ja gar nicht mehr.
Sondern darum, dass ein paar Schreiberinnen hier der Person offenbar massive Gewalt durch andere Insassen "gönnen" würden. - Und DAMIT entfernen wir uns vom Rechtsstaat.

Re: Dänemark: Transfrau muss nach Vergewaltigung Strafe in Männergefängnis absitzen

Verfasst: Sa 27. Mai 2023, 11:38
von Nico
Ich finde das Urteil des Gerichts und die Positionen von einigen hier sehr problematisch.
Das Gericht urteilte, es stelle keinen Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug dar, wenn Leibesvisitationen und die Abgabe von Urin von Männern durchgeführt würden. Das Recht beziehe sich auf das "biologische Geschlecht" eines Menschen.
Unabhängig von der Person bedeutet das, dass trans Menschen im Strafvollzug, da sie ihr "biologisches Geschlecht" nicht ändern können, kein Recht bei Leibesvisitationen haben, dass diese vom gleichen Geschlecht durchgeführt werden.

Zum Thema Sicherheitsgründe stelle ich mir immer die Fragen: Was passiert mit cis Frauen, die Frauen vergewaltigen? Was mit trans Männern, die Männer vergewaltigen? Was mit cis Männern, die Männer vergewaltigen?

Schon bevor die Medien sich auf trans Menschen gestürzt haben, muss es diese Fälle gegeben haben. Und der Strafvollzug muss Möglichkeiten gehabt haben Vergewaltiger:innen vernünftig wegzusperren und die Mithäftlinge keiner Gefahr auszusetzen. Wo ist plötzlich die Kompetenz geblieben, wenn es um trans Menschen geht?

Re: Dänemark: Transfrau muss nach Vergewaltigung Strafe in Männergefängnis absitzen

Verfasst: Sa 27. Mai 2023, 17:48
von Magdalena
Hallo,

zunächst gilt mein Mitgefühl den Vergewaltigen .

Wie es sich nun mit der vermeintlichen Transfrau verhält, habe ich viele offene Fragen. Handelte es sich bei den Vergewaltigungen um die nicht verarbeitete eigene Geschlächtsidentität. Also angestauter Hass nicht so sein zu können wie die Opfer, zum Beispiel. Ist es schon bei dem Gerichtsverfahren zu Tage getreten? Und ist es in das Urteil eingegangen. So wie ich es aber lese, ist der Eintrag Frau zu sein erst in der Haftzeit entstanden.

Ich möchte hier nicht die Ernsthaftigkeit Frau zu sein nicht in Frage stellen. Es steht mir nicht zu, weil ich den Menschen nicht kenne. Ich darf aber meine Zweifel haben.

In meiner Schulklasse war ein Mitschüler, der mit dem Einsetzen der Pubertät mit seiner Sexualität nicht zurecht kam. Er überfiel Frauen und vergewaltigte sie. Nach verbüssen der Haftzeit entwickelte er sich weiter zum Triebtäter. Das Ende ist jetzt lebenslange Sicherungsverwahrung.

Nun habe ich meine Zweifel, wenn keine Therapie in Anspruch genommen wurde. Und auch hormonell nichts eingeleitet ist. Es nicht zu einem Rückfall kommt.

Einzelhaft ist aber auch keine Lösung. Denn in der Haftzeit sollen auch soziale Kompetenzen erlernt werden können. Konflikte gewaltfrei zu lösen.

Mit nachdenklichen Grüßen Magdalena