Re: München: Diana (45) muss U„Haft im Männergefängnis verbringen
Verfasst: Fr 8. Nov 2019, 10:30
Ich habe mir den Artikel durchgelesen, stutzig wurde ich bei diesem Abschnitt:
Zitat aus dem Artikel der tz:
So traten beim Verhör der jungen Polizisten (26 und 29 Jahre) viele Ungereimtheiten zutage: So konnten sich die Beamten am Mittwoch beim Prozess nicht erinnern, ob sie eine Verkehrskontrolle durchführen wollten - oder ob sie die Transfrau gemäß Polizeiaufgabengesetz durchsuchen wollten, weil sie gerade ein Bordell verlassen hatte und besonders nervös wirkte. Außerdem sei die Wohnung der Frau ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden.
Es gibt so viele Polizisten, die Tag täglich ihren Job super machen, daher weiß ich nicht was ich von oben genanntem Auszug halten soll.
Auf der anderen Seite ist das Polizeiaufgabengesetz in Bayern meiner Meinung nach nicht ganz ohne.
Zumindest bin ich gespannt, was dabei herauskommt. Die Dame ist ja erstmal laut Update auf freiem Fuß bis zum Urteil.
Zitat:
Update vom 8. November: Gute Nachricht für Diana O.: Die Transfrau kommt auf freien Fuß - zumindest vorübergehend. Der Haftbefehl gegen die 45-Jährige wurde außer Vollzug gesetzt. Bis das Urteil in ihrem Prozess verlesen wird, darf Diana O. dem Gefängnis den Rücken kehren.
Jetzt würde mich schon mal interessieren aus was die Straftat bestand, die eine 6 monatige U-Haft rechtfertigte.
Ebenso wenn ich lese:
Zitat aus dem Merkur:
Transfrau sitzt im Männerknast: Anwalt kritisiert "rechtswidrige Verhaftung"
Dianas Rechtsanwalt Tom Heindl findet das alles nicht zeitgemäß: "Wo ist denn die große Toleranz gegenüber Transmenschen, die in Deutschland ständig gepredigt wird?" Und seine Kritik geht noch weiter. "Meine Mandantin wurde von der Polizei rechtswidrig verhaftet", sagt Heindl.
Auf jeden Fall werde ich im Auge behalten, wie dieser Fall endet.
Jasmine
Zitat aus dem Artikel der tz:
So traten beim Verhör der jungen Polizisten (26 und 29 Jahre) viele Ungereimtheiten zutage: So konnten sich die Beamten am Mittwoch beim Prozess nicht erinnern, ob sie eine Verkehrskontrolle durchführen wollten - oder ob sie die Transfrau gemäß Polizeiaufgabengesetz durchsuchen wollten, weil sie gerade ein Bordell verlassen hatte und besonders nervös wirkte. Außerdem sei die Wohnung der Frau ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden.
Es gibt so viele Polizisten, die Tag täglich ihren Job super machen, daher weiß ich nicht was ich von oben genanntem Auszug halten soll.
Auf der anderen Seite ist das Polizeiaufgabengesetz in Bayern meiner Meinung nach nicht ganz ohne.
Zumindest bin ich gespannt, was dabei herauskommt. Die Dame ist ja erstmal laut Update auf freiem Fuß bis zum Urteil.
Zitat:
Update vom 8. November: Gute Nachricht für Diana O.: Die Transfrau kommt auf freien Fuß - zumindest vorübergehend. Der Haftbefehl gegen die 45-Jährige wurde außer Vollzug gesetzt. Bis das Urteil in ihrem Prozess verlesen wird, darf Diana O. dem Gefängnis den Rücken kehren.
Jetzt würde mich schon mal interessieren aus was die Straftat bestand, die eine 6 monatige U-Haft rechtfertigte.
Ebenso wenn ich lese:
Zitat aus dem Merkur:
Transfrau sitzt im Männerknast: Anwalt kritisiert "rechtswidrige Verhaftung"
Dianas Rechtsanwalt Tom Heindl findet das alles nicht zeitgemäß: "Wo ist denn die große Toleranz gegenüber Transmenschen, die in Deutschland ständig gepredigt wird?" Und seine Kritik geht noch weiter. "Meine Mandantin wurde von der Polizei rechtswidrig verhaftet", sagt Heindl.
Auf jeden Fall werde ich im Auge behalten, wie dieser Fall endet.
Jasmine