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Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 14:19
von Michelle_Engelhardt
Hallo Anne-Mette,
die Frage, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die die KK verlangt, blieb bisher unbeantwortet. Von daher habe ich nix unternommen.
Liebe Grüße
Michelle
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 14:38
von ab08
Hallo, liebe Anne-Mette, liebe Michelle,
... im Grunde ist momentan keine weitere Aktion nötig.
-> Christiane schickte mir am 30.April abends per PN ihren ursprünglichen, abgelehnten Antrag. Mit Hilfe der Daten
formulierte ich einen entsprechenden Widerspruch und schickte Christiane den Entwurf am 1.Mai vormittags per PN.
Allerdings benötigt Christiane, meiner Ansicht nach, zu diesem Widerspruch zumindest folgende Anlagen:
Ein Schreiben, das die
Dringlichkeit bescheinigt, möglichst vom Psychologen/Psychiater/ihrem Gutachter oder ...
Ein Schreiben vom Hautarzt mit
Kostenvoranschlag.
+ zur zusätzlichen Untermauerung
eventuell ein Schreiben von der dgti bzw. Dir, liebe Anne-Mette.
Sonst hat das Ganze, wie Du, liebe Michelle, zutreffend anmerkst, wirklich keinen Sinn. Ich formulierte es zwar,
verwies im Schreiben aber auf entsprechende Anlagen, die Christiane besorgen muss.
Liebe Grüße
Andrea

Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 15:24
von Anne-Mette
Moin,
gut, dann mache ich mich an die Arbeit für das Begleitschreiben
Gruß
Anne-Mette
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 17:59
von Katrin_F
Krankenkassen mögen das total gerne, das in Arztpraxen die (Laser-) Epilation durchgeführt wird. Es gibt mittlerweile einige Dermatologen aber auch Unfallchirurgen die sowas auch anbieten ....
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 19:45
von ExuserIn-2018-05-31
Naja vielleicht reicht es ja schon ,von Psychiater aus der Klinik habe ich schon was kümmere mich Montag noch wegen
Hautarzt und ehrlich habe mal nachgedacht in 6 Monaten ist eh ein Jahr vorbei das ich als Frau lebe wie gewünscht und wenn die jetzt noch 3 Monate vielleicht
brauchen naja dann eh alles net so wild .
LG . und Danke Christiane
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 20:56
von ExuserIn-2018-05-31
Ja ich weiß ist Knap alles aber ich hatte Depression und das ist grad schwierig für mich habe grade ein Hautarzt gefunden hier in Leipzig der Laser Epi macht mal sehen.
http://www.laser-leipzig.de/lasertechnik/
habe ja bis Donnerstag Zeit müsste Klappen Danke nochmal an alle.
LG. Christiane
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: So 7. Mai 2017, 14:48
von Christian
Hallo,
man könnte natürlich angesichts der Monatsfrist zunächst einen Widerspruch zur Fristwahrung einreichen. "Sehr geehrte Damen und Herren, fristwahrend lege ich gegen die Entscheidung vom xy fristwahrend Widerspruch ein. Eine Begründung folgt. Mit freundlichen Grüßen." Man kann solch einen Widerspruch natürlich auch wieder zurück nehmen. Das gesamte Verfahren ist kostenfrei.
Ich muss aber Andrea zustimmen. Ich sehe keine Erfolgsaussichten, wenn kein Vertragspartner in Anspruch genommen wird. Vgl. -§ 13 Abs. 3 SGB V (
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html) als Voraussetzung für die Kostenerstattung bei Nicht-Vertragspartnern. Wäre es nicht sinnvoller hier im Forum nach Ärzten in der Nähe Deines Wohnortes mit Erfahrungen zu diesem Thema zu fragen und dann einfach einen neuen Antrag zu stellen?
VG
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: So 7. Mai 2017, 16:43
von ab08
Danke Daenerys,
bei mir wurde auch nur Nadelepilation bezahlt und
Kosten wurden nur bis zu einem gewissen Betrag übernommen.
LG
Andrea
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: So 7. Mai 2017, 18:12
von Michelle_Engelhardt
Meine Kasse hatte einer Laserbehandlung in einer dermatologischen Praxis zugestimmt. Es war allerdings nur eine Behandlung, danach habe ich es in Absprache mit dem Arzt abgebrochen, da der Anteil der hellen Haare ziemlich hoch war. Es ist aber richtig, das Nadelepilation die einzige Methode ist, die dauerhaft wirkt.
Sollte kein Vertragspartner in zumutbarer Entfernung des Patienten / der Patientin vorhanden sein, kann man auf Alternativen ausweichen.
LG
Michelle
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: So 7. Mai 2017, 19:04
von Karla
Hallo an Euch alle,
(ist mein 1. Post hier).
Christian hat oben scchon geschrieben, man könnte Widerspruch fristwahrend...
frau könnte nicht nur, sondern MUSS, vielleicht mit Hinweis auf den Depressionsschub und Klinikaufenthalt als Grund dafür,
dass die Begründung noch Zeit braucht.
LG Elizabeth
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Di 9. Mai 2017, 09:59
von ChristinaF
Michelle_Engelhardt hat geschrieben: So 7. Mai 2017, 18:12
Meine Kasse hatte einer Laserbehandlung in einer dermatologischen Praxis zugestimmt.
War bei mir genauso. Sowohl die Krankenversicherung als auch die Beihilfe übernahmen damals die Kosten.
LG
Christina
Re: Bartepilation und Widerspruch
Verfasst: Mi 10. Mai 2017, 07:27
von ExuserIn-2018-05-31
Habe am Dienstag Widerspruch abgegeben aber nur mit Statement von Psychiaterin ,von Hautarzt habe ich nicht's bekommen.
Habe denn Text von ab08 genommen und etwas verändert usw.Dann lass ich mich ja mal überraschen.
LG. Christiane