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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 14:50
von Manu.66
Hi Mädels!
Ja, ja die Gutachter! Das ist wohl schon eine besondere Spezie Mensch!
Ich habe in einer Familienrechtssache mal erlebt, dass eine vom Gericht bestellte Gutachterin mich in einem Gutachten bewertet hat, obwohl sie vorher überhaupt kein Gespräch mit mir geführt hat.
Allein aufgrund der Tatsache, dass ihr Mann Kollege von mir an der Schule war und wir uns mal auf Geburtstagsfeiern getroffen haben, hat sie zu ihrer Beurteilung gefunden. Was soll's, war mir nicht so wichtig, was diese begnadete Gutachterin über mich festgestellt hatte.
Wie soll das im vorliegenden Fall funktionieren?
Ich benenne beispielsweise zwei Gutachter, die mich vorher nie gesehen haben, die rein garnichts über mich wissen und die erstellen für viel Geld ein Gutachten? Kann doch eigentlich nur ein Schlechtachten werden - oder sehe ich das falsch? Wie läuft das ab? Versuchen die, in stundenlangen Sitzungen, in tiefgründigen Interviews mit mir, die Hintergründe meines Begehrens zu ermitteln?
Nur, damit sie dem ebenso unwissenden Gericht etwas zu den Akten einreichen können? Damit dort ein Jurist, der mich ebenfalls überhaupt nicht kennt, einen Beschluss aktenkundig machen kann?
Scheinbar haben doch einige Mädels hier im Forum Gutachtererfahrungen gesammelt - mich würde das Prozedere sehr interessieren.
Liebe Grüße
Manuela
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 15:23
von Anja
Hallo Manu,
nach meinem Antrag beim Amtsgericht (ich hatte dem Gericht Gutachter vorgeschlagen) bekam ich ein paar Wochen später Post von beiden benannten Gutachtern, mit der Bitte zu den in der Post genannten Terminen vorstellig zu werden. Wie gesagt, da das Gericht eine Frist gesetzt hat, konnten die sich nicht ewig Zeit lassen. Die Gespräche mit den Gutachtern dauerten 2h-3h währenddessen sich die Gutachter natürlich Notizen machen.
Danach erstellen sie ihr Gutachten und schicken das zum Gericht.
Das Gericht urteilt oder besser beschließt dann auf Basis der Gutachten, das du eine Frau bist
Grüße
die Anja
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 16:20
von Tatjana_59
Hallo Manu,
Auch ich schlug dem Gericht zwei Gutachter vor, einer davon war mein Therapeut. Beide Gutachter wurden akzeptiert.
Gutachten meines Therapeuten war sozusagen Formsache.
Das Zweitgutachten wurden auf Grund von drei Terminen bei der Therapeutin erstellt. Ich glaube es waren zusammen etwa 5 Stunden.
Gruß Tatjana
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 16:27
von Anja
Hallo Tatjana,
das geht aber nicht überall. In Niedersachsen ist das Amtsgericht Celle zuständig und das schließt den eigenen Therapeuten als Gutachter für die VÄ/PÄ aus. Ich habe das so umgangen, das ich meine Therapie bei einem der Gutachter erst nach der VÄ/PÄ angefangen habe.
Ist von Land zu Land verschieden. Aber da kann man sich ja gut im Internet schlau machen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Manu aber (noch) nicht in Therapie. von daher ist dieser Punkt wahrscheinlich zu vernachlässigen...
Grüße
die Anja
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 17:00
von Michelle_Engelhardt
Ich habe einen transidenten Lebenslauf (bei mir 5 DIN-A Seiten) geschrieben und zusammen mit meinem Antrag auf VÄ/PÄ dem zuständigen Gericht zukommen lassen. Dieser Lebenslauf wird dann auch den bestellten Gutachtern zur Verfügung gestellt. Die Gespräche mit beiden Gutachtern dauerten bei mir jeweils ca. 45 Minuten.
LG
Michelle
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 18:02
von Svetlana L
Anja hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 15:23
nach meinem Antrag beim Amtsgericht (ich hatte dem Gericht Gutachter vorgeschlagen) bekam ich ein paar Wochen später Post von beiden benannten Gutachtern, mit der Bitte zu den in der Post genannten Terminen vorstellig zu werden. Wie gesagt, da das Gericht eine Frist gesetzt hat, konnten die sich nicht ewig Zeit lassen. Die Gespräche mit den Gutachtern dauerten 2h-3h währenddessen sich die Gutachter natürlich Notizen machen.
Danach erstellen sie ihr Gutachten und schicken das zum Gericht.
Das Gericht urteilt oder besser beschließt dann auf Basis der Gutachten, das du eine Frau bist
Das zeigt doch sehr schön, wie sinnlos dieses ganze Begutachtungsverfahren ist. Da gucken dir zwei fremde Personen 2 bis 3 Stunden tief in die Augen und geben dann eine Empfehlung, ob du Mann oder Frau bist. Und dann entscheidet ein_e Richter_in und macht dich per Beschluss zur Frau - oder eben auch nicht. Deine Rolle dabei ist dann nur die des Zahlmeisters. Diskriminierender und frembestimmter geht's ja wohl nicht mehr.

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 20:42
von Michi
Anja hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 10:22
So weit mir bekannt, kann man diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Da meine VÄ/PÄ letztes Jahr war, kann ich dazu erst Genaueres sagen, wenn ich Antwort vom Finanzamt habe
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, manche Kosten bei der Steuererklärung in der einen oder andere Weise geltend zu machen. Dazu muss man aber auch erst mal so viel Einkommen haben, dass man überhaupt Steuern zahlt. Zudem bekommt man auch einen eher geringen Teil der Kosten zurückerstattet, weil die Ausgaben nicht direkt erstattet werden, sondern nur das Jahresbruttoeinkommen mindern, über das sich dann die Steuerlast berechnet. Nicht selten werden die Kosten auch nur anteilig angerechnet. Das bedeutet, dass man bei Kosten von 1000 Teuro und einem Durchschnittsteuersatz von 20% maximal 200 Teuro zurück bekommt, und das nur bei voller Anrechnung. Dazu muss man aber auch erst mal brutto mehr als 33000 Teuro im Jahr verdient haben.
Bedenkt das bitte, bevor ihr euch in Ausgaben stürzt, womöglich auf Pump, in der Hoffnung das ganze Geld vom Fnanzamt zurpckzubekommen.
Ich will niemand mit dieser Information davon abhalten - ganz im Gegenteil. Holt euch das zurück, was euch zusteht.
Aber ich möchte diesbezüglich falschen Erwartungen vorbeugen, die mir schon oft begegnet sind.
Liebe Grüße
Michi
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 20:55
von Tatjana_59
Anja hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 16:27
Hallo Tatjana,
das geht aber nicht überall. In Niedersachsen ist das Amtsgericht Celle zuständig und das schließt den eigenen Therapeuten als Gutachter für die VÄ/PÄ aus. Ich habe das so umgangen, das ich meine Therapie bei einem der Gutachter erst nach der VÄ/PÄ angefangen habe.
Ist von Land zu Land verschieden. Aber da kann man sich ja gut im Internet schlau machen.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Manu aber (noch) nicht in Therapie. von daher ist dieser Punkt wahrscheinlich zu vernachlässigen...
Grüße
die Anja
Danke Anja, das wusste ich nicht,sich dachte dass das bundesweit gleich gehandhabt wird.
Gruß Tatjana
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 20:59
von JaquelineL
Hallo Michi,
MichiWell hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 20:42Zudem bekommt man auch einen eher geringen Teil der Kosten zurückerstattet, weil die Ausgaben nicht direkt erstattet werden, sondern nur das Jahresbruttoeinkommen mindern, über das sich dann die Steuerlast berechnet. Nicht selten werden die Kosten auch nur anteilig angerechnet. Das bedeutet, dass man bei Kosten von 1000 Teuro und einem Durchschnittsteuersatz von 20% maximal 200 Teuro zurück bekommt, und das nur bei voller Anrechnung.
da bin ich beim Erbsenzählen auf andere Ergebnisse gekommen: Relevant ist mitnichten der durchschnittliche Steuersatz, sondern der Spitzensteuersatz... denn die Ausgaben kappen ja "oben" die Spitze des Einkommens. Insofern errechnet sich die Kürzung der Steuerlast über den dann jeweils geltenden Spitzensteuersatz für das (nach den bisherigen Kürzungen errechnete) zu versteuernde Einkommen.
Ja, klar, nächste Erbse: Falls man beim Kürzen des Einkommen eine Progressionsgrenze überspringt, gilt das natürlich jeweils nur anteilig.
Aber Du hast natürlich recht: Steuerersparnis ergibt sich nur bei Steuerzahlung. Andererseits gilt aber auch, dass bei Einkommen unterhalb der Besteuerungsgrenze wahrscheinlich wiederum Prozesskostenbeihilfe gewährt wird.
Liebe Grüße
J
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 21:04
von Tatjana_59
MichiWell hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 20:42
Anja hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 10:22
So weit mir bekannt, kann man diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen. Da meine VÄ/PÄ letztes Jahr war, kann ich dazu erst Genaueres sagen, wenn ich Antwort vom Finanzamt habe
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, manche Kosten bei der Steuererklärung in der einen oder andere Weise geltend zu machen. Dazu muss man aber auch erst mal so viel Einkommen haben, dass man überhaupt Steuern zahlt. Zudem bekommt man auch einen eher geringen Teil der Kosten zurückerstattet, weil die Ausgaben nicht direkt erstattet werden, sondern nur das Jahresbruttoeinkommen mindern, über das sich dann die Steuerlast berechnet. Nicht selten werden die Kosten auch nur anteilig angerechnet. Das bedeutet, dass man bei Kosten von 1000 Teuro und einem Durchschnittsteuersatz von 20% maximal 200 Teuro zurück bekommt, und das nur bei voller Anrechnung. Dazu muss man aber auch erst mal brutto mehr als 33000 Teuro im Jahr verdient haben.
Bedenkt das bitte, bevor ihr euch in Ausgaben stürzt, womöglich auf Pump, in der Hoffnung das ganze Geld vom Fnanzamt zurpckzubekommen.
Ich will niemand mit dieser Information davon abhalten - ganz im Gegenteil. Holt euch das zurück, was euch zusteht.
Aber ich möchte diesbezüglich falschen Erwartungen vorbeugen, die mir schon oft begegnet sind.
Liebe Grüße
Michi
Ich habe erst im nachhinein erfahren dass ich die Kosten steuerlich geltend machen kann.
Das freute mich natürlich.
Mir ist vollkommen egal wieviel ich davon zurück bekomme.
Mir war die VÄ/PÄ wichtig, total unabhängig von der Steuer. So bescheuert die Gutachten auch sind, sie werden im TSG vorgeschrieben, somit sind sie außer bei Verzicht nicht zu umgehen.
Es gibt heute noch Leute die zu mir z.B. sagen *dir kann doch egal sein was der Sprit kostet, du setzt den ab und bekommst dein Geld wieder*
Die meinen tatsächlich ich bekomme den komplett erstattet.
Ich sehe das bei den Kosten der Gutachten einfach so, wenn ich etwas zurück bekomme freue ich mich,cwenn nicht hab ich Pech gehabt (aber ich bekomme

)
Gruß Tatjana
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 21:06
von conny
Manu.66 hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 14:50
Ich benenne beispielsweise zwei Gutachter, die mich vorher nie gesehen haben, die rein garnichts über mich wissen und die erstellen für viel Geld ein Gutachten? Kann doch eigentlich nur ein Schlechtachten werden - oder sehe ich das falsch? Wie läuft das ab? Versuchen die, in stundenlangen Sitzungen, in tiefgründigen Interviews mit mir, die Hintergründe meines Begehrens zu ermitteln?
Nur, damit sie dem ebenso unwissenden Gericht etwas zu den Akten einreichen können?
Hallo Manu,
vorab: Ich verfolge hier so manche Themen nicht als Betroffene, sondern als nur Interessierte.
Deine Frage im Titel wurde dahin gehend beantwortet , dass dank Prozesskostenhilfe die Vornamensänderung nicht nur etwas für Wohlhabende ist.
Dann mokierst Du Dich darüber, dass Gutachter Dich in Interviews kennenlernen wollen/sollen, nachdem Du Dich vorher darüber beschwert hast, dass in der Familienangelegenheit nicht mit Dir gesprochen wurde.
Und ob die Gutachten dann ein Schlechtachten werden, kann doch nur für den Fall gelten ,in dem dem Begehren der Antragstrellerin nicht entsprochen wird. M.W.hat das hier noch keine Antragstellerin erlebt.
Sicher kann man gegen diese Gutachternotwendigkeit sein. Aber dann schafft doch hierfür endlich mal eine schlagkräftige Interessenvertretung!
LG
Conny
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 21:35
von Michi
JaquelineL hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 20:59
da bin ich beim Erbsenzählen auf andere Ergebnisse gekommen: ...
Mist! Hast vollkommen Recht. Da hab extra nochmal wegen der Zahlen nachgeschaut, und dann doch was durcheinander gebracht.
Danke.
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 21:58
von Michelle_Engelhardt
Meiner Meinung nach liegt es IMMER am Antragsteller, wenn ein Gutachten negativ ausfällt. Entweder stimmen irgendwelche Fristen nicht (z.b. muss man sich mindestens seit 3 Jahren dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen) oder man katapultiert sich durch Aussagen oder Kleidungsstil selbst ins Aus. Auch entscheidet nicht der Richter über Männlein oder Weiblein sondern folgt viel mehr den Gutachten. Wenn die beide positiv ausfallen, wird wohl kaum ein Richter einen anderen Beschluß aussprechen...zumindest ist mir derartiges nicht bekannt.
LG
Michelle
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 22:41
von Tatjana_59
Michelle_Engelhardt hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 21:58
Meiner Meinung nach liegt es IMMER am Antragsteller, wenn ein Gutachten negativ ausfällt. Entweder stimmen irgendwelche Fristen nicht (z.b. muss man sich mindestens seit 3 Jahren dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen) oder man katapultiert sich durch Aussagen oder Kleidungsstil selbst ins Aus. Auch entscheidet nicht der Richter über Männlein oder Weiblein sondern folgt viel mehr den Gutachten. Wenn die beide positiv ausfallen, wird wohl kaum ein Richter einen anderen Beschluß aussprechen...zumindest ist mir derartiges nicht bekannt.
LG
Michelles
Ich habe zwar schon gehört dass es hin und wieder negative Gutachten gibt.
Ich habe noch nie gehört dass jemand mit negativem Gutachten vor Gericht geht.
Da würde vermutlich schon der Therapeut abraten.
Auch wenn Fristen nicht stimmen dürfte der Therapeut abraten.
Wenn jemand dann meint er/sie muss trotzdem zu Gericht, tja selbst schuld.
Ich habe auch noch nie gehört das ein Richter bei positiven Gutachten, Einhaltung aller Fristen, negativ entscheidet.
Gruß Tatjana
Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Verfasst: Mo 27. Mär 2017, 23:02
von Manu.66
Hi Mädels!
Wie dem auch sei - einerlei.
Schon die Tatsache, dass dieses Prozedere noch nicht einmal bundeseinheitlich gehandhabt wird - siehe obige Beiträge - zeigt doch die wahre Absurdität ganz klar auf.
Richter entscheiden nach Aktenlage - Gutachter nehmen sich zwischen 45 Minuten und 5 Stunden (oder weniger/oder mehr) in einer oder mehrerer Sitzungen Zeit, eine Person zu beurteilen, gar über weitere Lebenswege zu entscheiden.
Manchmal spielt der Sitz der Strumpfhose, die Länge/Kürze des Rockes, die dezente oder aufdringliche Art des Make Up, die Art und Weise der Artikulation oder sonst irgend etwas eine Rolle bei der Erstellung der Gutachten - oder eben auch nicht. Manchmal vielleicht auch die Höhe der Honorarvereinbarung (Böse, wer jetzt Schlechtes denkt).
Frau soll schon mindestens drei Jahre das Bedürfnis haben, als Frau zu leben? (Oh, Mist, ich hab vergessen es im Kalender anzukreuzen - wann war das blos - wann hab ich das erste Mal die Doppelripp mit Linkseingriff gegen den Seidenslip getauscht - das erste Mal im Sitzen gepinkelt?)
Das ganze ist eine Farce und bleibt es auch - da können die Bürokratenschimmel noch so sehr wiehern!
Und letztlich, leben wir nicht in der Europäischen Union? Habe ich nicht jahrelang meinen Schülerinnen und Schülern versucht nahezubringen, dass europäische Integration nicht nur einen einheitlichen Führerschein bedingt sondern auch eine einheitliche Rechtsordnung? Damit sieht es leider mehr als sehr bescheiden aus - siehe die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Vornamensänderung in den Ländern der Europäischen Union!
Mir ist das ganze zu blöd, also bleibe ich bei meiner ganz privaten Lösung:
Ich höre auf den Vornamen Manuela oder die Kurzform Manu und wer das nicht akzeptiert, der kann mir - bis auf ganz wenige, seltene, offizielle Anlässe - im Mondschein begegnen.
Liebe Grüße
Manuela