Man alles und jede_n verklagen, wenn man einen entsprechenden Tatbestand beschreiben und ein_e Beschuldigte_n benennen kann. Das könnte also z.B. auch die PKV XY sein, die gegen den Vertragsparagraphen XYZ verstossen haben könnte. Es fragt sich nur, ob man den passenden Paragraphen im eigenen PKV-Vertrag findet.Kann man eine PKV überhaupt verklagen?
Ja. Da PKVen nach ihrem Selbstverständnis nicht Teil des Solidarsystems, sondern profitorientierte Unternehmen sind, sind dort ziemlich kuriose Vorstellungen über das Thema Gesundheitsversorgung entstanden, die mal positiv, meistens aber negativ wirken (würden, wenn nicht die GKV gezwungen wäre, die allermeisten PKV-Nutznießer-Opfer am Ende doch aufzunehmen und damit einen Beitrag zur Sozialisierung von Solidarität und zur Individualisierung von Profit zu leisten).Ist das nicht (fast) alles eine Frage des individuellen Vertrages und Tarifs?
Siehe oben. Die PKV, als der Schimmel, der die Sahne von der Milch frisst, hat keinerlei Interesse an schlechter Presse. Und seid einiger Zeit kann man (Gott oder sonstwem sei Dank) mit dem Aspekt 'trans*' ziemlich leicht und weitreichend schlechte Presse machen. Daher kann man seitens der PKV die paar Fälle von GAOP und Epi locker als 'Kosten für präventives Marketing' verbuchen.Ich weiß nur aus einigen Erfahrungen, dass viele PKVen mit trans* recht pragmatisch umgehen. Doch warum, wieso, weshalb weiß ich leider nicht.
Marielle