Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Verfasst: Mi 3. Sep 2025, 19:15
Redezeit! Austausch- und Nachrichten-Portal für intergeschlechtliche und transsexuelle Menschen, Crossdresser, nonbinä¤re Menschen, Feministinnen, Luder, Hexen
https://www.crossdresser-forum.de/phpBB3/
https://www.crossdresser-forum.de/phpBB3/viewtopic.php?t=30446
(https://www.euronews.com/2025/12/19/ger ... on-the-run)Am 5. August, vor dem geplanten Hafttermin, beantragte Liebich, die Geschlechtsregistrierung entweder auf "divers" oder "ohne Eintrag" zu ändern. Das deutsche Recht verlangt eine dreimonatige Wartezeit zwischen diesen Änderungen. Das Standesamt hat sich geweigert, die Änderung zu bearbeiten, ohne dass Liebich persönlich erscheint. Ein Termin war für den 6. November geplant, aber Liebich ist nicht erschienen.
...wenn es heißt, "wurde Liebich in Männerkleidung und mit Glatze festgenommen." kann das nicht anders genannt werden als "Schmierentheater" ...Momo58 hat geschrieben: Do 9. Apr 2026, 17:08 Bin mal gespannt auf das nächste rechtsextreme Schmierentheater
Man will es ja komfortabel und flexibel haben für die Perücken
Für die Frage des Threads hier muss ja gar nicht festgestellt werden, wie sich L wirklich geschlechtlich identitfiziert. Da geht es darum, ob L eine Gefahr für andere Inhaftierte oder das Personal darstellt oder umgekehrt L durch andere gefährdet wird. Die Entscheidung betrifft also nur, ob L aufgrund dieser Einschätzung besser in einem Männer- oder Frauenknast untergebracht wird.Flora hat geschrieben: Sa 11. Apr 2026, 12:41aber die Frage, wer generell wie und auf welchen Grundlagen entscheidet, ob es ein solches ist, macht mir Bauchschmerzen.
Ich verstehe deine Intention, aber ob das im Gefängnis eine gute Idee ist, möchte ich mal bezweifeln.Jaddy hat geschrieben: Sa 11. Apr 2026, 17:16 Ich möchte, dass alle nur möglichen Systeme und Strukturen für und von allen Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität gleichermassen genutzt werden können.
Ich bin für Gefängnisse kein Experty. Das heisst aber nicht, dass alles so bleiben muss wie bisher. Ich sehe ja auch in anderen Bereichen, dass bei Planungen von Web-Formularen über Veranstaltungen bis zu Räumlichkeiten und ganzen Organisationen quasi automatisch eine Zwei-Türen-Denke aktiviert wird. Weil das eben "schon immer" so war. Antrainiert und gewohnt. Es erfordert Innehalten und Aufwand, sich neuen Gegebenheiten zu stellen.Vesta hat geschrieben: Sa 11. Apr 2026, 23:53Ich verstehe deine Intention, aber ob das im Gefängnis eine gute Idee ist, möchte ich mal bezweifeln.Jaddy hat geschrieben: Sa 11. Apr 2026, 17:16 Ich möchte, dass alle nur möglichen Systeme und Strukturen für und von allen Menschen unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität gleichermassen genutzt werden können.
Und während z. B. im Schwimmbad Einzelumkleiden für alle machbar ist, wäre Einzelhaft für alle sicher kein Fortschritt.
Das existiert jetzt seit 45 Jahren. Empfehle ihm doch, nachzufragen, wie das sein Vorgesetzter seit 1980 geregelt hat. Wenn es bis jetzt noch nicht geregelt ist, scheint die Notwendigkeit, akut jederzeit den ehemaligen Namen von trans Personen außerhalb der Arbeitszeiten anderer Ämter recherchieren zu können ohne gerichtliche Anordnung o.ä. nicht zu bestehen.SometimesSophie hat geschrieben: So 12. Apr 2026, 10:24 Ich hatte mit jemanden aus dem Innenministerium zur Namensverfolgukg diskutiert. Anscheinend hat man dort wirklich Sorge in zeitkeitischen Ermittlungne, auch Außerhalb der Arbeitszeiten von Meldwämtern Personeninformationen abgreifen zu können. Der Kontakt ist niemand im annährend rechten Spektrum.
So war es noch in dem alten System, als ich 2012 meine Namensänderung beantragt hatte. Da gab es diese Prüfung vorab. Diese drei Monate der Anmeldefrist könnte man zur Prüfung nutzen. Und wenn nichts anliegt, braucht man auch keine Verbindung vom alten zum neuen Namen. Kein Sonderregister, kein nachträglicher Datenaustausch.SometimesSophie hat geschrieben: So 12. Apr 2026, 10:24 Warum prüft man nicht zur Beantragung und zur Umsetzung der Namensänderung , ob Verfahren oder Ermittlungen laufen, dann wäre die Lücke doch stark geschlossen. So meine These.
Ich weiss ja nicht, wie gut diese Person über die Abläufe informiert ist. Das ist alles seit vielen Jahren automatisiert. Das Geburts-Standesamt gibt die Änderung elektronisch an das zuständige Meldeamt und bei Verheirateten oder Verpartnerten an das Standesamt, wo das geschlossen wurde. Die Meldeämter geben die Info abenso elektronisch automatisiert an die vier bis sechs Bundesbehörden(1). Das ist der gleiche Vorgang wie bei Heirat, Umzug, anderen Namensänderungen, Adoption, usw. Diese Behörden führen Register, haben also auch die ganze Historie. Die Meldeämter haben mindestens die Historie der bei ihnen erfolgten Änderungen. Das sind z.B. Anmeldung bzw Geburt, Ummeldung wegen Hin- oder Wegzug, Heirat, Namensänderung aus welchem Grund auch immer, Tod.Val44721 hat geschrieben: So 12. Apr 2026, 10:53Das existiert jetzt seit 45 Jahren. Empfehle ihm doch, nachzufragen, wie das sein Vorgesetzter seit 1980 geregelt hat. Wenn es bis jetzt noch nicht geregelt ist, scheint die Notwendigkeit, akut jederzeit den ehemaligen Namen von trans Personen außerhalb der Arbeitszeiten anderer Ämter recherchieren zu können ohne gerichtliche Anordnung o.ä. nicht zu bestehen.SometimesSophie hat geschrieben: So 12. Apr 2026, 10:24 Ich hatte mit jemanden aus dem Innenministerium zur Namensverfolgukg diskutiert. Anscheinend hat man dort wirklich Sorge in zeitkeitischen Ermittlungne, auch Außerhalb der Arbeitszeiten von Meldwämtern Personeninformationen abgreifen zu können. Der Kontakt ist niemand im annährend rechten Spektrum.