"Das Fachgespräch der Koalition zum Thema Intersexualität hat eindeutigen Handlungsbedarf aufgezeigt. In den Ausführungen der Sachverständigen wurde deutlich, dass Intersexuelle nicht gezwungen sein dürfen, sich im Personenstandsregister in die Kategorien "šweiblich"˜ oder "šmännlich"˜ einzuordnen. Denn dies stellt einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht dar. Zudem muss künftig verhindert werden, dass irreversible Operationen an Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Indikation vorgenommen werden, mit denen sie - womöglich gegen ihren Willen - zu Frau oder Mann gemacht werden.
Das Thema darf nicht länger tabuisiert werden. Die Änderungen, die schon der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme zum Thema Intersexualität im Februar 2012 gefordert hatte, wollen wir nun konkret angehen. Nur so vermeiden wir Diskriminierungen."
Na, das wird ja auch Zeit, viel zu lange wurdewollen wir nun konkret angehen.
Dann bin ich mal gespannt, was tatsächlich dabei rauskommt.
Gruß
CPG