RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe? - # 12
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Olivia
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Mitteldeutsche Zeitung:
"Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt"
https://www.mz.de/deutschland-und-welt/ ... gt-4286249
"Neonazi Liebich in Männergefängnis verlegt"
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Val44721
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Also SBG steht ja für Selbstbestimmungsgesetz. Von daher bedeutet das für mich, dass man selbst bestimmt, wie im Namen festgelegt. Gehe ich jetzt auf die Seite des Staates Luxemburg (https://guichet.public.lu/de/citoyens/j ... renom.html) in welchem die ihr Vorgehen erklären steht da, dass man die Änderung nicht selbstständig durchführen darf, sondern dass man Schreiben von Familie, Arbeitsgeber o.ä. vorlegen muss, welche dort erklären dir zuzustimmen dass du deinen Namen ändern dürfen sollst. Diese Schreiben muss man dann dem Justizministerium vorlegen, welches dann noch das eigene Aussehen begutachtet, und dann dem eigenen Ehepartner per Gerichtsvollzieher ein Schreiben zukommen lassen, dass man beabsichtigt seinen Geschlechtseintrag zu korrigieren.Annette hat geschrieben: Do 16. Jul 2026, 06:42 Ich lebe in Luxemburg, und dort ist das schon länger bestehende SBG auch sehr offen und einfach
Die Geburtsurkunde wird daraufhin mit einer Markierung versehen, dass man trans ist, und die Änderung komplett ignoriert bei allem was Kinder betrifft, also auf deren Geburtsurkunde bleibt man dann mit dem falschen Titel (Mutter/Vater) stehen.
Korrigier mich gerne wenn auf deren Seite was Falsches steht und das geändert wurde schon, aber ich finde da keinen Hauch von Selbstbestimmung in diesem Prozess.
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Michi
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Jaddy hatte schon an anderer Stelle klar und deutlich ausgeführt, dass es kein "müssen" gibt. Daher meine Einordnung zur Aussage vom Spiegel. Die Alternative wäre Vorsatz und Böswilligkeit.Knäckebrötchen hat geschrieben: Do 16. Jul 2026, 08:59Das ist imho nicht ganz richtig [...]Michi hat geschrieben: Mi 15. Jul 2026, 22:22 Das ist genau so uniformierter Quatsch, wie die folgende Behauptung vom Spiegel:
Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich die Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen.
Dieser behauptete Automatismus exitiert einfach nicht.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Olivia
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Frankfurter Rundschau:
"Die Geschlechter-Posse von Neonazi Marla-Svenja Liebich rechtfertigt keine Reform..."
https://www.fr.de/meinung/kommentare/ne ... 00814.html
"Die Geschlechter-Posse von Neonazi Marla-Svenja Liebich rechtfertigt keine Reform..."
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Knäckebrötchen
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Entschuldige bitte, aber du musst mich kurz abholen: du zitierst eine Aussage aus dem Spiegel, die besagt, daß Liebich qua Geschlechtseintrag in einem Frauengefängnis untergebracht werden müsste und sagst "das ist falsch".Michi hat geschrieben: Do 16. Jul 2026, 22:54Jaddy hatte schon an anderer Stelle klar und deutlich ausgeführt, dass es kein "müssen" gibt. Daher meine Einordnung zur Aussage vom Spiegel. Die Alternative wäre Vorsatz und Böswilligkeit.Knäckebrötchen hat geschrieben: Do 16. Jul 2026, 08:59Das ist imho nicht ganz richtig [...]Michi hat geschrieben: Mi 15. Jul 2026, 22:22 Das ist genau so uniformierter Quatsch, wie die folgende Behauptung vom Spiegel:
Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich die Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen.
Dieser behauptete Automatismus exitiert einfach nicht.
Ich sage "kommt darauf an. Rein formal ja, aber..."
Und jetzt unterstellst du wem genau Böswilligkeit oder Vorsatz?
Wenn du dich weißt, das Jaddy das vorher schon so "klar und deutlich" ausgeführt hat, dann nimm dich bitte einfach gleich Bezug darauf. Dein Zitat steht für mich als Beispiel für uninformierte Aussagen zum Fall Liebich und ich weiß nicht, was Du hier alles gelesen hast, und was nicht.
Und meine Worte wären nicht geschrieben worden.Michi hat geschrieben: Mi 15. Jul 2026, 22:22 Das ist genau so uniformierter Quatsch, wie die folgende Behauptung vom Spiegel:
Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich die Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen.
Dieser behauptete Automatismus exitiert einfach nicht. So wie Jaddy weiter vorne sehr deutlich ausgeführt hat, gibt es im Verlauf der Inhaftierung weitergehende Prozesse, die auch zu einer Unterbringung in einem Männergefängnis führen können "
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Beatrixtg
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Ich habe gestern gerade gelesen. Es wurde entschieden Ert/Sie kommt in ein Männergefängnis.
Entscheid vom 16 Juli.
Nachricht kam in 20Minuten (Schweiz)
https://www.20min.ch/story/deutschland- ... -103604359
liebe Grüsse Beatrix
Entscheid vom 16 Juli.
Nachricht kam in 20Minuten (Schweiz)
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liebe Grüsse Beatrix
Ich bin nicht Mann, ich bin nicht Frau, ich bin einfach ich. Und das ist gut so.
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Michi
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Bisher nur dem Spiegel.Knäckebrötchen hat geschrieben: Fr 17. Jul 2026, 06:40 Und jetzt unterstellst du wem genau Böswilligkeit oder Vorsatz?
Vielleicht versuchst du zur Abwechslung einfach mal, mich nicht auf Krampf falsch verstehen zu wollen?!
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Anne-Mette
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
taz (Kommentar)
Marla-Svenja Liebich im Männerknast
Hut ab vor der Justizvollzugsleitung
https://taz.de/Marla-Svenja-Liebich-im- ... /!6196494/
Marla-Svenja Liebich im Männerknast
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Knäckebrötchen
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Hallo Michi,Michi hat geschrieben: Fr 17. Jul 2026, 18:43Bisher nur dem Spiegel.Knäckebrötchen hat geschrieben: Fr 17. Jul 2026, 06:40 Und jetzt unterstellst du wem genau Böswilligkeit oder Vorsatz?Denn wenn es wahr wäre, dass Liebich im Frauengefängnis einsitzen MUSS, dann wäre er ja jetzt nicht im Männergefängnis. Oder?
Vielleicht versuchst du zur Abwechslung einfach mal, mich nicht auf Krampf falsch verstehen zu wollen?!![]()
bitte entschuldige, aber ich versuche zuerst einmal überhaupt zu verstehen, was du aussagen wolltest. Zum mißverstehen, ob absichtlich oder nicht, bin ich noch gar nicht gekommen.
Der formale Vorgang ist nun mal so, das der Personenstand über die Gefängnisart entscheidet. Mann/männlich = Männergefängnis, Frau/weiblich = Frauengefängnis.
Der Spiegel schreibt hier im Konjunktiv. "Hätte, müssen" und weiter oben steht ganz ausdrücklich, das die Haftanstalt bzw. Vollzugsbehörde noch entscheiden muss/wird, ob Liebich die Haft in dem zuständigen Frauengefängnis überhaupt antritt. Der von dir zitierte Satz ist Teil der Erklärung, warum das Frauengefängnis überhaupt zur Debatte steht und bezieht sich auf den formalen Vorgang, den Liebich ja auch so ausnutzen wollte.
Mithin seine fadenscheinige "Argumentation", er würde "als Frau" im Männergefängnis Ziel von Gewalt...
Insofern kann man dem Spiegel durchaus unterstellen, das die keine Falschinformationen schreiben, weder absichtlich und noch weniger böswillig.
Liebich wollte das System bloß stellen, es vorführen und aufzeigen, wie einfach es ist, sich als Mann in Frauenbereiche zu schmuggeln ohne das der Staat etwas dagegen tun könnte. Hat er sich so gedacht, vielleicht bei einem Bierchen am Stammtisch mit seinen Kumpels und dabei laut gröhlend und feixend.
Am Ende steht er als Paradebeispiel für das genaue Gegenteil: jeder Diskussion darum, ob sich Männer Dank SBGG jetzt unkompliziert und unregulierbar in Frauenbereiche drängen können, ist damit im Prinzip ein Ende gesetzt. Denn der ganze Vorgang zeigt klar und eindeutig, das der Staat durchaus in der Lage ist, "Missbrauch" zu beenden, bevor er Schaden anrichten kann. Die ganzen TERFs können einpacken.
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Vesta
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Ich habe aus Neugier einmal in die luxemburgischen Bestimmungen geschaut. Was du da schreibst, ist so nicht ganz richtig.Val44721 hat geschrieben: Do 16. Jul 2026, 18:41 Also SBG steht ja für Selbstbestimmungsgesetz. Von daher bedeutet das für mich, dass man selbst bestimmt, wie im Namen festgelegt. Gehe ich jetzt auf die Seite des Staates Luxemburg (https://guichet.public.lu/de/citoyens/j ... renom.html) in welchem die ihr Vorgehen erklären steht da, dass man die Änderung nicht selbstständig durchführen darf, sondern dass man Schreiben von Familie, Arbeitsgeber o.ä. vorlegen muss, welche dort erklären dir zuzustimmen dass du deinen Namen ändern dürfen sollst.
Die Idee hinter den luxemburgischen Regelungen ist, dass Vorname und Geschlechtseintrag erst dann geändert werden können, wenn eingetragenes Geschlecht und Name nicht mehr dem tatsächlichen öffentlichen Auftreten entsprechen, und dies muss nachgewiesen werden. Wie das geschieht, da liegt ein großer Ermessensspielraum, die meisten Dokumente sind Kann-Dokumente. Arbeitest du vor der Namensänderung schon als Frau, kann dir dein Arbeitgeber dies bescheinigen. Bescheinigt er es nicht, kannst du alternativ andere Bescheinigungen vorlegen, von Familie, Freunden, Kollegen o. A.. Und all diese sollen nur etwas bescheinigen, eine Zustimmung zur Namensänderung brauchen sie aber nicht zu geben.
Insofern kannst du auch in Luxemburg das Geschlecht frei ändern, aber es reicht nicht wie in Deutschland die Selbsterklärung, sondern du musst auch dein öffentliches Auftreten anpassen (OPs und Hormone sind nicht nötig.).
Ein Nachteil in Luxemburg ist, dass die Regelungen deutlich schwammiger sind und letztendlich der Minister persönlich entscheidet, was Willkür ermöglicht. (Typisch Luxemburgisch möchte ich fast sagen, ich habe da so meine Erfahrungen.) Immerhin kann die Entscheidung gerichtlich überprüft werden.
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Val44721
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Re: RechtsextremistIn *** wird auf dem Papier zur Frau – Hat das Folgen für seine Haftstrafe?
Da du ja schreibst, dass das was ich schreibe falsch ist. Wo ist denn der Unterschied zwischen deinem Text und meinem Text:
Vesta hat geschrieben: Fr 17. Jul 2026, 22:40 Arbeitest du vor der Namensänderung schon als Frau, kann dir dein Arbeitgeber dies bescheinigen. Bescheinigt er es nicht, kannst du alternativ andere Bescheinigungen vorlegen, von Familie, Freunden, Kollegen o. A.
Das sagt exakt das gleiche aus. Die Quelle habe ich dir auch verlinkt.Val44721 hat geschrieben: Do 16. Jul 2026, 18:41 dass man Schreiben von Familie, Arbeitsgeber o.ä. [öder ähnliches] vorlegen muss
Das ist doch eine Zustimmung. Denn wer nicht zustimmt dass du deinen Namen ändern darfst gibt dir einfach keine Bescheinigung. Damit kontrollieren andere ob du deinen Namen ändern darfst. Man kriegt nur solche Schreiben von den Personen, die zustimmen, dass du deinen Namen ändern darfst.Vesta hat geschrieben: Fr 17. Jul 2026, 22:40 Und all diese sollen nur etwas bescheinigen, eine Zustimmung zur Namensänderung brauchen sie aber nicht zu geben.
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