Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
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Anne-Mette
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Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Inneres/Antwort
Der Schutz bestimmter Berufsgruppen vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5566) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5218). Danach wird das Melderecht derzeit überarbeitet vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Auftrags, verschiedene Berufsgruppen wie Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte, Polizisten oder Journalisten vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse mittels Melderegisterauskunft im Wege eines erleichterten Zugangs zu Auskunftssperren besser zu schützen.
„Das bisherige, auf den Schutz stark gefährdeter Einzelpersonen ausgelegte System der Auskunftssperren, welches eine händische Bearbeitung mit Anhörung des Betroffenen und Interessenabwägung bei jeder der derzeit bestehenden zirka 150.000 Auskunftssperren beinhaltet, bedarf angesichts der Größe der im Koalitionsvertrag benannten Personengruppen einer grundlegenden Überarbeitung“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es gelte, das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft einerseits und Auskunftssperre anderseits insgesamt neu auszutarieren. Hierfür gebe es verschiedene Umsetzungsvarianten, die das Bundesinnenministerium derzeit „intensiv prüft“.
Der Schutz bestimmter Berufsgruppen vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5566) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5218). Danach wird das Melderecht derzeit überarbeitet vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag verankerten Auftrags, verschiedene Berufsgruppen wie Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte, Polizisten oder Journalisten vor einer Ausspähung ihrer Privatadresse mittels Melderegisterauskunft im Wege eines erleichterten Zugangs zu Auskunftssperren besser zu schützen.
„Das bisherige, auf den Schutz stark gefährdeter Einzelpersonen ausgelegte System der Auskunftssperren, welches eine händische Bearbeitung mit Anhörung des Betroffenen und Interessenabwägung bei jeder der derzeit bestehenden zirka 150.000 Auskunftssperren beinhaltet, bedarf angesichts der Größe der im Koalitionsvertrag benannten Personengruppen einer grundlegenden Überarbeitung“, schreibt die Bundesregierung weiter. Es gelte, das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft einerseits und Auskunftssperre anderseits insgesamt neu auszutarieren. Hierfür gebe es verschiedene Umsetzungsvarianten, die das Bundesinnenministerium derzeit „intensiv prüft“.
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Michi
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Re: Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Die Interessen der großen Mehrheit bzgl. Privatheit sind der Bundesregierung doch komplett egal. Eher legt man noch besondere Merkmale fest, um leichter filtern und spezifische Listen z.B. von trans* Personen erstellen zu können. Aber Hauptsache Poliktier und Polizisten werden besser geschützt, denn die haben ja niemanden und keine Macht, ihren eigenen Schutz zu organisieren.[/SARKASMUS]
Dieses Jahr ist übrigens 20-jähriges Jubiläum des Beschlusses, unsere persönlichen Daten an jeden Hanswurst zu verkaufen, der ein paar Silberlinge zahlt. Euphemistisch wurde das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" genannt.
Dieses Jahr ist übrigens 20-jähriges Jubiläum des Beschlusses, unsere persönlichen Daten an jeden Hanswurst zu verkaufen, der ein paar Silberlinge zahlt. Euphemistisch wurde das "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" genannt.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Violetta-TransFlower
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Re: Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Danke liebe Michi, für diesen aufschlußreichen Beitrag und das Video.Michi hat geschrieben: Mi 29. Apr 2026, 23:07 Dieses Jahr ist übrigens 20-jähriges Jubiläum des Beschlusses, unsere persönlichen Daten an jeden Hanswurst zu verkaufen, der ein paar Silberlinge zahlt.
Ich erinnere mich auch noch, wie ich dann Dingen schriftlich widersprochen habe, weil man auf Grund dieses tollen neuen Gesetzes selbst aktiv werden mußte für die Sicherheit seiner Daten.
Und ob sie damit wirklich sicher waren, das glaube ich auch nicht.
Bemerkenswert finde ich auch, wie wenig "unserer" damaligen Parlamentarier (30 von wohl ca. 500 Menschen) anwesend waren, Fußball war in diesem Falle wichtiger, unglaublich, aber wohl wahr.
Das hat irgendwie etwas von kleiner Gruppe im Kindergarten.
Einfach beschämend, bei so einem wichtigen Gesetz.
Meiner Meinung nach sollte ein Gesetzbeschluß mit so einer geringen Anzahl an Abgeordneten nicht möglich sein.
Vielleicht wurde ja auch bewußt dieser Tag gewählt, da konnte man es ohne großen Widerstand quasi durchwinken.
kopfschüttelnd
Deine/Eure Violetta
🌺 Das Glück 🍀 wohnt wieder in meinem Herzen 💜🙏
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Michi
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Re: Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Eigentlich ist der Bundestag mit weniger als 50 Prozent der Abgeordneten auch nicht beschlussfähig. Aber das ist kein Automatismus, sondern es muss mindestens einer der Abgeordneten Beschlussfähigkeit bezweifeln, damit die Zahl der Abgeordneten geprüft wird. Aber das macht offensichtlich keiner, denn so regelmäßig, wie der Bundestag bei Abstimmungen massiv unterbesetzt ist, hätte man davon schon mal in den Nachrichten gehört.Violetta-TransFlower hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 06:22 Meiner Meinung nach sollte ein Gesetzbeschluß mit so einer geringen Anzahl an Abgeordneten nicht möglich sein.
Vielleicht wurde ja auch bewußt dieser Tag gewählt, da konnte man es ohne großen Widerstand quasi durchwinken.
Und dann wundert man sich, dass die Rechtsextremen so viel Zulauf haben.
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Jaddy
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Re: Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Errm... also... formal gilt das natürlich mit der Beschlussfähigkeit. Real wird davon ausgegangen, dass die anwesenden MdB für ihre Fraktionen stehen. Deshalb wird auch nicht einzeln durchgezählt, wenn die anwesenden MdB ihrer Frakation einheitlich die Hände heben. Da die Fraktionen ihr Abstimmungsverhalten in der Regel vorher intern abgestimmt haben und sich dabei auf die Empfehlungen ihrer Mitglieder in den jeweiligen Ausschüssen beziehen, ist das schon alles ziemlich geordnet.Michi hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 08:30Eigentlich ist der Bundestag mit weniger als 50 Prozent der Abgeordneten auch nicht beschlussfähig. Aber das ist kein Automatismus, sondern es muss mindestens einer der Abgeordneten Beschlussfähigkeit bezweifeln, damit die Zahl der Abgeordneten geprüft wird. Aber das macht offensichtlich keiner, denn so regelmäßig, wie der Bundestag bei Abstimmungen massiv unterbesetzt ist, hätte man davon schon mal in den Nachrichten gehört.Violetta-TransFlower hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 06:22 Meiner Meinung nach sollte ein Gesetzbeschluß mit so einer geringen Anzahl an Abgeordneten nicht möglich sein.
Vielleicht wurde ja auch bewußt dieser Tag gewählt, da konnte man es ohne großen Widerstand quasi durchwinken.
Und dann wundert man sich, dass die Rechtsextremen so viel Zulauf haben.
Sprich: Im Bundestag wird in der Regel nichts "zufällig" oder "weil einige MdB nicht da waren" beschlossen. Die Gesetzentwürfe gehen ja nach der ersten Lesung zuerst durch die Ausschüsse und erst in der 2ten und 3ten Lesung wird tatsächlich beschlossen. Zwar lassen sich TOPs mehr oder weniger taktisch in Zeiten ohne große mediale Aufmerksamkeit verlegen. Das gelingt aber immer weniger, weil gerade von Interessengruppen immer besser hingeguckt wird. Irgendwelche tatsächlich bedeutsamen Dinge "mal eben schnell" auf die Tagesordnung setzen und durchbringen ist kaum möglich.
Klar ist allerdings auch, dass eine stabile Regierungsmehrheit alles durchbringen kann, was sie will, und alles verhindern, was sie nicht will. Egal wie viele MdB im Plenarsaal sitzen.
Dieses Framing der "faulen MdB", die lieber woanders sind, als "ihre Arbeit im Plenum" zu machen, ist reine, vor allem rechte Propaganda. Im Gegensatz zu den sprichwörtlichen Stammtischen wissen die rechten Politk-Agitatorys nämlich, dass die allermeisten MdB auch ohne Anwesenheit im Plenum 60-Stunden-Wochen machen. In Ausschüssen, in der Fraktion, bei der Durcharbeit von Gesetzentwürfen, Gutachten, usw oder im Wahlkreis. Dazu gibt es reichlich Dokus. Bei einigen Multi-Nebenbeschäftigungs-MdBs - seltsamerweise überwiegend bei der CxU - mag das anders sein.
Ich persönlich finde es durchaus besser, wenn MdB sich eine "Debatte" über das Parlements-Fernsehen ansehen, während sie sich durch Papiere wühlen - also tatsächlich arbeiten -, als wenn sie Anwesenheit demonstrieren. Die Reden der Kollegys sind nämlich absolut vorhersehbar, weil die Argumente alle schon in den Ausschüssen und_oder Stellungnahmen gekommen sind, und ausserdem im Protokoll nachlesbar.
Vielleicht sollte das aber mal besser kommuniziert werden, statt die Stammtisch-Sprüche zu wiederholen.
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Violetta-TransFlower
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Re: Schutz vor Ausspähung von Privatadressen | Bundestag
Ich fände das auch ganz gut.Jaddy hat geschrieben: Do 30. Apr 2026, 22:48 Ich persönlich finde es durchaus besser, wenn MdB sich eine "Debatte" über das Parlements-Fernsehen ansehen, während sie sich durch Papiere wühlen - also tatsächlich arbeiten -, als wenn sie Anwesenheit demonstrieren.
Aber die Anwesenheit ist halt das, was dann im TV oder auf anderen Kanälen gezeigt wird und was die Mehrheit (auch ich) dann sieht.
Hier wurde es ja sogar noch kommentiert.
Ist ja auch schon lange her, da glaube ich nicht, daß es damals aus der rechten Ecke kam.
Ob dann von dem Rest der Abgeordneten Arbeit getan wird, weiß niemand von uns.
Und für eine gute mediale Darstellung unseres Parlaments, unserer Volksvertreter, sollte dieses Bild mMn ein Anderes sein, als da mit Abwesenheit zu "glänzen".
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