Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 14. Jan 2026, 20:45
Jaddy hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 23:10
Eine kleine Stellung dieses juristischen Rückzugsgefechts aus der cis-binären Normierung bleibt da noch das Wörtchen "wahr". Mal sehen, wann sie da zur Erkenntnis aufschliessen
Zu welcher Erkenntnis soll denn da gekommen werden? Da steht doch nur, dass die Angabe - sofern sie abgefordert wird - auch stimmt. Aus individueller Sicht, nicht aus "biologischer". Warum sollte das nun speziell was mit "cis" zu tun haben?
Beim Thema Geschlechtsidentität und amtlicher Eintrag gibt es (u.a.) zwei gegensätzliche Positionen. Die liberale, von diversen wissenschaftlichen Studien und den Erfahrungen der Praktiker*innen gedeckte, hat alle früheren Versuche einer "objektiven Feststellung" im Sinne von "(prüfbar) wahr" inzwischen als untauglich verworfen und überlässt es der Selbstaussage jeder Person, wie sie sich innerhalb des real beobachtbaren Gender-Systems positioniert - oder vielleicht auch ausserhalb. Die restriktive Position hingegen möchte wenigstens irgendeine Art von Test oder Hürden einführen, die selbstbestimmte Wahl erschweren oder einschränken, irgendwie dadurch doch eine Art Wahrhaftigkeitsprüfung einführen. Offenbar selbst wenn der wiss. Konsens dies für nicht möglich erklärt.
Ein bisschen in die restriktive Ecke lehnen Juristerei und Amtsbürokratie, die möglichst viel definieren und klassifizieren wollen - aber vor allem die Akten in Ordnung haben. Also: Was da drin steht muss stimmen. Am besten mit Nachweis und Stempel. Das findet sich auch in der
Erkenntnis (Entscheid, Urteil) des ÖVerfG, Rz.34 und 35, Hervorhebung von mir:
Die Personenstandsbehörde hat im Ermittlungsverfahren zu prüfen, ob ein Fall der Transidentität vorliegt und die antragstellende Person daher im Hinblick auf Art. 8 EMRK aus einem legitimen Grund beantragen kann, ihr Geschlecht nicht angeben zu müssen und einen bestehenden binären Geschlechtseintrag diesbezüglich zu ändern oder zu berichtigen.
Das von der Personenstandsbehörde durchzuführende Ermittlungsverfahren folgt den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei hat die Personenstandsbehörde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der materiellen Wahrheit (s. VfSlg. 18.929/2009) zu beurteilen, ob bei einer Person, die zum Ausdruck ihrer Geschlechtsidentität eine Anpassung oder Streichung des sie betreffenden Geschlechtseintrages im ZPR begehrt, auf Grund einer ernsthaften Nichtübereinstimmung zwischen der empfundenen Geschlechtsidentität und dem im ZPR eingetragenen Geschlecht eine entsprechende Geschlechtsinkongruenz besteht. Verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dabei ermöglichen, fachliche Expertise einzuholen und zu berücksichtigen, stehen im Einklang mit Art. 8 EMRK (vgl. EGMR, A.P., Garçon und Nicot, Z 152 und 153).
Heisst zusammengefasst nach meinem Verständnis: Die österr. Personenstandsbehörden müssen die Bestimmungen, die für binäre Transitionen gelten, auch auf nichtbinäre Personen anwenden - und dabei dürfen sie die gleichen "Prüfverfahren", Gutachten etc einholen, um "die Ernsthaftigkeit" sicherzustellen ("Alles für die Akten!"). Jene "Prüfungen" und Gutachten, die wie damals bei TSG nachweislich keine objektive Feststellung erlauben.
Die österr. Entscheidung entspricht damit dem Stand in D nach dem Urteil des BGH vom 22.4.2020 (
queer.de), mit dem nichtbinäre trans Personen auf das TSG verwiesen wurden - was immerhin kleine eine "Öffnung" des TSG war. Für Österreich dennoch ein großer Schritt, weil ein nichtbinärer (oder gestrichener) Eintrag damit nicht nur für intergeschlechtliche Menschen erreichbar ist. Ob sich dann auch geeignete Gutachtende finden ist dann die kritische Frage.
Eben weil eine "objektive Prüfung der Geschlechtsidentität" faktisch nicht möglich ist, halte ich das Festhalten an den Pseudo-Expertisen für ideologische Rückzugsgefechte jener, die am liebsten eine ausschliesslich cis-binäre Welt durchsetzen wollen. Es könnte dem Staat letztlich vollkommen egal sein, welchen Eintrag eine Person haben möchte (und welche Vornamen), weil daraus keine rechtlichen / materiellen Vorteile o.ä. zu gewinnen sind. Das können nur einige Leute nicht mit ihrem Weltbild vereinbaren.