Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt
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Jaddy
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Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

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Beitrag von Jaddy »

Mannschaft.com schreibt:
«Ein grossartiger Tag für die Menschenrechte», erklärt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda (RKL). Anlass ist eine erst jetzt zugestellte historische Erkenntnis vom 18. Dezember 2025. Darin betont der Verfassungsgerichtshof das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) seit Jahrzehnten judizierte Recht auf individuelle Geschlechtsidentität und unterstreicht, dass der Staat gehalten ist, die individuelle Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Geschlecht zu respektieren. Dieses fundamentale Grundrecht gilt auch für nicht-binäre Personen, die keine binäre Geschlechtszuordnung hinnehmen müssen und jedenfalls, wie alle trans und inter Menschen, auch die Streichung ihres Geschlechtseintrags verlangen können.
Es steckt auch ein vergleichbarer Passus wie im Entscheid des deutschen BVerfG von Oktober 2017 drin:
Wie bereits in seinem Erkenntnis zu inter Menschen aus 2018 weist der Verfassungsgerichtshof darauf hin, dass der Staat nicht verpflichtet ist, das Geschlecht von Menschen staatlich zu registrieren und er auf diese Registrierung verzichten könnte. Entscheidet er sich für eine Registrierung so muss diese wahr sein und nicht auf das körperlich-biologische Geschlecht abstellen sondern auf die individuelle Geschlechtsidentität.
Eine kleine Stellung dieses juristischen Rückzugsgefechts aus der cis-binären Normierung bleibt da noch das Wörtchen "wahr". Mal sehen, wann sie da zur Erkenntnis aufschliessen :)
Val44721
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Post 2 im Thema

Beitrag von Val44721 »

Ich war fassungslos, als ich gesehen hatte, dass Österreich mal kurz plötzlich behauptet hat trans Personen gäbe es nicht und alles gestrichen hat. Da hat man gesehen, dass die Rechten uns aus der Gesellschaft rausraddieren wollen.

Schön, dass das Verfassungsgericht die in ihre Schranken gewiesen hat. Aber es braucht nur eine andere Entscheidung und alles ist wieder weg.
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Jaddy
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Post 3 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Die österr. NGO "Rechtskomitee Lamdba" hat da noch mal einen ausführlichen Text und Links zu Urteilstext und Hintergründen. Keine Ahnung, ob die was mit dem Verfahren zu tun hatten.

https://www.rklambda.at/news/verfassung ... -anerkannt
Knäckebrötchen
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Post 4 im Thema

Beitrag von Knäckebrötchen »

Jaddy hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 23:10 Eine kleine Stellung dieses juristischen Rückzugsgefechts aus der cis-binären Normierung bleibt da noch das Wörtchen "wahr". Mal sehen, wann sie da zur Erkenntnis aufschliessen
Zu welcher Erkenntnis soll denn da gekommen werden? Da steht doch nur, dass die Angabe - sofern sie abgefordert wird - auch stimmt. Aus individueller Sicht, nicht aus "biologischer". Warum sollte das nun speziell was mit "cis" zu tun haben?
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Jaddy
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Post 5 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Knäckebrötchen hat geschrieben: Mi 14. Jan 2026, 20:45
Jaddy hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 23:10 Eine kleine Stellung dieses juristischen Rückzugsgefechts aus der cis-binären Normierung bleibt da noch das Wörtchen "wahr". Mal sehen, wann sie da zur Erkenntnis aufschliessen
Zu welcher Erkenntnis soll denn da gekommen werden? Da steht doch nur, dass die Angabe - sofern sie abgefordert wird - auch stimmt. Aus individueller Sicht, nicht aus "biologischer". Warum sollte das nun speziell was mit "cis" zu tun haben?
Beim Thema Geschlechtsidentität und amtlicher Eintrag gibt es (u.a.) zwei gegensätzliche Positionen. Die liberale, von diversen wissenschaftlichen Studien und den Erfahrungen der Praktiker*innen gedeckte, hat alle früheren Versuche einer "objektiven Feststellung" im Sinne von "(prüfbar) wahr" inzwischen als untauglich verworfen und überlässt es der Selbstaussage jeder Person, wie sie sich innerhalb des real beobachtbaren Gender-Systems positioniert - oder vielleicht auch ausserhalb. Die restriktive Position hingegen möchte wenigstens irgendeine Art von Test oder Hürden einführen, die selbstbestimmte Wahl erschweren oder einschränken, irgendwie dadurch doch eine Art Wahrhaftigkeitsprüfung einführen. Offenbar selbst wenn der wiss. Konsens dies für nicht möglich erklärt.

Ein bisschen in die restriktive Ecke lehnen Juristerei und Amtsbürokratie, die möglichst viel definieren und klassifizieren wollen - aber vor allem die Akten in Ordnung haben. Also: Was da drin steht muss stimmen. Am besten mit Nachweis und Stempel. Das findet sich auch in der Erkenntnis (Entscheid, Urteil) des ÖVerfG, Rz.34 und 35, Hervorhebung von mir:
Die Personenstandsbehörde hat im Ermittlungsverfahren zu prüfen, ob ein Fall der Transidentität vorliegt und die antragstellende Person daher im Hinblick auf Art. 8 EMRK aus einem legitimen Grund beantragen kann, ihr Geschlecht nicht angeben zu müssen und einen bestehenden binären Geschlechtseintrag diesbezüglich zu ändern oder zu berichtigen.

Das von der Personenstandsbehörde durchzuführende Ermittlungsverfahren folgt den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei hat die Personenstandsbehörde unter Berücksichtigung des Grundsatzes der materiellen Wahrheit (s. VfSlg. 18.929/2009) zu beurteilen, ob bei einer Person, die zum Ausdruck ihrer Geschlechtsidentität eine Anpassung oder Streichung des sie betreffenden Geschlechtseintrages im ZPR begehrt, auf Grund einer ernsthaften Nichtübereinstimmung zwischen der empfundenen Geschlechtsidentität und dem im ZPR eingetragenen Geschlecht eine entsprechende Geschlechtsinkongruenz besteht. Verfahrensrechtliche Bestimmungen, die dabei ermöglichen, fachliche Expertise einzuholen und zu berücksichtigen, stehen im Einklang mit Art. 8 EMRK (vgl. EGMR, A.P., Garçon und Nicot, Z 152 und 153).
Heisst zusammengefasst nach meinem Verständnis: Die österr. Personenstandsbehörden müssen die Bestimmungen, die für binäre Transitionen gelten, auch auf nichtbinäre Personen anwenden - und dabei dürfen sie die gleichen "Prüfverfahren", Gutachten etc einholen, um "die Ernsthaftigkeit" sicherzustellen ("Alles für die Akten!"). Jene "Prüfungen" und Gutachten, die wie damals bei TSG nachweislich keine objektive Feststellung erlauben.

Die österr. Entscheidung entspricht damit dem Stand in D nach dem Urteil des BGH vom 22.4.2020 (queer.de), mit dem nichtbinäre trans Personen auf das TSG verwiesen wurden - was immerhin kleine eine "Öffnung" des TSG war. Für Österreich dennoch ein großer Schritt, weil ein nichtbinärer (oder gestrichener) Eintrag damit nicht nur für intergeschlechtliche Menschen erreichbar ist. Ob sich dann auch geeignete Gutachtende finden ist dann die kritische Frage.

Eben weil eine "objektive Prüfung der Geschlechtsidentität" faktisch nicht möglich ist, halte ich das Festhalten an den Pseudo-Expertisen für ideologische Rückzugsgefechte jener, die am liebsten eine ausschliesslich cis-binäre Welt durchsetzen wollen. Es könnte dem Staat letztlich vollkommen egal sein, welchen Eintrag eine Person haben möchte (und welche Vornamen), weil daraus keine rechtlichen / materiellen Vorteile o.ä. zu gewinnen sind. Das können nur einige Leute nicht mit ihrem Weltbild vereinbaren.
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Post 6 im Thema

Beitrag von Lana »

Jaddy hat geschrieben: Do 15. Jan 2026, 19:42 Es könnte dem Staat letztlich vollkommen egal sein, welchen Eintrag eine Person haben möchte (und welche Vornamen), weil daraus keine rechtlichen / materiellen Vorteile o.ä. zu gewinnen sind.
Das stimmt nicht.
In Deutschland sind die Regelungen zum Kriegsdienst geschlechtsspezifisch. Das kann existenzielle Auswirkungen haben. Auch das neue Wehrerfasdungsgesetz hält daran fest und belegt ausschließlich junge Männer mit Sanktionen. Andere Geschlechter haben keine Nachteile, wenn sie sich nicht kooperativ verhalten.

Das wird in Österreich nicht großartig anders sein.

LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
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Jaddy
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

Post 7 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Lana hat geschrieben: Do 15. Jan 2026, 21:35 In Deutschland sind die Regelungen zum Kriegsdienst geschlechtsspezifisch. Das kann existenzielle Auswirkungen haben. Auch das neue Wehrerfasdungsgesetz hält daran fest und belegt ausschließlich junge Männer mit Sanktionen. Andere Geschlechter haben keine Nachteile, wenn sie sich nicht kooperativ verhalten.

Das wird in Österreich nicht großartig anders sein.
Das ist wahr. Die letzte Ecke, die möglicherweise irgendwann per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden wird.
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Re: Österreich, Verfassungsgericht: Nicht-binäre Personen ab sofort rechtlich anerkannt

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Beitrag von Lana »

Jaddy hat geschrieben: Fr 16. Jan 2026, 13:28 Die letzte Ecke, die möglicherweise irgendwann per Verfassungsbeschwerde angegriffen werden wird.
Das ist schon längst überfällig. Deswegen sollte diese Ungleichbehandlung auch regelmäßig thematisiert werden.

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