Zahl minderjähriger Opfer von Straftaten gegen das Leben | Bundestag
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Anne-Mette
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Beitrag von Anne-Mette »

Inneres/Antwort

Über die Zahl der 2024 erfassten minderjährigen Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/2333) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/1996). Danach wurden vergangenes Jahr in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 359 minderjährige Opfer von Straftaten gegen das Leben erfasst, 34.592 von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 124.994 von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und 34.592 von Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im vergangenen Jahr in Fällen, in denen mindestens ein nichtdeutscher Tatverdächtiger registriert wurde, bei Straftaten gegen das Leben 145 minderjährige Opfer erfasst, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 7.761, bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 42.743 sowie bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 12.502. Dabei verweist die Bundesregierung darauf, dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, in der PKS auch mehrfach gezählt werde.
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