Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
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Anne-Mette
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Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Beschluss
1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.
Diskriminierungsverbot in Artikel 3 ergänzen
Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.
Grundgesetzlicher Schutz erforderlich
Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.
Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte.
Wie es weitergeht
Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit - genau wie abschließend im Bundesrat, der - auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging - am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.09.2025
1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2025 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes beim Bundestag einzubringen. Ziel der Initiative ist es, ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität verfassungsrechtlich zu verankern.
Diskriminierungsverbot in Artikel 3 ergänzen
Neben dem allgemeinen Gleichheitssatz „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ enthält Artikel 3 des Grundgesetzes eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote. So darf beispielsweise niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, diesen Katalog um das Diskriminierungsmerkmal der sexuellen Identität zu erweitern.
Grundgesetzlicher Schutz erforderlich
Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ) würden in der Gesellschaft nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Identität ausgesetzt, heißt es in der Begründung.
Die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität zeige, dass es im Jahr 2023 fast um die Hälfte mehr Delikte im Bereich „Sexuelle Orientierung“ gegeben habe als im Vorjahr. Im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ habe sich die Zahl der Straftaten sogar verdoppelt. Zwar habe sich die Lebenssituation der Betroffenen in den vergangenen zwei Jahrzehnten durch einfache Gesetze wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deutlich verbessert. Nur ein im Grundgesetz verankertes Verbot schaffe aber einen stabilen Schutz und entziehe dieses Gleichheitsrecht dem Wechselspiel der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Kräfte.
Wie es weitergeht
Nun kann sich die Bundesregierung zur Gesetzesinitiative der Länder äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Fristen, innerhalb derer dieser sich mit dem Gesetzentwurf befassen muss, gibt es nicht.
Um das Grundgesetz zu ändern, bedarf es im Bundestag einer Zwei-Drittel-Mehrheit - genau wie abschließend im Bundesrat, der - auch wenn die Initiative von ihm selbst ausging - am Ende des Gesetzgebungsverfahrens über seine Zustimmung zur Grundgesetzänderung entscheidet.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.09.2025
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Momo58
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Re: Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Wobei eine 2/3Mehrheit rein rechnerisch möglich wäre, wenn da nicht immer parteipolitische Machtspiele wären, die eine 2/3Mehrheit verhindern können.
Wir alle sind nur ein unbedeutendes Staubkorn im Universum
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Jaddy
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Re: Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Das Vorhaben geht 180° gegen das Weltbild der aktuellen CDU- und CSU-Spitzen, die die Richtung vorgeben (Merz, Linnemann, Frei, Spahn).Momo58 hat geschrieben: Fr 26. Sep 2025, 15:26 Wobei eine 2/3Mehrheit rein rechnerisch möglich wäre, wenn da nicht immer parteipolitische Machtspiele wären, die eine 2/3Mehrheit verhindern können.
Ich wüsste nicht, welche Arme die anderen Parteien denen verdrehen müssten, damit die einer solchen Änderung zustimmen.
Oder anders, welche Zugeständnisse oder Kuhhandel das bewirken könnten. Ich sehe da weder Druckmittel noch überzeugende Hebel. Im Gegenteil.
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Momo58
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Re: Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Aha, für die CDU Baden-Württemberg hat der Schutz queerer Minderheiten durch das Grundgesetz also nur Symbolcharakter. Baden-Württemberg hat sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten. Die Grünen sind darauf sauer.
https://share.google/Z0N5uAdlEhh3MrtLB
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Olivia
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Re: Bundesrat fordert Schutz sexueller Identität im Grundgesetz
Die Forderung, den Diskriminierungsschutz auszuweiten, nehmen online einige als Anlass für falsche und irreführende Behauptungen rund um Pädophilie. Worum geht es wirklich?
https://correctiv.org/faktencheck/hinte ... leerstehen
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