Wie Trans-Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
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Anne-Mette
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Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Ein Essay von Charles Hawley
Meine Tochter ist endlich sie selbst – in Berlin. Sie wird jedoch nicht in ihre zweite Heimat Amerika reisen können. Und gilt nun auch in England nicht mehr als Frau. Wie leben in einer Welt, für die sie nicht existiert?
https://www.spiegel.de/politik/trans-fe ... e04650acb2
Ein bewegender Artikel, der mich sehr betroffen macht.
Vieles dieser Entwicklungen wir auch nach Deutschland schwappen. Deutsche AktivistInnen und deren Gruppen frohlocken schon.
Ich habe langsam das Gefühl, nie nie nie vollständig akzeptiert zu werden.
Meine Tochter ist endlich sie selbst – in Berlin. Sie wird jedoch nicht in ihre zweite Heimat Amerika reisen können. Und gilt nun auch in England nicht mehr als Frau. Wie leben in einer Welt, für die sie nicht existiert?
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Val44721
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Ich befürchte auch, dass der einzige Weg, wirklich normal zu leben ist, dass es niemand weiß, in einem Land, dass es einem zumindest ermöglicht diese Informationen zu verheimlichen.
Hoffentlich wird es in ein paar Jahrzehnten wenigstens besser. Aber ich glaube momentan wird es rapide schlechter. Wir erinnern uns auch an Österreich Anfang des Jahres.
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Knäckebrötchen
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Der Artikel war leider von Anfang an hinter der Bezahlschranke.
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Claudia
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
So ganz verstehen kann ich das jetzt nicht. Wenn in der Geburtsurkunde "weiblich" steht, ist sie ein Mädchen, eine Frau. ENDE
Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, denn die Geburtsurkunde bescheinigt das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht. Deswegen heißt das Dokument ja so, es ist eine Urkunde, darin wird das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht bekundet.
Wenn die jetzt ein jüngeres Datum hat, dann vielleicht nur, weil das ursprüngliche Dokument verloren wurde.
Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, denn die Geburtsurkunde bescheinigt das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht. Deswegen heißt das Dokument ja so, es ist eine Urkunde, darin wird das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht bekundet.
Wenn die jetzt ein jüngeres Datum hat, dann vielleicht nur, weil das ursprüngliche Dokument verloren wurde.
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Jaddy
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Wenn ich da mal etwas formalistisch einhaken darf: Eine Geburtsurkunde be(ur)kundet (jedenfalls in Deutschland) unter anderem auch den amtlichen Geschlechtseintrag, aber zum Zeitpunkt der Ausstellung. Der wichtige Teil ist nicht der Geschlechtseintrag - bei meiner originalen von 1965 stand der nicht mal drauf -, sondern Name(n), Geburtsdatum, Geburtsort (und Eltern). Das sind die Merkmale, über die eine Person amtlich identifiziert und quasi aktenmässig aufgefunden werden kann.Claudia hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 10:23So ganz verstehen kann ich das jetzt nicht. Wenn in der Geburtsurkunde "weiblich" steht, ist sie ein Mädchen, eine Frau. ENDE
Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, denn die Geburtsurkunde bescheinigt das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht. Deswegen heißt das Dokument ja so, es ist eine Urkunde, darin wird das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht bekundet.
Auch wenn das Teil Urkunde heisst, ist es letztlich nur ein Zettel mit dem Stand der Datenbank zu einem bestimmten Zeitpunkt. Das muss nicht mal alles stimmen. Bei meiner ersten Änderung 2019 hatte die Standesbeamtin den handschriftlichen Eintrag aus einem dicken Buch falsch digitalisiert und dabei meinem Vater einen anderen Vornamen gegeben. Bei meiner Änderung jetzt im Februar hatte ihre Kollegin ein falsches Hochzeitsdatum eingegeben (und ausgedruckt).
Der eigentliche Knackpunkt ist aber, was das Selbstbestimmungsgesetz so unauffällig in §6 klarstellt, in der Begründung des Kabinettsentwurfs aber in wirklich umwerfender, geradezu revolutionärer Art steht. Sinngemäss nämlich, dass der amtliche Eintrag keinerlei Wirkungen oder Kräfte im Alltag hat (PDF, S.39ff) und auch noch nie hatte!. DIe allermeisten Leute glauben nur, dass dieser Buchstabe in der Datenbank irgendeine magische Wirkung hätte, und deshalb machen einige so ein Gewese um Toiletten und Umkleiden und so weiter.
Dieser §6 Absatz 1 lautet:Mit § 6 Absatz 1 SBGG ändert sich hinsichtlich der Rechtsfolgen im Vergleich zum bisher geltenden § 10 TSG nichts. Es wird lediglich klargestellt, dass es stets – wie schon bisher – um Rechtsfolgen geht, für die der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister beziehungsweise die dort eingetragenen Vornamen einer Person relevant sind.
Faktisch wird im Alltag nie auf den Geschlechtseintrag Bezug genommen. Nein, auch bei der Abfrage der Anreden nicht. Alles frei wählbar. Deshalb der wunderbare Satz von J.Lenders in der ersten Lesung "Der Geschlechtseintrag regelt nur unter welchem Namen Sie Post vom Amt bekommen. Sonst nichts".Der jeweils aktuelle Geschlechtseintrag und die jeweils aktuellen Vornamen sind im Rechtsverkehr maßgeblich, soweit auf die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung oder die Vornamen Bezug genommen wird und durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
Meine Version: "Geschlecht wird an der Backtheke konstruiert" - und überall anders. So wie die Leute dich wahrnehmen wirst du vergeschlechtlicht. Der Eintrag und die Geburtsurkunde sind da vollkommen irrelevant.
Aber das gilt auch andersrum; wieder Begründung zu §6(1): "Bereits vor der Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann zum Beispiel im privaten Bereich eine Verwendung des gewählten Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgen, wenn dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen."
Noch mal, damit der revolutionäre Charakter dieser Klarstellung in Paragraph und Begründung wirklcih klar ist: Der Staat gesteht ein, dass er keinerlei Hoheit über vergeschlechtlichte Konventionen und Prozeduren im privat(wirtschaftlichen) Alltag hat. Das sind alles gesellschaftliche Aushandlungsprozesse. Es gibt - im Privaten - weder Rechte noch Pflichten, die sich aus dem Eintrag an sich ergeben(1). Und mit dem SBGG hat der Staat konsequenterweise eingesehen, dass es auch keine sinnhaften objektiven Kriterien gibt, nach denen die soziale Kategorie "Geschlechte" (üblicherweise Gender genannt) irgendwie von aussen festgelegt werden könnte oder sollte.
Für die Tochter dieser Familie heisst das, wie für alle non-cis Personen, dass sie im Berliner Alltag auf das Wohlwollen ihrer Umgebung angewiesen ist, sofern sie nicht das Glück hat, bei der Konstruktion an der Backtheke nach optischen Kriterien richtig in ihrem Sinne eingeschätzt zu werden.
(1) ja, AGG. Theoretisch. Praktisch müsste eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erst mal nachgewiesen werden, was schwierig ist. Zweitens sind alle Willkürlichkeiten aufgrund von Haus- und Vertragsrecht faktisch erlaubt, solange sich die diskriminierende Person nicht wirklich ungeschickt anstellt. Aber selbst die Einlasskontrollen an den Türen irgendwelcher Clubs wissen, dass sie zB nicht auf die Hautfarbe oder vermeintliche Herkunft Bezug nehmen dürfen, sondern eben auf die Schuhe oder was weiss ich.
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Lavendellöwin
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Hey...Claudia hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 10:23 Da gibt es nichts mehr zu diskutieren, denn die Geburtsurkunde bescheinigt das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht. Deswegen heißt das Dokument ja so, es ist eine Urkunde, darin wird das bei der Geburt zugeordnete Geschlecht bekundet.
Wenn die jetzt ein jüngeres Datum hat, dann vielleicht nur, weil das ursprüngliche Dokument verloren wurde.
aber eben nicht alleine.
Würde nach dem Auszug aus dem Geburtenregister gefragt werden, steht dort der Grund
der Nachbeurkundung. Normalerweise..
und dann? Es ist doch nicht das staatliche wirklich wichtig, sondern das man von der Umwelt
so gelesen wird, wie man es gerne möchte, am coolsten ohne das explizit einzufordern.
Irgendwie lande ich immer wieder bei Simone de Beauvoir...
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Knäckebrötchen
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Ich glaube, es ging hier um die Frage: was passiert, wenn ich als Transfrau in die USA einreisen möchte. In meinem Pass steht das "richtige" Geschlecht weiblich. Welche Konsequenz hat das, wenn in den USA die Forderung gilt: im Ausweis muss das Geburtsgeschlecht angegeben werden.
Für mich als Deutsche mit deutschem Pass ist das vielleicht weniger von Belang, aber in dem Artikel geht es ja um eine doppelte Staatsbürgerschaft, wenn ich das richtig verstanden habe. Das heißt im amerikanischen Pass muss dann eben der Deadname und alles stehen.
Und da wäre dann schon spannend, was die amerikanische Behörde sagt, wenn die deutsche Geburtsurkunde vorgelegt wird?
Für mich als Deutsche mit deutschem Pass ist das vielleicht weniger von Belang, aber in dem Artikel geht es ja um eine doppelte Staatsbürgerschaft, wenn ich das richtig verstanden habe. Das heißt im amerikanischen Pass muss dann eben der Deadname und alles stehen.
Und da wäre dann schon spannend, was die amerikanische Behörde sagt, wenn die deutsche Geburtsurkunde vorgelegt wird?
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Claudia
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Da habe ich ja Glück, das mein Eintrag noch nach dem TSG geändert wurde (2013). Da wurde der Eintrag im Geburtenregister angepasst mit dem Hinweis auf ein Nachverfolgungsverbot. Das heißt, wer einen Auszug aus dem Geburtenregister haben möchte sprich Abstammungsurkunde, erhält meinen aktuellen Vornamen inkl. Geschlechtseintrag weiblich.Lavendellöwin hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 13:08 Würde nach dem Auszug aus dem Geburtenregister gefragt werden, steht dort der Grund
der Nachbeurkundung. Normalerweise..
Da waren die so "üblen, alten" Verfahren doch zu etwas gut. Man hätte es jetzt besser machen können, aber das wurde ja verpeilt.
LG Claudia
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Jaddy
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Das gilt immer noch. §64 PStG: "Sperrvermerke. (1) 1Sind dem Standesamt Tatsachen bekannt, die die Annahme rechtfertigen, dass einer Person durch die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder durch Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Personenstandseintrag eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann, so wird auf ihren Antrag zu diesem Eintrag für die Dauer von drei Jahren ein Sperrvermerk eingetragen."Claudia hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 18:58 Da habe ich ja Glück, das mein Eintrag noch nach dem TSG geändert wurde (2013). Da wurde der Eintrag im Geburtenregister angepasst mit dem Hinweis auf ein Nachverfolgungsverbot. Das heißt, wer einen Auszug aus dem Geburtenregister haben möchte sprich Abstammungsurkunde, erhält meinen aktuellen Vornamen inkl. Geschlechtseintrag weiblich.
Allerdings auch §65: "Benutzung durch Behörden und Gerichte. (1) 1Behörden und Gerichten sind auf Ersuchen Personenstandsurkunden zu erteilen, Auskunft aus einem oder Einsicht in einen Registereintrag sowie die Durchsicht mehrerer Registereinträge zu gewähren, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. Gleiches gilt für Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten. Die Behörden und die Gerichte haben den Zweck anzugeben. 4Sie tragen die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung." Das ist ... ein Scheunentor. "Durchsicht mehrere Registereinträge heisst: Sammelabfrage nach Merkmalen.
Aber das sind die Standesämter. Interessanter sind die Meldeämter. Die führen nämlich auch Register. Das heisst: Sie löschen nichts, sondern schreiben alle Änderungen fort. Dort wird die Auskunftssperre quasi-automatisch eingerichtet, damit die Behörde selbst bei erlaubten Abfragen auch nicht versehentlich gegen das (weitergeltende) Offenbarungsverbot verstösst. Quelle: "Leitfaden für die Meldebehörden über den Umgang mit Auskunfts- und Übermittlungssperren".
Die Meldeämter werden automatisch von den Standesämtern über Änderungen informiert und geben ihrerseits Änderungen an verschiedene Behörden weiter, die ebenfalls Register führen. Bundesmeldegesetz und - ich liebe die Bezeichnung und das Teil selbst - Zweite BundesMeldeDatenÜbermittlungsVerordnung, 2. BMeldDÜV. Auf die Spezifikation dahinter kann ich mir IT-mässig einen runterholen
Heisst: Trotz Übermittlungssperre oder gar Auskunftssperre lag die gesamte Änderungshistorie deines Personenstandseintrags innerhalb weniger Monate bei Rentenversicherung, Bundeszentralregister, Kraftfahrtbundesamt, Bundesamt für Steuern und ggf Bundeswehr-Personalmanagement und_oder Ausländerzentralregister. Und "Sicherheitsbehörden" haben eh "automatisierten" (also quasi-online) Zugriff auf die Meldedaten (inkl Historie). Da gilt meines Wissens auch keine Sperre. Die sehen alles.
Die einen Tag vor der finalen Abstimmung zum SBGG aus dem Gesetz genommene automatische Übermittlung an alle Bundes- und Landes-"Sicherheits"-Behörden samt Geheimdiensten ist nur verschoben. Das soll nämlich demnächst zentral für alle Änderungen der Meldedaten eingeführt werden - und damit auch für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen.
In der Koalitions-Vereinbarung steht dazu noch ein zusätzlicher Satz mit gleicher Absicht: "Im Rahmen der Namensrechtsreform nehmen wir die bessere Nachverfolgbarkeit aller Personen bei berechtigtem öffentlichem Interesse bei Namensänderungen in den Blick." (PDF, Zeile 3323ff). Das könnte darauf hinauslaufen, dass Behörden "mit berechtigtem Interesse" alles angezeigt kriegen. Mögllicherweise auch Polizei bei einer Personenkontrolle.
Da das SBGG das TSG komplett ersetzt und jetzt für alle Änderungen davor und danach gilt, werden also zukünftig sehr viele Behörden die kompletten Verlaufsdaten haben. Aber klar; die gehen natürlich alle sehr verantwortungsvoll und kompetent damit um... *Sarkasmus-Fähnchen schwenk*
Fazit: Nein, das TSG bot keinen besseren Schutz, das SBGG bietet ziemlich den gleichen - aber eben auch keinen speziellen für trans Personen. Das ist eine der Hauptkritikpunkte, aber eine größere, umfassendere Lösung wäre möglicherweise gar nicht fertig geworden. Fun fact: Das SBGG bezieht sich in seinen Paragraphen überhaupt nicht auf trans, inter oder nicht, sondern behandelt den Geschlechtseintrag als - nunja - amtlichen Anredetarif. Mehr nicht. Es ist rein juristisch gedacht völlig egal, warum irgendwer seinen Eintrag und Vornamen ändern will. Guter Kunstgriff, dessentwegen Schutz- und Antidiskriminierungsrechte sowie Anspruch auf medizinischen Leistungen anderswo geregelt werden müssen - sobald wir mal wieder eine progressive, menschenfreundliche Regierung kriegen...
Heisst: Das eigentliche Problem sind nicht TSG oder SBGG, sondern die vielen Gesetze und Verordnungen zum Umgang mit Meldedaten, die sich überhaupt nicht um trans Personen und ihre Belange kümmern. Weder positiv noch negativ, sondern einfach ignorant.
Jetzt werden erst mal sehr viele Daten zusammengeführt aus imaginären "Sicherheitsgründen". Egal ob TSG, §45b oder SBGG: Wenn eins den offiziellen Eintrag ändert / geändert hat, dann ist das mittelfristig immer ein Komplettouting gegenüber so ziemlich jeder Behörde.
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Lavendellöwin
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Re: Wie Trans„Feindlichkeit unsere Familie bedroht | Spiegel (Abo)
Hey..Claudia hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 18:58 Das heißt, wer einen Auszug aus dem Geburtenregister haben möchte sprich Abstammungsurkunde, erhält meinen aktuellen Vornamen inkl. Geschlechtseintrag weiblich.
ich habe damals auch noch nach TSG geändert, aber eben letztes Jahr einen
Registerauszug beim Geburtsstandesamt nachgefordert. Wegen einer Erbschaftsangelegenheit
und mir nicht ganz klar war, ob vielleicht der Notar oder das Nachlassgericht den haben wollen
würden (Schliesslich hatten meine Eltern das Testament mit meinem alten Namen schon vor einer halben Ewigkeit gemacht). Und so hatte ich auch den kompletten Satz Unterlagen nach dem jemand hätte fragen können.
Ob da ein Unterschied besteht oder bestand wenn ich diesen anfordere oder wer anders war mir so
nicht ganz klar. Aber auch nicht so wichtig, bei mir darf jeder wissen wo ich herkomme..
Zudem in meiner alten Geburtsurkunde auch kein zugewiesenes Geschlecht stand, was für mich als Person
die "nicht" genug trans aber auch "nicht" genug inter ist, nicht ganz falsch ist..whatever.
Jedenfalls ist die erste Seite des Auszugs der alte Eintrag und die zweite der fortgeschriebene Eintrag mit dem
Grund der Änderung...
Ja sicher...und wäre ich die USA und würde es durchziehen wollen, alle nach ihren biologischenKnäckebrötchen hat geschrieben: Fr 18. Apr 2025, 18:04 Ich glaube, es ging hier um die Frage: was passiert, wenn ich als Transfrau in die USA einreisen möchte.
Geschlechtern zu ordnen, wäre ich mit einem Pass eben nicht zufrieden sondern würde mir solche Dinge
wie Registerauszüge geben lassen um sicher zu sein, egal von wem, wenn die Person grade an meiner Grenze steht.
Sonst eben keine Einreise für keinen Zweck...
das war im Grundsatz wo mein Gedanke hin ging...wenn paranoid, dann auch bitte richtig
habt es gut, Marie
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.