wenn das Signal auf Fahrt steht, ist das ein Kriterium. Es gibt aber mehr.Sabrina Verena hat geschrieben: So 16. Jun 2024, 14:21
Ich spreche hier von Triebwagen, in denen gerade mal ein Triebwagenführer am Führerstand sitz. und genervte Passagiere fragend auf die Uhr schauen.
Da ist nichts mit Lademeister oder besser Bahnhofsvorsteher, bzw. Bahnsteigwache. Und Zugführer sind dort auch nicht.
Das Gendern bitte hin zu denken, mir ist es zu blöd alles doppelt zu schreiben.
LG Verena
Ein Zug ist abfahrbereit, wenn:
- er vorbereitet ist,
- die Ladearbeiten eingestellt sind,
- die Außentüren zum Aus- oder Einsteigen und - soweit vorgeschrieben - andere
Außentüren geschlossen sind,
- zusätzliche Bedingungen erfüllt sind, die Ihnen Ihr Eisenbahnverkehrsunternehmen
vorgegeben hat, z.B. bei Zügen mit Wirbelstrombremse.
Ein Zug ist vorbereitet, wenn:
die Fahrzeuge ordnungsgemäß gekuppelt sind
die wagentechnische Behandlung ausgeführt ist
die Bremsprobe ausgeführt ist - soweit erforderlich
der Bremszettel erstellt ist, und sich bei dem Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze des Zuges befindet - soweit erforderlich
bei Kleinwagenfahrten im Fahrplan die Bezeichnung "Sperrfahrt KL" angegeben ist
die Zugsignale angebracht sind - TF muss dafür sorgen, dass die Zugsignale am Triebfahrzeug oder am Fahrzeug an der Spitze des Zuges angebracht sind
die Festlegemittel entfernt und Feststellbremsen gelöst sind
die Türsteuerung/Türschließeinrichtung auf Funktion geprüft ist. - soweit erforderlich.
Wenn der Zug also gerade angekommen ist und sofort in der Gegenrichtung zurück fahren soll, müssen halt solche Dinge wie die Bremsprobe ausgeführt werden. Das braucht seine Zeit und ist zwingend nötig. Da kann das Signal gerne schon auf Fahrt stehen...
Die Richtline 408, bzw. das BRW ist da eindeutig.
Grundsatz der Eisenbahn:
Sicherheit vor Pünktlichkeit vor Wirtschaftlichkeit.
Liebe Grüße
Claudia


