Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat
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Anne-Mette
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Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Das Selbstbestimmungsgesetz sollte längst verabschiedet sein. Dann forderte das Innenministerium: Änderungen von Geschlechtseintrag und Namen müssen allen Sicherheitsbehörden gemeldet werden.

queer.de fragt: Ist das wirklich notwendig?

https://www.queer.de/detail.php?article_id=46910
Momo58
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 2 im Thema

Beitrag von Momo58 »

Nicht einmal theoretisch ist es möglich dass Straftäter mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes ihre Identität verschleiern können. Wer den Weg über das zukünftige Selbstbestimmungsgesetz wählt, bekommt wie nach dem alten TSG eine neue Geburtsurkunde, ABER wie bisher auch, bleibt im Geburtenregister der Deadname auf alle Zeiten zementiert. Sicherheitsbehörden können also grundsätzlich bei Straftaten darauf zurück greifen.
Andererseits hatte man/frau nach dem alten TSG einen Gerichtsbeschluss um z.B. den Führerschein ändern zu lassen. Wie soll das nun ohne Gerichtsbeschluss gehen? Hier ist die Weitergabe an bestimmte Behörden doch sinnvoll.
Das Offenbarungsverbot galt auch nach dem alten TSG nicht immer. Ein Beispiel ist der Eintrag einer Eigentumswohnung im Grundbuch. Das alte Grundbuchblatt wird zwar durch ein neues Grundbuchblatt ersetzt, aber bei berechtigtem Interesse Dritter wird das alte Grundbuchblatt wieder reaktiviert, so zumindest nach einem Urteil des BGH. Auch dieses Urteil muss in einem neuen Selbstbestimmungsgesetz berücksichtigt werden. Einfach gesagt würde sonst der Eindruck des Betruges entstehen denn wenn ich als Mann eine Wohnung kaufe, dann meinen Vornamen und mein Geschlecht ändern lasse und später als Frau die Wohnung eines Mannes verkaufen möchte, sorgt das schnell für einen solchen Verdachtsmoment.

Ich denke, dass man die Forderung nach Datenweitergabe nicht pauschal verteufeln sollte. Hier müsste eine genaue Abwägung unter Beteiligung von Experten erfolgen bevor das Selbstbestimmungsgesetz noch vor seiner Einführung zum Rohrkrepierer wird.

Liebe Grüße
Manuela
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Martina-NB
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 3 im Thema

Beitrag von Martina-NB »

Momo58 hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 12:35 einen Gerichtsbeschluss um z.B. den Führerschein ändern zu lassen. Wie soll das nun ohne Gerichtsbeschluss gehen?
Na ich denke mal, man wird mit dem SBG doch schon irgend eine Bescheinigung bekommen über die VÄ/PÄ, Gibt ja 100 nicht-staatliche Stellen, wo man dann den Namen ändern lassen muss. Und ohne Nachweis wird das meist nicht funktionieren. (Jedenfalls nicht bei Banken usw.)

Aber ansonsten hast Du natürlich Recht.
Jaddy
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 4 im Thema

Beitrag von Jaddy »

In den beiden Originalartikel bei Netzpolitik.org sind noch ein paar zusätzliche interessante Links:
https://netzpolitik.org/2023/selbstbest ... tsapparat/
https://netzpolitik.org/2023/selbstbest ... lverdacht/

* Datenweitergabe: Diese sofortige Weitergabe von Änderungen im Melderegisters, also nach bestätigter Änderung im Standesamt, an diese lange Liste von "Sicherheitsbehörden" ist ein Novum, aber meines Wissens schon länger auf der Agenda des Innenministeriums (BMI). Denen sind die bisherigen Laufzeiten zu lang, bis sie es mitbekommen, bzw die Prozedur zu umständlich.

Die Meldebehörden geben heute schon automatisch und sofort alle Änderungen an Steuerbehörde, Kraftfahrtbundesamt ("Flensburg") und Bundeszentralregister ("Führungszeugnis") weiter. Und zwar bei Wohnortwechsel, Heirat, neuem Pass, usw. Ausserdem haben mindestens die Pollzeien, LKAs und BKA automatisierten Durchgriff auf die Melderegister. Bei den Geheimsdiensten würde es mich wundern falls nicht. Vielleicht ist es ihnen einfach zu umständlich, ihre Software anzupassen auf vorherige Vornamen...

Wirklich notwendig ist das also nicht und eigentich auch nicht im SBGG. Ich denke, dass sich a) das BMI, b) Faeser profilieren wollten. Und ein bisschen "wir berücksichtigen jetzt einfach jede noch so abwegige Idee" ist auch darin.

Wenn das BMI alle Änderungen im Melderegister an alle "Sicherheitsbehörden" leiten will, dann sollen sie es in BundesMeldeGesetz schreiben, wo der Rest schon drin steht. Dann betrifft es alle Menschen. Auf den Aufruhr bin ich dann mal gespannt.

Falls das durchkommt werden Datenschützys sicherlich noch mal genau hinschauen, welche Löschfristen für diese Vollübermittlung gesetzt werden und ob die auch eingehalten werden. Meine Infos aus einem hiesigen LKA sagen, dass auch Transferdateien gerne mal irgendwo weggespeichert und inoffiziell langzeitgelagert werden. Könnte ja sein, dass eins die noch mal braucht.

Naja und wie gerade gesehen und in der Vergangenheit schon häufiger vorgekommen sind manche Beamtys etwas sehr sorglos mit der (illegalen) Weitergabe - oder sie stecken absichtlich mit drin in den zumeist rechtsextremen Kreisen. Die "inoffizielle Amtshilfe" - Anruf unter der Hand bei Leuten in anderen Behörden, die eins kennt und die mal eben nachgucken können - statt einer offiziellen Anfrage, sind in den "Sicherheitsbehörden" ebenfalls Usus. Sagt ebenfalls meine Quelle.

* Dokumente ändern: Die Standesämter können eine Änderungsbescheinigung ausstellen. Diese und_oder die neue Geburtsurkunde reichen in der Regel aus. Wer bisher den Gerichtsbeschluss wollte muss eigentlich seit 1.1.2019 sowieso umgestellt haben, denn bei Änderung nach §45b PStG gibt's auch keinen Gerichtsbeschluss.

* Sonstiges: Die Tagesordnung des Bundestages bis zum 22.9. ist online: Kein SBGG bisher. Und eine offizielle Drucksache findet sich auch noch nicht.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 5 im Thema

Beitrag von EmmiMarie »

Martina-NB hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 14:30 Und ohne Nachweis wird das meist nicht funktionieren. (Jedenfalls nicht bei Banken usw.)
Warum meinst du?

Ich habe die meisten Versicherungen einfach nur angeschrieben, eine davon hat einen Nachweis verlangt.
Ansonsten habe ich wirklich nur in ein paar Zeilen darum gebeten und telefonisch nochmal nachgefragt.

Bei meiner Bank war es vor der VÄ/PÄ so, das ich damals meinen Geschäftkundenberater angesprochen habe,
er hat sich in der Rechtsabteilung erkundigt, die haben meinen alten Namen als "Mädchennamen" eingetragen
und alles war gut.

Sicher hilft mir aber auch meine Stimme wenn ich wo anrufe, das hat schon seine Vorteile.

In unserem Unternehmen wird wenn Accounts umgestellt werden, nicht nach dem Grund gefragt.
Das hat etwas mit dem Respekt gegenüber der anfragenden Person zu tun.
Darüber hinaus wurde ja bei der Erstellung des Accounts weder nach einer Geburtsurkunde
noch nach einem Ausweis gefragt, warum sollte man das dann bei einer Umstellung tun?

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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 6 im Thema

Beitrag von Tira »

Martina-NB hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 14:30
Momo58 hat geschrieben: So 10. Sep 2023, 12:35 einen Gerichtsbeschluss um z.B. den Führerschein ändern zu lassen. Wie soll das nun ohne Gerichtsbeschluss gehen?
Na ich denke mal, man wird mit dem SBG doch schon irgend eine Bescheinigung bekommen über die VÄ/PÄ, Gibt ja 100 nicht-staatliche Stellen, wo man dann den Namen ändern lassen muss. Und ohne Nachweis wird das meist nicht funktionieren. (Jedenfalls nicht bei Banken usw.)

Aber ansonsten hast Du natürlich Recht.
Da hat Marie völlig Recht, es geht ohne irgendwelche Nachweise.
Bei Änderungen nach §45b hast du nichts in der Hand, selbst deine Geburtsurkunde ist nachträglich geändert und weist nurnoch deine neue Identität auf. Allerdings gibt es nur für den persönlichen Gebrauch eine Geburtsurkunde in der der Hinweiß auf §45b groß drinsteht. Natürlich gab es so dann häufig Probleme, Banken die den Gerichtsbeschluß forderten ect. Aber da mussten schon viele durch und haben es auch geschafft.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 7 im Thema

Beitrag von AndreaX »

Gerade für Bankgeschäfte, also Eröffnung von Konten, brauchts du ja einen Ausweis.

Ich könnt mir schon vorstellen, dass es da ohne Nachweis auf einen Identitätswechsel zu Problemen kommen kann. Ich würd für diese ganzen anonymen online Banken die Hand nicht ins Feuer legen bei sowas. Die drehen schon gern mal automatisiert Konten zu wenn nur der Verdacht besteht, dass was krummes laufen könnte.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 8 im Thema

Beitrag von Paula »

EmmiMarie hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 13:10 die haben meinen alten Namen als "Mädchennamen" eingetragen
Ist ja eigentlich verqueere Welt, oder?

Aber ist der "Mädchenname" aka "Geburtsname", nicht eigentlich für den Nachnamen vorgesehen??? Oder haben die dort den vollen Namen eingetragen?
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 9 im Thema

Beitrag von AndreaX »

Das wird das einzige Feld in der SAP sein, wo man so was wie "alten Namen" ablegen kann, dass er irgendwo noch gespeichert ist.
Wenn man das denn so will.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 10 im Thema

Beitrag von EmmiMarie »

Paula hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 18:58 Ist ja eigentlich verqueere Welt, oder?

Aber ist der "Mädchenname" aka "Geburtsname", nicht eigentlich für den Nachnamen vorgesehen??? Oder haben die dort den vollen Namen eingetragen?

Hihi..ich habs mal Mädchenname genannt, wie das Feld dort genau heisst, weiss ich auch nicht.

Aber es war genau so, da war der volle Namen eingetragen, einmal habe ich angerufen und zur
Legitimation hat die Mitarbeiterin ausser Geburtsdatum und Anschrift den alten Namen verlangt.


Dabei hat sie kurz gestockt und hat dann trocken gemeint "das kann ja aber gar nicht stimmen, vergessen sie es".

Aber was findest du daran verqueer?
AndreaX hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 19:27 Wenn man das denn so will.
Wollen wollte ich das nicht, aber für ohne VÄ/PÄ war das für mich ein Weg damals den ich gut mittragen konnte.

Um mal auf das Eingangthema zurück zu kommen, es ist mir nicht wichtig ob mein alter Name noch wo steht,
er gehört zu mir und meinem Weg. Das finde kein bisschen schlimm.


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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 11 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Zum Thema "den alten Namen irgendwo abgespeichert" bei Banken o.ä.: Wem das nicht wichtig ist, okay.

Aktuell ist das nach TSG nicht als Regel zulässig und nach dem SBGG-Entwurf auch nicht, weil der alte Name damit quasi offen für alle ist und die Tatsache der Transition auch. Für Melderegister etc gilt nicht ohne Grund eine Sperre.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 12 im Thema

Beitrag von Paula »

EmmiMarie hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 19:43 Aber was findest du daran verqueer?
Dass dein "Jungenname" als "Mädchenname" gespeichert wird und dafür dein "Mädchenname" als regulärer Name...
War nur das Wortspiel.
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 13 im Thema

Beitrag von Lina »

Paula hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 18:58
EmmiMarie hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 13:10 die haben meinen alten Namen als "Mädchennamen" eingetragen
Ist ja eigentlich verqueere Welt, oder?

Aber ist der "Mädchenname" aka "Geburtsname", nicht eigentlich für den Nachnamen vorgesehen??? Oder haben die dort den vollen Namen eingetragen?

So bezeichnen manche meiner schwulen Kunden es auch, wenn sie den Nachnamen des Partners angenommen haben. Es fällt bei mir z.B. auf, wenn sie immer noch eine alte E-Mailadresse benutzen. wo der "Mädchenname" vorkommt.
EmmiMarie
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 14 im Thema

Beitrag von EmmiMarie »

Lina hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 22:49 So bezeichnen manche meiner schwulen Kunden es auch, wenn sie den Nachnamen des Partners angenommen haben.

Ja, so ungefähr kommt das hin, ich kenne auch Jungs die den Nachnamen der Liebsten angenommen haben,
die sagen auch Mädchenname. Trifft es ja auch irgendwie, Männer können ja auch Jungfrau sein, oder, hihi...
Paula hat geschrieben: Mo 11. Sep 2023, 21:40 Dass dein "Jungenname" als "Mädchenname" gespeichert wird und dafür dein "Mädchenname" als regulärer Name...
War nur das Wortspiel.
Mhm..

zu der Zeit war das tatsächlich so, genau. Ich hab schon mal im Vorfeld bevor es dann mein regulärer Name
wurde, angefangen umzustellen, mal abgesehen davon, das eh niemand mehr in meinem Umfeld den alten Namen benutzt hat.
Das hat sich jedes Mal seltsam angefühlt, wenn da ein Brief war oder nach der Person die es nie so richtig
gab gefragt wurde. Damit konnte ich mir selbst was Gutes tun..warum sollte ich das dann nicht machen?

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Lina
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Re: Selbstbestimmungsgesetz: Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat

Post 15 im Thema

Beitrag von Lina »

@Ja, so ungefähr kommt das hin, ich kenne auch Jungs die den Nachnamen der Liebsten angenommen haben,
die sagen auch Mädchenname. Trifft es ja auch irgendwie, Männer können ja auch Jungfrau sein, oder, hihi...


Daran hatte ich auch gar nicht gedacht, aber es stimmt.
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