Ich finde das Urteil des Gerichts und die Positionen von einigen hier sehr problematisch.
Das Gericht urteilte, es stelle keinen Verstoß gegen das Recht im Strafvollzug dar, wenn Leibesvisitationen und die Abgabe von Urin von Männern durchgeführt würden. Das Recht beziehe sich auf das "biologische Geschlecht" eines Menschen.
Unabhängig von der Person bedeutet das, dass trans Menschen im Strafvollzug, da sie ihr "biologisches Geschlecht" nicht ändern können, kein Recht bei Leibesvisitationen haben, dass diese vom gleichen Geschlecht durchgeführt werden.
Zum Thema Sicherheitsgründe stelle ich mir immer die Fragen: Was passiert mit cis Frauen, die Frauen vergewaltigen? Was mit trans Männern, die Männer vergewaltigen? Was mit cis Männern, die Männer vergewaltigen?
Schon bevor die Medien sich auf trans Menschen gestürzt haben, muss es diese Fälle gegeben haben. Und der Strafvollzug muss Möglichkeiten gehabt haben Vergewaltiger:innen vernünftig wegzusperren und die Mithäftlinge keiner Gefahr auszusetzen. Wo ist plötzlich die Kompetenz geblieben, wenn es um trans Menschen geht?