Ich finde eine derartige Vorschrift skandalös und beziehe mich auf diesen Beitrag.
Die Platzierung zwischen dem Recht auf freie Wahl des Berufs und der Unverletzlichkeit der Wohnung ist wohl ein Witz. Wie ein Kuckucksei verbirgt sich eine Dienstverpflichtung zwischen den Grundrechten.Jaddy hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 10:58 Die Wehr- und Dienstpflicht steht im Grundgesetz, im besonders geschützten Bereich der ersten 20 Artikel und dort werden explizit Männer erwähnt. Eine der wenigen und dazu sehr tief im Fundament verankerten, geschlechtlich differenzierten Regelungen und sie gilt noch.
In den Krieg ziehen zu müssen ist doch kein Grundrecht.
Und dann auch noch der explizite Bezug zum Geschlecht? Völlig aus der Zeit gefallen.
Wenn man sich die Entstehungsgeschichte des § 12a anschaut, muss man sich wundern, dass der heute noch Bestand hat:
So wurde das von einer CDU-Politikerin damals begründet.Es kam dem Rechtsausschuß darauf an, dass mit programmatischem Nachdruck im Grundgesetz ausgesprochen wird, dass unsere Auffassung von der Natur und der Bestimmung der Frau einen Dienst mit der Waffe verbietet.
Auch wenn Frauen inzwischen Kriegsdienst mit Waffe leisten dürfen, besteht nach wie vor ein Ungleichgewicht bei der möglichen Dienstverpflichtung. Die ist für Frauen nach wie vor ausgeschlossen.
Die Regelungen widersprechen fundamental dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in § 3:
Die Formulierung ist eindeutig. Da steht nirgendwo etwas zu vermeintlichen Ausnahmen im Kriegsfall.(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wie kann das sein?
Und wo ist der feministische Widerspruch dagegen? Haben sich die üblichen Verdächtigen um Schwarzer seit der Einführung des Paragraphen im Jahr 1956 jemals gegen diese Ungerechtigkeit gewehrt?
Da wirken finstere gesellschaftliche Vorstellungen aus den 50er Jahren bis heute nach, und es wird so getan, als sei das normal?
Im Grunde gehört dieser Paragraph ersatzlos gestrichen und die Pflicht zum Töten von anderen Menschen gleich mit.
LGL