Vicky_Rose hat geschrieben: Di 9. Mai 2023, 14:35
Ich stimme Deinem Statement zu. Die Frage hat für mich zwei Dimensionen, die durch das neue Gesetz angestoßen werden. Erstens die Frage der Wehrgerechtigkeit. Warum werden Frauen anders behandelt als Männer und zweitens die von Dir aufgeworfene Frage der Pflicht zur Kriegsteilnahme. Beides sind hochexplosive Themen. Auch Gründe für die Verzögerung der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes.
Öhm, ich sehe beides in keinem zwingenden Zusammenhang zum SBGG oder Transidentität. Wie ja an anderer Stelle im Entwurf steht: "Eigentlich ändert sich nix".
Schon seit 1981 gilt (meines Wissens), dass trans Personen auch in punkto Wehrflicht nach ihrem eingetragenen Geschlecht behandelt werden.
Das ist ja der "Spass" (Begründung zu -§6, S.42ff).
Rechtlich ändert der Eintrag nur, wie der
Staat dich einsortieren soll (da wo er nach "Geschlecht" unterscheidet). Sonst nichts (Sport, Medizin, etc).
Spätestens mit dem SBGG ist das definitiv so.
Ob Menschen überhaupt zu einer Wehr- oder Dienstpflicht mit oder ohne Waffe herngezogen werden dürfen in einem definierten Ausnahme- aka Spannungs- oder Verteidigungsfall, und ob die Art des Pflichtdienstes nach Geschlecht differenziert werden darf/soll/muss, sind Fragen, die vollkommen unabhängig von Transgeschlechtlichkeit oder der jeweiligen Rechtslage zum Umgang mit trans gestellt und behandelt werden können/müssen.
Das SBGG sagt nur, dass der Staat im Ernstfall deinen zukünftig selbstbestimmbaren Geschlechtseintrag als Kriterium nimmt, wo er dich hinsteckt. Wenn du zum Zeitpunkt der Feststellung des S/V-Falls (2/3 Mehrheit des Bundestags) männlich eingetragen bist und nicht in der "Probezeit", dann sollst du möglicherweise Dienst mit Waffe machen. Wenn du keine Waffe willst, kannst du verweigern. Mehr Optionen gibt es nicht. Und wenn du weiblich eingetragen bist, kannst du zum Sanitätsdienst herangezogen werden (Art.12a(3) GG) - ich nicht. Mich und alle anderen mit nichtbinärem Eintrag könnten sie aber nach Absatz Art.12a(6)GG verpflichten, weiter in meinem Job zu bleiben... Ob das im Ernstfall alles buchstaben- und gesetzestreu abläuft und du ggf gegen einen falschen Bescheid erfolgreich klagen kannst, überlasse ich deiner Phantasie. Meine Vermutung: Die feine Differenzierung nach Personenstandsregister ist dann ebensowenig wert, wie die neue Geburtsurkunde am Eingang des Saunaclubs.
Anyway: Diese Überlegungen sind definitiv kein Grund, das SBGG zu verzögern.
Wie gesagt (auch im Entwurf) ändert sich nur das Verwaltungsverfahren ("wie"), aber weder das "was", noch die Folgen.
Disclaimer: Ich bin kein rechtsgelehrtes Wesen. Ich kann nur gut mit formalen Spezifikationen.