Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz
Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz - # 11

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Patricia
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 151 im Thema

Beitrag von Patricia »

Hallo ihr Lieben,
§45b PStG geht aus einem ganz einfachem Grund nicht: Der Bundesgerichtshof hat leider am 22. April 2020 in einem Leitsatzurteil entschieden, dass dieser Paragraph nur für intersexuelle Menschen gilt. Ich zittiere:
Der Anwendungsbereich der §§ 45 b, 22 Abs. 3 PStG ist auf Personen beschränkt, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Personen mit lediglich empfundener Intersexualität sind hiervon nicht erfasst.
Hinzu kommt, dass bei ersatzlosem Wegfall des §5 TSG (Offenbarungsverbot) jegliche rechtliche Basis für das Umschreiben der Zeugnisse etc. wegfallen würde.

Und ja ich weiß, dass einige die Dokumente auch ohne TSG umschreiben, aber es sind definitiv nicht alle Firmen und Institutionen, die uns da gerne entgegenkommen.

Also muss da eigentlich ein neues Gesetz her, das das regelt. Das Selbstbestimmungsgesetz soll zudem das Offenbarungsverbot zu unseren Gunsten etwas verschärfen.

LG
Patricia
Claudia-67
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 152 im Thema

Beitrag von Claudia-67 »

Hallo allerseits,
Patricia_cgn hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 20:33
Der Anwendungsbereich der §§ 45 b, 22 Abs. 3 PStG ist auf Personen beschränkt, die körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Personen mit lediglich empfundener Intersexualität sind hiervon nicht erfasst.
Wie ordnet man eine Person einem Geschlecht zu?
Männliches Geschlechtsteil ohne Funktion, ggf. Brüste, Testosteronwert niedrig, also im weiblichen Bereich, Östrogen im weiblichen Bereich.
Was ist das? Mann oder Frau oder was sonst?

Ich bin körperlich nur unten um Schritt derzeit noch optisch (!!!) männlich. Das Ding dient nur noch zum Pullern, ist aus sexueller Sicht tot. Brüste, wenn auch klein, habe ich. Dazu Werte für Testosteron und Östrogen, die definitiv weiblich sind.
Die Bescheinigung für den 45b gibt es erst, wenn man Hormone nimmt und somit die oben genannte Dinge gelten.
Wie gesagt, der Endo hätte kein Problem damit, wenn ihn jemand verklagt...

Die Zeugnisse habe ich umgeschrieben bekommen, bis auf das Arbeitszeugnis von einem transfeindlichen ex Chef.

Liebe Grüße
Claudia
Jasmine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 153 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Vicky_Rose hat geschrieben: Do 22. Sep 2022, 16:01 Ich habe noch einen Nachtrag: die AfD hat im Bundestag am 06.09.2022 eine kleine Anfrage gestartet. Auf die Antwort bin ich gespannt.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/032/2003264.pdf
Die Anfrage der AfD wie viele andere Anfragen dieser Partei halte ich nur für ein Störfeuer das die politische Arbeit lähmen soll. Das Gesellschaftsbild der AfD und anderer rechter Gruppierungen möchte ich nicht. Ich warte u.a. mal die Wahl in Italien ab.
Liebe Grüße Jasmine
Patricia
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 154 im Thema

Beitrag von Patricia »

Liebe Claudia,
woran zwischen Männlein und Weiblein unterschieden wird mag und will ich nicht beurteilen. Es geht mir auch gar nicht darum. Ich habe lediglich gezeigt warum 45b nicht nutzbar ist.
  • Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind so gut wie unanfechtbar. Vermutlich wäre eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die einzige Möglichkeit, sofern das BVerfG sie annimmt.
  • PStG ist ein zustimmungspflichtiges Gesetz, muss also durch den Bundesrat genehmigt werden
  • Das geplante Selbstbestimmungsgesetz soll nicht in Länderangelegenheiten eingreifen und wäre somit nicht zustimmungspflichtig
  • Die Kopplung des 45b an geschlechtsangleichende Maßnahmen würde gegen das Urteil des BVerfG von 2011 verstossen. Dort wurden die medizinische und rechtliche Transition voneinander entkoppelt, da diese Kopplung gegen §2 GG verstößt.
  • Und letztendlich, was ist mit Personen die nur eine rechtliche Transition anstreben? Aus welchen Gründen auch immer? Diese würden dann ausgeschlossen werden
Was Arbeitszeugnisse angeht, so muss ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nach der Namensänderung nach dem TSG ändern. Da gibt es Urteile dazu. Das wäre definitiv einklagbar. Fällt das Offenbarungsverbot ersatzlos weg, wären diese Urteile vermutlich nicht mehr anwendbar.

Es geht mir gar nicht darum, ob §45b gut oder schlecht ist, es ist eine reine Beurteilung nach meinem rechtlichem Verständnis, warum es nicht möglich ist den Paragraphen für uns zu verwenden.

LG
Patricia

Nur mal so als Nebenfakt: Es ist möglich Testo im unteren weiblichen Bereich zu haben, Estradiol im Weiblichen und trotzdem funktioniert das "Ding". Es ist selten und dennoch möglich. Was wäre in so einem Fall?
Vicky_Rose
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 155 im Thema

Beitrag von Vicky_Rose »

Jasmine hat geschrieben: Fr 23. Sep 2022, 07:30 andere Anfragen dieser Partei halte ich nur für ein Störfeuer das die politische Arbeit lähmen soll.
Das gilt für alle Anfragen, egal von welcher Partei. Hiermit sollen die Parteien auf Aussagen festgenagelt werden. Deswegen sind die Antworten nicht weniger interessant. Nicht nur was gesagt wird, sondern auch wie es gesagt wird und was nicht gesagt wird.
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
Nico
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 156 im Thema

Beitrag von Nico »

Wie schon erwartet verzögert sich alles :cry:

https://www.queer.de/detail.php?article_id=43400
LG Nico
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Susi T
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 157 im Thema

Beitrag von Susi T »

Hallo,
ja das sieht sogar schlimmer als verschieben aus. Mit 2022 hat glaub ich niemand gerechnet, aber die Möglichkeit 2023 sehe ich auch kaum noch. Werd mich wohl selber mal mit dem Gedanken anfreunden müssen, das ich doch meine Fühler ausstrecken muss. Gefällt mir gar nicht, aber Prozesskostenbeihilfe sollte ich eigentlich bekommen und mit den Gutachtern muss ich schauen, wie es hier in der Pfalz läuft. Da leider spätestens bei GaOP das Gutachterthema oft hochkommt und ich bezweifel das ein Selbstbestimmungsgesetz das ändert, würde eh sowas Thema werden. Ob sich das jemals ändert? Nicht in einem für mich relevanten Zeitrahmen. Shit happens, schön wäre es gewesen, aber läßt sich nicht ändern^^
Schönen 3. Oktober und liebe Grüße, Tira (flo)
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 158 im Thema

Beitrag von Claudia-67 »

Tira hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 13:55
Da leider spätestens bei GaOP das Gutachterthema oft hochkommt und ich bezweifel das ein Selbstbestimmungsgesetz das ändert, würde eh sowas Thema werden.
Wieso soll das Thema bei der GaOP hoch kommen?
Ich brauchte ein Indikationsschreiben meines Psycho, sowie medizinische Unterlagen.
Da war kein Gutachter nötig.

Die Kostenübernahme hat die AOK nordwest in einer Woche durchgewunken, sogar ohne den MDK zu konsultieren.

Liebe Grüße
Claudia
Patricia
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 159 im Thema

Beitrag von Patricia »

Claudia-67 hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 14:50
Wieso soll das Thema bei der GaOP hoch kommen?
Einige der Operateure verlangen mindestens ein Gutachten der VäPä oder ein gleichwertiges Gutachten. Sonst operieren sie nicht.

LG
Patricia
Claudia-67
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 160 im Thema

Beitrag von Claudia-67 »

Hallo Patrica,

Für die AOK nordwest reicht ein einfacher Nachweis aus, dass ich die Vä/Pä habe. Damit habe ich innerhalb einer Woche die Kostenzusage bekommen. Die gilt für alle Kliniken in Deutschland.

Die Uniklinik Essen wollte für die Aufnahme auf die Warteliste nur die Kostenzusage und die Indikation vom Psycho. Was Morath&Schöll braucht, muss ich noch klären.

Liebe Grüße
Claudia
Aria
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 161 im Thema

Beitrag von Aria »

Claudia-67 hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 16:40 Für die AOK nordwest reicht ein einfacher Nachweis aus
Und wie sah der aus?
¡no lamento nada!
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 162 im Thema

Beitrag von Claudia-67 »

Hallo Aria,
Aria hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 16:57
Claudia-67 hat geschrieben: Mo 3. Okt 2022, 16:40 Für die AOK nordwest reicht ein einfacher Nachweis aus
Und wie sah der aus?
eine "Bescheinigung über Änderungen von Angaben im Geburtsregister", so der Titel der Bescheinigung.
Unten Dienstsiegel der Standesbeamtin und gut ist.

Also alles entspannt. Wie es woanders geregelt ist, weiß ich nicht, aber es hat jedenfalls geklappt.

Liebe Grüße
Claudia
Jasmine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 163 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Ich habe heute per Mail (8) ein paar Bundespolitiker und Kommunalpolitiker angeschrieben. Ich will mich nicht mit schwammigen Aussagen zufrieden geben. Insbesondere wenn ich in der Vergangenheit mit ansehen musste wie schnell Gesetze verabschiedet wurden. Die Aussage "soll im nächsten ..." lasse ich dabei nicht gelten. Vor allem ist der Versuch das Selbstbestimmungsgesetz permanent zu zerreden wenig zielführend. Deutschland sollte sich mal an den Ländern messen, die Politik besser können. Deutschland hat die Gelegenheit zu zeigen das etwas verändert werden kann und Zeichen in Europa setzen. Auch die Aussage: "Es dauert halt so lange, ist halt so" ist nicht akzeptabel. Vielmehr sollte sich Deutschland oder die Regierung im digitalen Zeitalter nicht mehr mit veralteten Strukturen herausreden. Auch die Ausrede: "ja in anderen Ländern würde es dir ja noch schlechter gehen" ist ein trauriges Beispiel. Deutschland sollte sich nicht an den Ländern messen wo es schlechter geht, sondern an den Ländern wo es besser geht.
Es wird nur diskutiert und diskutiert und zerredet und ich will nicht den 50sten Geburtstag des TSG feiern.
Liebe Grüße Jasmine
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 164 im Thema

Beitrag von Blossom »

Jasmine hat geschrieben: Di 4. Okt 2022, 10:05 Es wird nur diskutiert und diskutiert und zerredet und ich will nicht den 50sten Geburtstag des TSG feiern.
Ich will ja nicht unken, aber stell' dich besser darauf ein, damit du an diesem Tag nicht gar so enttäuscht bist. Und solltest du von den Angeschriebenen tatsächlich eine Antwort erhalten, so wird sie definitiv ebenso schwammig ausfallen, wie die, mit denen du dich nicht zufrieden geben möchtest. Denn klare Antworten haben den Nachteil, später daran gemessen zu werden.
»Jeder hat in seinem Leben Menschen um sich, die schwul, lesbisch, transgender oder bisexuell sind.
Sie wollen es vielleicht nicht zugeben, aber ich garantiere, sie kennen jemanden.«
Billie Jean King (*1943)
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Re: Fahrplan Selbstbestimmungsgesetz

Post 165 im Thema

Beitrag von conny »

Zumal einzelne Politiker keinen Einfluß auf den zeitlichen Verfahrensablauf haben, das sollte man bei den Antworten fairerweise berücksichtigen.
Jasmine hat geschrieben: Di 4. Okt 2022, 10:05 Insbesondere wenn ich in der Vergangenheit mit ansehen musste wie schnell Gesetze verabschiedet wurden.
Hier hatten aber alle zur Mehrheit notwenigen Verfahrensbeteiligten eine einheitliche Meinung, und aus außergewöhnlichen Gründen, bzw. in Ausnahmesituationen eine besondere Eilbedürftigkeit gesehen. Leider geht dabei manchmal auch Schnelligkeit vor Qualität.
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