dgti-Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises geltend
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Anne-Mette
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dgti„Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test„, Impf„ oder Genesenennachweises geltend

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Wir freuen uns, dass auch in Hamburg der dgti-Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises gilt:

"Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen können Test-, Impf- oder Genesenennachweise mit Personalien vorlegen, die nicht mit den Angaben in ihren amtlichen Ausweisdokumenten, zum Beispiel dem Personalausweis übereinstimmen. Hierfür wird trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen durch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (dgti e.V.) ein sogenannter Ergänzungsausweis ausgestellt, der bei einer Identitätskontrolle vorgelegt werden kann. Der Ergänzungsausweis der dgti e. V. kann von trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen zusätzlich zu amtlichen Ausweisdokumenten vorgelegt werden. Er gilt in diesem Sinne ebenfalls als erforderlicher Nachweis und ermöglicht den ldentitätsabgleich."

In den Corona-Eindämmungsverordnungen ist der Text nicht zu finden, sondern in den beigefügten Auslegungshilfen auf Seite 6 in diesem PDF: auslegungshilfe der verordnung zur | Transparenzportal Hamburg
Wir hoffen, dass der Text in Zukunft leicht zugänglich unter den FAQs der Corona-Verordnung auftauchen wird.

Bis dahin: Gern weitersagen!

Herzliche Grüße von Lara und K*
Jaddy
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Re: dgti„Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test„, Impf„ oder Genesenennachweises geltend

Post 2 im Thema

Beitrag von Jaddy »

So sieht der Abschnitt aus, S.6 von 169(!):
Bildschirmfoto 2022-04-12 um 15.45.33.png
Und hier ist er zu finden:
https://suche.transparenz.hamburg.de/da ... ov-02-2022

PDF: https://daten.transparenz.hamburg.de/Da ... 06-10-.pdf (78MB!)
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Cybill
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Re: dgti„Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test„, Impf„ oder Genesenennachweises geltend

Post 3 im Thema

Beitrag von Cybill »

Ein Tipp aus der Praxis:

Verlasst Euch nicht darauf. Der EA SOLLTE zumindest den Vollzugsbehörden bekannt sein. Ist es auch da nicht überall. Ganz zu schweigen von privaten Sicherheitsunternehmen.

Eure Spaßbremse

Cybill
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!

Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
Karla
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Re: dgti„Ergänzungsausweis offiziell bei der Vorlage eines Test„, Impf„ oder Genesenennachweises geltend

Post 4 im Thema

Beitrag von Karla »

dgti-Ausweis hab ich NICHT:
scheitert bisher am Aufwand für Visagistin, Traumfrisur,...
...die knapp 20 € für den Ausweis wären ja kein Problem...

Das Sozialministerium hier in Stuttgart hat mir das Zertifikat auch so auf "Karla" umgeschrieben
(der umgekehrte Weg ging ja auch... ...als ich meine Booster-Impfung plötzlich nachweisen mußte)
2G kann ich damit nachweisen, mehr wollte kaum jemand sehen in letzter Zeit

bisher wurde mein Perso eher auf Vorhandensein kontrolliert, genau angeschaut hat den eigentlich keiner!

Einfach machen!

(Für Notfälle hab ich die Zertifikate meines "Zwillingsbruders" incl. seiner 4-fach-Impfung halt auch auf dem Handy: 2G+)

LG Karla
Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
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