Bundestag: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
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Bundestag: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
Inneres und Heimat/Antwort
Über die Nutzung der "Dritten Option" im Geburtenregister berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29911) auf eine Kleine Anfrage der AfD.Fraktion (19/29242). 'Danach hat das Bundesinnenministerium dazu im vergangenen Oktober eine Umfrage bei den für die Ausführung des Personenstandsgesetzes zuständigen Ländern durchgeführt. Ziel war es den Angaben zufolge, erste Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der mit dem "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" vom 18. Dezember 2018 neu geschaffenen Eintragungsmöglichkeiten in den Personenstandsregistern zu ermitteln. Stichtag für diese Abfrage war laut Vorlage der 30. September vergangenen Jahres.
Nach dem Ergebnis dieser Umfrage hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Stichtag 394 Personen eine Erklärung abgegeben, nach der die Eintragung "divers" lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll, wie die Bundesregierung ausführt. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Ländern sei eine exakte Aufschlüsselung beider Fallgruppen nicht möglich gewesen, so dass sie zusammengefasst worden seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass in etwa 70 Prozent der Fälle, das heißt von zirka 275 Personen, die Eintragung "divers" gewählt wurde.
In 1.191 Fällen zielte die Erklärung laut Bundesregierung auf den Wechsel zwischen den Eintragungen "männlich" und "weiblich" beziehungsweise umgekehrt. Zudem sei dem Umfrageergebnis zufolge in dem maßgeblichen Zeitraum bei 19 Neugeborenen die Eintragung "divers" gewählt und in elf Fällen der Geschlechtseintrag offengelassen worden.
Über die Nutzung der "Dritten Option" im Geburtenregister berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29911) auf eine Kleine Anfrage der AfD.Fraktion (19/29242). 'Danach hat das Bundesinnenministerium dazu im vergangenen Oktober eine Umfrage bei den für die Ausführung des Personenstandsgesetzes zuständigen Ländern durchgeführt. Ziel war es den Angaben zufolge, erste Erkenntnisse zur Inanspruchnahme der mit dem "Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben" vom 18. Dezember 2018 neu geschaffenen Eintragungsmöglichkeiten in den Personenstandsregistern zu ermitteln. Stichtag für diese Abfrage war laut Vorlage der 30. September vergangenen Jahres.
Nach dem Ergebnis dieser Umfrage hatten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Stichtag 394 Personen eine Erklärung abgegeben, nach der die Eintragung "divers" lauten oder der Geschlechtseintrag gestrichen werden soll, wie die Bundesregierung ausführt. Aufgrund der Rückmeldungen aus den Ländern sei eine exakte Aufschlüsselung beider Fallgruppen nicht möglich gewesen, so dass sie zusammengefasst worden seien. Es könne davon ausgegangen werden, dass in etwa 70 Prozent der Fälle, das heißt von zirka 275 Personen, die Eintragung "divers" gewählt wurde.
In 1.191 Fällen zielte die Erklärung laut Bundesregierung auf den Wechsel zwischen den Eintragungen "männlich" und "weiblich" beziehungsweise umgekehrt. Zudem sei dem Umfrageergebnis zufolge in dem maßgeblichen Zeitraum bei 19 Neugeborenen die Eintragung "divers" gewählt und in elf Fällen der Geschlechtseintrag offengelassen worden.
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Re: Bundestag: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
Die AfD fragt doch tatsächlich, ob es Menschen gibt, die damit einverstanden sind, daß an ihnen als Kind "rumgeschnibbelt" wurde!!!
Selbst wenn nur 1 Kind vor Verstümmelung bewahrt wird, hat sich die Sache gelohnt!
An den 19 + 11 Neugeborenen wird Gott sei Dank wohl nicht ungefragt rumoperiert!
Wie gut ein intersexuelles Kind sich mit Rückendeckung der Familie behaupten kann, zeigt:
viewtopic.php?f=59&t=22208
Hoffentlich spricht sich das rum! Störfaktor sind dann nur noch Leute mit ewiggestrigem, heteronormativen Weltbild wie die Verfasser der kleinen Anfrage: setzen, 6!!!
Für oder gegen Angleichungen in die eine oder andere Richtung muß sich mensch bewußt entscheiden dürfen!
LG Elly
Selbst wenn nur 1 Kind vor Verstümmelung bewahrt wird, hat sich die Sache gelohnt!
An den 19 + 11 Neugeborenen wird Gott sei Dank wohl nicht ungefragt rumoperiert!
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Hoffentlich spricht sich das rum! Störfaktor sind dann nur noch Leute mit ewiggestrigem, heteronormativen Weltbild wie die Verfasser der kleinen Anfrage: setzen, 6!!!
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Ein Leben ohne Möps(chen) ist möglich, aber sinnlos. (frei nach Loriot)
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Re: Bundestag: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
Zu den 1191 binären Wechseln eine Anmerkung. Da sind sicherlich auch etliche trans Personen bei, die eine §45b Abkürzung statt TSG genommen haben. Aber! Soweit ich mitbekommen habe, streben auch intergeschlechtliche Menschen aus unterschiedlichen Gründen nicht unbedingt einen "divers" Eintrag an. Zum einen bedeutet er quasi immer ein Zwangs-Coming-Out als exotisches Wesen, ggf auch retraumatisierend. Zum anderen ist die Quote an binärem Geschlechtsempfinden vermutlich ebenso hoch wie bei dyadischen Menschen. Nur dass eben nach der Geburt falsch zugeschrieben wurde.
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Re: Bundestag: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
Grundsätzlich finde ich die veröffentlichten Zahlen schon interessant, zumal es ja in dem Bereich bisher an verlässlichen Daten gemangelt hat. Zu den weiterhin bestehenden Unschärfen hat Jaddy bereits was geschrieben.
Den Anlass der Veröffentlichung halte ich für unschön. Wieso sind solche Daten nicht einfach öffentlich und bieten somit für bestimmte Kreise eine Möglichkeit, im Rahmen einer kleinen Anfrage ihre Agenda voranzutreiben?
LGL
Den Anlass der Veröffentlichung halte ich für unschön. Wieso sind solche Daten nicht einfach öffentlich und bieten somit für bestimmte Kreise eine Möglichkeit, im Rahmen einer kleinen Anfrage ihre Agenda voranzutreiben?
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Blaise Pascal
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Re: Bundestag: Nutzung der Dritten Option im Geburtenregister
In diesem konkreten Fall liegt es daran, dass die Standesämter keine Berichtspflicht über diese Vorgänge haben. D.h. die Ämter führen vielleicht intern eine Strichliste, aber das wäre ein interner Mehraufwand. Ob die Änderungen nachträglich aus den Daten ermittelt werden können, weiss ich nicht. Die meisten Standesämter verwenden die Software einer bestimmten Firma.Lana hat geschrieben: Di 1. Jun 2021, 13:56Wieso sind solche Daten nicht einfach öffentlich und bieten somit für bestimmte Kreise eine Möglichkeit, im Rahmen einer kleinen Anfrage ihre Agenda voranzutreiben?
Dann sind die Standesämter dem jeweiligen Landesinnenministerien unterstellt. Und die Landesinnenministerien wiederum dem BMI. Aber auf Landes- und Bundesebene gibt es meines Wissens auch keine Pflicht zur Erfassung. Und was nicht vorgeschrieben ist, wird auch nicht gemacht.
Deshalb die Umfrage des BMI. Die Antwort des BMI liefert keine Angaben über die Qualität der Daten. Also wie viele Länder haben geantwortet, wie viele Ämter hatten Zahlen geliefert, usw. Die Angaben in der Antwort sind also Mindestzahlen.