Arbeitsvertrag
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Marlin
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Arbeitsvertrag

Post 1 im Thema

Beitrag von Marlin »

Hallo zusammen,

meine Vä/Pä liegt nun schon eine Weile zurück und ich lebe ganz normal als Frau. Auch bei meiner Arbeit werde ich korrekt angesprochen und die letzten Änderungen am Arbeitsvertrag (Teilzeit, Beförderung, Gehaltserhöhung) wurden auf meinen neuen Namen ausgestellt. Ich habe nun meinen Arbeitgeber angesprochen, dass mein ursprünglicher Arbeitsvertrag, auf den sämtliche Änderungen basieren, doch bitte auf meinen neuen Namen ausgestellt werden soll. Der lehnt das ab.

Die Begründung:
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass der § 5 Abs. 1 TSG keinen Anspruch auf Änderung von Verträgen / Urkunden in der Personalakte gewährt.

Um es transparenter zu machen, führe ich das nachfolgend gern etwas weiter aus:

Auch wenn anzunehmen ist, dass die Personalakte mit ihrem derzeitigen Inhalt die Geschlechtsumwandlung und die damit verbundene Namensänderung offenbart, so ist dies „hinzunehmen“, weil nach der Vorschrift die Offenbarung ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein überwiegendes rechtliches Interesse darin besteht, die Personalakte mit den bisherigen Inhalt weiter zu führen.

Die Personalakte ist Grundlage und Voraussetzung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit einer effizienten Personalarbeit. Dies erfordert, dass die Personalakte vollständig und richtig ist.

Der Grundsatz der Vollständigkeit besagt, dass die Personalakte ein möglichst vollständiges Bild von der Persönlichkeit und ein zutreffendes Bild der Entstehung und Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses geben soll. Personalakten sind deshalb nach dem Grundsatz der Offenheit und Richtigkeit (Wahrheit) zu führen. Dem Zweck der Personalakte würde es zuwiderlaufen, wenn die bisherigen Verträge mit Originaldatum aus der Akte entfernt und neu aufgesetzt mit dem ursprünglichen Datum wieder hinzugefügt würden.

Deine Personalakte enthält eine Vielzahl von Unterlagen aus der Vergangenheit (also nicht nur die bisherigen Arbeitsverträge), die mit deinem früheren Vornamen bezeichnet sind.

Darunter befinden sich auch Dokumente, die wir gar nicht ausgestellt haben und zu deren Änderung wir nicht befugt sind. Es wäre damit nicht möglich (und das hatte ich deiner Anfrage nach auch gar so nicht verstanden), sämtliche Spuren aus der Personalakte zu entfernen, die auf die frühere Identität hinweisen. Ein Austausch sämtlicher Dokumente wäre im Übrigen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und würde schließlich dem Zweck der Personalakte, die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses von seiner Begründung bis (hoffentlich) zum Ruhestand nachvollziehbar darzustellen, nicht mehr gerecht werden.

Daher hoffe ich auf dein Verständnis, dass wir die in deiner Beschäftigungshistorie bestehenden Verträge nicht umschreiben. In allen aktuellen Dokumenten sowie auch im Personalmanagementsystem verwenden wir ja selbstverständlich deinen aktuellen Namen.
Ich bin eigentlich mit meinem Arbeitgeber sehr zufrieden. Nur bin ich von dieser Haltung etwas enttäuscht. Ist diese Begründung rechtlich korrekt? Auch in Hinsicht auf das Offenbarungsverbot?

Vielen Dank schon mal für eure Einschätzung.

LG
Marlin
Zuletzt geändert von Marlin am Do 20. Aug 2020, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
MiriamR
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Re: Arbeitsvetrag

Post 2 im Thema

Beitrag von MiriamR »

Hallo Marlin.

Ich denke Dein Arbeitgeber handelt da Richtig.


Nehmen wir einmal an, Du hast in Deinem früheren Leben einen Urlaubsantrag gestellt, Handschriftlich und Unterschrieben.
Mit Deinem alten Namen.

Den kann Dein AG nicht ändern....das wäre Urkundenfälschung. Und auch ältere Vereinbarungen mit Deinem AG, die Du mit Deinem alten Namen unterschriebn hast können nicht geändert werden, Urkundenfälschung.

Wenn jemand heiratet und den Namen des Ehepartners annimmt, wird die Namensänderung zwar in der Personalakte festgehalten, aber Du kannst doch nicht die gesammte Akte neu schreiben lassen. Inkl. Arbeitsvertrag.
Ausserdem, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des AV, existierte die Person ja nicht. Und da der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Akte wahrheitsgetreu zu führen, wird das nicht passieren.
Dazu kommen ja sämtliche Steuerunterlagen....Lohnabrechnungen....Nachweise über Qualifikationen, meist von Dienstleistern erstellt.....überall steht Dein alter Name drauf. Und nun versuch mal das Finanzamt zu bewegen, Deine Steuerunterlagen von vor 10 Jahren auf einen anderen Namen umzuschreiben....


weiblichste Grüße

Miriam
Have fun.....always.
Jaddy
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Re: Arbeitsvetrag

Post 3 im Thema

Beitrag von Jaddy »

MiriamR hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 20:32Urkundenfälschung
Das ist in der Praxis wohl nicht so. Zum einen sind das keine Urkunden (Disclaimer: IANAL ). Zum anderen gibt es im trans Bereich ganz selbstverständlich umgeschriebene Zeugnisse bis zurück zum Abi, neue Promotionsurkunden, Arbeitsverträge, Leistungsnachweise und vorab geänderte Namen in Berufsschulen und Unis, usw.

D.h. schon ohne offizielle Namensänderung können firmenintern andere Namen verwendet werden, zum Beispiel in schriftlicher Kommunikation, E-Mail, Dienstplänen, usw. Nur das Finanzamt, da hast Du zum Teil Recht, darf erst nach erfolgter Änderung beim Standesamt ändern und muss sogar.

Wie genau das mit dem Datum auf den neuen/geänderten Schreiben aussieht, weiss ich nicht genau. Ich könnte mich aber mal bei https://trans-recht.de/  schlau machen. Das auch als Tipp für Marlin.
Sabrina Verena
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Re: Arbeitsvertrag

Post 4 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Marlin hat geschrieben: Do 20. Aug 2020, 20:00 Hallo zusammen,

meine Vä/Pä liegt nun schon eine Weile zurück und ich lebe ganz normal als Frau. Auch bei meiner Arbeit werde ich korrekt angesprochen und die letzten Änderungen am Arbeitsvertrag (Teilzeit, Beförderung, Gehaltserhöhung) wurden auf meinen neuen Namen ausgestellt. Ich habe nun meinen Arbeitgeber angesprochen, dass mein ursprünglicher Arbeitsvertrag, auf den sämtliche Änderungen basieren, doch bitte auf meinen neuen Namen ausgestellt werden soll. Der lehnt das ab.

Die Begründung:
Tatsächlich scheint es so zu sein, dass der § 5 Abs. 1 TSG keinen Anspruch auf Änderung von Verträgen / Urkunden in der Personalakte gewährt.

Um es transparenter zu machen, führe ich das nachfolgend gern etwas weiter aus:

Auch wenn anzunehmen ist, dass die Personalakte mit ihrem derzeitigen Inhalt die Geschlechtsumwandlung und die damit verbundene Namensänderung offenbart, so ist dies „hinzunehmen“, weil nach der Vorschrift die Offenbarung ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein überwiegendes rechtliches Interesse darin besteht, die Personalakte mit den bisherigen Inhalt weiter zu führen.

Die Personalakte ist Grundlage und Voraussetzung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit einer effizienten Personalarbeit. Dies erfordert, dass die Personalakte vollständig und richtig ist.

Der Grundsatz der Vollständigkeit besagt, dass die Personalakte ein möglichst vollständiges Bild von der Persönlichkeit und ein zutreffendes Bild der Entstehung und Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses geben soll. Personalakten sind deshalb nach dem Grundsatz der Offenheit und Richtigkeit (Wahrheit) zu führen. Dem Zweck der Personalakte würde es zuwiderlaufen, wenn die bisherigen Verträge mit Originaldatum aus der Akte entfernt und neu aufgesetzt mit dem ursprünglichen Datum wieder hinzugefügt würden.

Deine Personalakte enthält eine Vielzahl von Unterlagen aus der Vergangenheit (also nicht nur die bisherigen Arbeitsverträge), die mit deinem früheren Vornamen bezeichnet sind.

Darunter befinden sich auch Dokumente, die wir gar nicht ausgestellt haben und zu deren Änderung wir nicht befugt sind. Es wäre damit nicht möglich (und das hatte ich deiner Anfrage nach auch gar so nicht verstanden), sämtliche Spuren aus der Personalakte zu entfernen, die auf die frühere Identität hinweisen. Ein Austausch sämtlicher Dokumente wäre im Übrigen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und würde schließlich dem Zweck der Personalakte, die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses von seiner Begründung bis (hoffentlich) zum Ruhestand nachvollziehbar darzustellen, nicht mehr gerecht werden.

Daher hoffe ich auf dein Verständnis, dass wir die in deiner Beschäftigungshistorie bestehenden Verträge nicht umschreiben. In allen aktuellen Dokumenten sowie auch im Personalmanagementsystem verwenden wir ja selbstverständlich deinen aktuellen Namen.
Ich bin eigentlich mit meinem Arbeitgeber sehr zufrieden. Nur bin ich von dieser Haltung etwas enttäuscht. Ist diese Begründung rechtlich korrekt? Auch in Hinsicht auf das Offenbarungsverbot?

Vielen Dank schon mal für eure Einschätzung.

LG
Marlin
Hallo!
Ich finde das Schreiben durchaus plausibel und auch sehr nett.
Außerdem, soviel Leute haben doch sowieso kein Zugang zu der Akte.
Die Offenbarung hält sich also in Grenzen.
Bei Denen, die Deine Vergangeheit kennen, spielt es ohnehin keine Rolle.
Im Übrigen, brauchst Du Dich doch Deiner Vergangenheit nicht zu schämen, auch wenn Du unter Ihr gelitten hast nicht.
Vielmehr bestätigt sie doch, dass Dein Weg und Deine Entscheidung richtig war.
Auch ich hoffe, dass Du bis zum Ruhestand bei Deinem Arbeitgeber bleiben darfst.
Was den Arbeitsvertrag selber betrifft könntet Ihr Euch aber auf einen Neuen verständigen.
Der Alte würde dann gekündigt.
Das ist ähnlich wie beim Verlängern von befristetn Verträgen nur eben dann mit dem neuen Namen.
Wenn Euch Beiden an ein Fortbestand der Zusammenarbeit liegt, könnt Ihr Euch ja rechtlich beraten lassen.
Alles Gute für Dein weiteren Weg.
LG VerenaWas
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NikolaAusR
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Re: Arbeitsvertrag

Post 5 im Thema

Beitrag von NikolaAusR »

Hallo Marlin,

ich entsinne mich dunkel an den Tenor einer Entscheidung der Unteren Gerichtsbarkeit, dass eine Handhabung, wie sie dein AG durchführt, im Grunde hinzunehmen sei.
Jedoch war der Zugriff auf die 'alten' Unterlagen, um Par. 5 TSG gerecht zu werden, auf einen engen Personenkreis zu beschränken.

Eine Fundstelle hab ich aber leider nicht.
Dass es ichs gelesen hab dürfte so ca. fünf Jahre her sein.

In jüngerer Zeit gab es, im Grunde mit den selben einschränkeden Bestimmungen, die Entscheidung des BGH in Sachen Grundbucheintrag:
Hinweis:
Bei mir ists wie bei Jaddy
IANAL

Liebe Grüße

Nikola
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Klar definier ich mich binär :-)
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Re: Arbeitsvertrag

Post 6 im Thema

Beitrag von heike65 »

Wenn ich es richtig verstanden habe ist nicht der Staat dein Arbeitgeber. Wenn dem so ist, würde ich mal vermuten das dein privater Arbeitgeber auf rechtlich dünnem Eis agiert, vor Gericht würdest du vermutlich dein Ansinnen durchsetzen können, die Frage ist da eher, um welchen Preis ?
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