meine Vä/Pä liegt nun schon eine Weile zurück und ich lebe ganz normal als Frau. Auch bei meiner Arbeit werde ich korrekt angesprochen und die letzten Änderungen am Arbeitsvertrag (Teilzeit, Beförderung, Gehaltserhöhung) wurden auf meinen neuen Namen ausgestellt. Ich habe nun meinen Arbeitgeber angesprochen, dass mein ursprünglicher Arbeitsvertrag, auf den sämtliche Änderungen basieren, doch bitte auf meinen neuen Namen ausgestellt werden soll. Der lehnt das ab.
Die Begründung:
Ich bin eigentlich mit meinem Arbeitgeber sehr zufrieden. Nur bin ich von dieser Haltung etwas enttäuscht. Ist diese Begründung rechtlich korrekt? Auch in Hinsicht auf das Offenbarungsverbot?Tatsächlich scheint es so zu sein, dass der § 5 Abs. 1 TSG keinen Anspruch auf Änderung von Verträgen / Urkunden in der Personalakte gewährt.
Um es transparenter zu machen, führe ich das nachfolgend gern etwas weiter aus:
Auch wenn anzunehmen ist, dass die Personalakte mit ihrem derzeitigen Inhalt die Geschlechtsumwandlung und die damit verbundene Namensänderung offenbart, so ist dies „hinzunehmen“, weil nach der Vorschrift die Offenbarung ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein überwiegendes rechtliches Interesse darin besteht, die Personalakte mit den bisherigen Inhalt weiter zu führen.
Die Personalakte ist Grundlage und Voraussetzung für den Schutz des Persönlichkeitsrechts und die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit einer effizienten Personalarbeit. Dies erfordert, dass die Personalakte vollständig und richtig ist.
Der Grundsatz der Vollständigkeit besagt, dass die Personalakte ein möglichst vollständiges Bild von der Persönlichkeit und ein zutreffendes Bild der Entstehung und Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses geben soll. Personalakten sind deshalb nach dem Grundsatz der Offenheit und Richtigkeit (Wahrheit) zu führen. Dem Zweck der Personalakte würde es zuwiderlaufen, wenn die bisherigen Verträge mit Originaldatum aus der Akte entfernt und neu aufgesetzt mit dem ursprünglichen Datum wieder hinzugefügt würden.
Deine Personalakte enthält eine Vielzahl von Unterlagen aus der Vergangenheit (also nicht nur die bisherigen Arbeitsverträge), die mit deinem früheren Vornamen bezeichnet sind.
Darunter befinden sich auch Dokumente, die wir gar nicht ausgestellt haben und zu deren Änderung wir nicht befugt sind. Es wäre damit nicht möglich (und das hatte ich deiner Anfrage nach auch gar so nicht verstanden), sämtliche Spuren aus der Personalakte zu entfernen, die auf die frühere Identität hinweisen. Ein Austausch sämtlicher Dokumente wäre im Übrigen mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und würde schließlich dem Zweck der Personalakte, die Entwicklung des Arbeitsverhältnisses von seiner Begründung bis (hoffentlich) zum Ruhestand nachvollziehbar darzustellen, nicht mehr gerecht werden.
Daher hoffe ich auf dein Verständnis, dass wir die in deiner Beschäftigungshistorie bestehenden Verträge nicht umschreiben. In allen aktuellen Dokumenten sowie auch im Personalmanagementsystem verwenden wir ja selbstverständlich deinen aktuellen Namen.
Vielen Dank schon mal für eure Einschätzung.
LG
Marlin