Weshalb Akten zu umstrittener Behandlung am Zürcher Kinderspital vernichtet worden sind
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Anne-Mette
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Michi
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Re: Weshalb Akten zu umstrittener Behandlung am Zürcher Kinderspital vernichtet worden sind
Zitat aus dem Artikel:
Bei solch verschwurbelten Aussagen kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass ausschließlich darum geht zu verschleiern, wer die Verantwortung für die (gezielte) Vernichtung der entsprechenden Akten trägt. Wie es den Betroffenen tatsächlich gehen mag, interessiert die Verantwortlichen vermutlich nicht das Schwarze unterm Fingernagel, und sie sind einzig darauf bedacht, ihre "weiße Weste" rein zu halten.

Da frage ich mich: Jaaa ... was denn nun?Das Kinderspital wiederum wehrt sich gegen den Vorwurf, dass gezielt Beweismittel beseitigt worden seien. Dieser sei völlig unbegründet, schreibt Rita Gobet, Leiterin des Fachbereichs Urologie im Kinderspital. Die relevanten Akten seien vollständig dem Staatsarchiv übergeben worden. Man sei dabei auf 200 Patientenakten gestossen, die gegenwärtig im Rahmen des Nationalfonds-Projekts ausgewertet würden. Gobet räumt allerdings auch ein, dass die Akten im Staatsarchiv reduziert werden mussten, dies sei in Zusammenarbeit mit dem Kinderspital geschehen.
Bei solch verschwurbelten Aussagen kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass ausschließlich darum geht zu verschleiern, wer die Verantwortung für die (gezielte) Vernichtung der entsprechenden Akten trägt. Wie es den Betroffenen tatsächlich gehen mag, interessiert die Verantwortlichen vermutlich nicht das Schwarze unterm Fingernagel, und sie sind einzig darauf bedacht, ihre "weiße Weste" rein zu halten.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Magdalena
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Re: Weshalb Akten zu umstrittener Behandlung am Zürcher Kinderspital vernichtet worden sind
Hallo,
ein sehr brisanter Vorgang, der mich erschüttern lässt. Für viele sind so wichtige Informationen für immer verloren gegangen. Mag es damals gängige Praxis gewesen sein. Die Betroffenen leiden meist ihr ganzes Leben lang. Nun wird es ihnen unmöglich gemacht, Antworten zu finden was mit ihnen geschehen ist. Denn gerade sie haben ein Recht darauf zu wissen was an ihnen operiert wurde und warum.
Viele Grüße Magdalena
ein sehr brisanter Vorgang, der mich erschüttern lässt. Für viele sind so wichtige Informationen für immer verloren gegangen. Mag es damals gängige Praxis gewesen sein. Die Betroffenen leiden meist ihr ganzes Leben lang. Nun wird es ihnen unmöglich gemacht, Antworten zu finden was mit ihnen geschehen ist. Denn gerade sie haben ein Recht darauf zu wissen was an ihnen operiert wurde und warum.
Viele Grüße Magdalena
Lebe jeden Tag.
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Anne-Mette
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Re: Weshalb Akten zu umstrittener Behandlung am Zürcher Kinderspital vernichtet worden sind
Moin,
hier gibt es eine "Nachmeldung"; denn etliche Akten lagern im Staatsarchiv:
https://www.nzz.ch/zuerich/im-staatsarc ... ld.1450373
Gruß
Anne-Mette
hier gibt es eine "Nachmeldung"; denn etliche Akten lagern im Staatsarchiv:
https://www.nzz.ch/zuerich/im-staatsarc ... ld.1450373
Gruß
Anne-Mette
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Jasmine
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Re: Weshalb Akten zu umstrittener Behandlung am Zürcher Kinderspital vernichtet worden sind
Ich sehe diese Angelegenheit sehr Kritisch. Beweise, bzw. Dokumentationen mit dieser Tragweite zu vernichten halte ich für bedenklich. Wenn ich so etwas lese frage ich mich immer zuerst, wer profitiert am meisten von der Vernichtung der Akten.
Nachdenkliche Grüße Jasmine
Nachdenkliche Grüße Jasmine
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Anne-Mette
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Re: Weshalb Akten zu umstrittener Behandlung am Zürcher Kinderspital vernichtet worden sind
Stellungnahme der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
zur Antwort des Regierungsrates des Kantons Zürich [1]
auf die Anfrage KR-Nr. 328/2018 "Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich" von Brigitte Röösli (SP), Karin Egli-Zimmermann (SVP) und Barbara Günthard Fitze (EVP) [2]:
Wir sind entsetzt. Dass Kinderspital, Universität und Staatsarchiv Zürich das Menschenrecht auf Wahrheit durch ein angeblich vorrangiges "medizinethisches Recht auf Nichtwissen" aushebeln wollen, ist ein Skandal und ein erneutes massives Unrecht an allen, die im Kispi verstümmelt und angelogen wurden und werden.
Kispi und Uni haben ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Es braucht eine unabhängige Wahrheitskommission mit angemessener Beteiligung der Betroffenen -- statt Aktenvernichtung und Vertuschung durch die heutigen Täter.
Nicht-eingewilligte Genitaloperationen mit psychosozialer Indikation und andere irreversible Eingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Betroffene haben ein unabdingbares Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, auch in der Schweiz. Dies unterstreichen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Nationale Ethikkommission (NEK-CNE) [3], der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) [4], der UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR-HRCttee) [5], der UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) [6], der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) [7], u.v.a.m.
Das Staatsarchiv und der Regierungsrat stehen in der Pflicht, alle Betroffenen angemessen zu benachrichtigen, die seinerzeit im Kispi nicht-eingewilligten Genitaloperationen und anderen nach heutigem Rechtsverständnis rechtswidrigen Eingriffen unterzogen wurden, und deren Krankenakten sich heute im Besitz des Staatsarchivs befinden.
[1] Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 19. Dezember 2018: 1244. Anfrage (Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich)
[2] http://blog.zwischengeschlecht.info/pos ... tonsrat-ZH
[3] Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE (2012): Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Ethische Fragen zur -«Intersexualität-», Stellungnahme Nr. 20/2012
[4] CAT/C/CHE/CO/7, para 20
[5] CCPR/C/CHE/CO/4, paras 24-25
[6] CRC/C/CHE/CO/2-4, paras 42-43
[7] CEDAW/C/CHE/CO/4-5, paras 24-25
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche. Verjährungsfristen müssen so angepasst werden, dass erwachsene IGM-Betroffene klagen können.
zur Antwort des Regierungsrates des Kantons Zürich [1]
auf die Anfrage KR-Nr. 328/2018 "Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich" von Brigitte Röösli (SP), Karin Egli-Zimmermann (SVP) und Barbara Günthard Fitze (EVP) [2]:
Wir sind entsetzt. Dass Kinderspital, Universität und Staatsarchiv Zürich das Menschenrecht auf Wahrheit durch ein angeblich vorrangiges "medizinethisches Recht auf Nichtwissen" aushebeln wollen, ist ein Skandal und ein erneutes massives Unrecht an allen, die im Kispi verstümmelt und angelogen wurden und werden.
Kispi und Uni haben ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Es braucht eine unabhängige Wahrheitskommission mit angemessener Beteiligung der Betroffenen -- statt Aktenvernichtung und Vertuschung durch die heutigen Täter.
Nicht-eingewilligte Genitaloperationen mit psychosozialer Indikation und andere irreversible Eingriffe an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung sind schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Betroffene haben ein unabdingbares Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, auch in der Schweiz. Dies unterstreichen nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Nationale Ethikkommission (NEK-CNE) [3], der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) [4], der UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR-HRCttee) [5], der UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) [6], der UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) [7], u.v.a.m.
Das Staatsarchiv und der Regierungsrat stehen in der Pflicht, alle Betroffenen angemessen zu benachrichtigen, die seinerzeit im Kispi nicht-eingewilligten Genitaloperationen und anderen nach heutigem Rechtsverständnis rechtswidrigen Eingriffen unterzogen wurden, und deren Krankenakten sich heute im Besitz des Staatsarchivs befinden.
[1] Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich, Sitzung vom 19. Dezember 2018: 1244. Anfrage (Aktenvernichtung bezüglich Operationen an Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Kinderspital Zürich)
[2] http://blog.zwischengeschlecht.info/pos ... tonsrat-ZH
[3] Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin NEK-CNE (2012): Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Ethische Fragen zur -«Intersexualität-», Stellungnahme Nr. 20/2012
[4] CAT/C/CHE/CO/7, para 20
[5] CCPR/C/CHE/CO/4, paras 24-25
[6] CRC/C/CHE/CO/2-4, paras 42-43
[7] CEDAW/C/CHE/CO/4-5, paras 24-25
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche. Verjährungsfristen müssen so angepasst werden, dass erwachsene IGM-Betroffene klagen können.