Ein Gericht in Südfrankreich erkannte aber erstmals eine Transfrau nicht als Vater, sondern als "biologisches Elternteil" an.
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Persönliche Anmerkung:
Ich würde für mich nie die Bezeichnung Mutter beanspruchen wollen, das fände ich anmaßend. Es gibt nur eine Mutter. Allerdings steht in der Geburtsurkunde meiner Kinder mein männlicher Name, obwohl es die Person ja eigentlich nicht mehr gibt, denn mein Geburtseintrag wurde korrigiert zu weiblich und natürlich weiblichen Namen. Auch eine Eheurkunde mit weiblichem Namen wurde mir bisher verwehrt...
Es wird sich auf das Abstammungsrecht berufen, wobei mir nicht klar ist, warum man das (trotz Offenbarungsverbot) auf Dokumente drucken muss.
Es würde doch reichen, wenn in den Registern mein alter Name (mit)aufgeführt wäre, aber auf den Dokumenten nur der neue Name erscheint, bzw. erscheinen darf. Sollten meine Kinder mal ihre Abstammung erforschen wollen (und wir nicht mehr da sein um es ihnen zu erklären), könnten Standesbeamte sich die Auskünfte aus den Registern ziehen. Aber nur dann.
Aktuell steht auf meiner Geburtsurkunde, das ich als Anja (weiblich) geboren wurde.
Auf meiner Eheurkunde steht, Name vor Eheschließung (männlich) und Name nach Eheschließung (weiblich). Als ob ich meinen Namen bei der Eheschließung geändert hatte.
Berücksichtigt man, das beide Urkunden vom selben Standesamt ausgegeben wurden, kann man sich nur an den Kopf fassen...
Also meine Idee, um standesamtliche Geschlechtsangleichungen nachvollziehbar und zugleich würdevoll zu machen, wäre die Registereinträge so zu formulieren, das bei Einsicht die Abstammung nachvollzogen werden kann. Und auf amtlichen Dokumenten aber nur der letzte Stand erscheint.
Auf Geburtsurkunden kann doch statt Mutter und Vater auch einfach Elternteil stehen z.B.
Naja, was weiß ich denn schon...
Grüße
die Anja