Moin,
über "echte Vielfalt" aus Kiel kam folgende Info - mit einem Textvorschlag (kursiv) für ein Schreiben an Mitglieder des Bundestages und weitere EmpfängerInnen.
Der Textvorschlag sollte nicht als Formbrief benutzt werden. So wird vermieden, dass nicht alle Briefe "gleich aussehen und dann zu den Akten gelegt werden".
Liebe alle,
anbei findet Ihr einen Text, der als Vorlage dienen kann, um Mitglieder* des Deutschen Bundestags, der Landesregierungen, der Bundesregierung usw. anzuschreiben. Der Text enthält wichtige Argumente für eine Verbesserung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für dritten Geschlechtseintrag. Kernkritik, die von den Fachverbänden angebracht wird, ist der Attestzwang für Menschen, die für sich die Bezeichnung "divers" in Anspruch nehmen möchten.
Andere Länder zeigen, dass es auch ohne eine solche Attestierung gehen kann.
Liebe EmpfängerInnen:
in der Diskussion um den Gesetzentwurf zur Schaffung des dritten Geschlechtseintrages 'divers' im Geburtenregister wird derzeit insbesondere die Beweiskraft der Eintragungen im Register als Argument gegen einen Verzicht auf die im Entwurf vorgesehene Attestierungsplicht vorgebracht.
Grade durch die Einführung eines 'Beweises' anhand körperlicher Merkmale geht der Gesetzentwurf jedoch am Beschlusses des Bundesverfassunggerichtes vom Oktober 2017 vorbei. In dem Beschluss hat das Verfassungsgericht ausdrücklich die geschlechtliche Identität von Menschen unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt.
Zitat aus dem Leitsatz des Beschlusses "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität."
Selbst das im Gesetzentwurf für die zu attestierenden Diagnosen in Bezug genommene 'Consensus Statement' enthält diesbezüglich jedoch die Feststellung, dass die geschlechtliche Identität eines Menschen von wesentlich mehr Faktoren abhängig ist, als im Gesetzentwurf für die Attestierung vorgesehen sind und dass ihre Entwicklung wissenschaftlich nicht ausreichend verstanden ist [1].
Die Attestierung einer uneindeutigen Geschlechtsentwicklung mittels einer eng begrenzten Zahl körperlicher Diagnosen ist daher absolut ungeeignet, um eine beweiskräftige Aussage über die geschlechtliche Identität eines Menschen zu treffen.
Die seit Jahren in Dänemark, Norwegen, Irland und weiteren europäischen Ländern funktionierenden, selbstbestimmten Verfahren -die keinerlei Attestierungen und Begutachtungen verlangen, obwohl natürlich auch in diesen Ländern in vielen Gesetzen geschlechtsspezifische Regelungen vorhanden sind- zeigen, dass die 'Beweiskraft' auf Basis körperlicher Merkmale lediglich ein vorgeschobenes Argument ist, mit dem ein gefühltes, konservatives Ordnungsverständnis zur Grundlage dieses Gesetzes gemacht werden soll.
Die Beweiskraft des Geschlechtseintrags im Geburtenregister ist dem Eintrag selbst immanent. Sie bedarf keiner Attestierung körperlicher Gegebenheiten. Vielmehr würde dadurch der verfassungsgerichtlich geforderte Schutz der geschlechtlichen Identität verhindert.
(persönlichen Absatz einfügen / mit der Bitte oder Forderung, sich für die Streichung der Attestierungsplicht einzusetzen bzw. sie durch eine Fristenregelung nach dem dänischen oder irischen Vorbild zu ersetzen)
Mit freundlichen Grüßen
[1] "Psychosexual development is influenced by multiple factors such as exposure to androgens, sex chromosome genes, and brain structure, as well as social circumstance and family dynamics. Gender dissatisfaction denotes unhappiness with assigned sex. Causes of gender dissatisfaction, even among individuals without DSD, are poorly understood. Genderdissatisfaction occurs more frequently in individuals with DSD than in the general population but is difficult to predict from karyotype, prenatal androgen exposure, degree of genital virilization, or assigned gender."
Diskussion um den Gesetzentwurf zur Schaffung des dritten Geschlechtseintrages | TEXTVORSCHLAG
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Anne-Mette
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Vincent
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Re: Diskussion um den Gesetzentwurf zur Schaffung des dritten Geschlechtseintrages | TEXTVORSCHLAG
Danke fürs weitergeben, Anne-Mette!
Dem Schreiben kann ich weitestgehend zustimmen, würde mir aber eine komplett andere Vorgehensweise in der Gesetzgebung wünschen, die auch keinerlei Definitions- oder Identifikationsprobleme oder geschlechtsspezifische Regelungen mehr enthalten würde:
Man sollte den Geschlechtseintrag in Gesetzen oder amtlichen Dokumenten einfach streichen und da, wo derzeit Mann oder Frau steht, das Wort durch Mensch ersetzen.
LG
Vincent
Dem Schreiben kann ich weitestgehend zustimmen, würde mir aber eine komplett andere Vorgehensweise in der Gesetzgebung wünschen, die auch keinerlei Definitions- oder Identifikationsprobleme oder geschlechtsspezifische Regelungen mehr enthalten würde:
Man sollte den Geschlechtseintrag in Gesetzen oder amtlichen Dokumenten einfach streichen und da, wo derzeit Mann oder Frau steht, das Wort durch Mensch ersetzen.
LG
Vincent