MARX IV - Änderungen beim KFZ-Eigentum (lang)
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Anne-Mette
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MARX IV „ Änderungen beim KFZ„Eigentum (lang)
Behördenstress Konformitätsprüfung (leider lang)
Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich geradezu einschneidende Änderungen für KFZ-Eigner ergeben.
Ich will hier nicht theoretisch argumentieren, sondern zeige das an meinem eigenen Beispiel.
Vor 3 Wochen erhielt ich ein Schreiben vom KBA (Kraftfahrtbundesamt). Ich wurde aufgefordert, binnen einer Woche den KFZ-Brief meines Honda-Kraftrades mit dem Kennzeichen XXXXX an das KBA zu senden wegen einer "Konformitätsprüfung".
D a ich KFZ-Briefe nicht gern mit der Post schicke und das KBA nur 10km von meinem Wohnort entfernt ist, kopierte ich meinen Brief und habe bei einem befreundeten Mitarbeiter einer Amtsverwaltung bescheinigen lassen, dass die Kopie dem vorgelegten Original entspricht, also den Brief auf gut Deutsch beglaubigen lassen.
Dann habe ich mich ins Auto gesetzt und bin zum KBA, wo ich den Brief gegen Quittung abgeben konnte. Auskunft wollte der Mitarbeiter nicht geben, meinte aber, ich würde kurzfristig Bescheid erhalten.
Das war auch so. Knapp eine Woche später kam ein regionaler Zustelldienst und brachte mir den Brief zurück. Es war ein Anschreiben dabei, dass die Konformitätsprüfung ergeben hätte, dass das Fahrzeug nicht oder nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht. Das ist auch richtig so, hatte der Vorbesitzer doch eine "4 in 1 Auspuffanlage" verbaut und die auch ordnungsgemäß eintragen lassen.
Natürlich sollte ich eine Verwarnungsgebühr bezahlen und es wurde die "sofortige Vollstreckung" angekündigt, weil die Frist der Fälligkeit mit Beginn der Änderung am Fahrzeug begonnen hätte.
Ein Rechtsbehelf klärte mich darüber auf, dass ein Widerspruch zwar zulässig wäre, aber keine aufschiebende Wirkung hätte.
Weiter beigefügt war noch die Kopie einer "Novellierung des KFZ-Eigentumsrechtes". Und das war nun wirklich der Hammer.
Es ist nicht mehr so, dass man ein Eigentum an dem Fahrzeug erwirbt, das man kauft, sondern die KFZ-Industrie hat durchgesetzt, dass die Vertragsverhältnisse ähnlich wie bei Computersoftware zu sehen sind. Grund für die EU-weite Regelung war, dass sie gegenüber der Software-Industrie nicht benachteiligt werden dürfe.
Ich erwerbe also kein Fahrzeug (mehr), sondern ich erwerbe das Recht, für eine gewisse Weile das Fahrzeug zu nutzen. Auch meine erlaubten Änderungsmöglichkeiten am Fahrzeug sind sehr eingeschränkt. Genau wie Apple meint vorschreiben zu dürfen, dass das von Ihnen vertriebene Betriebs-System nur auf Apple-Rechnern laufen darf, so dürfen die KFZ-Hersteller vorschreiben, wie man das Fahrzeug zu verwenden hat — und Honda hatte wohl etwas gegen meine "4 in 1" einzuwenden.
Das Problem wird auf viele weitere KFZ-Besitzer zukommen; denn neben TÜV und ASU wird es turnusmäßig die von mir angesprochene Konformitätsprüfung geben. Diese Untersuchung kann auch vom TÜV oder den anderen bekannten Untersuchungsstellen gemacht werden, jedoch sind zwei unterschiedliche Prüfer notwendig, von denen einer die Fortbildung zur Hersteller-Konformitätsprüfung nach den Richtlinien des RSKB mitgemacht haben muss. Das wird natürlich die TÜV-Gebühren wesentlich erhöhen. Ich habe gehört, dass die Prüfstellen schon fleißig alte MOTORRAD-Hefte, Kataloge und Herstellerprospekte aufkaufen, um die Konformität richtig prüfen zu können; denn manche Hersteller haben keine alten Unterlagen mehr. Wer noch Stapel alter und guterhaltener Hefte hat, wird die bestimmt zu einem guten Preis los.
Ja, da kommt einiges auf uns zu.
Weiterhin wurde — und es herrschte bei allen Parteien (eigentlich) Übereinstimmung — dass das "nationale Eigentum an Fahrzeugen" eingeführt wird, d.h. die Fahrzeuge gehören in erster Linie den Herstellern und ich darf sie mit einer Lizenz (und regelmäßigen Updates) nutzen - und, besonders in Krisenzeiten - dem Staat, in dem der Hersteller ansässig ist und/oder sie hergestellt hat. Der Staat darf die Fahrzeuge jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung einziehen. Für die Dauer der Nutzung wird die KFZ-Steuer erlassen.
Schwierig ist es, wenn ein Fahrzeug in mehrere Staaten produziert wird und/oder der Herstellungsort nicht der Sitz des Unternehmens ist.
So produziert ein großes, schwedisches Unternehmen einige Baureihen in Belgien. Dann hätten also der schwedische und der belgische Staat in Krisenzeiten das Recht, die Fahrzeuge zu nutzen.
Die Entscheidungen im Bundestag wurden mit großer Mehrheit angenommen, obwohl die Linken die Gesetzesvorlage eingebracht hatte. Dabei kam es fast zu einem Eklat. Gregor Gysi wollte für Deutschland festschreiben lassen, dass das Gesetz "Marx IV" heißen sollte, aber darauf konnten die anderen Parteien sich nicht verständigen. Aus diesem Grund haben sich die Linken bei der Abstimmung schließlich enthalten.
Als ich bei der Kreisverwaltung bezahlte, meinte die nette Dame, ich wäre schon der Dritte an diesem Tag, der bazahlte. "Langsam würde es sich lohnen".
Ich habe mich gewundert, dass weder bei Spiegel-Online noch bei BILD etwas zu diesem Thema veröffentlicht wurde; denn die schreiben ja beide immer laut, wenn es dem Autofahrer an die Kasse geht. Es gab jedoch ein "Stillhalteversprechen" bis nach den Osterferien. Daran fühle ich mich allerdings nicht gebunden.
Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich geradezu einschneidende Änderungen für KFZ-Eigner ergeben.
Ich will hier nicht theoretisch argumentieren, sondern zeige das an meinem eigenen Beispiel.
Vor 3 Wochen erhielt ich ein Schreiben vom KBA (Kraftfahrtbundesamt). Ich wurde aufgefordert, binnen einer Woche den KFZ-Brief meines Honda-Kraftrades mit dem Kennzeichen XXXXX an das KBA zu senden wegen einer "Konformitätsprüfung".
D a ich KFZ-Briefe nicht gern mit der Post schicke und das KBA nur 10km von meinem Wohnort entfernt ist, kopierte ich meinen Brief und habe bei einem befreundeten Mitarbeiter einer Amtsverwaltung bescheinigen lassen, dass die Kopie dem vorgelegten Original entspricht, also den Brief auf gut Deutsch beglaubigen lassen.
Dann habe ich mich ins Auto gesetzt und bin zum KBA, wo ich den Brief gegen Quittung abgeben konnte. Auskunft wollte der Mitarbeiter nicht geben, meinte aber, ich würde kurzfristig Bescheid erhalten.
Das war auch so. Knapp eine Woche später kam ein regionaler Zustelldienst und brachte mir den Brief zurück. Es war ein Anschreiben dabei, dass die Konformitätsprüfung ergeben hätte, dass das Fahrzeug nicht oder nicht mehr dem Auslieferungszustand entspricht. Das ist auch richtig so, hatte der Vorbesitzer doch eine "4 in 1 Auspuffanlage" verbaut und die auch ordnungsgemäß eintragen lassen.
Natürlich sollte ich eine Verwarnungsgebühr bezahlen und es wurde die "sofortige Vollstreckung" angekündigt, weil die Frist der Fälligkeit mit Beginn der Änderung am Fahrzeug begonnen hätte.
Ein Rechtsbehelf klärte mich darüber auf, dass ein Widerspruch zwar zulässig wäre, aber keine aufschiebende Wirkung hätte.
Weiter beigefügt war noch die Kopie einer "Novellierung des KFZ-Eigentumsrechtes". Und das war nun wirklich der Hammer.
Es ist nicht mehr so, dass man ein Eigentum an dem Fahrzeug erwirbt, das man kauft, sondern die KFZ-Industrie hat durchgesetzt, dass die Vertragsverhältnisse ähnlich wie bei Computersoftware zu sehen sind. Grund für die EU-weite Regelung war, dass sie gegenüber der Software-Industrie nicht benachteiligt werden dürfe.
Ich erwerbe also kein Fahrzeug (mehr), sondern ich erwerbe das Recht, für eine gewisse Weile das Fahrzeug zu nutzen. Auch meine erlaubten Änderungsmöglichkeiten am Fahrzeug sind sehr eingeschränkt. Genau wie Apple meint vorschreiben zu dürfen, dass das von Ihnen vertriebene Betriebs-System nur auf Apple-Rechnern laufen darf, so dürfen die KFZ-Hersteller vorschreiben, wie man das Fahrzeug zu verwenden hat — und Honda hatte wohl etwas gegen meine "4 in 1" einzuwenden.
Das Problem wird auf viele weitere KFZ-Besitzer zukommen; denn neben TÜV und ASU wird es turnusmäßig die von mir angesprochene Konformitätsprüfung geben. Diese Untersuchung kann auch vom TÜV oder den anderen bekannten Untersuchungsstellen gemacht werden, jedoch sind zwei unterschiedliche Prüfer notwendig, von denen einer die Fortbildung zur Hersteller-Konformitätsprüfung nach den Richtlinien des RSKB mitgemacht haben muss. Das wird natürlich die TÜV-Gebühren wesentlich erhöhen. Ich habe gehört, dass die Prüfstellen schon fleißig alte MOTORRAD-Hefte, Kataloge und Herstellerprospekte aufkaufen, um die Konformität richtig prüfen zu können; denn manche Hersteller haben keine alten Unterlagen mehr. Wer noch Stapel alter und guterhaltener Hefte hat, wird die bestimmt zu einem guten Preis los.
Ja, da kommt einiges auf uns zu.
Weiterhin wurde — und es herrschte bei allen Parteien (eigentlich) Übereinstimmung — dass das "nationale Eigentum an Fahrzeugen" eingeführt wird, d.h. die Fahrzeuge gehören in erster Linie den Herstellern und ich darf sie mit einer Lizenz (und regelmäßigen Updates) nutzen - und, besonders in Krisenzeiten - dem Staat, in dem der Hersteller ansässig ist und/oder sie hergestellt hat. Der Staat darf die Fahrzeuge jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung einziehen. Für die Dauer der Nutzung wird die KFZ-Steuer erlassen.
Schwierig ist es, wenn ein Fahrzeug in mehrere Staaten produziert wird und/oder der Herstellungsort nicht der Sitz des Unternehmens ist.
So produziert ein großes, schwedisches Unternehmen einige Baureihen in Belgien. Dann hätten also der schwedische und der belgische Staat in Krisenzeiten das Recht, die Fahrzeuge zu nutzen.
Die Entscheidungen im Bundestag wurden mit großer Mehrheit angenommen, obwohl die Linken die Gesetzesvorlage eingebracht hatte. Dabei kam es fast zu einem Eklat. Gregor Gysi wollte für Deutschland festschreiben lassen, dass das Gesetz "Marx IV" heißen sollte, aber darauf konnten die anderen Parteien sich nicht verständigen. Aus diesem Grund haben sich die Linken bei der Abstimmung schließlich enthalten.
Als ich bei der Kreisverwaltung bezahlte, meinte die nette Dame, ich wäre schon der Dritte an diesem Tag, der bazahlte. "Langsam würde es sich lohnen".
Ich habe mich gewundert, dass weder bei Spiegel-Online noch bei BILD etwas zu diesem Thema veröffentlicht wurde; denn die schreiben ja beide immer laut, wenn es dem Autofahrer an die Kasse geht. Es gab jedoch ein "Stillhalteversprechen" bis nach den Osterferien. Daran fühle ich mich allerdings nicht gebunden.
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Joe95
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Re: MARX IV „ Änderungen beim KFZ„Eigentum (lang)
kann ich nur bestätigen.
es gibt aber abhilfe:
einfach eine bauliche veränderung vornehmen (die von dir erwähnte vier-in eins wäre ein perfektes beispiel), diese dann aber nicht einfach eintragen, sondern mit einem tüv-gutachten komplett neu anmelden, und zwar als eigenbau.
ist im ersten moment ein wenig umständlicher und auch etwas teurer, aber du hast deine ruhe weil du selber der hersteller bist.
du hast dann keine honda, sondern eine cpg...
empfiehlt sich nicht für neufahrzeuge mit garantie, weil diese dann natürlich weg fällt... klar, honda gibt ja keine garantie für eine "cpg"...
es gibt aber abhilfe:
einfach eine bauliche veränderung vornehmen (die von dir erwähnte vier-in eins wäre ein perfektes beispiel), diese dann aber nicht einfach eintragen, sondern mit einem tüv-gutachten komplett neu anmelden, und zwar als eigenbau.
ist im ersten moment ein wenig umständlicher und auch etwas teurer, aber du hast deine ruhe weil du selber der hersteller bist.
du hast dann keine honda, sondern eine cpg...
empfiehlt sich nicht für neufahrzeuge mit garantie, weil diese dann natürlich weg fällt... klar, honda gibt ja keine garantie für eine "cpg"...
Sei vorsichtig mit deinen Wünschen, sie könnten in Erfüllung gehen.
Natürlich ist das wahr, es steht doch im Internet!
Du hast ne Frage, brauchst Rat oder Hilfe?
Ohren verleih ich nicht, aber anschreiben darfst du mich jederzeit...
Natürlich ist das wahr, es steht doch im Internet!
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Lina
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Re: MARX IV „ Änderungen beim KFZ„Eigentum (lang)
Die wirklich komische Zahl, glaube ich, ist hier das Datum.
Aber gut geschrieben. Die erste Hälfte könnte schon wahr sein.
Aber gut geschrieben. Die erste Hälfte könnte schon wahr sein.
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Bianca D.
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Re: MARX IV „ Änderungen beim KFZ„Eigentum (lang)
Gruß Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial