Vicky_Rose hat geschrieben: Fr 14. Sep 2018, 09:37Deshalb ist für mich die einzige "dritte Option" die Abschaffung dieses Verwaltungskriterium. Aber das ist wieder eine eigene Problematik ...
Deine Gedanken zum Thema teile ich grundsätzlich, trotzdem werde ich meinen Antrag im Rahmen der Aktion Standesamt 2018 abgeben und dann sehen, was wir so erreichen können.
Die dritte Option zu haben bedeutet vor allem, erstmal Sichtbarkeit herzustellen, wo sie vorher mit Verweis auf "offizielle" nur binäre Eintragung abgebügelt werden konnte. Je mehr Personen ausdrücklich nicht-binär auftreten, desto weniger können Existenz und Bedürfnisse ignoriert werden. Ist eben wie bei jeder Minderheit.
Den staatlichen Geschlechtseintrag ganz zu streichen war die Alternative, die das BVerfG im Urteil auch gelassen hat. Dies vermutlich mit einem Augenzwinkern, ebenso wie damals beim Urteil zur Ehe für alle.
Die Forderungen der Aktion Standesamt 2018 gehen auch in die Richtung: Eintrag bei der Geburt frei lassen, ab 14 analog zur Religionsmündigkeit freiwilliger Eintrag möglich, ohne Gutachten, jederzeit änderbar. Das halte ich auch für erstrebenswert, aber als langfristige Entwicklung. Meine Hoffnung ist, dass sich der aktuelle, immer noch oder vielleicht sogar immer stärkere, binär gegenderte Umgang durch Institutionen, Behörden, Läden, etc. einfach erledigen wird.