Kurz: Wer also Bilder/Video's im öffentlichen Raum erstellt, auf Urlaubsreisen innerhalb der EU, dort Personen als wie üblich "Beiwerkstechnisch" mit abbildet und speichert, begeht ab dem 25.05.2018 nach DSGVO eine Straftat. Ausgenommen sind durch Genehmigungen oder der ordentlichen Tätigkeit unter einem journalistischen Auftrag, ausgeführte rechtssichere Arbeiten.Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten "institutionalisierten" Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen "für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen". Damit ist jegliche "automatisierte Verarbeitung" ohne Einwilligung oder "berechtigtes Interesse" grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.
Ein jedes Foto von einem selbst, auf dem unbeteiligte Personen zu erkennen sind, sind somit nicht erlaubt.
Das eigene Recht am Bild hat somit seine Wirkung, in diesem Bezug verloren. Bitte achtet darauf, das kann teuer werden. Besonders via social Networks veröffentlicht etc. (auch hier!!!)
Quelle: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Das am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutzgesetz greift harsch in die virtuelle Realität ein und darf auf gar keinen Umständen unterschätzt werden.
Bitten einer "Kontaktaufnahme" bei eventuell auftretenden Rechtsverstößen in Impressum/Datenschutzerklärung, um Abmahngebühren zu vermeiden, sind schlicht wirkungslos. Bitte denkt daran, auch wenn es viel Unannehmlichkeiten bedeutet.
Gruß
Mina
P.s.: Das betrifft auch Illustrationen welche eine Einverständniserklärung enthalten, selbe aber später gekippt wird. Das Motiv/Aufnahme muss dann zwingend bei Antrag der entsprechenden Person vernichtet werden. Also ist eine Einwilligung keine zeitlich unbegrenzte Vereinbarung.