Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
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Mina
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Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 1 im Thema

Beitrag von Mina »

Zur Info:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten "institutionalisierten" Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. Gemäß Art. 2 Abs. 1 DSGVO gilt die DSGVO ohne Einschränkungen "für ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen". Damit ist jegliche "automatisierte Verarbeitung" ohne Einwilligung oder "berechtigtes Interesse" grundsätzlich verboten. Nur, wenn ein so genannter Erlaubnistatbestand der DSGVO in Frage kommt, kann ausnahmsweise eine Erlaubnis vorliegen. Somit ist dann jede digitale Speicherung von personenbezogenen Fotos grundsätzlich verboten.
Kurz: Wer also Bilder/Video's im öffentlichen Raum erstellt, auf Urlaubsreisen innerhalb der EU, dort Personen als wie üblich "Beiwerkstechnisch" mit abbildet und speichert, begeht ab dem 25.05.2018 nach DSGVO eine Straftat. Ausgenommen sind durch Genehmigungen oder der ordentlichen Tätigkeit unter einem journalistischen Auftrag, ausgeführte rechtssichere Arbeiten.
Ein jedes Foto von einem selbst, auf dem unbeteiligte Personen zu erkennen sind, sind somit nicht erlaubt.

Das eigene Recht am Bild hat somit seine Wirkung, in diesem Bezug verloren. Bitte achtet darauf, das kann teuer werden. Besonders via social Networks veröffentlicht etc. (auch hier!!!)

Quelle: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html

Das am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutzgesetz greift harsch in die virtuelle Realität ein und darf auf gar keinen Umständen unterschätzt werden.

Bitten einer "Kontaktaufnahme" bei eventuell auftretenden Rechtsverstößen in Impressum/Datenschutzerklärung, um Abmahngebühren zu vermeiden, sind schlicht wirkungslos. Bitte denkt daran, auch wenn es viel Unannehmlichkeiten bedeutet.

Gruß
Mina

P.s.: Das betrifft auch Illustrationen welche eine Einverständniserklärung enthalten, selbe aber später gekippt wird. Das Motiv/Aufnahme muss dann zwingend bei Antrag der entsprechenden Person vernichtet werden. Also ist eine Einwilligung keine zeitlich unbegrenzte Vereinbarung.
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 2 im Thema

Beitrag von Lorelai74 »

Oh je oh je.

Das ist Quasi Zensur von Kunst freiheit und freier Berichterstattung, vielleicht ungewollt, aber trotzdem..

Danke für die Info.
Trifft mich als Hobbyfotograf der auch Street macht empfindlich.

Arme EU
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 3 im Thema

Beitrag von Mina »

Lorelai74 hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 17:42 der auch Street macht empfindlich.
Aktuell versuche ich zu ersehen ob es auch Medien betrifft, welche vor der Inkrafttretung entstanden und publiziert wurden. Wenn ich zu einem Ergebnis komme, berichte ich sofort.

Jedenfalls müsste aus Gründen der Rechtssicherheit das Forum von allen Aufnahmen befreit werden, welche einen freien/gewerblichen Hintergrund haben und eben diese Regelungen zutreffend sind. Bei rein privaten Aufnahmen kann man erstmal die Füße stillhalten, 100% klar ist es aber nicht. Das geht aus dem "schwammigen" Gesetz nicht klar hervor. Um aber Risiken einzugrenzen, wäre eben Vorsicht die bessere Alternative.

Ich bleibe dran.
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 4 im Thema

Beitrag von Lorelai74 »

Deutsche Gesetzgeber

6 setzen.
Die setzen Mutwillig Existenzen auf Spiel.
So macht man Blogger und evtl. Unliebsame Alternativmedien mundtot.

Muss ich mir halt doch nen Server außerhalb der EU leisten. Da sind die Daten mal nicht verboten...

Ich denke die Kosten pro Gigabyte in der Schweiz Weden bald teurer werden.
VLG
Lorelai
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 5 im Thema

Beitrag von Lorelai74 »

Aus dem Geltungsbereich:
"
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen."

Leider steht da nix über Kunst.
Aber: die Aufnahme für Privat ohne wirtschaftliche und berufliche Interessen ist nicht durch die Verordnung eingeschränkt.
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 6 im Thema

Beitrag von Mina »

Lorelai74 hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:17 Muss ich mir halt doch nen Server außerhalb der EU leisten.
Ja, ein Provider ausserhalb der EU greift wirklich. Denn das neue Gesetz gilt gleichsam in allen Mitgliedsstaaten der EU.

Und das da ein "Auswandern" zu bemerken ist, fällt nicht schwer zu glauben. Aber bleiben wir innerhalb der evidenten Diskussion. Das Thema ist zu wichtig um abzugleiten.
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 7 im Thema

Beitrag von Christiane »

Lorelai74 hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:17
Ich denke die Kosten pro Gigabyte in der Schweiz Weden bald teurer werden.
Nur eine Frage der Zeit, bis die Schweizer das dann auch übernehmen. Spar Dir das Geld. :mrgreen:

Gruss
Christiane
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 8 im Thema

Beitrag von Mina »

Lorelai74 hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:25 Aber: die Aufnahme für Privat ohne wirtschaftliche und berufliche Interessen ist nicht durch die Verordnung eingeschränkt.
Du bleibst in der Nachweispflicht. Im Moment kann da keine realistische Aussage getroffen werden, nicht mal Fachanwälte nähern sich einer Aussage hierfür. Mit Thesen/Interpretationen wäre ich also vorsichtig. Solange es kein EU-Vergleichs-Urteil gibt, wäre es rein spekulativ und ein Spiel mit dem Feuer.

Aber wie schon gesagt, ich bleibe dran.
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 9 im Thema

Beitrag von Liliana »

Hallo,

nach meinen Informationen die ich vor kurzem erhalten habe "eine Unterweisung meiner Firma" , hieß es das sich für die Bundesrepublik sich ganz wenig ändert, da sich das EU Recht nämlich am Deutschen Recht orientiert hat.

Und das man eine Person fragen muss, ob sie was dagegen hat fotografiert zu werden war jeher so, das ist nicht neu

Lg liliana
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 10 im Thema

Beitrag von Mina »

Liliana hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:38 eine Unterweisung meiner Firma"
Leider weis ich nicht wer die Unterweisung gehalten hat, der Inhalt ist falsch. Den das Gesetz ist nicht neu. Es wurde nicht an die Bundesrepublik angelehnt, sondern ein einheitliches EU-Modell erschaffen. Natürlich sind viele Themen und Bereiche des ursprünglichen Bundesdatenschutzgesetz mit eingeflossen. Warum? Sie ergaben Sinn und haben Bestand. Geändert hat sich tatsächlich aber eine Menge.
Liliana hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:38 ob sie was dagegen hat fotografiert zu werden war jeher so, das ist nicht neu
Ja, wenn Du speziell als, Close-up oder Aussage des Bildes, dem Bildmittelpunkt, eine Person (fremd) ablichten/filmen möchtest, muss die Erlaubnis der Person vorliegen. Neu ist: Diese Person kann auch nach Jahren noch darauf bestehen die Ablichtung zu vernichten, in allen Kopien und Variationen.

Aber es ging ursprünglich um das bisher gültige "Beiwerk". Also die zufällige Aufnahme von Personen in der Öffentlichkeit um des eigentlichen Motives Willen. Diese ist nun gekippt und nicht mehr rechtskräftig.
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 11 im Thema

Beitrag von Vincent »

Mina hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:26
Lorelai74 hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 18:17 Muss ich mir halt doch nen Server außerhalb der EU leisten.
Ja, ein Provider ausserhalb der EU greift wirklich. Denn das neue Gesetz gilt gleichsam in allen Mitgliedsstaaten der EU.
Ich bin IT-ler und kein Jurist...
Ich lese daraus aber, das das schlichte Foto schon ein Problem darstellt und nicht erst das Hochladen auf einen Server:
Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung
und
die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen
Genaugenommen bedeutet das, sobald das Licht den Fotosensor trifft, wird es illegal, weil es unmittelbar danach in einem Dateisystem gespeichert werden soll.

Als nicht Jurist kann ich daraus aber kein Verbot von Fotos auf Film erkennen - da greift nur das alte Recht am eigenen Bild. :?:

Ob sich daraus im praktischen Leben Konsequenzen ergeben ist faglich, solange man Fotos nicht veröffentlicht:
So wenig wich ich in der Praxis durchsetzen kann, dass jemand nicht ungefragt ein Foto von mir macht, kann es der zufällige Passant auch mir gegenüber nicht.
ICh begrüse insgesamt das neue Datenschutzrecht, sehe aber durchaus noch Bedarf für diverse Nachbesserungen um es praxistauglicher zu machen.
LG

Vincent
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 12 im Thema

Beitrag von Mina »

Vincent hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 19:21 Ich lese daraus aber, das das schlichte Foto schon ein Problem darstellt und nicht erst das Hochladen auf einen Server:
Richtig!
Vincent hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 19:21 weil es unmittelbar danach in einem Dateisystem gespeichert werden soll.
Richtig!
Vincent hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 19:21 Ob sich daraus im praktischen Leben Konsequenzen ergeben ist faglich, solange man Fotos nicht veröffentlicht:
Wo kein Kläger, da kein Richter. Auch hier greift dies uralte Prinzip!
Vincent hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 19:21 So wenig wich ich in der Praxis durchsetzen kann, dass jemand nicht ungefragt ein Foto von mir macht, kann es der zufällige Passant auch mir gegenüber nicht.
Du willst es genau wissen, das gefällt mir. Ehrlich. Aber was nutzt mir ein Bild was ich gerne mag und es nicht teilen kann/darf? Für mich selbst - Briefmarkensammlungsersatz oder neuzeitlicher Diaabend, klar, das geht.
Vincent hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 19:21 sehe aber durchaus noch Bedarf für diverse Nachbesserungen um es praxistauglicher zu machen.
Verbesserungen wird es geben wenn die erste Abmahnwelle durch ist. Da sind sind sich Experten sicher:

https://www.heise.de/ix/meldung/Datensc ... 36980.html

https://www.datenschutz-guru.de/abmahng ... die-dsgvo/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/drohe ... 29505.html

https://www.impulse.de/recht-steuern/re ... 97860.html

https://www.computerwoche.de/a/wo-die-a ... ht,3544586

https://www.rechtsanwalt-r.de/Datenschutzrecht

https://www.zensations.at/de/blog/daten ... s-kommt-da


Und Nachbesserung?

https://www.lhr-law.de/magazin/datensch ... nung-dsgvo
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 13 im Thema

Beitrag von conny »

Mina hat geschrieben: Di 24. Apr 2018, 17:14
Kurz: Wer also Bilder/Video's im öffentlichen Raum erstellt, auf Urlaubsreisen innerhalb der EU, dort Personen als wie üblich "Beiwerkstechnisch" mit abbildet und speichert, begeht ab dem 25.05.2018 nach DSGVO eine Straftat. Ausgenommen sind durch Genehmigungen oder der ordentlichen Tätigkeit unter einem journalistischen Auftrag, ausgeführte rechtssichere Arbeiten.
Ein jedes Foto von einem selbst, auf dem unbeteiligte Personen zu erkennen sind, sind somit nicht erlaubt.
Natürlich sind die weiter erlaubt. Eine Straftat begeht ggfls. doch nur derjenige, der die Fotos veröffentlicht, bzw. in Netzwerken teilt. Digitale Fotos kann man auch vertraulich versenden.
Eine sehr kritische Diskussion darüber, ob die auf einem Forumstreffen gemachten Fotos HIER veröffentlicht werden können/dürfen hatten wir bereits.
Mina
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 14 im Thema

Beitrag von Mina »

Wiegesagt, ich habe mich auf belegbare Informationen bezogen, diese hier eingetragen und verlinkt.

Wenn es rechtliche Neuigkeiten (belegbar) gibt, trage ich es hier ein. Mit Mutmasungen und freien Interpretation kommen wir hier nicht weiter.

Und bis es soweit ist darf mein Startpost als Information über die bald aktuelle Lage verstanden werden. )))(:
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018

Post 15 im Thema

Beitrag von NanaVistor »

Ich hab mir das ganze durchgelesen, man könnte es fast für ein "typisch deutsches" Gesetz halten....
Das macht dann sogar DashCams illegal und wohl auch alle Webcams, die irgendwelche Plätze mit Menschen drauf. Und alle penibel eingerichteten Überwachungskameras, in Bahnhöfen und Öffentlichen Plätzen. Vermutlich hat sogar der Einbrecher, der im eigen Haus gefilmt wird, diese Rechte und man muss erst dessen Einwilligung einholen, schriftlich mit einem Vertrag am besten.
Da der Klageweg offensichtlich vorgesehen ist, werden sich die Gerichte freuen, ohne Gerichtsphotograf selbstverständlich.
Überall müssen Verträge ausliegen, auf Hochzeiten, Konzerten, aufm Stadtplatz, überall, sonst darf man nicht hin oder rein... ;-)
Auch Vordenker müssen nachdenken.
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