ein taz-Artikel: https://www.taz.de/!5487463/
Vielleicht können wir herausfinden, ob die "am/im Mann sein müssen"
Gruß
Anne-Mette
Im Chat: ChatBotIn, aber keine natürlichen Personen (d/m/w)
Hallo Jasmine,
Kommt wohl daher das nur "ein" funktionierender Hoden vorhanden sein muss. Dann passt der durchschnitt fastJasmine hat geschrieben: Do 8. Mär 2018, 21:18 Zitat aus dem Bericht:
Und es gibt eine polizeidienstliche Verordnung, die sogenannte PDV 300, die "Hinweise zur Polizeidiensttauglichkeit" auflistet. Neben Herzklappenfehlern oder Epilepsie, die eine Zulassung als Bundespolizist ausschließen, ist dort auch vermerkt, dass, wer zu diesem Arbeitgeber will, mindestens einen funktionsfähigen Hoden haben muss.
Das verstehe doch wer will![]()
Herzklappenfehler oder Epilepsie leuchtet mir ja ein.
Was mir nicht einleuchtet, wozu benötigt ein Bundespolizist ihn im polizeilichen Einsatz?![]()
Wie wird denn die Funktionsfähigkeit vom Arbeitgeber überprüft?![]()
Aber wie die 20 % Frauen dann den Einstellungstest bestanden haben erschließt sich mir nicht.![]()
Liebe Grüße Jasmine
Nette Geste, aber ich denke du brauchst dich da nicht zu entschuldigen. Es ist ja nicht in deinem Einflussbereich (soweit ich das mitbekommen habe), und du selbst hast auch darunter zu leiden, dass die Mühlen in bestimmten Bereichen besonders langsam mahlen.Cybill hat geschrieben: Fr 9. Mär 2018, 07:49 Ich entschuldige mich an dieser Stelle für die Polizeibehörden und bitte um Verständnis, denn die Polizeidienstverordnungen nach denen wir arbeiten (sollten) sind ebenso alt wie meine Dienstwaffe und so gepflegt wie unsere Unterkünfte in Berlin.