Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetzes
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Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetzes
Die Süddeutsche schreibt:
Die Karlsruher Richter haben das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber darf Betroffene nicht mehr zwingen, dass diese sich vor einer Änderung des Rechtsstatus einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen.
Eine Frau oder ein Mann muss sich künftig nicht mehr die Geschlechtsteile entfernen oder umformen lassen, "um die personenstandsrechtliche Anerkennung im empfundenen Geschlecht zu erhalten".
http://www.sueddeutsche.de/politik/verf ... -1.1052344
Sicherlich werden die Einzelheiten und die Bedeutung für die Betroffenen in den nächsten Tagen noch diskutiert werden. Auch ist die Frage wichtig, wie sich die Krankenkassen verhalten, wenn die OP trotzdem gewollt wird.
Die Karlsruher Richter haben das Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber darf Betroffene nicht mehr zwingen, dass diese sich vor einer Änderung des Rechtsstatus einer operativen Geschlechtsumwandlung unterziehen.
Eine Frau oder ein Mann muss sich künftig nicht mehr die Geschlechtsteile entfernen oder umformen lassen, "um die personenstandsrechtliche Anerkennung im empfundenen Geschlecht zu erhalten".
http://www.sueddeutsche.de/politik/verf ... -1.1052344
Sicherlich werden die Einzelheiten und die Bedeutung für die Betroffenen in den nächsten Tagen noch diskutiert werden. Auch ist die Frage wichtig, wie sich die Krankenkassen verhalten, wenn die OP trotzdem gewollt wird.
Re: Verfassungsgericht kippt Teile d. Transsexuellengesetzes
Hallo cpg,
Zitat: "Das Gesetz sieht eine so genannte kleine Lösung vor, die es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, den oder die Vornamen zu ändern." Zitat Ende.
Ich strebe keine OP an. Den Vornamen würde ich doch gerne ändern lassen.
Nun müssen wir also abwarten was die "bestimmten Voraussetzungen" sind. Darauf bin ich sehr gespannt.
LG Alisha
Zitat: "Das Gesetz sieht eine so genannte kleine Lösung vor, die es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, den oder die Vornamen zu ändern." Zitat Ende.
Ich strebe keine OP an. Den Vornamen würde ich doch gerne ändern lassen.
Nun müssen wir also abwarten was die "bestimmten Voraussetzungen" sind. Darauf bin ich sehr gespannt.
LG Alisha

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Re: Verfassungsgericht kippt Teile d. Transsexuellengesetzes
Hier ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtes; die wird die Gründe und Einzelheiten sicherlich etwas besser erläutern als der Bericht der Süddeutschen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 1-007.html
und
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 29507.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 1-007.html
und
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 29507.html
Re: Verfassungsgericht kippt Teile d. Transsexuellengesetzes
Hallo CPG,
ich habe das mal kurz quergelesen (danke für die Links zum Bundesverfassungsgericht).
Aus meiner Sicht positiv ist doch, dass keine OP stattfinden muss, wenn es - wie in diesem Falle -
um die Absicherung des Partners im Rahmen einer Lebenspartnerschaft geht. Und auch die
Möglichkeit der Namensänderung und dem Leben im gewünschten Geschlecht, ohne eine - wohl auch
finanziell nicht so leicht darzustellende - OP vornehmen zu müssen, wird es vielen TS
erleichtern, DAS LEBEN zu führen, FÜR DAS SIE sich GEBOREN fühlen.
LG, Katha
ich habe das mal kurz quergelesen (danke für die Links zum Bundesverfassungsgericht).
Aus meiner Sicht positiv ist doch, dass keine OP stattfinden muss, wenn es - wie in diesem Falle -
um die Absicherung des Partners im Rahmen einer Lebenspartnerschaft geht. Und auch die
Möglichkeit der Namensänderung und dem Leben im gewünschten Geschlecht, ohne eine - wohl auch
finanziell nicht so leicht darzustellende - OP vornehmen zu müssen, wird es vielen TS
erleichtern, DAS LEBEN zu führen, FÜR DAS SIE sich GEBOREN fühlen.
LG, Katha
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Re: Verfassungsgericht kippt Tiele d. Transsexuellengesetzes
Moin,
ja, ich denke, dass es äußerst positiv ist
Die Frage ist nur, "wie sich die Gruppen neu ordnen".
Wird es viele geben, die auf die OP verzichten?
Werden die Kassen zahlen, wenn Mann/Frau die OP doch wollen?
Gruß
CPG
ja, ich denke, dass es äußerst positiv ist

Die Frage ist nur, "wie sich die Gruppen neu ordnen".
Wird es viele geben, die auf die OP verzichten?
Werden die Kassen zahlen, wenn Mann/Frau die OP doch wollen?
Gruß
CPG
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Re:Verfassungsgericht kippt Tiele d. Transsexuellengesetzes
Hallöchen,
Das sind doch mal positive Nachrichten!Das macht mir die weitere Lebensplanung doch sehr viel einfacher.Überfällig war diese Entscheidung eigentlich schon länger.
Gruß Bianca
Das sind doch mal positive Nachrichten!Das macht mir die weitere Lebensplanung doch sehr viel einfacher.Überfällig war diese Entscheidung eigentlich schon länger.
Gruß Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
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Re: Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetze
Moin,
nicht nur in Deutschland erfolgte auf das Urteil des Verfassungsgerichtes ein großes Medienecho und es gab Zustimmung bei den Betroffenen.
Dänemark:
Irene Haffner kommentiert die Entscheidung auf transdanmark.dk sehr positiv und fragt sich:
Skal Danmark fastholde kastraktion og fjernelse af æggestokke som krav for at skifte køns registreringen?
Soll Dänemark festhalten an Kastrationen und Entfernungen der Eierstöcke als Forderung für die Eintragung des "gewechselten Geschlechtes?"
Das ist natürlich eine rein rhetorische Frage
nicht nur in Deutschland erfolgte auf das Urteil des Verfassungsgerichtes ein großes Medienecho und es gab Zustimmung bei den Betroffenen.
Dänemark:
Irene Haffner kommentiert die Entscheidung auf transdanmark.dk sehr positiv und fragt sich:
Skal Danmark fastholde kastraktion og fjernelse af æggestokke som krav for at skifte køns registreringen?
Soll Dänemark festhalten an Kastrationen und Entfernungen der Eierstöcke als Forderung für die Eintragung des "gewechselten Geschlechtes?"
Das ist natürlich eine rein rhetorische Frage

BVerG kippt Operationszwang für Personenstandsänderung
Hallo zusammen,
ich weis nicht, ob dies schon bekannt ist, aber mich würde einfach auch Eure Meinung dazu hören.
Ihr wisst vielleicht, dass es das sogenannte Transsexuellengesetz gibt. Dieses regelt das juristische Verfahren, welches ein transsexueller besser transidenter Mensch durchlaufen muss, um a) den Vornamen und / oder b) den Personenstand zu ändern.
Personenstand ist der Eintrag in der Geburtsurkunde männlich / weiblich. Nach diesem Eintrag richten sich die Rechten und Pflichten des einzelnen Individuums in der Gesellschaft.
Voraussetzung für die Vornamensänderung sind zwei psychologische Gutachten, die von zwei unabhängigen Gutachtern, die besondere Kenntnisse der Thematik besitzen müssen, erstellt werden. Es findet eine Anhörung statt und denn gibt es eine richterliche Entscheidung.
Für die Personenstandsänderung mussten bis zum vergangenen Freitag zwei Bedingungen nachweislich erfüllt werden. Zum einen wurde die Unfruchtbarkeit gefordert, zum anderen mussten sich speziell die Transfrauen der genitalangleichende OP unterziehen. Viele TM haben bzw. durften nach eine Gerichtsurteil auf einen entsprechende OP verzichten.
Jetzt zum Kern der Geschichte.
Am vergangenen Freitag veröffentlichte das BVerG einen Beschluss, in dem die beiden Bedingungen für die Personenstandsänderung für verfassungswidrig erklärt wurden. Beide Voraussetzungen verstoßen gegen die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung.
Heißt, dass bis zu einer Neufassung die Bedingungen für die Vornamensänderung auch für die Personenstandsänderung gelten.
Meine Frage in die Runde ist:
Würde jemand von Euch unter diesen "erleichterten" Bedingungen anstreben einen echten weiblichen Vornamen zu führen und juristisch als Frau anerkannt zu werden, ohne dass der Körper operativ verändert wird?
LG,
Alexa
ich weis nicht, ob dies schon bekannt ist, aber mich würde einfach auch Eure Meinung dazu hören.
Ihr wisst vielleicht, dass es das sogenannte Transsexuellengesetz gibt. Dieses regelt das juristische Verfahren, welches ein transsexueller besser transidenter Mensch durchlaufen muss, um a) den Vornamen und / oder b) den Personenstand zu ändern.
Personenstand ist der Eintrag in der Geburtsurkunde männlich / weiblich. Nach diesem Eintrag richten sich die Rechten und Pflichten des einzelnen Individuums in der Gesellschaft.
Voraussetzung für die Vornamensänderung sind zwei psychologische Gutachten, die von zwei unabhängigen Gutachtern, die besondere Kenntnisse der Thematik besitzen müssen, erstellt werden. Es findet eine Anhörung statt und denn gibt es eine richterliche Entscheidung.
Für die Personenstandsänderung mussten bis zum vergangenen Freitag zwei Bedingungen nachweislich erfüllt werden. Zum einen wurde die Unfruchtbarkeit gefordert, zum anderen mussten sich speziell die Transfrauen der genitalangleichende OP unterziehen. Viele TM haben bzw. durften nach eine Gerichtsurteil auf einen entsprechende OP verzichten.
Jetzt zum Kern der Geschichte.
Am vergangenen Freitag veröffentlichte das BVerG einen Beschluss, in dem die beiden Bedingungen für die Personenstandsänderung für verfassungswidrig erklärt wurden. Beide Voraussetzungen verstoßen gegen die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung.
Heißt, dass bis zu einer Neufassung die Bedingungen für die Vornamensänderung auch für die Personenstandsänderung gelten.
Meine Frage in die Runde ist:
Würde jemand von Euch unter diesen "erleichterten" Bedingungen anstreben einen echten weiblichen Vornamen zu führen und juristisch als Frau anerkannt zu werden, ohne dass der Körper operativ verändert wird?
LG,
Alexa
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Re: Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetze
Moin,
ich hab's mal hier mit angehängt; passt irgendwie ganz gut, denke ich.
Gruß
CPG
ich hab's mal hier mit angehängt; passt irgendwie ganz gut, denke ich.
Gruß
CPG
Re: Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetze
Danke fürs Verschieben. Ich hatte mich noch nicht soweit durchgearbeitet.
Zu der Entscheidung des Gerichtes ist zu sagen, dass man die Begründung sehr genau lesen sollte.
Es ist oberflächlich betrachtet ein Sieg für die Menschenrecht, indem die beiden Zwangsbedingungen für die Personenstandsänderung für nicht anwendbar erklärt wurde.
ABER:
Absatz 61
"(2) Der Gesetzgeber kann bei der Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen grundsätzlich von dessen äußeren Geschlechtsmerkmalen zum Zeitpunkt der Geburt ausgehen und die personenstandsrechtliche Anerkennung des im Widerspruch dazu stehenden empfundenen Geschlechts eines Menschen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden. Dabei kann er, um beliebige Personenstandswechsel auszuschließen, einen auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis verlangen, dass die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit, die dem festgestellten Geschlecht zuwiderläuft, tatsächlich von Dauer und ihre Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung ist."
Heißt nichts anderes, dass bei IS Babys weiterhin innerhalb der bipolaren Geschlechtereinteilung entschieden wird und das Gericht gibt dem Gesetzgeber die Freiheit für eine Verschärfung der Hindernisse vor einer Personenstandsänderung zu sorgen, solange von der Verfassung garantiertes Recht nicht eingeschränkt wird. Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass sowohl Alltagserprobung und Gutachten einen höhreren Stellenwert erhalten.
Das Gericht schreibt dazu in Absatz 63:
"(...) (3) Zwar kann der Gesetzgeber näher bestimmen, wie der Nachweis der Stabilität und Irreversibilität des Empfindens und Lebens eines Transsexuellen im anderen Geschlecht zu führen ist. Dabei kann er auch über die Voraussetzungen des § 1 Abs.1 TSG hinaus seine Anforderungen, zum Beispiel an die medizinische Begleitung des Transsexuellen, an sein Erscheinungsbild oder an die Qualität der Begutachtung, spezifizieren.(...)
Am Schluss wird noch einmal explizit betont:
"(...) Denn der Gesetzgeber hat, wie ausgeführt, die Möglichkeit, in § 8 Abs. 1 TSG für die personenstandsrechtliche Anerkennung des empfundenen Geschlechts eines Transsexuellen spezifiziertere Voraussetzungen zum Nachweis der Ernsthaftigkeit des Bedürfnisses, im anderen Geschlecht zu leben, als in § 1 Abs. 1 TSG aufzustellen (...)"
Also es bleibt ein fahler Geschmack zurück, denn es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, wie das BMI darauf reagiert.
Zu der Entscheidung des Gerichtes ist zu sagen, dass man die Begründung sehr genau lesen sollte.
Es ist oberflächlich betrachtet ein Sieg für die Menschenrecht, indem die beiden Zwangsbedingungen für die Personenstandsänderung für nicht anwendbar erklärt wurde.
ABER:
Absatz 61
"(2) Der Gesetzgeber kann bei der Bestimmung der Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen grundsätzlich von dessen äußeren Geschlechtsmerkmalen zum Zeitpunkt der Geburt ausgehen und die personenstandsrechtliche Anerkennung des im Widerspruch dazu stehenden empfundenen Geschlechts eines Menschen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Da das Geschlecht maßgeblich für die Zuweisung von Rechten und Pflichten sein kann und von ihm familiäre Zuordnungen abhängig sind, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gesetzgebers, dem Personenstand Dauerhaftigkeit und Eindeutigkeit zu verleihen, ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit möglichst zu vermeiden und einer Änderung des Personenstands nur stattzugeben, wenn dafür tragfähige Gründe vorliegen und ansonsten verfassungsrechtlich verbürgte Rechte unzureichend gewahrt würden. Dabei kann er, um beliebige Personenstandswechsel auszuschließen, einen auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis verlangen, dass die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit, die dem festgestellten Geschlecht zuwiderläuft, tatsächlich von Dauer und ihre Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung ist."
Heißt nichts anderes, dass bei IS Babys weiterhin innerhalb der bipolaren Geschlechtereinteilung entschieden wird und das Gericht gibt dem Gesetzgeber die Freiheit für eine Verschärfung der Hindernisse vor einer Personenstandsänderung zu sorgen, solange von der Verfassung garantiertes Recht nicht eingeschränkt wird. Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass sowohl Alltagserprobung und Gutachten einen höhreren Stellenwert erhalten.
Das Gericht schreibt dazu in Absatz 63:
"(...) (3) Zwar kann der Gesetzgeber näher bestimmen, wie der Nachweis der Stabilität und Irreversibilität des Empfindens und Lebens eines Transsexuellen im anderen Geschlecht zu führen ist. Dabei kann er auch über die Voraussetzungen des § 1 Abs.1 TSG hinaus seine Anforderungen, zum Beispiel an die medizinische Begleitung des Transsexuellen, an sein Erscheinungsbild oder an die Qualität der Begutachtung, spezifizieren.(...)
Am Schluss wird noch einmal explizit betont:
"(...) Denn der Gesetzgeber hat, wie ausgeführt, die Möglichkeit, in § 8 Abs. 1 TSG für die personenstandsrechtliche Anerkennung des empfundenen Geschlechts eines Transsexuellen spezifiziertere Voraussetzungen zum Nachweis der Ernsthaftigkeit des Bedürfnisses, im anderen Geschlecht zu leben, als in § 1 Abs. 1 TSG aufzustellen (...)"
Also es bleibt ein fahler Geschmack zurück, denn es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, wie das BMI darauf reagiert.
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Re: BVerG kippt Operationszwang für Personenstandsänderung
Hallöchen,alexa68 hat geschrieben: Würde jemand von Euch unter diesen "erleichterten" Bedingungen anstreben einen echten weiblichen Vornamen zu führen und juristisch als Frau anerkannt zu werden, ohne dass der Körper operativ verändert wird?
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt.Ausschlaggebend dafür wird bei mir wohl die Folge des Outings im Job sein.Ich kann mir mit 50 und unterhaltspflichtiger nicht erlauben,meinen Job zu riskieren.
Zum Glück gibt es in unserem Verein auch einen Sozialbeauftragten,der mit solchen Sachen bewandert ist.Vielleicht hilft mir auch eine Versetzung.Schön wäre natürlich,wenn in dem Haifischbecken bei uns
nur Haie mit akutem Zahnausfall unterwegs wären,aber das ist wohl Wunschdenken.Schauen wir mal.
LG Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
Re: BVerG kippt Operationszwang für Personenstandsänderung
Von mir ein eindeutiges Jaalexa68 hat geschrieben: Würde jemand von Euch unter diesen "erleichterten" Bedingungen anstreben einen echten weiblichen Vornamen zu führen und juristisch als Frau anerkannt zu werden, ohne dass der Körper operativ verändert wird?
LG Alisha

Re: Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetze
Hallo zusammen,
soweit ich es verstanden hat, geht es um Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen. In diesem Fall sollte die kleine Lösung ausreichend sein, um das zu ermöglichen. Hängt wohl auch damit zusammen, dass eine Lebenspartnerschaft nicht dem Heiligtum einer Ehe gleichgestellt ist. Eine Transfrau (kleine Lösung), die eine Lebenspartnerschaft mit einer Cisfrau eingehen möchte, muss sich für diesen Zweck nicht operieren lassen. In einer Lebenspartnerschaft lebende haben nicht die gleichen wechselseitigen sozialversicherten Ansprüche wie Verheiratete (Witwenrente etwa). Kann eine Transfrau (kleine Lösung), die in einer Lebenspartnerschaft als Frau lebt, in einem öffentlichen Schwimmbad den Duschraum nutzen?
Vive la Difference!
robotobo
soweit ich es verstanden hat, geht es um Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingehen wollen. In diesem Fall sollte die kleine Lösung ausreichend sein, um das zu ermöglichen. Hängt wohl auch damit zusammen, dass eine Lebenspartnerschaft nicht dem Heiligtum einer Ehe gleichgestellt ist. Eine Transfrau (kleine Lösung), die eine Lebenspartnerschaft mit einer Cisfrau eingehen möchte, muss sich für diesen Zweck nicht operieren lassen. In einer Lebenspartnerschaft lebende haben nicht die gleichen wechselseitigen sozialversicherten Ansprüche wie Verheiratete (Witwenrente etwa). Kann eine Transfrau (kleine Lösung), die in einer Lebenspartnerschaft als Frau lebt, in einem öffentlichen Schwimmbad den Duschraum nutzen?
Vive la Difference!
robotobo
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Re: Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetze
Moin,
sicherlich ist das Urtiel kein allumfassender "Freifahrtschein". Einige Kernaussagen bieten jedoch fruchtbaren Boden für weitere Urteile in anderen Verfahren, z.B.
>>Ob Menschen transsexuell sind, lasse "sich nicht am Grad der operativen Anpassung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale messen, sondern vielmehr daran, wie konsequent sie in ihrem empfundenen Geschlecht leben"<<
Das Urteil wird - zusammen mit laufenden politischen Prozessen - für grundsätzliche Veränderungen sorgen.
Gruß
CPG
sicherlich ist das Urtiel kein allumfassender "Freifahrtschein". Einige Kernaussagen bieten jedoch fruchtbaren Boden für weitere Urteile in anderen Verfahren, z.B.
>>Ob Menschen transsexuell sind, lasse "sich nicht am Grad der operativen Anpassung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale messen, sondern vielmehr daran, wie konsequent sie in ihrem empfundenen Geschlecht leben"<<
Das Urteil wird - zusammen mit laufenden politischen Prozessen - für grundsätzliche Veränderungen sorgen.
Gruß
CPG
Re: Verfassungsgericht kippt Teile des Transsexuellengesetze
Moin cpg,
abwarten. Ist in jedem Fall eine spannende Sache!
robotobo
abwarten. Ist in jedem Fall eine spannende Sache!
robotobo
