Dashcam im Fahrzeug
-
Jasmine
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 6432
- Registriert: Di 16. Jul 2013, 08:25
- Pronomen: sie
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 3 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Dashcam im Fahrzeug
Zum Thema Dashcam im Fahrzeug las ich etwas:
http://www.mittelbayerische.de/region/c ... 61271.html
Die im Artikel erwähnten Urteile habe ich mir durchgelesen.
OLG Nürnberg, 13. Zivilsenat, Hinweisbeschluss 13 U 851/17
Landgericht Regensburg, Endurteil vom 28.03.2017 4 O 1200/16
Liebe Grüße Jasmine
http://www.mittelbayerische.de/region/c ... 61271.html
Die im Artikel erwähnten Urteile habe ich mir durchgelesen.
OLG Nürnberg, 13. Zivilsenat, Hinweisbeschluss 13 U 851/17
Landgericht Regensburg, Endurteil vom 28.03.2017 4 O 1200/16
Liebe Grüße Jasmine
-
Cybill
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 2461
- Registriert: Sa 20. Jun 2009, 18:29
- Geschlecht: Frau
- Pronomen: Sie
- Wohnort (Name): Falkensee
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 9 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Liebe Jasmin,
zunächst einmal Danke für den Beitrag. Aus polizeilicher Sicht lässt sich die Nutzung von Dashcams so zusammenfassen:
-um die anderen nicht in ihren Persönlichkeitsrechten einzuschränken ist eine Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräen grundsätzlich nicht statthaft.
Nun das Aber: wenn das Gerät auf einen Schleifenbetrieb, also auf das erneute Überschreiben der bestehenden Daten eingestellt ist, dann kann der Betrieb toleriert werden. (Wer soll es kontrollieren oder gar ahnden?)
- im Fall der Fälle, also bei der Aufzeichnung eines Unfallgeschehens, ist es im Sinne einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts durchaus statthaft, die aufgenommenen Daten dauerhaft zu speichern.
- im Sinne der bürgerlichen Unterstützung der Polizei sind diese den den Unfall aufnehmenden Kräften zur Auswertung anzubieten. Ob diese Aufnahmen dann gerichtlich verwertet werden dürfen, unterliegt einer richterlichen Entscheidung.
Was gar nicht geht:
- dauerhafte private Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens um dann Anzeigen zu stellen.
Denn: Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unterliegt ausschließlich den dazu befugten Behörden. Wer es trotzdem macht, muss damit rechnen, dass nicht nur der bei der Ordnungswidrigkeit Betroffene geahndet wird, sondern auch derjenige, der in dessen Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen hat.
Die letztlich angewendete Ausführung dieser Prinzipien ist letztlich vom Bundesland zu Bundesland verschieden und unterliegt auch dem Ermessen der damit befassten Polizeikräfte.
Gruß
- Cy
zunächst einmal Danke für den Beitrag. Aus polizeilicher Sicht lässt sich die Nutzung von Dashcams so zusammenfassen:
-um die anderen nicht in ihren Persönlichkeitsrechten einzuschränken ist eine Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräen grundsätzlich nicht statthaft.
Nun das Aber: wenn das Gerät auf einen Schleifenbetrieb, also auf das erneute Überschreiben der bestehenden Daten eingestellt ist, dann kann der Betrieb toleriert werden. (Wer soll es kontrollieren oder gar ahnden?)
- im Fall der Fälle, also bei der Aufzeichnung eines Unfallgeschehens, ist es im Sinne einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts durchaus statthaft, die aufgenommenen Daten dauerhaft zu speichern.
- im Sinne der bürgerlichen Unterstützung der Polizei sind diese den den Unfall aufnehmenden Kräften zur Auswertung anzubieten. Ob diese Aufnahmen dann gerichtlich verwertet werden dürfen, unterliegt einer richterlichen Entscheidung.
Was gar nicht geht:
- dauerhafte private Aufzeichnungen des Verkehrsgeschehens um dann Anzeigen zu stellen.
Denn: Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten unterliegt ausschließlich den dazu befugten Behörden. Wer es trotzdem macht, muss damit rechnen, dass nicht nur der bei der Ordnungswidrigkeit Betroffene geahndet wird, sondern auch derjenige, der in dessen Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen hat.
Die letztlich angewendete Ausführung dieser Prinzipien ist letztlich vom Bundesland zu Bundesland verschieden und unterliegt auch dem Ermessen der damit befassten Polizeikräfte.
Gruß
- Cy
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!
Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
-
Michi
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 5959
- Registriert: Mo 19. Dez 2016, 09:45
- Pronomen: sie
- Forum-Galerie: gallery/album/11
- Hat sich bedankt: 689 Mal
- Danksagung erhalten: 852 Mal
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Hallo Cybill,
danke für die Zusammenfassung. So hatte in etwa ich das auch in Erinnerung. Ich hatte mich auch schon mit dem Gedanken getragen, mir so ein Gerät zu kaufen. Zum Einen hatte ich in letzter Zeit ein paar Beinaheunfälle wegen riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer, und zum Anderen wäre es manchmal interessant, sein eigenes Fahrverhalten mal als Zuschauer zu sehen. Wegen der schwammigen Rechtslage, und teils abstruser Aussagen verschiedener Politiker und Polizeivertreter habe ich aber bisher wieder davon Abstand genommen. Besonders blöd ist, dass das in jedem Bundesland anders gehandhabt wird bzw. werden kann. Ich muss zum Glück nicht mehr sooo viel fahren wie früher, aber wenn, dann bin ich viel als Frau unterwegs, und habe keine Lust, dann noch zusätzliche Schwierigkeiten zu riskieren. Zwar fahre ich als Frau noch entspannter, bin aber oft auch nachts unterwegs, wo dann an den Wochenenden gerne Routinekontrollen wegen Alkohol gemacht werden. An sich kein Problem, weil ich nichts trinke, und bisher hat es mich auch noch nicht als Frau erwischt, sondern erst kurz vor der Haustür, als ich mich schon zurückverwandelt hatte. Aber was nicht war, kann noch kommen, und dann will ich nicht, dass die noch irgendwas finden, wo sie ein Problem draus machen könnten.
Liebe Grüße
Michi
danke für die Zusammenfassung. So hatte in etwa ich das auch in Erinnerung. Ich hatte mich auch schon mit dem Gedanken getragen, mir so ein Gerät zu kaufen. Zum Einen hatte ich in letzter Zeit ein paar Beinaheunfälle wegen riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer, und zum Anderen wäre es manchmal interessant, sein eigenes Fahrverhalten mal als Zuschauer zu sehen. Wegen der schwammigen Rechtslage, und teils abstruser Aussagen verschiedener Politiker und Polizeivertreter habe ich aber bisher wieder davon Abstand genommen. Besonders blöd ist, dass das in jedem Bundesland anders gehandhabt wird bzw. werden kann. Ich muss zum Glück nicht mehr sooo viel fahren wie früher, aber wenn, dann bin ich viel als Frau unterwegs, und habe keine Lust, dann noch zusätzliche Schwierigkeiten zu riskieren. Zwar fahre ich als Frau noch entspannter, bin aber oft auch nachts unterwegs, wo dann an den Wochenenden gerne Routinekontrollen wegen Alkohol gemacht werden. An sich kein Problem, weil ich nichts trinke, und bisher hat es mich auch noch nicht als Frau erwischt, sondern erst kurz vor der Haustür, als ich mich schon zurückverwandelt hatte. Aber was nicht war, kann noch kommen, und dann will ich nicht, dass die noch irgendwas finden, wo sie ein Problem draus machen könnten.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
-
Mina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 1258
- Registriert: Mi 26. Apr 2017, 18:23
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Hier in Bremen haben viele Laternenparker das Problem, das die Autos von Radfahrern und anderen Autofahrern angefahren werden. Bei mir in der Strasse hängt eigentlich immer irgendwo ein Aussenspiegel auf halb acht. Und dazu fällt auf das in dieser Stadt mehr "angedätschte" Autos unterwegs sind als unversehrte. Statistik: 99% Fahrerflucht. Bei nicht Fahrerflucht, werden die mehrheitlichen Verfahren wegen unverhältnismäßigen Sachverhalt, eingestellt. (selbst auch erlebt)MichiWell hat geschrieben: Do 21. Sep 2017, 18:45 Zum Einen hatte ich in letzter Zeit ein paar Beinaheunfälle wegen riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer, und zum Anderen wäre es manchmal interessant, sein eigenes Fahrverhalten mal als Zuschauer zu sehen
Aber sein Auto mittels Kamera von der Wohnung aus zu beobachten ist strafbar, da man den öffentlichen Raum filmt und nach EU Recht ist dies nicht zulässig da man den Einzelnen schützen möchte.
Also, warum sollte es dann in Autos erlaubt sein???? Warum dürfen mich behörtliche Kameras filmen an öffentlichen Plätzen? Warum ist mein Fensterview kein öffentlicher Platz?
Das ist politischer Bullshit - auf der einen Seite werden Fahrerfluchtverfahren eingestellt obwohl man den Fahrer ermitteln konnte und auf der anderen Seite wird behördliche Willkür gespielt. Das ist für mich verarsche vor dem Herrn.
Dringender Handlungsbedarf!
Ziel: Human being -> Ist Dein Ziel erreicht, war es zu niedrig angesetzt -> Der Weg ist das Ziel!
-
Cybill
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 2461
- Registriert: Sa 20. Jun 2009, 18:29
- Geschlecht: Frau
- Pronomen: Sie
- Wohnort (Name): Falkensee
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 9 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
@Mina: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Es beinhaltet auch das Recht am eigenen Bild. In Grundrechte dürfen nur dazu berechtigte Behörden eingreifen und wenn, dann auch nur zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Es gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ich verstehe durchaus deinen Unmut, aber auch wenn Du dein Auto ganz toll lieb hast - es ist nur eine Sache.
-Cy
Ich verstehe durchaus deinen Unmut, aber auch wenn Du dein Auto ganz toll lieb hast - es ist nur eine Sache.
-Cy
Scio quid nolo! - Ich weiß was ich nicht will!
Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
Im Übrigen: Ich bin nicht hauptberuflich transsexuell!
-
Mina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 1258
- Registriert: Mi 26. Apr 2017, 18:23
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Cybill hat geschrieben: Do 21. Sep 2017, 21:32 @Mina: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Es beinhaltet auch das Recht am eigenen Bild. In Grundrechte dürfen nur dazu berechtigte Behörden eingreifen und wenn, dann auch nur zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Es gilt immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ich verstehe durchaus deinen Unmut, aber auch wenn Du dein Auto ganz toll lieb hast - es ist nur eine Sache.
-Cy
Das einzige Gefühl was ich meinem Wagen entgegen bringe ist Dankbarkeit, Cybill. Nämlich deswegen, da es meinen Hintern zuverlässig und bezahlbar von A nach B bringt.
Das ist aber kein Grund einen Freifahrtschein für die Konsequenzlose Beschädigung fremden Eigentums auszustellen.
Ich weiß das die Cops von solchen Delikten mehr als angenervt sind. Jeder erstellt wegen einem noch so kleinen Kratzer ne Anzeige.
Und da gäbe es im Dienstalltag sicher wichtigeres zutun. Zum Beispiel Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen an Stellen welche die Blitzbilanz garantieren....statt vor Kindergärten oder Krankenhäusern.
Ich fahre seit 22 Jahren Auto und habe noch nie einen Punkt bekommen. Warum? Weil es Menschen gibt die Regelkonform leben und immer voll bestraft werden das andere es scheinbar nicht müssen und damit durchkommen, respektive von der Polizei noch geschützt werden da ja Fahrerfluchtverfahren einfach so eingestellt werden und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Das enttäuscht eben. So What.
Ziel: Human being -> Ist Dein Ziel erreicht, war es zu niedrig angesetzt -> Der Weg ist das Ziel!
-
Lina
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 4350
- Registriert: Di 25. Jan 2011, 00:34
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 50 Mal
- Danksagung erhalten: 177 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Der Unterscheidungspunkt ist wohl scheinbar hier, ob nun Dauerhaft was aufgezeichnet wird oder nicht - das war ja in dem aktuellen Fall nicht so.
Es wird wohl dann auch Kameras geben oder bald geben, die eine Aufzeichnung für eine kurze Dauer - sagen wir Beispielsweise 10 Sekunden in einem Kurzzeitspeicher behält und diese Aufnahme nur behält, wenn es eine ungewöhnlich starke mechanische Einwirkung gegeben hat. Dann gibt evtl. - muss vermutlich auch ein Richter entscheiden - nicht eine dauerhafte Aufzeichnung im Sinne des Gesetzes, aber trotzdem wesentliches Beweismaterial, worauf man nach einem Unfall zurückgreifen kann. Und wie Cybil sagt, wer soll es kontrollieren? Ja, wenn es z.B. eine Kamera ist, die nichts anderes kann, dann ist es wohl einfach, oder?
So würde es nach meiner Meinung keine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Dauerhafte Aufzeichnung von öffentlichen Straßen, finde ich, ist zu Recht verboten. Wer es trotzdem tut und dadurch tatsächlich einen Unfallflüchtigen erwischt, sollte wohl schlau genug sein, um an sein Recht zu kommen, ohne die Aufzeichnung zu zeigen oder gar zu erwähnen.
Es wird wohl dann auch Kameras geben oder bald geben, die eine Aufzeichnung für eine kurze Dauer - sagen wir Beispielsweise 10 Sekunden in einem Kurzzeitspeicher behält und diese Aufnahme nur behält, wenn es eine ungewöhnlich starke mechanische Einwirkung gegeben hat. Dann gibt evtl. - muss vermutlich auch ein Richter entscheiden - nicht eine dauerhafte Aufzeichnung im Sinne des Gesetzes, aber trotzdem wesentliches Beweismaterial, worauf man nach einem Unfall zurückgreifen kann. Und wie Cybil sagt, wer soll es kontrollieren? Ja, wenn es z.B. eine Kamera ist, die nichts anderes kann, dann ist es wohl einfach, oder?
So würde es nach meiner Meinung keine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Dauerhafte Aufzeichnung von öffentlichen Straßen, finde ich, ist zu Recht verboten. Wer es trotzdem tut und dadurch tatsächlich einen Unfallflüchtigen erwischt, sollte wohl schlau genug sein, um an sein Recht zu kommen, ohne die Aufzeichnung zu zeigen oder gar zu erwähnen.
-
cora
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 86
- Registriert: Mo 17. Jul 2017, 10:09
- Geschlecht: meist Mann
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Wien
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Soviel ich weiß sind sie generell in Ö nicht zugelassen. auch nicht im Schleifenbetrieb... aber falls wer was genaueres weis - berichtet
lg cora
lg cora
-
Conny-Andrea
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 530
- Registriert: Mi 20. Sep 2017, 12:13
- Geschlecht: Keine Ahnung
- Pronomen: Er/Sie/egal
- Wohnort (Name): Berlin
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 14 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Hallo Mädels,
ich stelle mal wieder eine ganz dumme Frage:
"Wo ist der Unterschied zwischen "Kamera auf dem Armaturenbrett" und "Kamera in der Hand"
Darf ich im Urlaub keine privaten Videos drehen, weil irgend jemand zufällig mitgefilmt werden könnte
Liebe Grüße von Conny-Andrea
ich stelle mal wieder eine ganz dumme Frage:
"Wo ist der Unterschied zwischen "Kamera auf dem Armaturenbrett" und "Kamera in der Hand"
Darf ich im Urlaub keine privaten Videos drehen, weil irgend jemand zufällig mitgefilmt werden könnte
Liebe Grüße von Conny-Andrea
-
Christian
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 95
- Registriert: Sa 15. Mär 2014, 15:44
- Geschlecht: männlich
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Liebe Conny-Andrea, die Lösung schreibst Du bereits selbst. Wenn Du zufällig fotografiert wirst als "Beiwerk" im öffentlichen Raum ist das in Ordnung. Sprich: Ich fotografiere das Brandenburger Tor und Du läufst dort irgendwo klein im Hintergrund vorbei. Wenn ich Dich in Nahaufnahme fotografiere und schlimmstenfalls das noch ohne Dein Einverständnis ins Internet stelle ist das aber nicht mehr in Ordnung. Auch der Überwachung im öffentlichen Raum sind staatlichen Stellen Grenzen gesetzt: Offene Videokameras sind eher zulässig, versteckte Videokameras eher unzulässig. Auch dürfen Daten nicht dauerhaft gespeichert werden und sind nach Erreichen ihres Zwecks dauerhaft zu löschen. Bei Dashcams wäre dies meiner Einschätzung nach gegeben, wenn bspw. nur jeweils 10 Sekunden aufgenommen werden und nur bei einem Unfallereignis eine dauerhafte Speicherung erfolgt. Das wiederum wäre nur möglich, wenn ein solches System von Autoherstellern fest installiert wird und ähnlich wie bei Auslösung eines Airbags funktioniert. Ich möchte nicht dauerhaft und überall im öffentlichen Raum gefilmt werden und davon später Videos bei YouTube finden. Gerade als Crossdresser sähe ich damit mein Grundrecht zur freien Entfaltung meiner Persönlichkeit eingeschränkt mich infolge dessen in einem Kleid in der Öffentlichkeit frei zu bewegen.
-
Conny-Andrea
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 530
- Registriert: Mi 20. Sep 2017, 12:13
- Geschlecht: Keine Ahnung
- Pronomen: Er/Sie/egal
- Wohnort (Name): Berlin
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 14 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Hallo Christian,
ich habe früher auf Urlaubsfahrten als Beifahrer mit einer Videokamera (in der Hand) durch die Windschutzscheibe gefilmt. Dabei wurden natürlich die vorherfahrenden Fahrzeuge im Mittelpunkt aufgenommen. Diese Aufnahmen wurden von mir später archiviert. Und alles ohne Einverständnis der beteiligten Personen. Wo ist da jetzt der Unterschied zu einer Dashcam? Habe ich mich etwa strafbar gemacht?
Wenn ich es recht überlege, waren gar keine Personen zu sehen, nur Fahrzeuge. Haben Fahrzeuge auch das Recht am eigenen Bild?
Liebe Grüße von Conny-Andrea
ich habe früher auf Urlaubsfahrten als Beifahrer mit einer Videokamera (in der Hand) durch die Windschutzscheibe gefilmt. Dabei wurden natürlich die vorherfahrenden Fahrzeuge im Mittelpunkt aufgenommen. Diese Aufnahmen wurden von mir später archiviert. Und alles ohne Einverständnis der beteiligten Personen. Wo ist da jetzt der Unterschied zu einer Dashcam? Habe ich mich etwa strafbar gemacht?
Wenn ich es recht überlege, waren gar keine Personen zu sehen, nur Fahrzeuge. Haben Fahrzeuge auch das Recht am eigenen Bild?
Liebe Grüße von Conny-Andrea
-
Christian
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 95
- Registriert: Sa 15. Mär 2014, 15:44
- Geschlecht: männlich
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Liebe Conny-Andrea, das kommt darauf an. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Aufnahme unter die so genannte Panoramafreiheit fallen könnte; du also vordergründig die Landschaft dokumentierst und es sich um Beiwerk handelt. Dies dürfte dann aber eher nicht gegeben sein, wenn Du bspw. hauptsächlich Fahrerinnen und Fahrer filmst. Dann kommt das Recht am eigenen Bild zum Tragen und Deine damalige Aufnahme wäre unzulässig. Das Filmen von Gegenständen ist dagegen unproblematischer. Aber auch hier gilt es die Persönlichkeitsrechte zu beachten, soweit Rückschlüsse auf den Halter gemacht werden können. Wenn Du also beispielsweise im öffentlichen Raum nur die Autos von Teilnehmer/innen vor einer Selbsthilfegruppe fotografierst, bspw. um diese später ins Internet zu stellen, dann ist auch dies in der Regel unzulässig. Es könnten Rückschlüsse auf die Halterinnen und Halter erfolgen, ggf. mit dem Ziel einer Diskriminierung. Um auf die Dashcam zurückzukommen: Hier filmst Du explizit nicht die Landschaft für eine schöne Erinnerung im Fotoalbum (Panoramafreiheit). Die gefilmten Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer sind kein Beiwerk, sondern der Zweck und Mittelpunkt der Aufnahme und damit überwiegt deren Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit im freien Raum gegenüber Deinem Interesse ein Beweismittel im Falle eines Streites zu haben, zumal im Falle des Falles neben einer Dashcam auch weitere Möglichkeiten einer Aufklärung (Zeugenaussagen, Rekonstruktion des Geschehens) bestehen. Was passiert, wenn Dashcams ohne jegliche Regulierung betrieben werden, kann man bei YouTube sehen. Dort sind bereits heute viele Videos - hauptsächlich aus dem Ausland - für alle Welt hochgeladen. Ich will keine entsprechenden Videos bei YouTube sehen. Es werden nicht nur kaputte Seitenspiegel oder Blechschäden gefilmt. Die Kamera macht keinen Unterschied was es filmt und filmt immer auch das Leid und den Tod anderer Menschen. Beim Filmen mit einer Videokamera in der Hand habe ich als Mensch zumindest noch die Entscheidung was ich filme. Ich erkenne das Sicherheitsinteresse an - im Falle eines Schadens nicht auf einen Kosten sitzen bleiben zu müssen - sehe hier aber das zu schützende Grundrecht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht am eigenen Bild deutlich höher an. Wie zuvor beschrieben gäbe es Möglichkeiten des Kompromisses, wie die Speicherung nur bei Auslösen des Airbags oder den Zugang zu dem Material zu verschlüsseln und nur durch ein Gerichtsbeschluss im Falle eines Rechtsstreits zugänglich zu machen.
Zuletzt geändert von Christian am Mi 29. Nov 2017, 17:25, insgesamt 1-mal geändert.
-
Conny-Andrea
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 530
- Registriert: Mi 20. Sep 2017, 12:13
- Geschlecht: Keine Ahnung
- Pronomen: Er/Sie/egal
- Wohnort (Name): Berlin
- Hat sich bedankt: 9 Mal
- Danksagung erhalten: 14 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Dashcam im Fahrzeug
Hallo Christian,
du scheinst dich ja richtig gut mit der Materie auszukennen.
Danke für die Info. Man wird alt wie 'ne Kuh und lernt immer noch dazu.
Liebe Grüße von Conny-Andrea
du scheinst dich ja richtig gut mit der Materie auszukennen.
Danke für die Info. Man wird alt wie 'ne Kuh und lernt immer noch dazu.
Liebe Grüße von Conny-Andrea