Zwangsgutachten schon vor der Reform des TSG streichen! SOFORT! - # 3
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Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
ich habe Iben geschrieben und werden die Info, wie das in Dänemark genau geregelt ist, hier veröffentlichen, sobald ich Nachricht erhalte.
Gruß
Anne-Mette
ich habe Iben geschrieben und werden die Info, wie das in Dänemark genau geregelt ist, hier veröffentlichen, sobald ich Nachricht erhalte.
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Anne-Mette
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Marielle
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin Moin,
ich habe hinsichtlich der Argumentation zur Abschaffung versucht rauszufinden, wie das Verhältnis zwischen 'positiven' und 'negativen' Gutachten ist, d.h. wieviele Gutachten entspr. den TSG-Anforderungen insgesamt erstellt werden und bei welchem Anteil die Gutachter_innen zu dem Schluß kommen, dass die Voraussetzungen NICHT erfüllt sind. Gefunden habe ich dazu nichts belastbares. Ich selbst weiss von einem Fall, in dem sich während der 'Begutachtung' ergab, dass NÄ/PÄ nicht der individuell richtige Ansatz sind.
Sollte sich herausstellen, dass das Verhältnis 'sehr viele' zu 'fast keine' ist (gefühlt sieht es für mich so aus), liesse sich darauf auch eine Argumentationslinie aufbauen, weil der 'Schutz' vor einer reversiblen Amtshandlung kein wirklich gutes Argument FÜR eine Vielzahl von überflüssigen Gutachten wäre/ist.
Kennt jemand eine belastbare Statistik oder sonstige gute Quellen dazu?
Marielle
ich habe hinsichtlich der Argumentation zur Abschaffung versucht rauszufinden, wie das Verhältnis zwischen 'positiven' und 'negativen' Gutachten ist, d.h. wieviele Gutachten entspr. den TSG-Anforderungen insgesamt erstellt werden und bei welchem Anteil die Gutachter_innen zu dem Schluß kommen, dass die Voraussetzungen NICHT erfüllt sind. Gefunden habe ich dazu nichts belastbares. Ich selbst weiss von einem Fall, in dem sich während der 'Begutachtung' ergab, dass NÄ/PÄ nicht der individuell richtige Ansatz sind.
Sollte sich herausstellen, dass das Verhältnis 'sehr viele' zu 'fast keine' ist (gefühlt sieht es für mich so aus), liesse sich darauf auch eine Argumentationslinie aufbauen, weil der 'Schutz' vor einer reversiblen Amtshandlung kein wirklich gutes Argument FÜR eine Vielzahl von überflüssigen Gutachten wäre/ist.
Kennt jemand eine belastbare Statistik oder sonstige gute Quellen dazu?
Marielle
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No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
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Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
ca. 1-2 % werden abgelehnt oder von den "Betroffenen" selbst im Laufe des Verfahrens zurückgezogen.
Gruß
Anne-Mette
ca. 1-2 % werden abgelehnt oder von den "Betroffenen" selbst im Laufe des Verfahrens zurückgezogen.
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Anne-Mette
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Marielle
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Gibt's dazu was 'Offizielles'? Statistisches Bundesamt, Antwort der Regierung auf eine Anfrage? Irgendetwas, das man nicht als 'Hörensagen' vom Tisch wischen kann?
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Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
wurde mir aus dgti-Quellen genannt.
Ich denke, die Zahlen stammen vom Bundesamt für Justiz, Geschäftsbelastung der Amtsgerichte
Gruß
Anne-Mette
wurde mir aus dgti-Quellen genannt.
Ich denke, die Zahlen stammen vom Bundesamt für Justiz, Geschäftsbelastung der Amtsgerichte
Gruß
Anne-Mette
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Svetlana L
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Ich gebe dir recht Marielle und "fühle" genau wie du: Gaaaanz viele positive und gaaaanz wenige negative Gutachten. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass über die durchgeführten Begutachtungen offizielle und vor allem zentrale Statistiken geführt werden. Psychologen/Psychiater haben doch bestimmt auch so etwas wie eine Standesvertretung, vielleicht kann man da Zahlen erfragen? Evtl. gibt es hilfsweise über die durchgeführten gerichtlichen PÄ/VÄ-Verfahren Statistiken, da müsste man dann doch positiv und negativ ergangene Beschlüsse ersehen können. Vermutlich ist das dann aber auch keine zentrale Statistik, sondern jedes Gericht wurschtelt da in eigener Zuständigkeit rum. Oder sind das die von Anne-Mette genannten 1-2%? Wenn man von diesen noch die von den Betroffenen selbst zurückgezogenen Verfahren rausrechnet (das kann schließlich die unterschiedlichsten Gründe haben und muss nicht zwangsläufig auf ein in Aussicht gestelltes negatives Gutachten beruhen), dann bleibt da wirklich nur ein so kleiner Bruchteil von negativen Gutachten, dass das gesamte Verfahren ad absurdum geführt wird.
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
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Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
wird es nicht langsam Zeit, sie SOFORT abzuschaffen?
Gruß
Anne-Mette
ja, ebendann bleibt da wirklich nur ein so kleiner Bruchteil von negativen Gutachten, dass das gesamte Verfahren ad absurdum geführt wird.
Gruß
Anne-Mette
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Amadé
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Wenn ich Vertreter des Staates wäre, würde ich sagen: Genau diese 1-2 % müssen von den Gutachtern herausgefiltert werden, diese müssen geschützt werden.
Mir ist wichtiger, dass gerade bei den negativen Gutachten über das Recht des Individuums auf Selbstbeschreibung seines Geschlechts hinweggegangen wird, was auch in dem zitierten Statement der WMA anerkannt wird. Mag sein, dass es Menschen gibt, welche die Anträge bei Gericht stellen und für die die VÄ/PÄ nicht das Richtige ist. Diese werden es jedoch eher in einer wertschätzenden Begleittherapie bemerken als aufgrund eines von außen betrachtenden Gutachtens. Solange sie selbst von ihrem abweichenden Geschlecht überzeugt sind, nützt ihnen das ablehnende Gutachten gar nichts. Ein verantwortungsvoller Gutachter wird dann eher zum Therapeuten. Als solcher ist er vom Gericht aber nicht beauftragt und wird nicht bezahlt.
Außerdem kann man sich fragen: Welcher Schutz ist nötig? Welcher Schaden tritt ein bzw. für wen tritt ein Schaden ein, wenn jemand nach de VÄ/PA mit anderem Namen unterschreibt und nach einiger Zeit feststellt, dass die alte Unterschrift doch schöner war? Es ist nicht mehr als ein Verwaltungsakt, der jederzeit revidiert werden kann! Dafür gibt es sogar einen eigenen Paragrafen im TSG, der unnötig wäre, wenn durch die Gutachten "Rückfälle" vermieden werden könnten. Die Gutachten sind sinnlos und gehören abgeschafft!
Liebe Grüße
Amadée
Mir ist wichtiger, dass gerade bei den negativen Gutachten über das Recht des Individuums auf Selbstbeschreibung seines Geschlechts hinweggegangen wird, was auch in dem zitierten Statement der WMA anerkannt wird. Mag sein, dass es Menschen gibt, welche die Anträge bei Gericht stellen und für die die VÄ/PÄ nicht das Richtige ist. Diese werden es jedoch eher in einer wertschätzenden Begleittherapie bemerken als aufgrund eines von außen betrachtenden Gutachtens. Solange sie selbst von ihrem abweichenden Geschlecht überzeugt sind, nützt ihnen das ablehnende Gutachten gar nichts. Ein verantwortungsvoller Gutachter wird dann eher zum Therapeuten. Als solcher ist er vom Gericht aber nicht beauftragt und wird nicht bezahlt.
Außerdem kann man sich fragen: Welcher Schutz ist nötig? Welcher Schaden tritt ein bzw. für wen tritt ein Schaden ein, wenn jemand nach de VÄ/PA mit anderem Namen unterschreibt und nach einiger Zeit feststellt, dass die alte Unterschrift doch schöner war? Es ist nicht mehr als ein Verwaltungsakt, der jederzeit revidiert werden kann! Dafür gibt es sogar einen eigenen Paragrafen im TSG, der unnötig wäre, wenn durch die Gutachten "Rückfälle" vermieden werden könnten. Die Gutachten sind sinnlos und gehören abgeschafft!
Liebe Grüße
Amadée
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Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
ich habe heute eine Antwort aus dem Büro Beck bekommen.
Am Schluss diese Zeilen
Es scheint mir nicht möglich, die auf die Gutachten zu verzichten, da die Gutachten nach -§4 (3) TSG vorliegen müssen, damit das Gericht dem Antrag auf Namen- und/oder Personenstandsänderung stattgeben kann. Ein begründeter Antrag ist leider nach dem aktuellen TSG nicht hinreichend.
Ich denke, es müsste "recht schnell" möglich sein, auch das so umzuschreiben, dass auf die Gutachten verzichtet werden kann, weil auf sie verzichtet werden MUSS!
Immerhin: ich habe eine Antwort mit einigen Informationen erhalten.
Vieles setzen wir schon seit Bestehen des Forums hier und an anderer Stelle um. so z.B. auch, was hier gesagt/geschrieben wird:
Was uns helfen kann, sind zum Beispiel Gelegenheiten, dass Thema immer wieder öffentlich anzusprechen. Das tut Volker Beck z.B. wenn es Änderungen in anderen Ländern gibt: http://www.volkerbeck.de/2016/06/07/nor ... es-zeichen
Ich denke, wir sind mit unseren Aktivitäten auf einem guten Weg.
Gruß
Anne-Mette
ich habe heute eine Antwort aus dem Büro Beck bekommen.
Am Schluss diese Zeilen
Es scheint mir nicht möglich, die auf die Gutachten zu verzichten, da die Gutachten nach -§4 (3) TSG vorliegen müssen, damit das Gericht dem Antrag auf Namen- und/oder Personenstandsänderung stattgeben kann. Ein begründeter Antrag ist leider nach dem aktuellen TSG nicht hinreichend.
Ich denke, es müsste "recht schnell" möglich sein, auch das so umzuschreiben, dass auf die Gutachten verzichtet werden kann, weil auf sie verzichtet werden MUSS!
Immerhin: ich habe eine Antwort mit einigen Informationen erhalten.
Vieles setzen wir schon seit Bestehen des Forums hier und an anderer Stelle um. so z.B. auch, was hier gesagt/geschrieben wird:
Was uns helfen kann, sind zum Beispiel Gelegenheiten, dass Thema immer wieder öffentlich anzusprechen. Das tut Volker Beck z.B. wenn es Änderungen in anderen Ländern gibt: http://www.volkerbeck.de/2016/06/07/nor ... es-zeichen
Ich denke, wir sind mit unseren Aktivitäten auf einem guten Weg.
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
interessant:
Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)
-§ 6 Aufhebung auf Antrag
(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, ist auf seinen Antrag vom Gericht aufzuheben, wenn er sich wieder dem in seinem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht als zugehörig empfindet.
(2) Die -§-§ 2 bis 4 gelten entsprechend. In der Entscheidung ist auch anzugeben, daß der Antragsteller künftig wieder die Vornamen führt, die er zur Zeit der Entscheidung, durch welche seine Vornamen geändert worden sind, geführt hat. Das Gericht kann auf Antrag des Antragstellers diese Vornamen ändern, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Antragstellers erforderlich ist.
Die Hervorhebung durch "fett" habe ich vorgenommen; ansonsten ist es ein Originalzitiat von "Gesetze im Internet": https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__6.html
Meine Meinung: wenn einer "Rückabwicklung" auf Antrag stattzugeben ist (ohne Gutachten???), dann wäre das ein weiteres Argument gegen die Zwangsgutachten.
Gruß
Anne-Mette
interessant:
Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)
-§ 6 Aufhebung auf Antrag
(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, ist auf seinen Antrag vom Gericht aufzuheben, wenn er sich wieder dem in seinem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht als zugehörig empfindet.
(2) Die -§-§ 2 bis 4 gelten entsprechend. In der Entscheidung ist auch anzugeben, daß der Antragsteller künftig wieder die Vornamen führt, die er zur Zeit der Entscheidung, durch welche seine Vornamen geändert worden sind, geführt hat. Das Gericht kann auf Antrag des Antragstellers diese Vornamen ändern, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Antragstellers erforderlich ist.
Die Hervorhebung durch "fett" habe ich vorgenommen; ansonsten ist es ein Originalzitiat von "Gesetze im Internet": https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/__6.html
Meine Meinung: wenn einer "Rückabwicklung" auf Antrag stattzugeben ist (ohne Gutachten???), dann wäre das ein weiteres Argument gegen die Zwangsgutachten.
Gruß
Anne-Mette
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Marielle
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin Moin again,
die im Info-Blatt der dgti (hat Anne-Mette mir geschickt) genannten 0,45% an 'Rückabwicklungen' werden zwar vom AG Frankenthal für das Land Rheinland-Pfalz genannt und sind daher sehr 'offiziell'. Sie beziehen sich aber leider nicht auf die Ergebnisse der Gutachten, sondern auf die Beschlüsse des Gerichts. Daher ist diese Zahl ein sehr schwaches Argument, weil man es einfach auf links ziehen und sagen kann: "Ja, natürlich sind das wenig Fälle, eben WEIL es die Gutachten im Verfahren gibt".
Interessant und hilfreich wäre eine entsprechende Aussage, die sich nur auf die Ergebnisse der GAs bezieht. Wenn davon tatsächlich nur 1-2% 'negativ' ausfallen, wäre das eine ziemlich massive Aussage. Es bedeutete ja nichts weniger, als das die Gutachter in 98 bis 99% der Fälle die Richtigkeit der Selbstbescheibung derjenigen bestätigen würden, die überhaupt in das Verfahren eintreten. Dem kann man dann die 0,45 % vom AG Frankenthal quasi auch noch gegenrechnen, weil es sich dabei ja um offensichtlich 'gerichtsbestätigte Fehlbeurteilungen' der Gutachter_innen handelt. Dann läge die 'wirksame Schutzquote' der Gutachten de facto in der gleichen Größenordnung wie die Fehlerquote, die zu amtlichen, aber 'falschen', NÄ/PÄ führt. (...hier können Sie ihr eigenes Gelächter einfügen...)
Zu dem was Amadee schrieb:
Sachlich bin ich, betreffend die Anmassung einer 'Überhoheit' über das individuelle menschliche Sein, absolut deiner Meinung. Betreffend die Argumentation mit den 1-2% negativen GAs nicht ganz; siehe oben. Du beschreibst aber eine gute Argumentation. Die Abwägung der Belastung (psychisch, wirtschaftlich, sozial) von 98-99% der betroffenen Menschen ergibt, in Relation zum erreichten Nutzen bei VÄ und PÄ, dass das ganze Verfahren ein schlechter Witz ist. Eine gegen Null gehende 'Schutzwirkung', die gegen etwas schützt, dass weit weniger tragisch als der eigene wirtschaftliche Ruin ist, wobei aber niemand auf die Idee käme, von potentiellen Überschuldungs-Kreditnehmern ein psychologisches Gutachten zu fordern.
Zu Volker Beck bzw. seines Büros Antwort:
Die Leutz in seinem Büro haben sich schlicht auf die geltende Rechtslage zurückgezogen. So wie der BGH neulich in seinem 'No-Inter-Sex'-Urteil.
Ich fürchte, dass das was wir wollen nicht 'recht schnell' gehen wird. Immerhin muss dazu ein Bundesgesetz geändert werden. Das heisst, dass wir irgendjemanden, der dazu berechtigt ist, dazu bringen müssen, dem Bundestag einen Antrag auf diese Gesetzesänderung vorzulegen und das dann die Mehrheit der Abgeordneten dem auch zustimmen muss. Das ist nichts, was man mal eben so am Samstagnachmittag erledigen kann.
Entsprechend Initiativen der Grünen und der Linken sind in den letzten Jahren schon gescheitert. Und wenn man sich das gesamte Klima etwas genauer ansieht, wird es überhaupt nur dann funktionieren können, wenn man die konservativen Kräfte der derzeitigen Regierungsparteien davon überzeugt, dass die Gesetzesänderung gut, richtig und wichtig ist. Es nutzt uns m.E. überhaupt nichts, wenn wir die Grünen oder die Linken oder die relativ linken der SPD von unserem Anliegen überzeugen (die sind doch eh dafür oder zumindest nicht dagegen). Die Konservativen würden aber schon allein deswegen gegen einen entsprechenden Antrag stimmen, weil er von 'denen' kommt.
Das (aus meiner SIcht) wesentliche Ergebnis der 'Stuttgarter Erklärung' ist, dass man in der Unterschriftenliste nachsehen kann, wo das Problem liegt. Grüne, Linke, linke Sozis, Ökos, Piraten, Doktor_innen der Psychologie ..... alles dabei. Nur konservative Volksvertreter nicht bzw. nur in winzigen Mengen.
Eigentlich müsste man daher dafür sorgen, dass eine Initiative zur Änderung des TSG aus der CDU/CSU kommt. Wie sollten die Grünen, Linken usw. dann dagegen stimmen, wenn wir ihnen sagen, dass wir dahinter stecken und es genau so haben wollen? Dann würde das Ding durchgehen, aber auch nur dann.
Marielle
die im Info-Blatt der dgti (hat Anne-Mette mir geschickt) genannten 0,45% an 'Rückabwicklungen' werden zwar vom AG Frankenthal für das Land Rheinland-Pfalz genannt und sind daher sehr 'offiziell'. Sie beziehen sich aber leider nicht auf die Ergebnisse der Gutachten, sondern auf die Beschlüsse des Gerichts. Daher ist diese Zahl ein sehr schwaches Argument, weil man es einfach auf links ziehen und sagen kann: "Ja, natürlich sind das wenig Fälle, eben WEIL es die Gutachten im Verfahren gibt".
Interessant und hilfreich wäre eine entsprechende Aussage, die sich nur auf die Ergebnisse der GAs bezieht. Wenn davon tatsächlich nur 1-2% 'negativ' ausfallen, wäre das eine ziemlich massive Aussage. Es bedeutete ja nichts weniger, als das die Gutachter in 98 bis 99% der Fälle die Richtigkeit der Selbstbescheibung derjenigen bestätigen würden, die überhaupt in das Verfahren eintreten. Dem kann man dann die 0,45 % vom AG Frankenthal quasi auch noch gegenrechnen, weil es sich dabei ja um offensichtlich 'gerichtsbestätigte Fehlbeurteilungen' der Gutachter_innen handelt. Dann läge die 'wirksame Schutzquote' der Gutachten de facto in der gleichen Größenordnung wie die Fehlerquote, die zu amtlichen, aber 'falschen', NÄ/PÄ führt. (...hier können Sie ihr eigenes Gelächter einfügen...)
Zu dem was Amadee schrieb:
Sachlich bin ich, betreffend die Anmassung einer 'Überhoheit' über das individuelle menschliche Sein, absolut deiner Meinung. Betreffend die Argumentation mit den 1-2% negativen GAs nicht ganz; siehe oben. Du beschreibst aber eine gute Argumentation. Die Abwägung der Belastung (psychisch, wirtschaftlich, sozial) von 98-99% der betroffenen Menschen ergibt, in Relation zum erreichten Nutzen bei VÄ und PÄ, dass das ganze Verfahren ein schlechter Witz ist. Eine gegen Null gehende 'Schutzwirkung', die gegen etwas schützt, dass weit weniger tragisch als der eigene wirtschaftliche Ruin ist, wobei aber niemand auf die Idee käme, von potentiellen Überschuldungs-Kreditnehmern ein psychologisches Gutachten zu fordern.
Zu Volker Beck bzw. seines Büros Antwort:
Die Leutz in seinem Büro haben sich schlicht auf die geltende Rechtslage zurückgezogen. So wie der BGH neulich in seinem 'No-Inter-Sex'-Urteil.
Ich fürchte, dass das was wir wollen nicht 'recht schnell' gehen wird. Immerhin muss dazu ein Bundesgesetz geändert werden. Das heisst, dass wir irgendjemanden, der dazu berechtigt ist, dazu bringen müssen, dem Bundestag einen Antrag auf diese Gesetzesänderung vorzulegen und das dann die Mehrheit der Abgeordneten dem auch zustimmen muss. Das ist nichts, was man mal eben so am Samstagnachmittag erledigen kann.
Entsprechend Initiativen der Grünen und der Linken sind in den letzten Jahren schon gescheitert. Und wenn man sich das gesamte Klima etwas genauer ansieht, wird es überhaupt nur dann funktionieren können, wenn man die konservativen Kräfte der derzeitigen Regierungsparteien davon überzeugt, dass die Gesetzesänderung gut, richtig und wichtig ist. Es nutzt uns m.E. überhaupt nichts, wenn wir die Grünen oder die Linken oder die relativ linken der SPD von unserem Anliegen überzeugen (die sind doch eh dafür oder zumindest nicht dagegen). Die Konservativen würden aber schon allein deswegen gegen einen entsprechenden Antrag stimmen, weil er von 'denen' kommt.
Das (aus meiner SIcht) wesentliche Ergebnis der 'Stuttgarter Erklärung' ist, dass man in der Unterschriftenliste nachsehen kann, wo das Problem liegt. Grüne, Linke, linke Sozis, Ökos, Piraten, Doktor_innen der Psychologie ..... alles dabei. Nur konservative Volksvertreter nicht bzw. nur in winzigen Mengen.
Eigentlich müsste man daher dafür sorgen, dass eine Initiative zur Änderung des TSG aus der CDU/CSU kommt. Wie sollten die Grünen, Linken usw. dann dagegen stimmen, wenn wir ihnen sagen, dass wir dahinter stecken und es genau so haben wollen? Dann würde das Ding durchgehen, aber auch nur dann.
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Claudia-Luisa
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Liebe Anne-Mette,
danke für deine Inspiration.
Eben habe ich u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks angeschrieben:
"Frage zur Ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage zum TSG vom 13.07.2016
und zur Gesetzgebung für inter- und transsexuelle Menschen
Sehr geehrte Frau Marks,
in der Kleinen Anfrage von Bündnis90/Die Grünen und Ihrer Antwort sind unter Punkt 28. Angaben, die sich im TSG nicht wiederfinden.
"drei Jahre im Gegengeschlecht identifizierbar" steht nicht im TSG.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Aufklärung dieses Missverständnisses beitragen könnten.
Von noch größerem Interesse ist für mich Ihre Antwort auf eine weitere Frage:
Können Menschen mit Inter- und Transsexualität in dieser Legislaturperiode mit menschenrechtskonformen Gesetzgebung/Änderung des TSG rechnen?
Vorab herzlichen Dank und
Freundliche Grüße
..........................................
http://www.volkerbeck.de/wp-content/upl ... 8-8808.pdf
Frage Nr. 28:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass................... "
danke für deine Inspiration.
Eben habe ich u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks angeschrieben:
"Frage zur Ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage zum TSG vom 13.07.2016
und zur Gesetzgebung für inter- und transsexuelle Menschen
Sehr geehrte Frau Marks,
in der Kleinen Anfrage von Bündnis90/Die Grünen und Ihrer Antwort sind unter Punkt 28. Angaben, die sich im TSG nicht wiederfinden.
"drei Jahre im Gegengeschlecht identifizierbar" steht nicht im TSG.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Aufklärung dieses Missverständnisses beitragen könnten.
Von noch größerem Interesse ist für mich Ihre Antwort auf eine weitere Frage:
Können Menschen mit Inter- und Transsexualität in dieser Legislaturperiode mit menschenrechtskonformen Gesetzgebung/Änderung des TSG rechnen?
Vorab herzlichen Dank und
Freundliche Grüße
..........................................
http://www.volkerbeck.de/wp-content/upl ... 8-8808.pdf
Frage Nr. 28:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass................... "
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Moin,
ich danke für eure Beiträge; das Thema scheint "in Schwung zu kommen"
Gruß
Anne-Mette
ich danke für eure Beiträge; das Thema scheint "in Schwung zu kommen"
Ich werde mir mal die CDU "vornehmen"Eigentlich müsste man daher dafür sorgen, dass eine Initiative zur Änderung des TSG aus der CDU/CSU kommt.
Gruß
Anne-Mette
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Claudia-Luisa
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Hallo!
Interessant in diesem Zusammenhang sehe ich auch eine
Große Anfrage v. 05.01.16 aus der BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik,
Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir,
Christiane Schneider, Heike Sudmann, Me
hmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.12.15
und
Antwort des Senats
http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/ ... schen-.pdf
"Das Fazit einer Studie von Mitarbeitern/-innen der Universität Frankfurt u.a.
(Dr. Meyenburg et al., Zeitschrift für Sexualkunde 28/2015) ist, dass die Gut-
achter/-innen, die transidente Menschen für das TSG-Verfahren begutachten,
es in 99 Prozent der Fälle nicht besser als die Begutachteten wissen und
man die Begutachtung daher abschaffen kann. Die Studie, bei der 670 Ver-
fahren zum Transsexuellengesetz untersucht wurden, ergab, dass bei weni-
ger als 1 Prozent der Antragsstellenden ein Gutachten, also Zustimmung zu
einer Änderung des Personenstandes, ablehnend beschieden wurde. Darun-
ter sind noch einige Fälle aus der Zeit vor 2011, wo noch ein Zusammenhang
zwischen medizinischen Maßnahmen, das heißt vom Gesetz verlangte
Unfruchtbarkeit, und der Absicht der/des Gutachters/Gutachterin, die/den
Antragssteller/-in vor irreversiblen Maßnahmen schützen zu wollen, bestand.
Diese Verknüpfung ist durch die Rechtsprechung (BVerfGE 2011 — 1 BvR
3295/07) aufgehoben. Das heißt, wer seinen Vornamen oder Personenstand
ändern möchte, bedarf dafür keiner Medikamente oder einem medizinischen
Eingriff. Das bedeutet auch, dass diese juristische Maßnahme keinen Ein-
fluss auf die körperliche Gesundheit einer/eines Antragstellers/-in hat. Die
Zahl der Ablehnungen in der Studie ist daher seit 2011 weiter gesunken. "
LG, Claudia-Luisa
Interessant in diesem Zusammenhang sehe ich auch eine
Große Anfrage v. 05.01.16 aus der BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik,
Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir,
Christiane Schneider, Heike Sudmann, Me
hmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.12.15
und
Antwort des Senats
http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/ ... schen-.pdf
"Das Fazit einer Studie von Mitarbeitern/-innen der Universität Frankfurt u.a.
(Dr. Meyenburg et al., Zeitschrift für Sexualkunde 28/2015) ist, dass die Gut-
achter/-innen, die transidente Menschen für das TSG-Verfahren begutachten,
es in 99 Prozent der Fälle nicht besser als die Begutachteten wissen und
man die Begutachtung daher abschaffen kann. Die Studie, bei der 670 Ver-
fahren zum Transsexuellengesetz untersucht wurden, ergab, dass bei weni-
ger als 1 Prozent der Antragsstellenden ein Gutachten, also Zustimmung zu
einer Änderung des Personenstandes, ablehnend beschieden wurde. Darun-
ter sind noch einige Fälle aus der Zeit vor 2011, wo noch ein Zusammenhang
zwischen medizinischen Maßnahmen, das heißt vom Gesetz verlangte
Unfruchtbarkeit, und der Absicht der/des Gutachters/Gutachterin, die/den
Antragssteller/-in vor irreversiblen Maßnahmen schützen zu wollen, bestand.
Diese Verknüpfung ist durch die Rechtsprechung (BVerfGE 2011 — 1 BvR
3295/07) aufgehoben. Das heißt, wer seinen Vornamen oder Personenstand
ändern möchte, bedarf dafür keiner Medikamente oder einem medizinischen
Eingriff. Das bedeutet auch, dass diese juristische Maßnahme keinen Ein-
fluss auf die körperliche Gesundheit einer/eines Antragstellers/-in hat. Die
Zahl der Ablehnungen in der Studie ist daher seit 2011 weiter gesunken. "
LG, Claudia-Luisa
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Svetlana L
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!
Da ist Frau Marks vermutlich die falsche Ansprechpartnerin, denn wie ich weiter oben schon schrieb, ist da das BMI federführend (war mir auch neu) und die haben mir (auch auf eine Anfrage an das BMFSFJ) geschrieben, dass die IMAG im Herbst 2017 mit ihrer Arbeit fertig sein wird. Ob da dann am Ende ein Gesetzentwurf steht oder etwas anderes oder vielleicht sogar gar nichts wurde (absichtlich?) offen gelassen. Da aber im Herbst 2017 auch die Legislaturperiode endet, wird sich somit nichts ändern. Wie es in der nächsten Legislaturperiode aussieht hängt dann vermutlich wesentlich vom Wahlergebnis und der Zusammensetzung von Bundestag und Bundesregierung ab.Claudia-Luisa hat geschrieben:Können Menschen mit Inter- und Transsexualität in dieser Legislaturperiode mit menschenrechtskonformen Gesetzgebung/Änderung des TSG rechnen?
Hawadehre
Svetlana
As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
Svetlana
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