BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"
BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

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Anne-Mette
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BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 2 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Die taz Hamburg schreibt auch dazu: http://www.taz.de/!5329038/

Auch hier heißt es

Zur Begründung hieß es, das Familienrecht gehe von einem zweipoligen Geschlechtersystem mit Mann und Frau aus. Der Gesetzgeber habe zwar für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Doch damit sei kein weiteres Geschlecht wie etwa "inter" geschaffen worden.

Allerdings sehe ich das als nicht richtig wiedergegeben an. Es geht dabei nur um "Neugeborene".

Die Zeit schreibt sogar: "...da Intersexuelle seit 2013 jede Geschlechtsangabe im Geburtenregister streichen lassen könnten."
Auch das ist mir neu / halte ich für nicht richtig wiedergegeben.

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... teil-klage

Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 3 im Thema

Beitrag von Marielle »

Guten Abend zusammen,

was bedeutet dieses Urteil? Es sind wohl verschiedene Interpretationen möglich. Manche werden sich freuen, weil es scheinbar eine höchstrichterliche Bestätigung für die Binarität als rechtliche Eigenschaft des Geschlechts ist. Andere, insbesondere Intersexuelle, werden unzufrieden sein, weil ihre persönlichen Eigenschaften keine rechtliche Anerkennung gefunden haben.

Ich glaube und befürchte, dass es für uns zunächst ein Rückschritt sein wird. Sehr viele Menschen werden das Urteil als Begründung dafür anführen, dass trans*-Themen eigentlich eher in den Bereich der Psychatrie, als in das allgemeine Verständnis von vielfältiger Gesellschaft, gehören.

Wenn selbst Menschen mit körperlich uneindeutigem Geschlecht eine angemessene rechtliche Anerkennung verwehrt wird bzw. nach derzeitiger Rechtslage nicht zusteht, kann man für Menschen mit unüblicher Selbstwahrnehmung leider nichts Gutes vermuten. Und trotzdem wird es Menschen geben, die der Bestätigung der Binarität soviel Wert beimessen, dass sie (vielleicht auch nur heimlich) applaudieren.


Auf lange Sicht betrachtet, glaube ich aber etwas anderes. Dieses Urteil könnte ein Meilenstein auf dem Weg der Anerkennung geschlechtlicher Varianzen und Vielfalt werden, eben weil es so starr an der rechtlichen Auffassung einer körperlich definierten, zwei-geschlechtlichen Menschheit festhält, aber zugleich einen nicht-binär-geschlechtlichen Zustand als faktisch gegeben zugeben muss. Man muss dabei bedenken: Gerichte und ihre Urteile orientieren sich im besten Fall unbeirrt an der geltenden Gesetzeslage. Sie haben diese in der Regel nicht zu hinterfragen, sondern anzuwenden. Wenn man dies voraussetzt, sieht die Beurteilung anders aus.

Durch die offensichtliche Diskrepanz zwischen menschlicher Wirklichkeit und geltender Gesetzeslage, die dieses Urteil auf das Deutlichste herausarbeitet, bietet sich eine Möglichkeit, eben diese Diskrepanz zu einem Thema zu machen. In Berichten zur Begründung dieses Urteils finden sich folgende Sätze:
Nach Auffassung des BGH ist eine Änderung der Eintragung im Geburtenregister in "inter" bzw. "divers" nach geltendem Recht nicht möglich.
Sie ist "nicht möglich", was aber nicht bedeutet, dass sie, nach objektiven Tatsachen beurteilt, nicht geboten wäre.

Eintragungen in Personenstandsregistern haben lediglich eine dienende Funktion; sie enthalten Angaben, die insbesondere nach den Regeln des Familienrechts grundlegende Bedeutung für die persönliche Rechtsstellung besitzen. Das Familienrecht gehe von einem binären Geschlechtersystem aus (Mann oder Frau). Der Gesetzgeber habe zwar mit der Neuregelung des -§ 22 Abs. 3 PStG für intersexuelle Menschen die Möglichkeit geschaffen, von einer Eintragung des Geschlechts im Geburtenregister abzusehen. Er habe damit jedoch kein weiteres Geschlecht geschaffen.
Im rechtlichen Sinn "geschaffen" hat der Gesetzgeber es nicht, aber es existiert womöglich, was durch die Formulierung "die sich den bekannten Geschlechtern nicht zuordnen lassen" sehr deutlich offen gelassen wird. Die weitere Einschränkung "insbesondere nach den Regeln des Familienrechts" ist ein offenes Scheunentor, durch das konstruktiver Widerstand nur hindurchlaufen müsste.


Was uns (allen TTTTTTTTQIAs) fehlt, ist eine hörbare Stimme. Mit einer solchen könnte man diesen rechtskonformen Unsinn so herrlich zerlegen, dass der zuständige 'Gesetzgeber' selbst nicht mehr weiss, ob er Männlein oder Weiblein ist.


Marielle

Zitate aus https://www.juris.de/jportal/portal/pag ... hricht.jsp
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Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 4 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

wenn das so stimmen sollte, was einige Portale schreiben
Die Zeit schreibt sogar: "...da Intersexuelle seit 2013 jede Geschlechtsangabe im Geburtenregister streichen lassen könnten."
wäre das in meinen Augen eine "Revolution".
Bleibt die Frage, wie "Intersexualität" in diesem Sinne "bewiesen werden müsste".

In einer Stellungnahme der "dritten Option" http://dritte-option.de/stellungnahme-z ... aenderung/

heißt es allerdings:

Unklar bei der jetzigen Neuregelung ist außerdem, ob für Inter*, die schon als Mann oder Frau eingetragen wurden, sich aber nicht so identifizieren, eine spätere Nichteintragung möglich ist.
Schade ist auch, dass der neue Paragraph nicht als eine Option für Trans* verhandelt wurde; dabei ist die Geschlechtsidentität nicht nur von der Biologie eines Menschen abhängig.
Auch viele Nicht-Inter* können oder wollen sich nicht als Mann oder Frau identifizieren. Aber auch sie bleiben in dieser Regelung außen vor.
Dabei unterstützt es letztlich auch Inter* in ihrem Kampf gegen Vorurteile und Diskriminierung, wenn mehr Menschen sich von starren Frauen- und Männer-Bildern lösen und es insgesamt mehr Freiraum gibt für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt.


Interessant ist auch die gestern veröffentlichte Stellungnahme/Pressemitteilung zum Urteil:

"Wie heute bekannt wurde, hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes am 22. Juni den Antrag von Vanja auf einen Geschlechtseintrag als "inter/divers" abgelehnt".

http://dritte-option.de/der-bgh-hat-ent ... lung-dazu/



Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 5 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo,

offen gestanden überrascht mich dieses Urteil überhaupt nicht. Der BGH, wie auch alle anderen Gerichte können nur auf Grundlage der geltenden Gesetze urteilen. Und im Grundgesetz, als dem wichtigsten und hierarchisch höchststehenden Gesetz, ist nur die Rede von Mann und Frau. Deshalb sind aus meiner Sicht die Gerichte für dieses Thema einfach die falsche Adresse.

Es ist eben eine Sache der Politik die Realitäten endlich anzuerkennen und im Grundgesetz und in anderen Gesetzen abzubilden. Deshalb halte ich solche und ähnliche völlig aussichtslose Klagen auch für kontraproduktiv. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt und die Politik kann sich dann wieder anderen Themen zuwenden.

Liebe Grüße

Anke
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 6 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

hier gibt es weitere Infos zu der Personenstandsgeschichte:

"Neue Verwaltungsvorschrift zum Intersex-Personenstand-Murks -§ 22(3) PStG: Deutscher Bundesrat ab sofort offiziell IGM-Mittäter"

titelt http://blog.zwischengeschlecht.info/pos ... -Mittaeter

Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 7 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Anke hat geschrieben:Es ist eben eine Sache der Politik die Realitäten endlich anzuerkennen und im Grundgesetz und in anderen Gesetzen abzubilden. Deshalb halte ich solche und ähnliche völlig aussichtslose Klagen auch für kontraproduktiv. In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt und die Politik kann sich dann wieder anderen Themen zuwenden.
Anke, mit der Politik hast du natürlich vollkommen Recht. Was den Sinn von Klagen angeht, da gehen wir ein wenig auseinander. Wenn jede*r nur klagt, wenn 100%ig Aussicht auf Erfolg besteht, dann wären die Gerichte wahrscheinlich ziemlich entlastet. Andererseits kann man eine Klage vor dem BVerfG nur dann einreichen, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, das heißt alle Instanzen durchlaufen sind. Das dauert in der Regel einige Jahre und bedarf großen Durchhaltevermögens. Wenn man sich aber auf die Verfassungswidrigkeit einer Norm berufen möchte, dann ist das m. E. wohl der einzige Weg um evtl. doch noch zu seinem Recht zu kommen.
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 8 im Thema

Beitrag von Anke »

Hallo Svetlana,

vermutlich sind wir näher zusammen, als es aussieht. Du hast natürlich recht, eine Klage ist immer mit einem gewissen Erfolgsrisiko behaftet.

Allerdings war die Erfolgswahrscheinlichkeit bei dieser Klage außerordentlich gering, nach meiner Meinung kleiner 20 Prozent. Und da stelle ich sofort die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Denn so eine Klage kostet Geld, Energie und Zeit, die vielleicht woanders besser investiert wäre.

Liebe Grüße

Anke
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 9 im Thema

Beitrag von Marielle »

'Nabend zusammen, Hallo Anke,

ich halte solche Verfahren eigentlich nicht für kontraproduktiv und bin auch nicht wirklich der Überzeugung, dass es funktioniert, wenn man davon ausgeht, dass es die Aufgabe allein 'der Politik' ist, den Rechtsrahmen an Erkenntnisse anzupassen. Ich glaube vielmehr, dass wir grade wiedermal eine Chance versieben.

Du schreibst:
In der Öffentlichkeit entsteht der Eindruck, dass es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf gibt und die Politik kann sich dann wieder anderen Themen zuwenden.
Die Leute im Parlament werden es, so nehme ich an, überwiegend für einen ganz kommodigen* Zustand halten, wenn mal kein Handlungsbedarf besteht; ganz unabhängig davon, ob grade ein Gericht über irgendetwas geurteilt hat oder nicht. Ich kann das sogar verstehen. Wenn mein Laden rund läuft und sich niemand beschwert, fange ich doch auch nicht aus lauter Übermut an, die Arbeitsabläufe zu ändern oder bewährte Produkte auszulisten. Wie irre müsste man dazu auch sein?

Ich glaube, dass das anders funktioniert. Über Hundescheisse regt man sich auch dann am meisten auf, wenn man sie akut am Absatz hat. Dieses Urteil wäre richtig geiler Stoff, um eine massive Kampagne aufzuziehen und richtig lauten Alarm zu machen. Um die Intersexuellen in ihrem Anliegen zu unterstützen und um auch unsere Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Demos, Mailingaktionen, Aufrufe, Medienansprache .... Was man alles machen könnte, wenn man denn könnte.

Die höchstrichterliche Feststellung, dass das Gesetz eines der liberalsten Länder der Welt (so sieht man sich hier gern und es stimmt auch) seinen Bürger_innen, seinen Menschen die Anerkennung ihrer ureigensten Eigenschaften verwehrt.... auf welche Vorlage wollen wir denn noch warten? Warum haben wir immer noch kein Netzwerk, das wir mobilisieren könnten? Und wo ist die Community? (lackiert sich vermutlich die Fussnägel)

Es gibt so tolle Bespiele dafür, wie man sowas gut und erfolgreich aufziehen kann, wenn man ein Team und eine funktionsfähige Struktur dafür hat. Es wäre unser Job, für unsere Anliegen eine solche Struktur zu schaffen und dann, bei Gelegenheiten wie diesem Urteil, viel bunten und hörbaren Sound zu machen, damit in der Öffentlichkeit und im Parlament die richtige Botschaft ankommt. Die würden es auf Dauer schon verstehen; nur hörbar machen müssen wir die Botschaft.

Struktur? Team? Plan? Haben wir nicht, können wir nicht, können wir vergessen.

Leider.


Marielle


* kommodig: Nord-Platt für 'komfortabel', 'angenehm'
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Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 10 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Struktur? Team? Plan? Haben wir nicht, können wir nicht, können wir vergessen.
Das sehe ich nicht so :((a

- Wir haben ein Team von Menschen, die sich immer wieder zusammen mit uns "für die Sache" einsetzen (888)
- Wir haben PartnerInnen, die uns wertschätzen und gut und gerne mit uns zusammenarbeiten
- Pläne sind wie Wege, die erst beim Gehen entstehen und wachsen. Du solltest an Egon Olsen denken, der zwar immer einen festen Plan hatte (der in fast allen Fällen schief ging).
. können können wir, da bin ich mir sicher (yes)
- vergessen? Höchstens die Leute, die bei uns immer wieder in die Ecke pinkeln und sich hinterher beschweren, dass es "riecht".

Ich bin mir sicher, dass wir WAS hinbekommen (smili)
Allerdings sicherlich eher als eine Art APO. Lieber ein eigenes Pferd, dem ich sagen kann, wo es mich hintragen soll als einen 16-Spänner, bei dem es zu Kalamitätem kommt (ab ungefähr Minute 9:12):



Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 11 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

zur Weiterführung zur Linkliste: http://www.deutschlandradiokultur.de/bg ... _id=362265

Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 12 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

es kommt noch ein Artikel hinzu: https://www.freitag.de/autoren/louisatb ... cht-divers


Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 13 im Thema

Beitrag von ab08 »

Danke, liebe Anne-Mette, (flo)

langsam sprechen sich gewisse Dinge rum. :lol:
Früher oder später wird der Blödsinn nicht weiter durchzuhalten sein und Tatsachen werden akzeptiert werden müssen.

Es gibt eben mehr als männlich und weiblich.
Ständig Personen in eine der beiden Schubladen einzuordnen, obwohl sie nicht rein passen, geht eigentlich nicht. :oops:

Einigermaßen intelligente Zeitgenossen sollten das kapieren!!
(Man kann sich stets auf Überkommenes berufen. ABER... wer das immer wieder tut, nimmt in Kauf, für beschränkt gehalten zu werden.)

Liebe Grüße
Andrea
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 14 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Guten Abend,

auch Xander Dorn stützt die Forderung; die Allgemeine titelt allerdings: "Mainzer Stadtratsmitglied Xander Dorn kämpft für Anerkennung von Intersexualität"

Ich denke allerdings, dass das sehr "allgemein" ausgedrückt ist (888)

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokale ... 258506.htm

Gruß
Anne-Mette
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Re: BGH: Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers"

Post 15 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

sogar BILD bringt einen - in meinen Augen - akzeptablen Artikel: http://www.bild.de/regional/leipzig/tra ... .bild.html

Gruß
Anne-Mette
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