Und nun noch zum Thema TSG, Recht und der Reise
Die Sache mit der USA Reise hatte, glaube ich, ich hier mal geschrieben. Das hatte ich von einem Blog einer anderen Hackerin aus England, Kristin Paget. Zu Beginn ihrer Transition machte sie einen Urlaubstrip mit ihrer Frau von England aus nach Las Vegas und zwar trotz noch anders lautender Papiere bereits in der weiblichen Erscheinung. In ihrem Blog beschrieb sie das als völlig unspektakulär. Das ist nun allerdings auch schon ein paar Jahre her, war aber deutlich nach 9/11. Tja... also ich denke, das sollte mal bei der Einreise theoretisch kein wirkliches Problem werden. Ich müsste mir nur leider einen neuen Pass mit neuem Bild auf den alten Namen machen lassen. Wäre unschön, aber machbar und auch noch zeitlich. Wielange braucht ein neuer Pass nach Antrag? 6 Wochen? 8 Wochen? Dann wäre also im Juli in etwa die Deadline dafür.
Die Möglichkeiten für einen neuen Ausweis _ohne_ amtliche Änderung nach TSG habe ich gerade beim Innenministerium NRW angefragt, unter Verweis auf eine EU Direktive von 1989 (!) sowie eine interministerielle Anweisung vom September 2000. Letztere kann so gelesen werden, dass ein vorläufiger Reisepass mit bis zu 10 Jahren Gültigkeit auf den neuen Vornamen ausgestellt werden kann - aber nicht muss. Ich werde es in den nächsten Wochen erfahren. Wenn eine Antwort kommt, werde ich die sicherlich hier weitergeben
Tja, und was den Antrag nach TSG betrifft, ja, das werde ich wohl nicht mehr schaffen können. Das für mich zuständige Gericht in Dortmund ist chronisch überlastet und die Bearbeitungszeit vom Antrag bis zur Durchführung dauert gerüchteweise bis zu zwölf Monate - sechs Monate ist die Regel, neun werden es immer wieder gerne mal und zwölf gab es wohl schon mehr als einmal. Eine echte Zumutung. Das heißt also, das werde ich mir ganz sicher, zumindest wegen meiner USA Reise, (er-)sparen können.
Es bleiben also, konkret für diese Reise , realistisch eigentlich nur noch Variante 2 & 3 übrig

Ich hoffe, dass sich Nr. 2 realisieren lässt, habe aber ehrlich gesagt keine große Hoffnung. Dann bliebe nur noch 3. Das wäre zwar doof, aber hey, auch kein Beinbruch. Dann kommt in den neuen Reisepass ein hübsches Nicole Bildchen und wir haben ein wenig Spaß bei der Kontrolle
Für die, die es interessiert, hier der Text meiner Anfrage an das Innenministerium NRW:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin transsexuell, Mann-zu-Frau, lebe seit Mai 2014 ausschließlich in
dieser Rolle und werde öffentlich nur noch als Frau und nicht mehr als
Mann gelesen. Eine amtliche Vornamens- und/oder Personenstandsänderung
nach Transsexuellengesetz (TSG) habe ich, aus persönlichen und nicht aus
sachlichen Gründen, bisher nicht beantragt und würde dies auch gerne nur
als letzte Lösung tun wollen.
Eine formale gesicherte ärztliche Diagnose "F64.0" liegt schriftlich
vor. Meine Krankenkasse sowie meine Banken haben den neuen Vornamen
bereits akzeptiert, d.h. ich besitze Krankenkassenkarten sowie EC- und
Kreditkarten auf den neuen Vornamen. Im öffentlichen Leben handele ich
privat und beruflich ausschließlich unter diesem neuen Vornamen.
Im August diesen Jahres wird mein Reisepass als mein letztes amtliches
Ausweisdokument seine Gültigkeit verlieren. Einen neuen Personalausweis
oder Reisepass auf den alten Namen möchte ich nur im äußersten Notfall
beantragen. Erschwerend kommt hinzu, dass ich gerade erfahren habe, im
Laufe dieses Jahres voraussichtlich in die USA reisen zu müssen.
Ich weiß von anderen Betroffenen, dass vorläufige Ausweisdokumente auf
den neuen Vornamen bereits vor erfolgter Vornamens- und/oder
Personenstandsänderung nach TSG ausgestellt wurden. Im GMBI Ausgabe
31/2000 vom 21. September 2000 wird eine solche Möglichkeit angedeutet,
mit einer Gültigkeit von bis zu 10 Jahren.
Ich möchte Sie daher hiermit herzlich um eine Stellungnahme zu diesem
Problem bitten:
1. Ist es korrekt, dass es Möglichkeiten gibt, amtliche Ausweisdokumente
auf den neuen Vornamen vor amtlicher Änderung nach TSG zu bekommen?
2. Wenn 1. zutrifft, unter welchen Voraussetzungen und wie kann/muss ich
dies beim lokalen Einwohnermeldeamt beantragen?
3. Wenn 1. nicht zutrifft, welche alternativen Möglichkeiten würden Sie
in dieser Situation vorschlagen?
Innerhalb Deutschlands und ggf. der EU wäre mir das alles noch recht
egal, nicht aber bei einer Reise in nicht-Europäisches Ausland und
insbesondere in das mittlerweile doch sehr "vorsichtig" gewordene Land USA.
Offengestanden wäre eine Reise mit einem Pass auf meinen alten Namen
eine äußerst starke Belastung und Zumutung für mich. Bereits 1989 hat
der Deutsche Bundestag (Drucksache 11/5330) über eine Empfehlung der
Europäischen Union informiert, in der die Mitgliedsstaaten explizit dazu
aufgefordert wurden, transsexuellen Personen den Zugang zu amtlichen
Identifikationsdokumenten noch vor der amtlichen Änderung nach TSG (oder
äquivalenten ausländischen Gesetzen) zu erleichtern. Die Bundesregierung
hat dies nur über 25 Jahre lang nicht umgesetzt.
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sie können mir
entweder per eMail oder Brief schriftlich antworten an:
...
Liebe Grüße
nicole